Familienunfallversicherung fürs Baby
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, muss der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgt werden müssen. Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige muss vom Versicherungsnehmer der Familienunfallversicherung, oder der versicherten Person wahrheitsgemäß ausgefüllt und unverzüglich zurückgesandt werden. Eine mitversicherte Übergangsleistung muss spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend gemacht werden.
Hinzu kommt eine gewisse Gewinnbeteiligung. Die eingezahlten Beiträge werden mit Ausnahme etwaiger Zuschläge für die unterjährige Beitragszahlung, für Gebühren und Versicherungssteuer ohne Rücksicht auf etwa bezahlte Unfallentschädigungen beim Tod des Versicherten oder bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters zurückerstattet. Diese sog. Rückgewährsumme erhöht sich noch um Anteile aus der Überschussbeteiligung. Insofern ist die UPR ebenfalls eine Kombination aus Risikoabsicherung über eine Familienunfallversicherung.
Der Versicherungsnehmer besitzt keinen Anspruch auf Versicherungsschutz aus der Familienunfallversicherung fürs Baby, wenn er den Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht hat, nachdem der Leistungsanspruch vom Versicherer abgelehnt wurde. Sie sollten mindestens eine Todesfallsumme zwischen 10 und 50 Prozent der Invaliditätsgrundsumme versichern, um damit die Möglichkeit zu haben, Vorauszahlungen auch bereits vor Abschluss des Heilverfahrens innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall in Anspruch nehmen zu können.
Jährlich verunglücken rund zwei Millionen Kinder. 20 Prozent der Unfälle, so die Statistiken, ereignen sich auf dem Weg zur und von der Schule. Aber rund 80 Prozent ereignen sich in der Freizeit bei Spiel und Sport oder zu Hause. Besonders gefährdet sind dabei Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren. Jungen sind besonders risikobelastet. Jeder vierte Unfall ereignet sich auf der Straße, jeder achte auf dem Spielplatz. Bei zwei von drei Unfällen liegt ein Sturz zugrunde. Die häufigsten Verletzungen sind Knochenbrüche und Schädel- oder Hirnverletzungen. Eine Familienunfallversicherung ist daher sinnvoll und wichtig.
Familienunfallversicherung fürs Baby
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch fürs Baby sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Familienunfallversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Familienunfallversicherung fürs Baby mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste Familienunfallversicherung fürs Baby zum günstigsten Preis finden.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Mitversichert sind bestimmte Infektionskrankheiten, die frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ausbrechen. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der
Erstinfektion an, da Infektionskrankheiten häufig viele Jahre klinisch stumm, also für die versicherte Person nicht erkennbar sind. Mitversichert ist auch
der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, sowie von weiteren
aufgelisteten Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Kinderlähmung.
Alle anderen sonstigen Leistungen durch die Familienunfallversicherung sind Kann Leistungen und in der Regel weitestgehend verzichtbar. Jedoch sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem
Vertragsabschluss vorangehen. Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und somit der Invaliditätsfall gegeben ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten
sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt sein.
Seit den AUB 88 sind auch dauernd vollständig arbeitsunfähige Personen versicherbar, soweit sie nicht pflegebedürftig sind. Auch von schweren Nervenleiden
betroffene Personen sind versicherbar, z. B. bei Multipler Sklerose, Polyneuritis und Parkinsonscher Krankheit, soweit keine Pflegebedürftigkeit besteht. In
der Regel erlischt der Versicherungsschutz, sobald die versicherte Person schwer oder schwerstpflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder
geisteskrank wird und damit nicht mehr versicherbar ist.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Werden durch einen Unfall Körperteile oder Sinnesorgane geschädigt, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, so bemisst sich der Invaliditätsgrad danach,
inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu
berücksichtigen. Beispiele in diesem Zusammenhang sind typischerweise Hirnschädigungen und Kopfverletzungen, Verletzungen der Wirbelsäule, der inneren Organe,
des Brust- und Bauchraumes sowie der Harn- und Geschlechtsorgane.
Eine Erhöhung der laufenden Rentenansprüche ist von den entsprechenden Vereinbarungen zur Überschussbeteiligungsberücksichtigung abhängig. Die Leistung endet
nicht nur mit dem Tod der versicherten Person, sondern auch zum Ende des Monats, in dem eine Senkung des unfallbedingten Invaliditätsgrades auf unter 50
Prozent festgestellt wurde. Tritt eine Besserung des Gesundheitszustandes ein und vermindert sich dadurch der Invaliditätsgrad, so sind die bis dahin
erbrachten Rentenleistungen allerdings nicht an die Familienunfallversicherung fürs Baby zurückzuzahlen.
Die Dauer der ärztlichen Behandlung ist der Zeitraum zwischen dem Tag des Beginns der ersten ärztlichen Behandlung oder Untersuchung wegen eines Unfalles bis
zu dem Tag, an dem die letzte ärztliche Behandlung oder Untersuchung durchgeführt wurde. Darüber hinaus sollte zu diesem Zeitpunkt die volle
Wiederherstellung vom Arzt festgestellt oder wegen der Konsolidierung des Zustandes eine weitere regelmäßige Behandlung als nicht mehr erforderlich
attestiert worden sein.
Familienunfallversicherung
Unfallbedingte Verletzungen des versicherten Kindes machen eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung erforderlich. Dabei ist es ebenso
erforderlich, dass ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind im Krankenhaus übernachtet (Rooming-In). Für jede Übernachtung wird dann eine Kostenpauschale von
15 EUR für bis zu 100 Übernachtungen gezahlt. Einige Versicherer zahlen eine gestaffelte Rooming-In-Leistung, beginnend mit 25 Defür die ersten zehn Tage
und 12,50 EUR ab dem 11. Tag mit einer Begrenzung der Gesamtentschädigungshöhe.
