Continentale Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Für die Familienunfallversicherung sind Leistungsarten zu unterscheiden. Sie können bedarfsorientiert gegen einen jeweiligen Einzelbeitrag mitversichert werden oder nicht. Allerdings sollte der Schwerpunkt der Leistungen stets ausschließlich auf den Invaliditätsversicherungsschutz gelegt werden. Die Leistungen durch die Familienunfallversicherung werden nicht auf etwaige Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder aufgrund von Haftpflichtansprüchen angerechnet.
Die Ausschlussbestimmung führt nach Ansicht des nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des VN. Eine Familienunfallversicherung diene nicht dazu, den VN gegen sämtliche Vorfälle, die einen Krankheitswert haben können, zu schützen. Die durch Infektionen hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf dem Eindringen von Bakterien, Viren etc. beruhen, seien als herkömmliche Krankheiten zu betrachten. Sie gehören nach Ansicht des OLG nicht zu den Lebensrisiken, die primär in einer Familienunfallversicherung abgedeckt werden sollen.
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz in Form einer Continentale Familienunfallversicherung für Unfälle bietet.
Beispielsweise die InterRisk, Baden-Badener, Würzburger, Aspecta, WÜBA sowie insbesondere Maklerzusammenschlüsse und Spezialangebote wie Best Advice, Best Intention, CHARTA, FIRST, GSR, Comfort etc. Die Standardgliedertaxe aus den AUB 99/AUB 2000 der Familienunfallversicherung sieht wie folgt aus. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die folgenden Invaliditätsgrade.
Continentale Familienunfallversicherung
Die Continentale Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Familienunfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Familienunfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Continentale spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Continentale Familienunfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Mitversichert sind bestimmte Infektionskrankheiten, die frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ausbrechen. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der
Erstinfektion an, da Infektionskrankheiten häufig viele Jahre klinisch stumm, also für die versicherte Person nicht erkennbar sind. Mitversichert ist auch
der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, sowie von weiteren
aufgelisteten Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Kinderlähmung.
Mitversicherung von psychischen oder nervösen Störungen, die auf eine unfallbedingte organische Erkrankung des Nervensystems oder neu entstandener Epilepsie
zurückzuführen sind. Einschluss bei Bauch- und Unterleibsbrüchen. Ärztliche Gebühren werden ohne Höchstbetrag übernommen. Einschluss von typischen schweren
Erkrankungen bei Kindern im Rahmen der Kinder Familienunfallversicherung. Einschluss von bestimmten beruflichen Gefahren für bestimmte Personengruppen, z. B. für
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Studierende, Chemiker usw.
Jährlich verunglücken rund zwei Millionen Kinder. 20 Prozent der Unfälle, so die Statistiken, ereignen sich auf dem Weg zur und von der Schule. Aber rund 80
Prozent ereignen sich in der Freizeit bei Spiel und Sport oder zu Hause. Besonders gefährdet sind dabei Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren. Jungen
sind besonders risikobelastet. Jeder vierte Unfall ereignet sich auf der Straße, jeder achte auf dem Spielplatz. Bei zwei von drei Unfällen liegt ein Sturz
zugrunde. Die häufigsten Verletzungen sind Knochenbrüche und Schädel-/Hirnverletzungen.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Durch die Progressionsstaffeln wird eine Erhöhung der Leistung in der Regel ab ca. 25 Prozent Invaliditätsgrad erreicht. Der Begriff Progression deutet schon
an, dass es sich hierbei um eine mit der Höhe des Invaliditätsgrades deutlich ansteigende Leistungserhöhung handelt. So kommt bei Verlust der Hand oder
Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk und einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent, ausgehend von einer Versicherungssumme über 200.000 EUR, eine Leistung
ohne Progressionsstaffel in Höhe von 110.000 EUR zur Auszahlung.
Die Übergangsleistung durch die Continentale Familienunfallversicherung soll als eine Art Vorschuss die Wartephase überbrücken, während der der Versicherer noch die Ansprüche auf die Versicherungsleistung
überprüft. Die Übergangsleistung wird in einer individuell vereinbarten Höhe gezahlt, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung besteht. Die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit muss dabei mehr als 50 Prozent betragen.
In der AUB 88/94 ist maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer
Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. Bei bestimmten Verletzungen, wie Schädel-Hirn-Traumata oder Verletzungen der Wirbelsäule, wird eine direkte Bewertung der
Funktionsbeeinträchtigung des gesamten Körpers möglich sein. Bei anderen Verletzungen wird ein Gutachter stufenweise zu vergleichen haben, wie viel Prozent
das betroffene Organ selbst in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Familienunfallversicherung
Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich sechs Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 Prozent aufgrund eines Unfalls
beeinträchtigt ist. Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht Tod innerhalb von 72
Stunden nach dem Unfall eintritt.
Die medizinische Notwendigkeit einer Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Der im Versicherungsschein
festgelegte Betrag nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten planmäßigen Erhöhung nicht teil. Die Leistung wird ausgezahlt, wenn der Antritt der
Kur nachgewiesen wurde. Bestehen noch weitere Verträge beim gleichen Continentale Familienunfallversicherung für die versicherte Person, so wird die Leistung nur aus einem Vertrag
heraus erbracht.
