Familienunfallversicherung für Freiberufler
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Eine gut ausgestaltete Familienunfallversicherung und zunehmend auch Einzel Unfallversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Gesundheitsschäden durch Infektionen aufgrund eines Zeckenbisses ausdrücklich einschließen. Der Ausschluss einer durch Zeckenbiss verursachten Infektion ist weder überraschend, noch benachteiligt er den VN unangemessen, noch ist er sittenwidrig. Er widerspricht nicht dem Sinn und Zweck einer Familienunfallversicherung.
Weltweite Auslandsrückholung durch die Familienunfallversicherung bis zu 65.000 EUR, Kostenersatz für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze in Analogie zu den Bergungskosten, Krankentransportkosten, Rückführungskosten der versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, Heimfahrt- oder Unterbringungskosten, Überführungskosten aufgrund unfallbedingten Todesfalls im Inland oder Ausland.
Die Ergänzung des gesetzlichen Unfallschutzes durch eine private oder betriebliche Unfallversicherung ist durchaus zu empfehlen, da Freizeitunfälle ansonsten nicht versichert sind. Rund zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Aber: Man sollte darüber nicht vergessen, das unter Umständen sehr viel gravierendere Risiko der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Die Familienunfallversicherung für Freiberufler kann dies nicht leisten, da i. d. R. Krankheiten nicht mitversichert werden können.
Da die Vertragsgrundlagen für die Familienunfallversicherung zunehmend unternehmensindividuell geregelt werden, zum Teil mit unterschiedlichen Unfallversicherungskonzepten bei ein und demselben Versicherer, ergibt sich eine erhebliche Variabilität bezüglich der Bedingungserweiterungsmöglichkeiten. Einige Beispiele sollen dies erläutern. Bei Vergiftungen durch ausströmende Gase und Dämpfe wird der Begriff der Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn die versicherte Person den Einwirkungen mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Familienunfallversicherung für Freiberufler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Freiberufler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Familienunfallversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Familienunfallversicherung für Freiberufler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Bei den älteren AUB ist oftmals noch die Regelung vorhanden, dass bei Eintritt eines Unfalles nach dem vollendeten 65. Lebensjahr die Leistung als Rente
erbracht wird. Diese Vereinbarung kann im Rahmen durch die Familienunfallversicherung beispielsweise abbedungen werden. Eine Verlängerung der
Kapitalzahlung bis zum 70. oder 75. Lebensjahr sollte einzelvertraglich zumindest angestrebt werden. Bei einer Schädigung mehrerer Funktionen durch einen
Unfall kann maximal ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent erreicht werden.
Bei den Sportunfällen ereignet sich jeder dritte Unfall beim Fußball. Auch für ältere und kranke Personen, die wegen Vorerkrankungen keine BUV mehr vereinbaren
können, ist eine Familienunfallversicherung eine Alternative. Schließlich bieten eine ganze Reihe von Betrieben und Unternehmen ihren Mitarbeitern im Rahmen von
Sozialleistungen betriebliche Gruppen Familienunfallversicherung, finanziert vom Arbeitgeber, an. Dadurch kann der auf Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und
Wegerisiken beschränkte Unfallversicherungsschutz.
Da die Vertragsgrundlagen für die Familienunfallversicherung zunehmend unternehmensindividuell geregelt werden, zum Teil mit unterschiedlichen Unfallversicherungskonzepten
bei ein und demselben Versicherer, ergibt sich eine erhebliche Variabilität bezüglich der Bedingungserweiterungsmöglichkeiten. Einige Beispiele sollen dies
erläutern. Bei Vergiftungen durch ausströmende Gase und Dämpfe wird der Begriff der Plötzlichkeit auch dann angenommen, wenn die versicherte Person den
Einwirkungen mehrere Stunden lang ausgesetzt war.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Die Übergangsleistung ist spätestens innerhalb von neun Monaten nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend
zu machen. Bei der erweiterten Übergangsleistung besteht bereits nach Ablauf von drei Monaten ein Anspruch auf die Übergangsleistung, wenn und sofern die
Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit 100 Prozent beträgt. In einem solchen Fall werden 25 Prozent der versicherten Übergangsleistung ausgezahlt. Die
verbesserte Übergangsleistung wird gezahlt.
