Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Beamte
Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie sich gegen den dauerhaften Verlust des Arbeitseinkommens absichern. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Verlust der Fähigkeit irgendeiner Erwerbstätigkeit regelmäßig nachzugehen, abgesichert.
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitskraft zu 100% eingeschränkt ist, der Versicherte also keinerlei erwerblichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Unter dieser Voraussetzung leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente, welche sich in der Höhe nach der vorvertraglich vereinbarten Versicherungssumme richtet.
Im Gegensatz zum Berufsunfähigkeitsschutz spielt in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die bislang ausgeübte Tätigkeit, sowie das bisherige Arbeitseinkommen keine Rolle. Darüberhinaus ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zwar deutlich günstiger, als der Berufsunfähigkeitsschutz, stellt aber keine Alternative dar, da der Umfang der Leistungen sehr eingeschränkt ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Begleichen Sie den Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. (Der Versicherer kann hierauf verzichten.) Auf diese Rechtsfolgen werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. Zahlen Sie im ersten Versicherungsjahr einen Folgebeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig, werden außerdem die noch ausstehenden Raten des ersten Jahresbeitrages sofort fällig. Sie können sich jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode von der Beitragszahlungspflicht befreien lassen.
Ist der Inhaber nur einer von mehreren Inhabern oder Geschäftsführern, und stimmen die anderen einer Umorganisation des Betriebes nicht zu, so gilt er bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen als nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Beruf weiter auszuüben. Für bestimmte Berufsgruppen können sog. Berufsklauseln relevant sein. Diese Klauseln regeln die Versicherbarkeit bzw. Verweisbarkeit der versicherten Person. Erwerbsunfähigkeitsklausel für Personen ohne Berufsausbildung bzw. Künstler.
Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall sowie Pflegebedürftigkeit sind ärztlich nachzuweisen und eine der zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Leistung des Lebensversicherers. Deshalb muss der Gesundheitszustand der versicherten Person objektiv von dem Normalzustand so stark und nachhaltig abweichen, dass damit gleichzeitig die berufliche Leistungsfähigkeit oder die berufliche Einsatzmöglichkeit dauerhaft ausgeschlossen oder beeinträchtigt ist. Rein subjektiv empfundene Beschwerden können insofern keine Berücksichtigung in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Beamte finden.
Es wird die Dynamik im BU-Fall beitragsfrei aus der Gewinnbeteiligung weitergeführt. Zusätzlich zur Erhöhung durch die Überschussbeteiligung kann bei Vertragsabschluss eine festzulegende prozentuale Aufstockung vereinbart werden. Die Erhöhung der BU- Rente geschieht dann beitragsfrei und garantiert mit dem gewählten Prozentsatz von 1 Prozent bis 5 Prozent. Gegen laufende Beitragszahlung kann auch nach dem Eintritt des BU-Falls die Dynamisierung für Haupt- und Zusatzversicherungen fortgesetzt werden.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Beamte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Beamte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Beamte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Je nach Vereinbarung innerhalb des Versicherungsvertrages verpflichtet sich der Versicherer folgende Leistungen zu erbringen, Beitragsbefreiung,
Rentenzahlung. Für die Dauer der BU wird eine Befreiung von der Beitragszahlung für die im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungen erklärt, wobei
sich diese auf die BUV, die Hauptversicherung (Kapitalleben, Risikoleben oder Rentenversicherung) und sonstige Zusatzversicherungen erstrecken kann. Neben
der Beitragsbefreiung kann eine Rentenleistung vereinbart werden.
Grundsätzlich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Einkommensbezieher interessant. Dabei sind die Motive für einen Vertragsabschluss stark von
der jeweiligen Risikosituation geprägt. Es stellt sich die Frage nach der finanziellen Situation im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Insbesondere
ist zu prüfen, ob unter dem Aspekt anderweitiger Leistungsansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, betrieblicher Altersversorgung, oder Einkünften aus
der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausreicht, aufzubringen.
Endet die BU und tritt innerhalb von zwei Jahren danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt.
