Apella Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Die entstehenden Kosten für Umbauten oder Umzug werden von einigen wenigen Familienunfallversicherung Anbietern bis zur Höhe von insgesamt 5 Prozent der vereinbarten Grundversicherungssumme für Invalidität gezahlt. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln, abweichende Gliedertaxe und sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben bei der Berechnung der Entschädigung unberücksichtigt. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, so werden die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, so bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Ein Versicherter ist nach einem Unfall querschnittsgelähmt und kann sich nur noch im Rollstuhl fortbewegen. Er muss in seinem Haus alle Türen verbreitern, behindertengerechte Sanitäreinrichtungen anbringen lassen. Im Treppenhaus ist ein Treppenlift notwendig. Alle Maßnahmen zusammen summieren sich auf 27.000 EUR Umbaukosten. Zusätzliche Kostenerstattung durch die Familienunfallversicherung bei Kinderbetreuung oder Vertretung. Während der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit oder eines Krankenhausaufenthaltes kann die Einstellung eines Vertreters erforderlich werden.
Werden beide Eltern durch das gleiche Unfallereignis tödlich verletzt und haben die bezugsberechtigten Kinder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet, so kommt die doppelte vereinbarte Todesfallsumme zur Auszahlung, höchstens jedoch bis zur Gesamtleistung von 40.000 EUR. Zusätzliche Todesfallleistung bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Wird die durch die Apella Familienunfallversicherung versicherte Person bei einem Unfallereignis während der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, z. B. Bahnen aller Art tödlich verletzt, so verdoppelt sich die vereinbarte Todesfallsumme.
Bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht wie Insektenstiche oder Insektenbisse oder durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen verursacht wurden und demzufolge aus der Familienunfallversicherung ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten, für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund, ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel.
Apella Familienunfallversicherung
Die Apella Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Familienunfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Familienunfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Apella spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Apella Familienunfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Apella Familienunfallversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet über die Berufsgenossenschaften in sinnvoller Weise auf einen 24-Stunden Rundum Deckungsschutz einschl. Freizeitunfälle
abgerundet werden. Sondertarife und Sonderbedingungen existieren darüber hinaus für einzelne Berufsgruppen wie z. B. für die Heilberufe, Musiker, Friseure,
Bauhandwerker, aber auch für Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Masseure, Krankengymnasten und Heilpraktiker.
Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, so wird der Invaliditätsgrad um die
Vorinvaliditätshöhe gemindert. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher
Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, so leistet die Familienunfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad,
mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht wie Insektenstiche oder Insektenbisse oder durch sonstige geringfügige Haut- oder
Schleimhautverletzungen verursacht wurden und demzufolge ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten, für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund, ausgeschlossen bleiben Vergiftungen
durch Nahrungsmittel.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Werden durch einen Unfall Körperteile oder Sinnesorgane geschädigt, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, so bemisst sich der Invaliditätsgrad danach,
inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu
berücksichtigen. Beispiele in diesem Zusammenhang sind typischerweise Hirnschädigungen und Kopfverletzungen, Verletzungen der Wirbelsäule, der inneren Organe,
des Brust- und Bauchraumes sowie der Harn- und Geschlechtsorgane.
Der Leistungsanspruch durch eine Apella Familienunfallversicherung setzt voraus, dass der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Von Dauer ist die Beeinträchtigung grundsätzlich,
wenn zu erwarten ist, dass sie lebenslang andauern wird. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose
wenigstens drei Jahre andauern wird. Die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und im
gleichen Zeitraum auch schriftlich gemacht worden sein.
Bei Mitversicherung des Krankenhaustagegeldes erfolgt eine Zahlung für jeden Kalendertag eines aufgrund eines Unfalles notwendigen medizinisch vollstationären
Heilbehandlungsaufenthalts. Nicht geleistet wird für Aufenthalte in Kuranstalten, Sanatorien oder Erholungsheimen. Die meisten Versicherer bieten diese
Leistung für die Dauer von höchstens einem Jahr nach dem Unfalltag an, manche auch für zwei Jahre. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch
für vier Jahre vom Unfalltag an gerechnet, längstens jedoch für 1000 Tage.
Familienunfallversicherung
Unfallbedingte Verletzungen des versicherten Kindes machen eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung erforderlich. Dabei ist es ebenso
erforderlich, dass ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind im Krankenhaus übernachtet (Rooming-In). Für jede Übernachtung wird dann eine Kostenpauschale von
15 EUR für bis zu 100 Übernachtungen gezahlt. Einige Versicherer zahlen eine gestaffelte Rooming-In-Leistung, beginnend mit 25 Defür die ersten zehn Tage
und 12,50 EUR ab dem 11. Tag mit einer Begrenzung der Gesamtentschädigungshöhe.
Somit müsste die Apella Familienunfallversicherung ohne die Regelung des § 1 AUB 88/94 die vollen Leistungen auch für bestehende Vorschädigungen erbringen. Degenerative
körperliche Veränderungen offenbaren sich allerdings häufig erst bei einem von außen wirkenden Ereignis. Vor allem der Endzustand einer degenerativen
Veränderung an Sehnen oder am Skelett - wie typischerweise einem Bandscheibenvorfall - wird subjektiv häufig als Unfall erlitten, obwohl banale Anlässe wie
Gelegenheitsursachen genügen können.
Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Das Schmerzensgeld wird aus der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in der Schmerzensgeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind mehrere der aufgeführten Verletzungen
durch den Unfall entstanden, werden die entsprechenden Leistungsprozente zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Die AUB weisen hinsichtlich der Beendigung der Versicherung einige zu beachtende Sonderregelungen auf. So können beide Parteien den Vertrag kündigen, wenn
der Versicherer eine Leistung erbracht hat und nicht, wie nach den meisten Versicherungsbedingungen anderer Versicherungssparten, bereits bei Eintritt des
Versicherungsfalles. Der Versicherungsvertrag endet des weiteren, wenn die versicherte Person dauernd pflegebedürftig oder geisteskrank wird und deshalb als
nicht mehr versicherbar einzustufen ist.
Darüber hinaus ist die Apella Familienunfallversicherung das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Wird eine
nach Eintritt des Unfalles zu erfüllende Obliegenheit - wie zuvor dargestellt - verletzt, so verliert der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz, es
sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzung behält der Versicherungsnehmer insoweit
den Versicherungsschutz noch auf die Bemessung der Leistungshöhe gehabt hat.
Weitere Spezialdeckungen existieren für Jäger, Reiter, Sportbootinsassen, Beamte, Firmengäste, Heilberufe, Umschüler, Berufssportler, Notärzte, Feuerwehren,
Rettungsschwimmer etc. Ein Zeichen der Zeit ist die fondsgebundene Anlage von Kapital. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass diese Möglichkeit auch in
der Familienunfallversicherung offeriert wird. Bei Vertragsablauf besteht die Möglichkeit, zwischen der Auszahlung des Fondsvermögens oder einer Übertragung der
Fondsanteile zu wählen.
Apella Familienunfallversicherung
Allerdings ist der private Bereich nicht abgesichert. Insofern kann es Sinn machen, einen zusätzlichen durchgängigen Versicherungsschutz bereitzustellen,
damit entsandte Mitarbeiter hier einen 24-Stunden-Rundum Deckungsschutz während der Dienstreise genießen. Die Familienunfallversicherung für Auslandsreisen leistet für
Unfälle, die den versicherten Personen vom Antritt der Reise, also vom Verlassen der Wohnung bis zur Rückkehr dorthin, längstens innerhalb der vereinbarten
Versicherungsdauer zustoßen.
Der Versicherungsnehmer kann die Dynamik zum Ende des Versicherungsjahres widerrufen und damit beenden, spätestens jedoch nach Unterrichtung über die
erfolgte Erhöhung. Anstelle der Vereinbarung sollte die Invaliditätsgrundsumme bereits bei Vertragsabschluss großzügig bemessen werden. Die
Dynamikvereinbarung beinhaltet die Gefahr, dass die Beiträge sich in einer Größenordnung entwickeln, die ursprünglich nicht beabsichtigt war. Eine Erhöhung
der Versicherungssumme kann jederzeit bei Bedarf vereinbart werden.
Nur bei wenigen Gesellschaften ist der Abschluss der Invaliditätspolice eigenständig möglich. Dies ist allerdings immer dann sinnvoll, wenn die Eltern den
Unfallschutz aus der Invaliditätspolice für ausreichend erachten oder eine Familienunfallversicherung bereits bei einem anderen günstigen Versicherer abgeschlossen
wurde. Es sind Angebote mit Einmalzahlung, einer Kombination von Rentenleistung plus Einmalzahlung und auch mit nur reiner Rentenzahlung erhältlich. Die
meisten Anbieter mit Rentenzahlung leisten nur dann, wenn ein Versorgungsamt das Kind als schwerbehindert eingestuft hat.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Der Kläger war in der Nacht aus dem Fenster seines im ersten Stock liegenden Schlafzimmers gestürzt. Der Unfallversicherer wollte nicht leisten, weil er
annahm, der Vorfall sei beim Schlafwandeln oder wegen einer Kreislaufstörung des Klägers passiert. Der Kläger wusste nicht, wie es zum Sturz gekommen war.
Er konnte sich nur an eine vor dem Sturz aufgetretene vorübergehende Kreislaufstörung erinnern. Für eine in den AUB ausgeschlossene Bewusstseinsstörung
genügt grundsätzlich eine gesundheitliche Beeinträchtigung.
Beweispflichtig für das Vorliegen einer Bewusstseinsstörung ist der Versicherer. Der Versicherungsnehmer muss ihm aber die Informationen aus seiner Sphäre
liefern, die dem Versicherer nicht ohne weiteres zugänglich sind. Liefert der VN diese Informationen nicht, und kommt als einzig denkbare Ursache nur eine
vorübergehende Kreislaufstörung oder Schlafwandeln in Betracht, so hat der Versicherer den Ausschluss bewiesen. Unfälle durch Bewusstseinsstörung werden von
der Familienunfallversicherung nicht erfasst.
Stellen die im Kalenderjahr des Versicherungsfalles geleisteten Beiträge des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn dar, weil die Ausübung der Rechte aus dem
Versicherungsvertrag ausschließlich ihm zustehen, gehört die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgekehrte Leistung aus der «Unfallversicherung» wegen
eines im privaten Bereich eingetretenen Versicherungsfalls in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Bei einem im
beruflichen Bereich eingetretenen Unfall gehört die Auskehrung.