Familienunfallversicherung für Hausfrauen
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Das jedoch auf ca. 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens sowie auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze limitiert ist und zusätzlich um die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung gemindert wird. Effektiv beträgt die Versorgungslücke nach Ablauf der Lohnfortzahlung rund 22 Prozent des letzten Nettoeinkommens beziehungsweise noch mehr, falls die Bezüge des durch die Familienunfallversicherung versicherten Arbeitnehmers oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben. Ist ein Arbeitnehmer privat versichert, hat er ebenfalls Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Für den Abschluss einer bestimmten Vertragsform im Rahmen der Familienunfallversicherung ist die individuelle Bedarfs- und Risikosituation ausschlaggebend. Neben der typischen Familienunfallversicherung existieren eine ganze Reihe von speziellen Vertragsformen, bei denen Ansparvorgänge über Fonds oder eine normale Verzinsung für spezielle Risiken wie Dienstreisen, Luftfahrten, Autoinsassen ebenso geboten werden wie für Raubüberfälle, Betriebssport sowie speziell für Kinder und Familien.
Handelt es sich um Leistungen aus einer Familienunfallversicherung für Hausfrauen, die der Arbeitnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann, gehören die Leistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen darstellen, der Unfall im beruflichen Bereich eingetreten ist und die Beiträge ganz oder teilweise Werbungskosten waren (bzw. steuerfreie Reisenebenkostenvergütungen). Die Versicherungsleistungen unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug.
Wirken sich jedoch diese Verletzungen auf Gliedmassen oder Sinnesorgane aus, so sind die Invaliditätsgrade wiederum zunächst nach der Gliedertaxe zu bewerten. Die Verletzungen, die sich darüber hinaus in den genannten Bereich selbst auswirken, sind nach den allgemeinen Regeln einzuschätzen. Kommt es beispielsweise nach einer Hirnverletzung oder nach einem Wirbelbruch zu Lähmungserscheinungen an den Armen, so ist zunächst die Funktionsbeeinträchtigung des Armes nach dem in der Gliedertaxe für die Familienunfallversicherung genannten Armwert.
Familienunfallversicherung für Hausfrauen
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Hausfrauen sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Familienunfallversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Familienunfallversicherung für Hausfrauen mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Die privaten Unfallversicherer bieten unterschiedliche AUB-Fassungen am Markt an. Die bilden AUB 88 immer noch weitestgehend die Grundlage der
Bedingungswerke. Sie sind allerdings im Zeitablauf aufgrund gesetzlicher Erfordernisse, zur Verbesserung der Verständlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit
in gestalterischer und sprachlicher Hinsicht, aus unternehmenspolitischen Erwägungen und aufgrund der unverbindlichen Empfehlung des GDV Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. mehrfach überarbeitet worden.
Alle anderen sonstigen Leistungen durch die Familienunfallversicherung sind Kann Leistungen und in der Regel weitestgehend verzichtbar. Jedoch sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem
Vertragsabschluss vorangehen. Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und somit der Invaliditätsfall gegeben ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten
sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt sein.
Die Leistungsverbesserungen der AUB 95 gegenüber den AUB 88 liegen insbesondere in den Einschlüssen. Einschluss für noch nicht lizenzierte Flugschüler,
Einschluss des Gelegenheitsluftsports für Mitflieger und Mitfahrer. Die Leistungsverbesserungen der AUB 2000 zeigen sich in. Einschluss der sog.
Überraschungsklausel mit einer Vorsorgedeckung für den kriegsmäßigen Überraschungsfall im Ausland durch passive Kriegsrisiken für bis zu sieben Tage
Genesungsgeld wird ohne prozentuale Staffelung gezahlt.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Die Unfallrente wird ab dem Schadentag lebenslang gezahlt, und zwar monatlich im Voraus bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person verstirbt.
Unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person wird die Unfallrente in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme geleistet. Vereinbarte progressive
Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. Ebenso bleiben
vereinbarte besondere Gliedertaxen unberücksichtigt.
Wirken sich jedoch diese Verletzungen auf Gliedmassen oder Sinnesorgane aus, so sind die Invaliditätsgrade wiederum zunächst nach der Gliedertaxe zu bewerten.
Die Verletzungen, die sich darüber hinaus in den genannten Bereich selbst auswirken, sind nach den allgemeinen Regeln einzuschätzen. Kommt es beispielsweise
nach einer Hirnverletzung oder nach einem Wirbelbruch zu Lähmungserscheinungen an den Armen, so ist zunächst die Funktionsbeeinträchtigung des Armes nach
dem in der Gliedertaxe für die Familienunfallversicherung für Hausfrauen genannten Armwert.
Dies bedeutet, dass der Versicherer den Beitragszuschlag mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in den überwiegenden Fällen einstreichen kann, ohne dafür eine
entsprechende Mehrleistung erbringen zu müssen. Denn bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent würde sich die Leistung bei 200.000 EUR Invaliditätssumme
überhaupt nicht, bei einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent auf eine Leistung von 35 Prozent aus der Versicherungssumme erhöhen. Bei 35 Prozent
Invaliditätsgrad sind 45 Prozent aus der Versicherungssumme.
Familienunfallversicherung
Erbracht wird die Leistung für kosmetische Operationen, nachdem die Operation, die klinische Behandlung oder die Zahnbehandlung durchgeführt worden ist. Hat
noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, so werden die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, so
bleibt es beim vollen Leistungsanspruch. Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Typische
Operationskostenhöhen betragen zwischen 1.000 und 2.500 EUR.
