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VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie sich gegen den dauerhaften Verlust des Arbeitseinkommens absichern. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Verlust der Fähigkeit irgendeiner Erwerbstätigkeit regelmäßig nachzugehen, abgesichert.

Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitskraft zu 100% eingeschränkt ist, der Versicherte also keinerlei erwerblichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Unter dieser Voraussetzung leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente, welche sich in der Höhe nach der vorvertraglich vereinbarten Versicherungssumme richtet.

Im Gegensatz zum Berufsunfähigkeitsschutz spielt in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die bislang ausgeübte Tätigkeit, sowie das bisherige Arbeitseinkommen keine Rolle. Darüberhinaus ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zwar deutlich günstiger, als der Berufsunfähigkeitsschutz, stellt aber keine Alternative dar, da der Umfang der Leistungen sehr eingeschränkt ist.

Allgemeine Informationen zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Ebenso, wie der Arbeitnehmer zur Berufsausübung nicht außerstande ist, wenn er die Folgen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung durch Hilfsmittel oder Schutzmaßnahmen vermeiden kann, ist auch dem Selbstständigen die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit nicht unmöglich, solange er die Auswirkungen seiner Beeinträchtigung durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung vermeiden kann, die ihm aufgrund seiner Selbstständigkeit möglich und zumutbar sind. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jeweils liegt, ist einzelfallabhängig.

Ist der Inhaber nur einer von mehreren Inhabern oder Geschäftsführern, und stimmen die anderen einer Umorganisation des Betriebes nicht zu, so gilt er bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen als nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Beruf weiter auszuüben. Für bestimmte Berufsgruppen können sog. Berufsklauseln relevant sein. Diese Klauseln regeln die Versicherbarkeit bzw. Verweisbarkeit der versicherten Person. Erwerbsunfähigkeitsklausel für Personen ohne Berufsausbildung bzw. Künstler.

Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungspflicht beantragt und erreicht die zu berechnende beitragsfreie Rente aus der VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung den Mindestbetrag von nicht, erhalten Sie den Rückkaufswert der Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Eine teilweise Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur verlangen, wenn die verbleibende beitragspflichtige Berufsunfähigkeitsrente mindestens beträgt. Anstelle einer Beitragsfreistellung können Sie Ihre Versicherung ganz oder teilweise schriftlich kündigen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unterhalb von 75 Prozent BU-Grad ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe. Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Einige Versicherer leisten bereits dann, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen eine BU- oder EU- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die VGH Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die VGH spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.

Mit der VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.

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Nützliche Tipps zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Guter Rundumschutz zum günstigsten Beitrag Die Versicherer sehen bestimmte Personengruppen als nicht versicherbar an, so dass die Vertragsform BUV von vornherein ausscheidet. Hierzu gehören, Angehörige von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter, Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten, Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure, Ambulante Händler, Schausteller, Rennfahrer und Berufssportler aller Art, Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher. Kann der Versicherte seine derzeit ausgeübte oder eine andere vergleichbare Tätigkeit nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben, gilt er als berufsunfähig. Die sog. Pauschalregelung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sieht eine Leistung dann vor, wenn ein Grad der Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent ärztlicherseits festgestellt wurde. Ab einem BU-Grad von 50 Prozent wird die volle Rente, bei weniger als 50 Prozent keine Leistung erbracht. Neuerdings wird auch eine Pauschalregelung von 75 Prozent angeboten, die sicherlich weitere Verbreitung finden wird. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung richtet sich an Personen ohne körperliche Berufstätigkeit. Denn bei dieser Personengruppe tritt die BU nur sehr selten unterhalb von 75 Prozent BU-Grad ein. Wird dieser Grad erreicht, so erfolgt die Rentenzahlung in voller Höhe. Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Einige Versicherer leisten bereits dann, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen eine BU- oder EU- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht.

