Württembergische Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung können Sie sich gegen den dauerhaften Verlust des Arbeitseinkommens absichern. Im Gegensatz zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente wird in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Verlust der Fähigkeit irgendeiner Erwerbstätigkeit regelmäßig nachzugehen, abgesichert.
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die Arbeitskraft zu 100% eingeschränkt ist, der Versicherte also keinerlei erwerblichen Tätigkeit mehr nachgehen kann. Unter dieser Voraussetzung leistet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente, welche sich in der Höhe nach der vorvertraglich vereinbarten Versicherungssumme richtet.
Im Gegensatz zum Berufsunfähigkeitsschutz spielt in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die bislang ausgeübte Tätigkeit, sowie das bisherige Arbeitseinkommen keine Rolle. Darüberhinaus ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zwar deutlich günstiger, als der Berufsunfähigkeitsschutz, stellt aber keine Alternative dar, da der Umfang der Leistungen sehr eingeschränkt ist.
Allgemeine Informationen zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Freie Wahl der Karenzzeiten zwischen 0-36 Monate. Das bedeutet einen Leistungsbeginn nach Absolvieren der vereinbarten Wartezeit und eine Möglichkeit zur Beitragsreduktion. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Endet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut BU aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Reduzierung der Rücktrittsfrist des Versicherers bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle. Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Besonderen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung (BB-BUZ) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wurden in den letzten Jahren durch die überarbeiteten und individueller gestalteten ersetzt.
Wenn uns nachgewiesen wird, dass die falschen oder unvollständigen Angaben nicht schuldhaft gemacht worden sind, wird unser Rücktritt von der Württembergische Erwerbsunfähigkeitsversicherung gegenstandslos. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass die nicht oder nicht richtig angegebenen Umstände keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang unserer Leistung haben. Wir können den Versicherungsvertrag anfechten, falls unrichtige Angaben gemacht worden sind.
Diese Leistung kann gegen Beitragszuschlag bis zur Höhe der vereinbarten BU-Jahresrente vereinbart werden. Im Einzelfall ist ein Leistungsausschluss bei fahrlässigen Verstößen gegen bestimmte Vorschriften, z. B. im Straßenverkehr, nicht vorgesehen. Das Umwandlungsrecht wird nicht nur für die ersten 10 Vertragsjahre und ausschließlich für die Hauptversicherung gewährt, sondern auch für die BUZ selbst, denn die Umwandlung, z. B. einer Risikolebensversicherung mit BUZ bezieht sich selten auch auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Württembergische Erwerbsunfähigkeitsversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Bei der angebotenen Pauschalregelung von 100 Prozent erfolgt die Leistung erst bei Erwerbsunfähigkeit, allerdings dann in voller Höhe. Sie kommt
insbesondere für Schüler, Studenten und Auszubildende in Frage. Eine weitere Variante ist die Staffelregelung. Hierbei wird bei einer BU von mehr als 75
Prozent oder 66? Prozent voll und bei einer BU von mindestens 25 Prozent oder 33? Prozent entsprechend dem Grad der BU geleistet. Bei einem BU-Grad unter 25
Prozent oder 33? Prozent besteht kein Leistungsanspruch.
In der Regel wird die Wahl der sinnvollsten Pauschal- oder Staffelregelung nicht zuletzt von der ausgeübten Tätigkeit der zu versichernden Person zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen. Bei Vereinbarung einer Karenzzeit wird die Leistung erst nach deren Ablauf erbracht. Die Karenzzeit beträgt z.
B. 6 Monate oder ein oder zwei Jahre. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Beitragsbefreiung der
Hauptversicherung kann ebenfalls vereinbart werden.