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres wird der Vertrag prämienfrei gestellt. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der
Versicherungsnehmer keiner bezahlten Vollbeschäftigung mehr nachgeht, beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe
bezieht und sich aktiv um Arbeit bemüht. War der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt, so wird die
Familienunfallversicherung für Hausfrauen ab der, Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monate prämienfrei gestellt.
Sollte der Versicherungsnehmer während der sechs Monate eine Beschäftigung annehmen und erneut arbeitslos werden, würde der Vertrag ab der, der erneuten
Arbeitslosigkeit bzw. Meldung folgenden Fälligkeit nochmals prämienfrei gestellt werden. Die Prämienfreistellung des Vertrages gilt insgesamt für maximal
sechs Monate. Bei einer Vertrags- und Prämienzahlungsdauer von mindestens 24 Monaten verlängert sich die prämienfreie Zeit auf bis zu zwölf Monate.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Die Ergänzung des gesetzlichen Unfallschutzes durch eine private oder betriebliche Unfallversicherung ist durchaus zu empfehlen, da Freizeitunfälle ansonsten
nicht versichert sind. Rund zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Aber: Man sollte darüber nicht vergessen, das unter Umständen sehr
viel gravierendere Risiko der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Die «Unfallversicherung» kann dies nicht leisten, da i. d. R. Krankheiten nicht
mitversichert werden können.
Darüber hinaus ist die Familienunfallversicherung für Hausfrauen das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Wird eine
nach Eintritt des Unfalles zu erfüllende Obliegenheit - wie zuvor dargestellt - verletzt, so verliert der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz, es
sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzung behält der Versicherungsnehmer insoweit
den Versicherungsschutz noch auf die Bemessung der Leistungshöhe gehabt hat.
Für die Familienunfallversicherung sind Leistungsarten zu unterscheiden. Sie können bedarfsorientiert gegen einen
jeweiligen Einzelbeitrag mitversichert werden oder nicht. Allerdings sollte der Schwerpunkt der Leistungen stets ausschließlich auf den
Invaliditätsversicherungsschutz gelegt werden. Die Leistungen durch die Familienunfallversicherung werden nicht auf etwaige Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung,
der gesetzlichen Rentenversicherung oder aufgrund von Haftpflichtansprüchen angerechnet.
Familienunfallversicherung für Hausfrauen
Wird die Familienunfallversicherung vor Ablauf von zwei Jahren oder einem Zehntel der gesamten beitragspflichtigen Versicherungsdauer gekündigt, so besteht allerdings kein
Anspruch auf Beitragsrückzahlung. Auch bei der UPR wacht ein unabhängiger Treuhänder über Veränderungen der Prämien und der Überschussbeteiligung. Außerdem
gelten die Vorschriften der angemessenen versicherungsmathematischen Prämienkalkulation. Eine UPR ist unter Renditegesichtspunkten nicht zu empfehlen. Hier
macht der getrennte Abschluss einer Familienunfallversicherung eher Sinn.
Hinzu kommt eine gewisse Gewinnbeteiligung. Die eingezahlten Beiträge werden mit Ausnahme etwaiger Zuschläge für die unterjährige Beitragszahlung, für
Gebühren und Versicherungssteuer ohne Rücksicht auf etwa bezahlte Unfallentschädigungen beim Tod des Versicherten oder bei Erreichen eines bestimmten
Lebensalters zurückerstattet. Diese sog. Rückgewährsumme erhöht sich noch um Anteile aus der Überschussbeteiligung. Insofern ist die UPR ebenfalls eine
Kombination aus Risikoabsicherung über eine Unfallversicherung.
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise
für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle
Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Der Kläger hatte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen. Später erlitt er einen unfallbedingten Riss des vorderen Kreuzbandes seines linken Knies. Diese
Verletzung führte damals nicht zu einer Invaliditätsfeststellung. Einige Zeit danach schloss der Kläger erneut eine «Unfallversicherung bei der Beklagten
ab. Nach wenigen Monaten erlitt er einen weiteren Unfall, bei dem er wieder am linken Kniegelenk erheblich verletzt wurde. Weil nach der Stellungnahme des
behandelnden Arztes der frühere Kreuzbandriss zu 25% an der Invalidität mitgewirkt hatte.
Denn der VN habe die Familienunfallversicherung nicht in seiner Eigenschaft als Bäckermeister oder Gewerbetreibender abgeschlossen. Diese Versicherung decke auch
nicht ausschließlich Gefahren aus der gewerblichen Tätigkeit des VN, sondern sie erfasse dessen körperliche und geistige Leistungsfähigkeit schlechthin.
Insoweit handele es sich um eine normale Familienunfallversicherung, wie sie ebenso von Arbeitern, Angestellten oder Beamten gehalten werde.
Darauf, dass der Vorschaden nicht ständiger ärztlicher Behandlung bedurfte und dem Kläger keine weiteren Beschwerden verursachte, kam es aus der Sicht der
Richter nicht an. Der Kreuzbandriss hatte nämlich nach der Stellungnahme des behandelnden Arztes jedenfalls an der Instabilität und Bewegungseinschränkung
des linken Kniegelenkes mitgewirkt und deswegen zur Verstärkung der gesundheitlichen Folgen beigetragen. Somit konnte sich der Vorschaden anspruchsmindernd
auswirken, obwohl er auf einem früheren Unfall beruhte. Dabei war es unerheblich.