Weltweite Auslandsrückholung durch die Familienunfallversicherung fürs Baby bis zu 65.000 EUR, Kostenersatz für Such-, Rettungs- oder
Bergungseinsätze in Analogie zu den Bergungskosten, Krankentransportkosten, Rückführungskosten der versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz,
Heimfahrt- oder Unterbringungskosten, Überführungskosten aufgrund unfallbedingten Todesfalls im Inland oder Ausland.
Andererseits würde es dem Sinn und Zweck einer Unfallversicherung nicht gerecht, wenn bei bereits bestehenden Vorschäden kein Leistungsanspruch mehr
bestünde. Deshalb wird in § 8 klargestellt, dass die Familienunfallversicherung nur für die Folgen eines Unfallereignisses leistungspflichtig ist, nicht jedoch für
Krankheiten und Gebrechen, vor allen Dingen nicht für Körperschäden infolge von sog. Abnutzungserscheinungen oder Verschleiß. Der altersbedingte
Normalzustand ist der zugrunde zu legende Normbereich.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Während die GUV bei Tod und Vollinvalidität Rentenzahlungen bereitstellt, erfolgt in der Familienunfallversicherung grundsätzlich die reine Kapitalzahlung. Dabei kann
einzelvertraglich, insbesondere bei Gruppen-Unfallversicherungen, auch Kapitalzahlung über das 65. Lebensjahr hinaus, beispielsweise bis zum 70. oder 75.
Lebensjahr vorgesehen werden. Die gesetzliche UV gilt für das gesamte Bundesgebiet, kraft Ausstrahlung aber auch für berufliche Tätigkeiten bei
Auslandsreisen bzw. bei Entsendungen ins Ausland.
Die Leistung wird entsprechend der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 Prozent beträgt. Einige Versicherer weichen von
diesen Prozentsätzen ab, so dass ein Mitwirkungsanteil von mindestens 30, 40 oder 50 Prozent gegeben sein muss, damit eine Leistungskürzung erfolgt.
Insbesondere bei Familienunfallversicherung fürs Baby sind hier deutliche Verbesserungen aus Versicherungsnehmersicht durchsetzbar. Der Einfluss von
bestehenden Krankheiten selbst hat keine Auswirkung auf die Höhe der Leistung.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, muss der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt
hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgt werden müssen. Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige muss vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person
wahrheitsgemäß ausgefüllt und unverzüglich zurückgesandt werden. Eine mitversicherte Übergangsleistung muss spätestens sieben Monate nach Eintritt des
Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend gemacht werden.
Familienunfallversicherung fürs Baby
Veranstaltungen des Betriebssports sind unter bestimmten Voraussetzungen als betrieblich motiviert und deshalb über die Berufsgenossenschaft im Rahmen durch die
Familienunfallversicherung ebenfalls als versichert anzusehen, denn: sportliche Betätigung dient dem Ausgleich für die Belastungen durch die
Arbeitstätigkeit, die sportlichen Übungen finden mit einer gewissen Regelmäßigkeit statt, an ihnen nehmen im Wesentlichen nur Betriebsangehörige oder nur die
Mitarbeiter mehrerer beteiligter Unternehmen teil,
Zahlreiche Risiken sind bereits durch andere Versicherungssparten gedeckt und können sinnvoller versichert werden. Für verunglückte Insassen übernimmt die
Kfz Haftpflichtversicherung des Halters selbst für Familienangehörige die Kosten. Zahlt
die Kfz Versicherung nicht, so werden Kosten für Behandlung und Krankenhaus im Allgemeinen von der Krankenversicherung des Unfallopfers getragen.
Lediglich bei unverschuldeten Unfällen weist die Insassen Unfallversicherung eine Berechtigung auf.
Nur ausnahmsweise können Wettkämpfe versichert sein, wenn die einzelnen Gemeinschaften zu einer Firmen- oder Behördenspielrunde zusammengeschlossen sind,
die regelmäßig solche Wettkämpfe veranstalten. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die sonstigen Anforderungen erfüllt werden. Daraus ergibt
sich, dass eine zusätzliche Familienunfallversicherung des Arbeitgebers für die Betriebssportgemeinschaft immer dann sinnvoll ist, wenn wettkampfartige
Fußballspiele mit anderen Betriebssportgemeinschaften.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise
für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle
Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Beweispflichtig für das Vorliegen einer Bewusstseinsstörung ist der Versicherer. Der Versicherungsnehmer muss ihm aber die Informationen aus seiner Sphäre
liefern, die dem Versicherer nicht ohne weiteres zugänglich sind. Liefert der VN diese Informationen nicht, und kommt als einzig denkbare Ursache nur eine
vorübergehende Kreislaufstörung oder Schlafwandeln in Betracht, so hat der Versicherer den Ausschluss bewiesen. Unfälle durch Bewusstseinsstörung werden von
der Familienunfallversicherung nicht erfasst.
Der Umstand, dass möglicherweise die Unfallgefahr bei einem selbständigen Bäckermeister höher ist als beim Durchschnitt der privat Unfallversicherten und
dass möglicherweise der Kläger deshalb dem Unfallversicherer eine erhöhte Prämie hat zahlen müssen, ändert an diesem Ergebnis nichts. Auch dies macht nämlich
die Familienunfallversicherung nicht zu einer gewerblichen Angelegenheit. Anders verhält es sich nur, wenn eine «Unfallversicherung ausdrücklich auf Unfälle aus
dem gewerblichen Bereich beschränkt ist.