Familienunfallversicherung für Geringverdiener
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Stellen die im Kalenderjahr des Versicherungsfalles geleisteten Beiträge des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn dar, weil die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag ausschließlich ihm zustehen, gehört die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgekehrte Leistung aus der Familienunfallversicherung wegen eines im privaten Bereich eingetretenen Versicherungsfalls in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Bei einem im beruflichen Bereich eingetretenen Unfall gehört die Auskehrung.
Leistungen der Familienunfallversicherung durch Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks, Amputation einer Hand oder eines Fußes, Verbrennungen II. oder III. Grades von mehr als 30 Prozent der Körperoberfläche, Erblindung auf beiden Augen. Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzungen (auch von zwei Organen oder von zwei Knochen): gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Leber, Milz oder Nieren, Bruch des Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel- oder Unterschenkelknochens, Wirbelkörperbruch, Beckenringbruch.
Auch Selbständige und Freiberufler dürften in der Regel mit einer Krankentagegeld- oder Krankenhaustagegeldpolice besser bedient sein. An die Zahlung eines Krankenhaustagegeldes kann sich, soweit in der Familienunfallversicherung für Geringverdiener mitversichert, die Zahlung eines Genesungsgeldes für dieselbe Anzahl von Kalendertagen anschließen. Dabei gilt die Maximalleistungsdauer von 100 Tagen mit gestaffelter Leistungshöhe. Ereignet sich ein Unfall im Ausland, so verdoppelt sich das Krankenhaustagegeld für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes in dem betreffenden Land.
Bei den Sportunfällen ereignet sich jeder dritte Unfall beim Fußball. Auch für ältere und kranke Personen, die wegen Vorerkrankungen keine BUV mehr vereinbaren können, ist eine Familienunfallversicherung eine Alternative. Schließlich bieten eine ganze Reihe von Betrieben und Unternehmen ihren Mitarbeitern im Rahmen von Sozialleistungen betriebliche Gruppen Familienunfallversicherung, finanziert vom Arbeitgeber, an. Dadurch kann der auf Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Wegerisiken beschränkte Unfallversicherungsschutz.
Familienunfallversicherung für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Familienunfallversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Familienunfallversicherung für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Teilweise Wiedereinschlüsse ergeben sich aus § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000. So besteht Versicherungsschutz, wenn Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
oder Anfälle durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht wurden, wenn die versicherte Person auf Reisen im Ausland überraschend von
Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird, wobei dieser Versicherungsschutz am Ende des 7. Tages nach Beginn eines Kriegs oder Bürgerkriegs auf dem
Gebiet des Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält.
Bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erlittene Gesundheitsschäden gelten als unfreiwillig
erlitten. Als Unfall gelten auch durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch- oder Unterleibsbrüche. Als Unfall gelten auch tauchtypische
Gesundheitsschäden, z. B. die Caisson-Krankheit oder Trommelfellverletzungen. Als Unfall gelten auch Ertrinken oder Ersticken unter Wasser. Mitversichert sind
während der Gültigkeit des Familienunfallversicherung Vertrages entstandene Impfschäden.
Seit den AUB 88 sind auch dauernd vollständig arbeitsunfähige Personen versicherbar, soweit sie nicht pflegebedürftig sind. Auch von schweren Nervenleiden
betroffene Personen sind versicherbar, z. B. bei Multipler Sklerose, Polyneuritis und Parkinsonscher Krankheit, soweit keine Pflegebedürftigkeit besteht. In
der Regel erlischt der Versicherungsschutz, sobald die versicherte Person schwer oder schwerstpflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung oder
geisteskrank wird und damit nicht mehr versicherbar ist.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Werden durch einen Unfall Körperteile oder Sinnesorgane geschädigt, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, so bemisst sich der Invaliditätsgrad danach,
inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu
berücksichtigen. Beispiele in diesem Zusammenhang sind typischerweise Hirnschädigungen und Kopfverletzungen, Verletzungen der Wirbelsäule, der inneren Organe,
des Brust- und Bauchraumes sowie der Harn- und Geschlechtsorgane.
