Aspekta Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Die Anlage der Sparbeiträge erfolgt in die Fonds der Metzler Invest GmbH und von ADIG Investment. Der Versicherungsnehmer der Familienunfallversicherung kann zwischen verschiedenen Fonds wählen. Die Fonds legen ausschließlich in Aktien mit einem breiten Anlagehorizont an. Für den Kauf der Fondsanteile wird kein Ausgabeaufschlag erhoben. Dabei können alle bekannten Optionen der fondsgebundenen Kapital- und Rentenversicherung genutzt werden, also die Aufteilung des Sparbeitrags, die Änderung der Fondsaufteilung als auch der Wechsel in Geldmarktfonds.
Die Ausschlussbestimmung führt nach Ansicht des nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des VN. Eine Familienunfallversicherung diene nicht dazu, den VN gegen sämtliche Vorfälle, die einen Krankheitswert haben können, zu schützen. Die durch Infektionen hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf dem Eindringen von Bakterien, Viren etc. beruhen, seien als herkömmliche Krankheiten zu betrachten. Sie gehören nach Ansicht des OLG nicht zu den Lebensrisiken, die primär in einer Familienunfallversicherung abgedeckt werden sollen.
Der Versicherungsnehmer besitzt keinen Anspruch auf Versicherungsschutz aus der Aspekta Familienunfallversicherung, wenn er den Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht hat, nachdem der Leistungsanspruch vom Versicherer abgelehnt wurde. Sie sollten mindestens eine Todesfallsumme zwischen 10 und 50 Prozent der Invaliditätsgrundsumme versichern, um damit die Möglichkeit zu haben, Vorauszahlungen auch bereits vor Abschluss des Heilverfahrens innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall in Anspruch nehmen zu können.
Gliedertaxen der Familienunfallversicherung im Überblick, Arm im Schultergelenk 70%, Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%, Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60%, Hand im Handgelenk 55%, Daumen 20%, Zeigefinger 10%, Anderer Finger 5%, Bein über der Mitte des Oberschenkels 70%, Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%, Bein bis unterhalb des Knies 50%, Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%, Fuß im Fußgelenk 40%, Große Zehe 5%, Andere Zehe 2%, Auge 50%, Gehör auf einem Ohr 30%, Geruchssinn 10%, Geschmackssinn 5%.
Aspekta Familienunfallversicherung
Die Aspekta Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Familienunfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Familienunfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Aspekta spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Aspekta Familienunfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten können inzwischen im Rahmen des Vertrag für die Familienunfallversicherung vereinbart werden. Die Zusammenstellung ist
entweder in Paketangeboten vorgegeben oder kann individuell nach Bedarf zusammengestellt werden. Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von
vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die
Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erlittene Gesundheitsschäden gelten als unfreiwillig
erlitten. Als Unfall gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch- oder Unterleibsbrüche. Als Unfall gelten auch tauchtypische
Gesundheitsschäden, z. B. die Caisson-Krankheit oder Trommelfellverletzungen. Als Unfall gelten auch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser. Mitversichert sind
während der Gültigkeit des Familienunfallversicherung Vertrages entstandene Impfschäden.
Die Leistungsverbesserungen der AUB 95 gegenüber den AUB 88 liegen insbesondere in den Einschlüssen. Einschluss für noch nicht lizenzierte Flugschüler,
Einschluss des Gelegenheitsluftsports für Mitflieger und Mitfahrer. Die Leistungsverbesserungen der AUB 2000 zeigen sich in. Einschluss der sog.
Überraschungsklausel mit einer Vorsorgedeckung für den kriegsmäßigen Überraschungsfall im Ausland durch passive Kriegsrisiken für bis zu sieben Tage
Genesungsgeld wird ohne prozentuale Staffelung gezahlt.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Die Unfallrente wird ab dem Schadentag lebenslang gezahlt, und zwar monatlich im Voraus bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person verstirbt.
Unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person wird die Unfallrente in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Vereinbarte progressive
Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. Ebenso bleiben
vereinbarte besondere Gliedertaxen unberücksichtigt.
Der Leistungsanspruch durch eine Aspekta Familienunfallversicherung setzt voraus, dass der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Von Dauer ist die Beeinträchtigung grundsätzlich,
wenn zu erwarten ist, dass sie lebenslang andauern wird. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose
wenigstens drei Jahre andauern wird. Die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und im
gleichen Zeitraum auch schriftlich gemacht worden sein.
Bei Mitversicherung des Krankenhaustagegeldes erfolgt eine Zahlung für jeden Kalendertag eines aufgrund eines Unfalles notwendigen medizinisch vollstationären
Heilbehandlungsaufenthalts. Nicht geleistet wird für Aufenthalte in Kuranstalten, Sanatorien oder Erholungsheimen. Die meisten Versicherer bieten diese
Leistung für die Dauer von höchstens einem Jahr nach dem Unfalltag an, manche auch für zwei Jahre. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch
für vier Jahre vom Unfalltag an gerechnet, längstens jedoch für 1000 Tage.