Bei Monatsrenten zwischen ca. 1.000 und 2.500 EUR wird neben der Beantwortung der Gesundheitsfragen die Vorlage eines ärztlichen Attestes mit Informationen
über Blutsenkung, HIV-Test, Ergometrie, Cholesterin, Triglyceride, HDL, LDL erforderlich sein. Bei Monatsrenten über 2.500 EUR kommen differenziertes
Blutbild, Nüchtern-Blutzucker, SBPT, GammaGT, Harnsäure, Kreatinin, CHE und i. d. R. eine Selbstauskunft zusätzlich zur ärztlichen Untersuchung hinzu. Die
Gesundheitsprüfung für die BUZ unterscheidet sich signifikant von der für die BUV.
Allgemeines über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsschutz besteht zunächst grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, wie es zu der BU gekommen ist, auf welcher Ursache die Krankheit, die
Körperverletzung oder der Kräfteverfall beruhen. Kein Versicherungsschutz besteht aber, wenn einer der in den Bedingungen aufgeführten Einzelumstände kausal
war. Ausgeschlossen ist die BU im einzelnen, wenn sie unmittelbar oder mittelbar durch Krieg oder Kernenergie verursacht ist, unmittelbar oder mittelbar
durch innere Unruhen verursacht ist.
Da eine solche Prognose verständlicherweise nicht für die gesamte Dauer bis zum Vertragsende gestellt werden kann, verlangt die Rechtsprechung einen
überschaubaren Zeitraum innerhalb der nächsten drei Jahre. Der Zeitpunkt, in dem bei rückschauender Betrachtung erstmals ein Zustand vorlag, der eine solche
Prognose erstmals zuließ, ist als Beginn der Württembergische Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu interpretieren. In der Praxis stößt die Auslegung des Begriffs auf Schwierigkeiten. Nur in den wenigsten
Fällen wird eine entsprechende ärztliche Prognose möglich sein.
Ist der Inhaber nur einer von mehreren Inhabern oder Geschäftsführern, und stimmen die anderen einer Umorganisation des Betriebes nicht zu, so gilt er bei
Erfüllung aller anderen Voraussetzungen als nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Beruf weiter auszuüben. Für bestimmte Berufsgruppen können sog.
Berufsklauseln relevant sein. Diese Klauseln regeln die Versicherbarkeit bzw. Verweisbarkeit der versicherten Person. Erwerbsunfähigkeitsklausel für
Personen ohne Berufsausbildung bzw. Künstler.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die BUV/BUZ ist sowohl während der Versicherungsdauer, als auch während des Rentenbezugs am Überschuss beteiligt. Während der Versicherungsdauer können die
beiden Überschusssysteme Sofortrabatt (sofortige Beitragsverrechnung) und verzinsliche Ansammlung (Schlussgewinn) unterschieden werden. Beim Sofortrabatt
werden die jährlich gutgeschriebenen Überschussanteile i. d. R. direkt mit dem zu zahlenden Beitrag (Bruttobeitrag) verrechnet. Die Prämie reduziert sich
hierdurch von Vertragsbeginn an recht deutlich um 20-40 Prozent des Bruttobeitrags.
In den BU-Zusatztarifen ist die Beitragsanpassungsklausel noch nicht stark verbreitet. Neuere Produkte sehen diese aber bereits vor. Die Beitragsanpassungsklausel
in der selbstständigen BUV dient dem Versicherer dazu - durch den unabhängigen Treuhänder geprüft und legitimiert - Beitragsanpassungen während der
Vertragsdauer der Württembergische Erwerbsunfähigkeitsversicherung aufgrund von gestiegenen Schadenaufwendungen durchzuführen. Es muss sich dabei um nicht nur vorübergehende Veränderungen des Leistungsbedarfs
gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen und des daraus berechneten Beitrags handeln.
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Versicherer zu Abweichungen von den üblichen Bedingungstexten entschlossen und bieten kundenfreundlichere
Detailregelungen an. So verzichten einige Versicherer z. B. bei älteren Versicherten auf ihr Verweisungsrecht oder zahlen die BU- Rente bereits dann, wenn
die BU voraussichtlich 6 Monate andauert. Die markantesten Bedingungsabweichungen werden im Anhang dargestellt. Die Versicherer nutzen Bedingungsverbesserungen
gerne als Werbeinstrument.