Die Vereinbarung einer Karenzzeit ist nur dann sinnvoll, wenn im Leistungsfall einer BU in den ersten Monaten noch ausreichend Leistungen und Ansprüche aus
anderen Einkunftsquellen erzielt werden können. Ergänzend zur Prozentregelung kann ein Leistungsanspruch auch dann bestehen, wenn zwar die Voraussetzungen
für eine BU wie vorstehend beschrieben nicht erfüllt sind.
Allgemeines über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Aufgrund der Verweisungsmöglichkeit wird der Versicherungsschutz zusätzlich begrenzt. Wie unter 4.7 ausgeführt, besteht ein grundsätzliches Verweisungsrecht,
es sei denn, der Versicherer hat im Rahmen seiner Bedingungen hierauf explizit verzichtet. Grundsätzlich ist der Ansprucherhebende dafür darlegungs- und
beweispflichtig, dass er gesundheitsbedingt voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf weiter auszuüben. Er ist berufsunfähig,
wenn er voraussichtlich keine andere Tätigkeit ausüben kann.
Der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Beamte soll nicht die Übernahme des Rezessionsrisikos und der Massenarbeitslosigkeit mit geringem Stellenangebot übertragen werden. Abgestellt
wird allein auf die objektive Unfähigkeit, den ausgeübten Beruf oder eine Vergleichstätigkeit ausüben zu können. Der Versicherer darf dem Versicherten
nichts Unzumutbares zumuten, was nicht ausschließt, dass der Versicherte sich selbst etwas Unzumutbares zumutet (Raubbauarbeit). Ob er allerdings dann einen
Leistungsanspruch hat, hängt davon ab, ob er auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden kann.
Ist der Inhaber nur einer von mehreren Inhabern oder Geschäftsführern, und stimmen die anderen einer Umorganisation des Betriebes nicht zu, so gilt er bei
Erfüllung aller anderen Voraussetzungen als nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Beruf weiter auszuüben. Für bestimmte Berufsgruppen können sog.
Berufsklauseln relevant sein. Diese Klauseln regeln die Versicherbarkeit bzw. Verweisbarkeit der versicherten Person. Erwerbsunfähigkeitsklausel für
Personen ohne Berufsausbildung bzw. Künstler.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Lässt sich die Dauer der Rentenzahlung bei Beginn der BU nicht bestimmen, so ist die voraussichtliche Laufzeit zu schätzen. Bislang wird nur der sog.
Ertragsanteil berücksichtigt, der je nach Alter unterschiedlich hoch ausfällt. Bei einem 50-jährigen Rentenbezieher beträgt er 43 Prozent, ein 65-jähriger
muss sich nur noch ca. 27 Prozent der Rente anrechnen lassen. Aufgrund der sog. Ertragsanteilsversteuerung gilt: Je älter der Rentner bei Rentenbeginn ist,
desto niedriger ist der Ertragsanteil und damit die Steuerlast.
Dabei sollte auf identische Vertragsdauern der Haupt- und BU-Zusatzversicherung geachtet werden. Möglichst sollte die BUZ bis zum 65. Lebensjahr, mindestens
63. Lebensjahr eingeschlossen werden. Normalerweise ist eine erneute Gesundheitsprüfung für den Einschluss der BUZ erforderlich. BUV und BUZ unterscheiden
sich im Leistungsumfang und Inhalt nicht signifikant. Allerdings ist festzustellen, dass ein(e) Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Beamte eine Beitragsanpassungsklausel existiert, die es dem
Versicherer ermöglicht, bei gestiegenem Schadenbedarf Beiträge zu erhöhen.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit
Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern
von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten
zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Infos zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Es besteht die Möglichkeit, die Leistungsdauer unabhängig von der Versicherungsdauer frei zu wählen. Die Leistungsdauer ist der Zeitraum, in dem die
vereinbarte BU-Leistung erbracht wird, sofern der Leistungsfall innerhalb der Versicherungsdauer eingetreten ist. Das BUZ-Endalter 65 ist für Frauen nur bei
sehr wenigen Versicherern möglich, da für Frauen gemäß Annahmerichtlinien der meisten Lebensversicherer ein Höchstendalter 60. Lebensjahr vorgesehen wird.