Die Unfallverletzungen sind vom Versicherten durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen. Die
Sofortleistung soll innerhalb kürzester Zeit finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um dadurch medizinische, berufliche aber auch soziale
Rehabilitationsmaßnahmen einleiten zu können. Führt ein Unfall zu einer mitversicherten Verletzung, so entsteht ein Anspruch auf Leistung aus der
versicherten Summe von 500 EUR.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Während die GUV bei Tod und Vollinvalidität Rentenzahlungen bereitstellt, erfolgt in der Familienunfallversicherung grundsätzlich die reine Kapitalzahlung. Dabei kann
einzelvertraglich, insbesondere bei Gruppen-Unfallversicherungen, auch Kapitalzahlung über das 65. Lebensjahr hinaus, beispielsweise bis zum 70. oder 75.
Lebensjahr vorgesehen werden. Die gesetzliche UV gilt für das gesamte Bundesgebiet, kraft Ausstrahlung aber auch für berufliche Tätigkeiten bei
Auslandsreisen bzw. bei Entsendungen ins Ausland.
Außerdem tritt der Versicherungsschutz durch die Continentale Familienunfallversicherung außer Kraft, sobald der Versicherte im kriegs- oder kriegsmäßigen Einsatzdienst in einer militärischen oder in einer
ähnlichen Formation steht. Hierbei endet jedoch das Vertragsverhältnis nicht, denn der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald dem Versicherer die
Anzeige des Versicherungsnehmers über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. Zu einer solchen Anzeige ist der Versicherungsnehmer jedoch nicht
verpflichtet.
Weitere Spezialdeckungen existieren für Jäger, Reiter, Sportbootinsassen, Beamte, Firmengäste, Heilberufe, Umschüler, Berufssportler, Notärzte, Feuerwehren,
Rettungsschwimmer etc. Ein Zeichen der Zeit ist die fondsgebundene Anlage von Kapital. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass diese Möglichkeit auch in
der Familienunfallversicherung offeriert wird. Bei Vertragsablauf besteht die Möglichkeit, zwischen der Auszahlung des Fondsvermögens oder einer Übertragung der
Fondsanteile zu wählen.
Continentale Familienunfallversicherung
Der versicherte Personenkreis für die Raubüberfall Familienunfallversicherung umfasst in der Regel Organmitglieder, Mitarbeiter, Familienangehörige und Lebensgefährten von
Organmitgliedern und Mitarbeitern der Versicherungsnehmerin sowie Bankkunden, Passanten und auch bestellte Prüfer. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf die
im Rahmen der Raubüberfall Unfallversicherung üblichen Unfallschäden aufgrund Raubüberfalls, Entführung zur Durchsetzung von Geldforderungen gegen eine Bank,
Bombenanschlägen im Bankgebäude sowie Demonstrationen.
Neben der normalen Risikovorsorge bei Unfällen wird der Todesfall der versicherten Person das Fondsguthaben zurückgezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob der
Tod aufgrund eines Unfalles oder aufgrund anderer Ursachen eintrat. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen 5 Prozent aller Beiträge, die noch bis zum
Vertragsende gezahlt worden wären, mindestens aber die Summe aller gezahlten Beiträge. Der Versicherungsschutz basiert auf den AUB 99. Zusätzliche
Leistungsverbesserungen.
Der Sparanteil wird allerdings in der Regel erheblich schlechter verzinst als bei vergleichbaren Sparanteilen von Renten- oder Lebensversicherungen. Die UPR
kann jährlich zum Ablauf des Versicherungsjahres mit 3-Monats-Frist gekündigt werden. Wird die Kündigung wirksam, so wird der Sparanteil zunächst noch nicht
ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt erst beim Tod der für die Rückgewähr maßgebenden Person, spätestens aber zum vereinbarten Rückgewährzeitpunkt. Die Höhe des
Sparanteils errechnet sich aus der sog. Rückgewährsumme zzgl. Gewinnbeteiligung.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Der Kläger hatte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen. Später erlitt er einen unfallbedingten Riss des vorderen Kreuzbandes seines linken Knies. Diese
Verletzung führte damals nicht zu einer Invaliditätsfeststellung. Einige Zeit danach schloss der Kläger erneut eine «Unfallversicherung bei der Beklagten
ab. Nach wenigen Monaten erlitt er einen weiteren Unfall, bei dem er wieder am linken Kniegelenk erheblich verletzt wurde. Weil nach der Stellungnahme des
behandelnden Arztes der frühere Kreuzbandriss zu 25% an der Invalidität mitgewirkt hatte.
Die Ausschlussbestimmung führt nach Ansicht des nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des VN. Eine Familienunfallversicherung diene nicht dazu, den VN
gegen sämtliche Vorfälle, die einen Krankheitswert haben können, zu schützen. Die durch Infektionen hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf
dem Eindringen von Bakterien, Viren etc. beruhen, seien als herkömmliche Krankheiten zu betrachten. Sie gehören nach Ansicht des OLG nicht zu den
Lebensrisiken, die primär in einer Familienunfallversicherung abgedeckt werden sollen.
Der Umstand, dass möglicherweise die Unfallgefahr bei einem selbständigen Bäckermeister höher ist als beim Durchschnitt der privat Unfallversicherten und
dass möglicherweise der Kläger deshalb dem Unfallversicherer eine erhöhte Prämie hat zahlen müssen, ändert an diesem Ergebnis nichts. Auch dies macht nämlich
die Familienunfallversicherung nicht zu einer gewerblichen Angelegenheit. Anders verhält es sich nur, wenn eine «Unfallversicherung ausdrücklich auf Unfälle aus
dem gewerblichen Bereich beschränkt ist.