Allgemeines über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Guter und Günstiger Rundumschutz Die Erwerbsunfähigkeitsklausel erleichtert dem Versicherer die Verweisungsmöglichkeit und verschärft damit die Leistungsvoraussetzungen erheblich. Verwendung findet die Klausel oftmals dann, wenn die versicherte Person über keine Berufsausbildung verfügt, eine gefährliche Tätigkeit (Berufssportler) ausübt oder wenn der Beruf ungewöhnliche oder seltene Fähigkeiten erfordert oder es sich nicht um eine geregelte Tätigkeit handelt. Zu den betroffenen Berufsgruppen gehören z. B. Abbrucharbeiter, Fensterputzer und Gebäudereiniger. Ebenso, wie der Arbeitnehmer zur Berufsausübung nicht außerstande ist, wenn er die Folgen seiner Gesundheitsbeeinträchtigung durch Hilfsmittel oder Schutzmaßnahmen vermeiden kann, ist auch dem Selbstständigen die Fortsetzung seiner Berufstätigkeit nicht unmöglich, solange er die Auswirkungen seiner Beeinträchtigung durch eine VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung vermeiden kann, die ihm aufgrund seiner Selbstständigkeit möglich und zumutbar sind. Wo die Zumutbarkeitsgrenze jeweils liegt, ist einzelfallabhängig. Kann von den Ärzten keine medizinische Prognose gestellt werden, ob der festgestellte Zustand mehrere Jahre andauern wird, so kann § 2 Abs. 3 der Bedingungen die Situation der versicherten Person verbessern. Nach Einschätzung des BGH bedeutet die Bedingungsregelung den Verzicht auf die Beweispflicht des Versicherungsnehmers für das voraussichtlich dauernde Außerstandesein. Allerdings müssen alle anderen Leistungsvoraussetzungen wie ärztlicher Nachweis ebenso erfüllt sein wie bei der Regelung des § 2 Abs. 1.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Bestens abgesichert zum günstigsten Preis Lässt sich die Dauer der Rentenzahlung bei Beginn der BU nicht bestimmen, so ist die voraussichtliche Laufzeit zu schätzen. Bislang wird nur der sog. Ertragsanteil berücksichtigt, der je nach Alter unterschiedlich hoch ausfällt. Bei einem 50-jährigen Rentenbezieher beträgt er 43 Prozent, ein 65-jähriger muss sich nur noch ca. 27 Prozent der Rente anrechnen lassen. Aufgrund der sog. Ertragsanteilsversteuerung gilt: Je älter der Rentner bei Rentenbeginn ist, desto niedriger ist der Ertragsanteil und damit die Steuerlast. In den BU-Zusatztarifen ist die Beitragsanpassungsklausel noch nicht stark verbreitet. Neuere Produkte sehen diese aber bereits vor. Die Beitragsanpassungsklausel in der selbstständigen BUV dient dem Versicherer dazu - durch den unabhängigen Treuhänder geprüft und legitimiert - Beitragsanpassungen während der Vertragsdauer der VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Es muss sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln. Die Schadenminderungsobliegenheit besteht darin, dass der Versicherte Anordnungen zu befolgen hat, die der untersuchende oder behandelnde Arzt trifft, um die Heilung zu fördern oder die BU zu mindern, wobei dem Versicherten allerdings nichts Unbilliges zugemutet werden darf. Keine Obliegenheiten bestehen dahingehend, dass der Versicherte eine Umschulung machen oder neue berufliche Fähigkeiten erwerben muss. Weiterhin hat vor allem die Missachtung der von den Ärzten nach Ermessen zur Förderung obliegenden Leistung.