Der Leistungsanspruch durch eine Familienunfallversicherung für Geringverdiener setzt voraus, dass der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Von Dauer ist die Beeinträchtigung grundsätzlich,
wenn zu erwarten ist, dass sie lebenslang andauern wird. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose
wenigstens drei Jahre andauern wird. Die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und im
gleichen Zeitraum auch schriftlich gemacht worden sein.
Bei Mitversicherung des Krankenhaustagegeldes erfolgt eine Zahlung für jeden Kalendertag eines aufgrund eines Unfalles notwendigen medizinisch vollstationären
Heilbehandlungsaufenthalts. Nicht geleistet wird für Aufenthalte in Kuranstalten, Sanatorien oder Erholungsheimen. Die meisten Versicherer bieten diese
Leistung für die Dauer von höchstens einem Jahr nach dem Unfalltag an, manche auch für zwei Jahre. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch
für vier Jahre vom Unfalltag an gerechnet, längstens jedoch für 1000 Tage.
Familienunfallversicherung
Unfallbedingte Verletzungen des versicherten Kindes machen eine medizinisch notwendige vollstationäre Heilbehandlung erforderlich. Dabei ist es ebenso
erforderlich, dass ein Erziehungsberechtigter mit dem Kind im Krankenhaus übernachtet (Rooming-In). Für jede Übernachtung wird dann eine Kostenpauschale von
15 EUR für bis zu 100 Übernachtungen gezahlt. Einige Versicherer zahlen eine gestaffelte Rooming-In-Leistung, beginnend mit 25 Defür die ersten zehn Tage
und 12,50 EUR ab dem 11. Tag mit einer Begrenzung der Gesamtentschädigungshöhe.
Weltweite Auslandsrückholung durch die Familienunfallversicherung für Geringverdiener bis zu 65.000 EUR, Kostenersatz für Such-, Rettungs- oder
Bergungseinsätze in Analogie zu den Bergungskosten, Krankentransportkosten, Rückführungskosten der versicherten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz,
Heimfahrt- oder Unterbringungskosten, Überführungskosten aufgrund unfallbedingten Todesfalls im Inland oder Ausland.
Die Unfallverletzungen sind vom Versicherten durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztlichen Bericht nachzuweisen. Die
Sofortleistung soll innerhalb kürzester Zeit finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um dadurch medizinische, berufliche aber auch soziale
Rehabilitationsmaßnahmen einleiten zu können. Führt ein Unfall zu einer mitversicherten Verletzung, so entsteht ein Anspruch auf Leistung aus der
versicherten Summe von 500 EUR.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Eine Familienunfallversicherung für Kinder endet spätestens am Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind sein 17. Lebensjahr vollendet hat, und kann dann in
eine Erwachsenen Familienunfallversicherung mit entsprechend höherer Beitragszahlung umgewandelt werden. Für ältere Personen besteht in der Regel eine
Versicherbarkeit bis zum 70. Lebensjahr. Bei einzelnen Versicherern kann darüber hinaus eine Vertragsdauer bis zum 75. oder 80. Lebensjahr vorgesehen werden.
In der Regel werden ab dem 70. Lebensjahr Höchstsummenbegrenzungen verlangt.
Die Familienunfallversicherung für Geringverdiener bietet auf der ganzen Welt entsprechenden Versicherungsschutz. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung ist in
der Regel breiter gefächert und dient eher dem Anspruch einer Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Als Leistungsarten erfasst sind
die Heilbehandlung an sich, Berufshilfe, Verletztengeld, Übergangsgelder sowie weitere Leistungen zur Heilbehandlung oder Berufshilfe wie
Ausbildungszuschüsse, Verletztenrenten sowie Witwen- und Waisenrenten.