In der selbständigen BUV ist ein Endalter 65 Jahre für Frauen möglich.
Selbständiger Bäckermeister mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Beamte überwiegend körperlicher Tätigkeit und 30 Mitarbeitern kann nicht mehr körperlich arbeiten; kaufmännische und
aufsichtsführende Tätigkeiten sind vorhanden; abstrakte Verweisung auf diese Tätigkeiten im eigenen Betrieb. Wenn der Versicherte nach Eintritt der BU
tatsächlich eine andere Tätigkeit ausübt und Einkommen erzielt, das in etwa dem Einkommen im bisherigen Beruf entspricht, kann bei Verzicht auf die
abstrakte Verweisung auf diesen Beruf verwiesen werden.
Wird uns die Berufsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst
mit Beginn des Monats der Mitteilung. (Der Versicherer kann hierauf verzichten.) Der Anspruch auf eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente wegen einer
höheren Pflegestufe entsteht ebenfalls frühestens mit Beginn des Monats, in dem uns die Erhöhung der Pflegestufe mitgeteilt wird. Der Anspruch auf Rente und
Beitragsbefreiung erlischt, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter … % sinkt.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Beamte
Wenn uns nachgewiesen wird, dass die falschen oder unvollständigen Angaben nicht schuldhaft gemacht worden sind, wird unser Rücktritt von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegenstandslos. Haben
wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass die nicht oder
nicht richtig angegebenen Umstände keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang unserer Leistung haben. Wir können den
Versicherungsvertrag anfechten, falls unrichtige Angaben gemacht worden sind.
Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe II vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder
geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf aus der Pflegerstufe III: bei Punkten. Unabhängig von der
Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt die Pflegestufe III vor, wenn die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen
Person aufstehen kann oder wenn die versicherte Person der Bewahrung bedarf.
In diesem Fall setzen wir die Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab, die nach den anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode errechnet wird (vgl. die im Versicherungsschein abgedruckte Übersicht der
garantierten beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrenten). Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung
stehende Betrag mindert sich in Höhe von sowie um rückständige Beiträge.
Allgemeine Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die zeitliche Dimension der BU ist von zentraler Bedeutung. Nicht die Krankheit oder Körperverletzung oder Kräfteverfall allein sind entscheidend für die
Leistungspflicht des Versicherers, hinzukommen muss das zeitliche Element. Es muss ein Zustand erreicht sein, dessen Besserung zumindest bis zur
Wiederherstellung der halben Arbeitskraft bei der 50 Prozent-Klausel in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist. Für diese voraussichtliche Entwicklung
ist die Prognose durch den Arzt erforderlich.
Sind diese Voraussetzungen nur zu einem bestimmten Grad erfüllt, so handelt es sich um eine teilweise BU, bei der sich der Leistungsumfang nach der
vereinbarten Regelung richtet. In diesem Kontext sollte berücksichtigt werden, dass es für einen begutachtenden Arzt sehr schwierig sein kann, einen
konkreten und genauen Prozentsatz der Erwerbsunfähigkeitsversicherung festzulegen. Deshalb kommt es gerade an der Grenze der 50-Prozent-Regelung, die sich am Markt durchgesetzt hat,
vermehrt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Parteien.
Als Krankheit ist auch ein Gesundheitszustand anzusehen, der zwar nicht unmittelbar an der Berufsausübung hindert, aber aus ärztlicher Sicht dazu zwingt,
den Beruf aufzugeben, um dadurch eine ernste Verschlimmerung oder Gefährdung der Gesundheit zu vermeiden. Besteht eine ärztlich nachgewiesene gesundheitliche
Beeinträchtigung, so ist damit noch nicht automatisch ein Leistungsanspruch verbunden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die versicherte Person in ihrer Fähigkeit
zur Berufsausübung ganz oder teilweise eingeschränkt ist.