Familienunfallversicherung
Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in einer Schwerverletztengeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind durch einen Unfall mehrere der aufgeführten
Verletzungen entstanden, so werden die entsprechenden Leistungsprozentsätze zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht angenommen. Die
Verletzung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Unfall ärztlich festgestellt und der Anspruch auf diese Leistung innerhalb eines Monats nach der ärztlichen
Feststellung geltend gemacht worden sein.
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres wird der Vertrag prämienfrei gestellt. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der
Versicherungsnehmer keiner bezahlten Vollbeschäftigung mehr nachgeht, beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
bezieht und sich aktiv um Arbeit bemüht. War der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt, so wird die
Aspekta Familienunfallversicherung ab der, Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monate prämienfrei gestellt.
Die Unfallverletzungen sind vom Versicherten durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen. Die
Sofortleistung soll innerhalb kürzester Zeit finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um dadurch medizinische, berufliche aber auch soziale
Rehabilitationsmaßnahmen einleiten zu können. Führt ein Unfall zu einer mitversicherten Verletzung, so entsteht ein Anspruch auf Leistung aus der
versicherten Summe von 500 EUR.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Die Ergänzung des gesetzlichen Unfallschutzes durch eine private oder betriebliche Unfallversicherung ist durchaus zu empfehlen, da Freizeitunfälle ansonsten
nicht versichert sind. Rund zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Aber: Man sollte darüber nicht vergessen, das unter Umständen sehr
viel gravierendere Risiko der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Die «Unfallversicherung» kann dies nicht leisten, da i. d. R. Krankheiten nicht
mitversichert werden können.
Darüber hinaus sind die Fragen bezüglich Vorversicherungen und anderweitigen Aspekta Familienunfallversicherung , insbesondere Tagegeld und Krankenhaus-Tagegelder, von
Bedeutung. Gleichzeitig sollte beachtet werden, welche Personen grundsätzlich nicht versicherbar sind, in welchen Fällen der Versicherungsschutz
grundsätzlich ausgeschlossen ist, z. B. bei Unfällen, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder
versucht.
Bei vorsätzlicher Verletzung behält der Versicherungsnehmer in diesen Fällen den Versicherungsschutz insoweit nur, wenn die Verletzung nicht geeignet war,
die Interessen des Versicherers ernsthaft zu beeinträchtigen oder wenn den Versicherungsnehmer kein erhebliches Verschulden trifft. Das Versicherungsrecht
kennt grundsätzlich eine Vielzahl von Situationen, die es ermöglichen, das Versicherungsverhältnis zu beenden. In diesem Zusammenhang sei auf den Beitrag
Versicherungsvertrag verwiesen.
Aspekta Familienunfallversicherung
Die Verträge der Familienunfallversicherung für Kinder werden bei fast allen Anbietern maximal bis zum 18. Lebensjahr des Kindes vereinbart. Nur wenn bis dahin eine
Behinderung auch aufgetreten ist, besteht ein Leistungsanspruch. Außerdem sind unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen in den einzelnen Tarifen zu
berücksichtigen, die auch zu einem durchaus unterschiedlichen Leistungsverhalten im Schadenfall führen können. Vor Abschluss einer unter Umständen sinnvollen
Kinder Invaliditätsschutzes sollte eine sorgsame Auswahl getroffen werden.
Vor allem sollte geprüft werden, ob eine selbstständige Kinderversicherung sinnvoller ist als die Familienunfallversicherung mit Kinder Invaliditätszusatzschutz
(KIZ). Die Versicherer mit Einmalzahlung zahlen unabhängig durch das Versorgungsamt, wenn ein Arzt oder Gutachter die Behinderung, eine bestimmte Krankheit oder
Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Bei der Familienunfallversicherung für Familien hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von
mindestens 10 Prozent zu erhalten.
Es besteht auch die Möglichkeit, Unfälle, von denen die Mitglieder der betriebseigenen Betriebssportgemeinschaft bei Teilnahme an Sportveranstaltungen und
Übungen betroffen werden, mit einer Betriebssport Unfallversicherung zu versichern. Grundsätzlich können als Betriebssportarten alle Sportarten in Betracht
kommen, also z. B. Gymnastik, Turnen, Sportspiele aller Art wie Fußball, Handball, Faustball, Schlagball, Reiten, Ringen, Boxen, Skilaufen, Tennis,
Tischtennis usw.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise
für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle
Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Die Familienunfallversicherung berief sich dabei auf Nr. 3 der AUB 2000, wo es u.a. heißt, haben Krankheiten und Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades … entsprechend dem Anteil
der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung. Vor dem BGH erhielt der Versicherer Recht. Der
BGH stufte den Vorschaden als Gebrechen ein.
Stellen die im Kalenderjahr des Versicherungsfalles geleisteten Beiträge des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn dar, weil die Ausübung der Rechte aus dem
Versicherungsvertrag ausschließlich ihm zustehen, gehört die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgekehrte Leistung aus der «Unfallversicherung» wegen
eines im privaten Bereich eingetretenen Versicherungsfalls in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Bei einem im
beruflichen Bereich eingetretenen Unfall gehört die Auskehrung.