Infos zum Thema Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zu mindestens berufsunfähig, so erbringen die Erwerbsunfähigkeitsversicherung folgende Versicherungsleistungen:
Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente, volle Befreiung von der Beitragspflicht. Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein
Anspruch auf diese Versicherungsleistungen. Die Rente zahlen wir entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise im Voraus, erstmals anteilig bis zum Ende
der laufenden Rentenzahlungsperiode.
Freie Wahl der Karenzzeiten zwischen 0-36 Monate. Das bedeutet einen Leistungsbeginn nach Absolvieren der vereinbarten Wartezeit und eine Möglichkeit zur
Beitragsreduktion. Während der Karenzzeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung. Endet die Württembergische Erwerbsunfähigkeitsversicherung und tritt innerhalb von 24 Monaten danach erneut BU
aufgrund derselben Ursache ein, so werden bereits zurückgelegte Karenzzeiten berücksichtigt. Reduzierung der Rücktrittsfrist des Versicherers bei Verletzung
der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Soweit dieser nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges; bei einer mit Hilfe eines
Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen Tätigkeit sowie bei der Benutzung von Raumfahrzeugen. Durch Beteiligung an Fahrtveranstaltungen mit Kraftfahrzeugen,
bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, und den dazugehörigen Übungsfahrten. Durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von
mindestens 100 Elektronen-Volt, durch Neutronen jeder Energie.
Württembergische Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Wann beginnt der Versicherungsschutz der Erwerbsunfähigkeitsversicherung? Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) gezahlt und wir die Annahme Ihres
Antrags schriftlich oder durch Aushändigung des Versicherungsscheines erklärt haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der Versicherung
besteht jedoch noch kein Versicherungsschutz. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht
unabhängig davon, wie es zu der Berufsunfähigkeit gekommen ist.
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen
Fälligkeitstag eingezogen werden kann. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich und unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Wurde der Beitrag wiederholt nicht eingezogen, sind wir
berechtigt, künftig die Zahlung des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
In diesem Fall setzen wir die Berufsunfähigkeitsrente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab, die nach den anerkannten Regeln der
Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode errechnet wird (vgl. die im Versicherungsschein abgedruckte Übersicht der
garantierten beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrenten). Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien Berufsunfähigkeitsrente zur Verfügung
stehende Betrag mindert sich in Höhe von sowie um rückständige Beiträge.
Allgemeine Informationen über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Das Rentenreformgesetz RRG 1999 hat durch seine neuen Leistungsvoraussetzungen und Leistungskürzungen die Notwendigkeit zur privaten Absicherung des
Berufsunfähigkeitsrisikos weiter verschärft. Jeder vierte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte muss derzeit seinen Beruf wegen Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit vorzeitig aufgeben. Deshalb zählt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu den sehr wichtigen Versicherungen, will man sich vor
finanziellen Problemen schützen.
Für Personen im Dienst- bzw. Beamtenverhältnis erweitert diese Klausel den Versicherungsschutz bei Beamten des öffentlichen Dienstes, soweit eine Versetzung
in den Ruhestand oder Entlassung, beides wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit, erfolgt (Polizeidienstunfähigkeit). Ärzteklausel
für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Durch diese Erwerbsunfähigkeitsversicherung Klausel wird die Verweisungsmöglichkeit bei Ärzten eingeengt, wenn Möglichkeiten fehlen, eine
andere Tätigkeit aufzunehmen.
Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Erkrankungen der Atemwege, psychische Erkrankungen,
Stoffwechselerkrankungen sowie Krebs und in geringem Umfang Unfälle. Die bis 1994 genehmigungspflichtigen und marktüblichen Besonderen Bedingungen für die
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) und Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die «Berufsunfähigkeitsversicherung» (BUV) wurden in den letzten
Jahren durch die überarbeiteten und individueller gestalteten ersetzt.