Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler
Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie sich gegen den dauerhaften Verlust des Arbeitseinkommens absichern. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Verlust der Fähigkeit irgendeiner Erwerbstätigkeit regelmäßig nachzugehen, abgesichert.
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitskraft zu 100% eingeschränkt ist, der Versicherte also keinerlei erwerblichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Unter dieser Voraussetzung leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente, welche sich in der Höhe nach der vorvertraglich vereinbarten Versicherungssumme richtet.
Im Gegensatz zum Berufsunfähigkeitsschutz spielt in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die bislang ausgeübte Tätigkeit, sowie das bisherige Arbeitseinkommen keine Rolle. Darüberhinaus ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zwar deutlich günstiger, als der Berufsunfähigkeitsschutz, stellt aber keine Alternative dar, da der Umfang der Leistungen sehr eingeschränkt ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung
In den BU-Zusatztarifen ist die Beitragsanpassungsklausel noch nicht stark verbreitet. Neuere Produkte sehen diese aber bereits vor. Die Beitragsanpassungsklausel in der selbstständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung dient dem Versicherer dazu - durch den unabhängigen Treuhänder geprüft und legitimiert - Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer der Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Es muss sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.
Tritt der Leistungsfall nicht ein, so verfallen die Überschüsse. Auch die BUZ-Beitragsbefreiung ist i. d. R. überschussbeteiligt. Bei Verträgen mit Sofortrabatt sollte darauf geachtet werden, dass der Nettobeitrag (Zahlbeitrag) nicht für die gesamte Vertragsdauer in dieser Höhe garantiert wird, sondern von der Höhe der jährlich neu festzulegenden Überschussanteilverrechnung direkt abhängt. Renten aus der BUZ bzw. BUV sind als zeitlich begrenzte Leibrenten zu behandeln und grundsätzlich mit dem Ertragsanteil zu besteuern.
Bei Tarifen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler, bei denen die Versicherungsperiode nicht mit dem Beitragszahlungsabschnitt (unechte unterjährige Beiträge) übereinstimmt, lautet Absatz 1 wie folgt: Sie zahlen Jahresbeiträge, die jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres fällig werden. Nach Vereinbarung können Sie die Jahresbeiträge auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen Raten zahlen; hierfür werden Ratenzuschläge erhoben. Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht.
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig. Die sog. Pauschalregelung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75 Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Freiberufler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Sie kommt
insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende in Frage. Eine weitere Variante ist die Staffelregelung. Hierbei wird bei einer BU von mehr als 75
Prozent oder 66? Prozent voll und bei einer BU von mindestens 25 Prozent oder 33? Prozent entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25
Prozent oder 33? Prozent besteht kein Leistungsanspruch.
Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig.
Die sog. Pauschalregelung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab
einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75
Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird.
Haben die Voraussetzungen für die vollständige bzw. teilweise BU mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bestanden, so gilt die Fortdauer dieses
Zustandes als BU. Die Vertragsbestimmungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen, deren Inhaltsinterpretation die Voraussetzung für
die Leistungsprüfung beim Versicherer, aber auch beim Arzt und Gutachter, ist. Zum Nachweis der BU werden ausführliche ärztliche Berichte über Ursache,
Beginn, Art, Verlauf, voraussichtliche Dauer und Grad der BU verlangt.
Allgemeines über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die qualitative Einschränkung einer Berufsausübung kann mindestens 50 Prozent BU auslösen, und dies selbst dann, wenn die weggefallenen Teiltätigkeiten nicht
einen Anteil von 50 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit ausgemacht haben. Außerdem ist stets zu prüfen, ob noch eine andere Tätigkeit ausgeübt werden
kann. Die Feststellung dieser anderen Tätigkeit kann nur unter Berücksichtigung dessen erfolgen, was unter Ausbildung und Erfahrung als Beurteilungspaar
einerseits und/oder unter Kenntnissen und Fähigkeiten andererseits zu verstehen ist.
Ebenso, wie der Arbeitnehmer zur Berufsausübung nicht außerstande ist, wenn er die Folgen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung durch Hilfsmittel oder
Schutzmaßnahmen vermeiden kann, ist auch dem Selbstständigen die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit nicht unmöglich, solange er die Auswirkungen seiner
Beeinträchtigung durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler vermeiden kann, die ihm aufgrund seiner Selbstständigkeit möglich und zumutbar sind. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jeweils
liegt, ist einzelfallabhängig.
Kann von den Ärzten keine medizinische Prognose gestellt werden, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann § 2 Abs. 3 der Bedingungen
die Situation der versicherten Person verbessern. Nach Einschätzung des BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des
Versicherungsnehmers für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein. Allerdings müssen alle anderen Leistungsvoraussetzungen wie ärztlicher Nachweis
ebenso erfüllt sein wie bei der Regelung des § 2 Abs. 1.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Üblich ist derzeit noch die Definition der BU als voraussichtlich dauernd, d. h. ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Gemäß ihren Bedingungen leisten
einige Versicherer bereits dann, wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von voraussichtlich 6 Monaten oder voraussichtlich mindestens 6 Monaten
diagnostiziert. Die Versicherer zahlen bei Verwendung einer Formulierung wie so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit erst ab dem 7.