Einige Familienunfallversicherung für Freiberufler erweitern den Anspruch auf Tagegeld dahingehend, dass nicht zu Ungunsten des Versicherten ausgelegt wird, wenn dieser aus Pflichtgefühl
seinem Beruf oder seiner Beschäftigung soweit als möglich weiterhin nachgeht. Für die Bemessung der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit ist dabei nur der
objektive ärztliche Befund maßgebend. Für die Leistung einer Unfallrente gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Invaliditätsleistung.
Das verbesserte Genesungsgeld wird in Höhe des versicherten Krankenhaustagegeldes für die gleiche Zeit von Kalendertagen gezahlt, für die das
Krankenhaustagegeld gezahlt wird, längstens jedoch für 100 Tage. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus. Mehrere
vollstationäre Krankenhausaufenthalte wegen desselben Unfalles gelten als ein ununterbrochener Krankenhausaufenthalt. Die Abstufung des Genesungsgeldes kann
auch bei einigen Versicherern in veränderter Form vereinbart werden.
Familienunfallversicherung
Die Schmerzensgeldtabelle beinhaltet u. a.: Bruch, Riss, Absprengung, Ausriss an/am Schädel, Becken, Schultergelenk, Ellenbogen, Hüftgelenk, Knie,
Sprunggelenk, Wirbelsäule, Fuß- und Handgelenke, Kiefergelenke, Nase, Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Finger, Zehe, Rippe, Quetschung eines inneren
Organs, Gehirnerschütterung 2. Grades, Verbrennungen 2. Grades, Halswirbelschleudersyndrom mit Nervenwurzelschädigung, Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern,
Kapseln, Zerrung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln.
Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, Mehraufwand bei der
Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar
waren, Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. Darüber hinaus können - abhängig von der jeweiligen Familienunfallversicherung für Freiberufler der Mehraufwand für Mittel und
Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden notwendig sind.
Die entstehenden Kosten für Umbauten oder Umzug werden von einigen wenigen Versicherern bis zur Höhe von insgesamt 5 Prozent der vereinbarten Grundversicherungssumme
für Invalidität gezahlt. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln, abweichende Gliedertaxe und sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben bei
der Berechnung der Entschädigung unberücksichtigt. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, so werden die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet
der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, so bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Eine Familienunfallversicherung für Kinder endet spätestens am Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind sein 17. Lebensjahr vollendet hat, und kann dann in
eine Erwachsenen Familienunfallversicherung mit entsprechend höherer Beitragszahlung umgewandelt werden. Für ältere Personen besteht in der Regel eine
Versicherbarkeit bis zum 70. Lebensjahr. Bei einzelnen Versicherern kann darüber hinaus eine Vertragsdauer bis zum 75. oder 80. Lebensjahr vorgesehen werden.
In der Regel werden ab dem 70. Lebensjahr Höchstsummenbegrenzungen verlangt.
Darüber hinaus sind die Fragen bezüglich Vorversicherungen und anderweitigen Familienunfallversicherung für Freiberufler, insbesondere Tagegeld und Krankenhaus-Tagegelder, von
Bedeutung. Gleichzeitig sollte beachtet werden, welche Personen grundsätzlich nicht versicherbar sind, in welchen Fällen der Versicherungsschutz
grundsätzlich ausgeschlossen ist, z. B. bei Unfällen, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder
versucht.