Für die Familienunfallversicherung sind Leistungsarten zu unterscheiden. Sie können bedarfsorientiert gegen einen
jeweiligen Einzelbeitrag mitversichert werden oder nicht. Allerdings sollte der Schwerpunkt der Leistungen stets ausschließlich auf den
Invaliditätsversicherungsschutz gelegt werden. Die Leistungen durch die Familienunfallversicherung werden nicht auf etwaige Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
der gesetzlichen Rentenversicherung oder aufgrund von Haftpflichtansprüchen angerechnet.
Familienunfallversicherung für Geringverdiener
Der versicherte Personenkreis für die Raubüberfall Familienunfallversicherung umfasst in der Regel Organmitglieder, Mitarbeiter, Familienangehörige und Lebensgefährten von
Organmitgliedern und Mitarbeitern der Versicherungsnehmerin sowie Bankkunden, Passanten und auch bestellte Prüfer. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf die
im Rahmen der Raubüberfall Unfallversicherung üblichen Unfallschäden aufgrund Raubüberfalls, Entführung zur Durchsetzung von Geldforderungen gegen eine Bank,
Bombenanschlägen im Bankgebäude sowie Demonstrationen.
Hinzu kommt eine gewisse Gewinnbeteiligung. Die eingezahlten Beiträge werden mit Ausnahme etwaiger Zuschläge für die unterjährige Beitragszahlung, für
Gebühren und Versicherungssteuer ohne Rücksicht auf etwa bezahlte Unfallentschädigungen beim Tod des Versicherten oder bei Erreichen eines bestimmten
Lebensalters zurückerstattet. Diese sog. Rückgewährsumme erhöht sich noch um Anteile aus der Überschussbeteiligung. Insofern ist die UPR ebenfalls eine
Kombination aus Risikoabsicherung über eine Unfallversicherung.
Nur bei wenigen Gesellschaften ist der Abschluss der Invaliditätspolice eigenständig möglich. Dies ist allerdings immer dann sinnvoll, wenn die Eltern den
Unfallschutz aus der Invaliditätspolice für ausreichend erachten oder eine Familienunfallversicherung bereits bei einem anderen günstigen Versicherer abgeschlossen
wurde. Es sind Angebote mit Einmalzahlung, einer Kombination von Rentenleistung plus Einmalzahlung und auch mit nur reiner Rentenzahlung erhältlich. Die
meisten Anbieter mit Rentenzahlung leisten nur dann, wenn ein Versorgungsamt das Kind als schwerbehindert eingestuft hat.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Handelt es sich um Leistungen aus einer «Unfallversicherung», die der Arbeitnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann, gehören die
Leistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen darstellen, der Unfall im
beruflichen Bereich eingetreten ist und die Beiträge ganz oder teilweise Werbungskosten waren (bzw. steuerfreie Reisenebenkostenvergütungen). Die
Versicherungsleistungen unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug.
Die Ausschlussbestimmung führt nach Ansicht des nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des VN. Eine Familienunfallversicherung diene nicht dazu, den VN
gegen sämtliche Vorfälle, die einen Krankheitswert haben können, zu schützen. Die durch Infektionen hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf
dem Eindringen von Bakterien, Viren etc. beruhen, seien als herkömmliche Krankheiten zu betrachten. Sie gehören nach Ansicht des OLG nicht zu den
Lebensrisiken, die primär in einer Familienunfallversicherung abgedeckt werden sollen.
Die in Heilberufen Tätigen erhalten ebenso speziellen Versicherungsschutz wie Notärzte, Feuerwehrleute und Rettungsschwimmer. Es handelt sich hierbei jeweils
um Spezialdeckungen, die individuell ausgestaltet werden. Die Sport-Invaliditätsversicherung ist insbesondere für Berufssportler, vor allen Dingen für
Fußballer, Handballer, Basketballer, Tennisspieler, Skiläufer, Radfahrer und alle diejenigen Sportarten wie auch Eishockey und Motorsport gedacht, die
besonderes öffentliches Interesse finden.