Monat nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Die Obliegenheiten sollten stets berücksichtigt werden. Gerade im Schadenfall sollten dem Versicherer alle erforderlichen Informationen zur Feststellung und
Ermittlung seiner Leistungspflicht eröffnet werden. Hierzu zählen eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler ebenso wie ausführliche ärztliche
Berichte, gutachterliche Untersuchungen, die Entbindung der Ärzte und Krankenanstalten von der Schweigepflicht sowie Unterlagen und Darstellungen des
zuletzt ausgeübten Berufs und der durch die BU eingetretenen Veränderungen.
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Versicherer zu Abweichungen von den üblichen Bedingungstexten entschlossen und bieten kundenfreundlichere
Detailregelungen an. So verzichten einige Versicherer z. B. bei älteren Versicherten auf ihr Verweisungsrecht oder zahlen die BU- Rente bereits dann, wenn
die BU voraussichtlich 6 Monate andauert. Die markantesten Bedingungsabweichungen werden im Anhang dargestellt. Die Versicherer nutzen Bedingungsverbesserungen
gerne als Werbeinstrument.
Infos zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Neben dieser kostenlosen Assistance-Leistung kann auch eine Übergangsleistung zusätzlich bis zur Höhe einer BU-Jahresrente vereinbart werden, wobei dann ein
entsprechender Beitragszuschlag zu entrichten ist. Mit dieser Zusatzleistung können z. B. notwendige Umbaumaßnahmen finanziert werden. Nach erfolgreicher,
fristgemäßer Umschulung und Verweisung auf den neuen Beruf kann als kostenlose Assistance-Leistung eine Wiedereingliederungshilfe (Übergangsgeld) von
einigen Monatsrenten gezahlt werden.
Diese Leistung kann gegen Beitragszuschlag bis zur Höhe der vereinbarten BU-Jahresrente vereinbart werden. Im Einzelfall ist ein Leistungsausschluss bei
fahrlässigen Verstößen gegen bestimmte Vorschriften, z. B. im Straßenverkehr, nicht vorgesehen. Das Umwandlungsrecht wird nicht nur für die ersten 10
Vertragsjahre und ausschließlich für die Hauptversicherung gewährt, sondern auch für die BUZ selbst, denn die Umwandlung, z. B. einer Risikolebensversicherung
mit BUZ bezieht sich selten auch auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler.
Private Flugunfälle einschließlich Gleitflieger, Drachen und Ultraleichtflieger können mitversichert werden. Teilweise wird bei Luftfahrten keine
Einschränkung des Versicherungsschutzes für bestimmte Flugarten und die Fluggasteigenschaft vorgesehen. In einigen Bedingungswerken sind Leistungen für
Flugpersonal bei BU verursacht durch Luftfahrt eingeschlossen, z. T. auch Leistungen für hobbymäßige Ausübung einer Flugsportart. Im Einzelfall wird auf den
obligatorischen Ausschluss für Fahrveranstaltungen und Rennen verzichtet.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler
Eine vollständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen
sind, voraussichtlich dauernd … Monate/Jahre [alternativ: mindestens …] außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer
Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die vorgenannten
Voraussetzungen nur in einem bestimmten Grad voraussichtlich dauernd erfüllt sind.
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und
vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen,
gesundheitlichen Störungen und Beschwerden die Sie angeben. Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und
vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.
Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder andere in hohem Maße gefährdet und
deshalb nicht ohne ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden kann. Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren Einstufung.
Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach Monaten
noch anhält.
Allgemeine Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des
Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor
finanziellen Problemen schützen.
Diese erfolgt ab Eintritt der BU für die gesamte Dauer und enthält gleichzeitig die Beitragsbefreiung für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Liegt bei der versicherten Person BU
infolge Pflegebedürftigkeit vor, so ergibt sich die Rentenhöhe anteilig entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Renten werden im voraus
entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen gezahlt.
Arbeitnehmer sollten mindestens 30 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Die BUZ kann in Kombination mit einer Kapitallebensversicherung, einer privaten Rentenpolice oder einer Risikolebensversicherung abgeschlossen werden. Die
Kombination mit der Kapitallebensversicherung ist die teuerste Alternative, da der Versicherungsschutz für den vorzeitigen Todesfall, bei Berufsunfähigkeit
und die Ablaufleistung für den Erlebensfall bereitgestellt wird. Die Kombination mit der privaten Rentenpolice vereint Altersversorgung in Form der
Rentenleistung und den Risikoschutz bei Berufsunfähigkeit miteinander.