Außerdem verfällt der Anspruch auf Leistung nach einer Leistungsablehnung nur dann, wenn der Versicherer in seiner Ablehnung der Ansprüche auf die
Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung ausdrücklich hingewiesen hatte. Grundsätzlich sind Obliegenheiten bei Vertragsabschluss, während der
Vertragsdauer und nach Eintritt des Versicherungsfalles zu unterscheiden. Bei Vertragsabschluss sind die vollständige Beantwortung der Antragsfragen und der
Gesundheitserklärung zu berücksichtigen.
Familienunfallversicherung für Freiberufler
Die Folge einer solchen dynamischen Anpassung der Familienunfallversicherung ist, dass der Versicherungsschutz im Rahmen des bestehenden Vertrages ansteigt und damit auch
der zu zahlende Beitrag. Insofern ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob das Leistungs- und Prämienniveau sich noch auf einem Stand
befindet, der für den Versicherungsnehmer akzeptabel ist. Es sollte nämlich vermieden werden, dass sich beide Werte in eine Richtung entwickeln, die
ursprünglich gar nicht gewollt war.
Gleiches gilt, wenn einzelne oder mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens eine Fahrgemeinschaft bilden und sich die Fahrer abwechseln. Die Erfordernisse eines
solchen Versicherungsschutzes erübrigen sich in der Regel vollständig dann, wenn über einen betrieblichen Gruppen-Unfallversicherungsvertrag oder eine
Familienunfallversicherung der einzelnen Personen entsprechender Vorsorge getroffen wurde. Abgesehen von ganz konkreten Einzelfällen bedeutet dies, dass bei Bestehen eines
entsprechenden Versicherungsschutzes verzichtet werden kann.
Die Luftfahrt Unfallversicherung bietet im Rahmen der namentlichen Versicherungsnahme zusätzlichen Versicherungsschutz für Fluggäste in Flugzeugen,
Drehflüglern, Motorseglern und Luftschiffen gegen Unfälle ab dem Besteigen bis zum Verlassen dieser Luftfahrzeuge. Über die Luftfahrt-Unfallversicherung
können auch nicht beruflich fliegende Luftfahrzeugführer, Fluglehrer und Mitfliegende in Segelflugzeugen versichert werden. Des Weiteren sind versicherbar
Fallschirmspringer, Führer von Hängegleitern und Ultraleichtflugzeugen.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Der Kläger hatte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen. Später erlitt er einen unfallbedingten Riss des vorderen Kreuzbandes seines linken Knies. Diese
Verletzung führte damals nicht zu einer Invaliditätsfeststellung. Einige Zeit danach schloss der Kläger erneut eine «Unfallversicherung bei der Beklagten
ab. Nach wenigen Monaten erlitt er einen weiteren Unfall, bei dem er wieder am linken Kniegelenk erheblich verletzt wurde. Weil nach der Stellungnahme des
behandelnden Arztes der frühere Kreuzbandriss zu 25% an der Invalidität mitgewirkt hatte.
Die wiederkehrenden Leistungen aus der Familienunfallversicherung können, soweit sie nicht steuerpflichtiger Arbeitlohn sind, zu den Einkünften gehören. Leistungen
aus der Familienunfallversicherung, die in Form gleichbleibender Bezüge auf die Lebenszeit des Versicherungsberechtigten gezahlt werden, sind gegebenenfalls
Leibrenten. Schadenersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, sowie Schmerzensgeldrenten sind nicht steuerbar. Soweit die vom Arbeitgeber
übernommenen Beiträge zu Versicherungen des Arbeitgebers zuzuordnen sind.
Es bestehen keine Bedenken, wenn bei der Aufteilung des auf den beruflichen Bereich entfallenden Beitrags in steuerfreie Reisekostenvergütungen und
steuerpflichtigen Werbungskostenersatz der auf steuerfreie Reisekostenvergütung entfallende Anteil auf 40 % des auf den beruflichen Bereich entfallenden
Beitrags Beitragsanteils geschätzt wird. Der als Werbungskostenersatz dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfende Beitragsanteil gehört zu den Werbungskosten des
Arbeitnehmers.