Infos zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Preise online vergleichen und sparen Neben dieser kostenlosen Assistance-Leistung kann auch eine Übergangsleistung zusätzlich bis zur Höhe einer BU-Jahresrente vereinbart werden, wobei dann ein entsprechender Beitragszuschlag zu entrichten ist. Mit dieser Zusatzleistung können z. B. notwendige Umbaumaßnahmen finanziert werden. Nach erfolgreicher, fristgemäßer Umschulung und Verweisung auf den neuen Beruf kann als kostenlose Assistance-Leistung eine Wiedereingliederungshilfe (Übergangsgeld) von einigen Monatsrenten gezahlt werden. Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, gelten mindestens 50 Prozent Berufsunfähigkeits-Grad als Auslöser für diese Rentenart. Der Leistungsanspruch der VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung besteht nicht, wenn die versicherte Person ihren Beruf weiterhin ausübt. Nach den BUV 2009 ist eine Leistung in folgenden Fällen der Berufsunfähigkeit ausgeschlossen. Durch Krieg und innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Durch Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer. Private Flugunfälle einschließlich Gleitflieger, Drachen und Ultraleichtflieger können mitversichert werden. Teilweise wird bei Luftfahrten keine Einschränkung des Versicherungsschutzes für bestimmte Flugarten und die Fluggasteigenschaft vorgesehen. In einigen Bedingungswerken sind Leistungen für Flugpersonal bei BU verursacht durch Luftfahrt eingeschlossen, z. T. auch Leistungen für hobbymäßige Ausübung einer Flugsportart. Im Einzelfall wird auf den obligatorischen Ausschluss für Fahrveranstaltungen und Rennen verzichtet.

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Wenn uns nachgewiesen wird, dass die falschen oder unvollständigen Angaben nicht schuldhaft gemacht worden sind, wird unser Rücktritt von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegenstandslos. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass die nicht oder nicht richtig angegebenen Umstände keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang unserer Leistung haben. Wir können den Versicherungsvertrag anfechten, falls unrichtige Angaben gemacht worden sind. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich und unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Wurde der Beitrag wiederholt nicht eingezogen, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Es gilt als Rücktritt, wenn wir unseren Anspruch auf den Einlösungsbeitrag nicht innerhalb von drei Monaten vom Fälligkeitstag an gerichtlich geltend machen.

Allgemeine Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

VGH Erwerbsunfähigkeitsversicherung - Gut und Günstig versichert Die allgemeinen Anzeige- und Nachweisobliegenheiten des VN bei Vertragsabschluss und nach Eintritt des Leistungsfalls entsprechen weitgehend denen des VVG. Für eine verspätet erfüllte Obliegenheit gilt die Abweichung, dass der Versicherer ab Beginn des laufenden Monats, in dem die Obliegenheit erfüllt wird, zur Leistung verpflichtet ist. Bei nachholbaren Obliegenheiten führt die Verletzung der Obliegenheit also nicht zur vollständigen, sondern nur zu einer begrenzten Leistungsfreiheit. Sind diese Voraussetzungen nur zu einem bestimmten Grad erfüllt, so handelt es sich um eine teilweise BU, bei der sich der Leistungsumfang nach der vereinbarten Regelung richtet. In diesem Kontext sollte berücksichtigt werden, dass es für einen begutachtenden Arzt sehr schwierig sein kann, einen konkreten und genauen Prozentsatz der Erwerbsunfähigkeitsversicherung festzulegen. Deshalb kommt es gerade an der Grenze der 50-Prozent-Regelung, die sich am Markt durchgesetzt hat, vermehrt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Parteien. Als Krankheit ist auch ein Gesundheitszustand anzusehen, der zwar nicht unmittelbar an der Berufsausübung hindert, aber aus ärztlicher Sicht dazu zwingt, den Beruf aufzugeben, um dadurch eine ernste Verschlimmerung oder Gefährdung der Gesundheit zu vermeiden. Besteht eine ärztlich nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung, so ist damit noch nicht automatisch ein Leistungsanspruch verbunden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die versicherte Person in ihrer Fähigkeit zur Berufsausübung ganz oder teilweise eingeschränkt ist.


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