Jurpartner Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Nur ausnahmsweise können Wettkämpfe versichert sein, wenn die einzelnen Gemeinschaften zu einer Firmen- oder Behördenspielrunde zusammengeschlossen sind, die regelmäßig solche Wettkämpfe veranstalten. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die sonstigen Anforderungen erfüllt werden. Daraus ergibt sich, dass eine zusätzliche Familienunfallversicherung des Arbeitgebers für die Betriebssportgemeinschaft immer dann sinnvoll ist, wenn wettkampfartige Fußballspiele mit anderen Betriebssportgemeinschaften.
Die wiederkehrenden Leistungen aus der Familienunfallversicherung können, soweit sie nicht steuerpflichtiger Arbeitlohn sind, zu den Einkünften gehören. Leistungen aus der Familienunfallversicherung, die in Form gleichbleibender Bezüge auf die Lebenszeit des Versicherungsberechtigten gezahlt werden, sind gegebenenfalls Leibrenten. Schadenersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, sowie Schmerzensgeldrenten sind nicht steuerbar. Soweit die vom Arbeitgeber übernommenen Beiträge zu Versicherungen des Arbeitgebers zuzuordnen sind.
Die Unfallrente wird ab dem Schadentag lebenslang gezahlt, und zwar monatlich im Voraus bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person verstirbt. Unabhängig vom Lebensalter der versicherten Person wird die Unfallrente in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme durch die Jurpartner Familienunfallversicherung geleistet. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unberücksichtigt. Ebenso bleiben vereinbarte besondere Gliedertaxen unberücksichtigt.
Alle anderen sonstigen Leistungen durch die Familienunfallversicherung sind Kann Leistungen und in der Regel weitestgehend verzichtbar. Jedoch sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen. Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und somit der Invaliditätsfall gegeben ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt sein.
Jurpartner Familienunfallversicherung
Die Jurpartner Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Familienunfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Familienunfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Jurpartner spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Jurpartner Familienunfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet über die Berufsgenossenschaften in sinnvoller Weise auf einen 24-Stunden Rundum Deckungsschutz einschl. Freizeitunfälle
abgerundet werden. Sondertarife und Sonderbedingungen existieren darüber hinaus für einzelne Berufsgruppen wie z. B. für die Heilberufe, Musiker, Friseure,
Bauhandwerker, aber auch für Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Masseure, Krankengymnasten und Heilpraktiker.
Mit dieser Definition wird der Unfallbegriff inhaltlich gegenüber Krankheiten und Sachbeschädigungen, die durch die Familienunfallversicherung grundsätzlich nicht
versichert sein sollen, abgegrenzt. § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000 regeln die Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es sind dies:
Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische
Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Person ergreifen.
Jährlich verunglücken rund zwei Millionen Kinder. 20 Prozent der Unfälle, so die Statistiken, ereignen sich auf dem Weg zur und von der Schule. Aber rund 80
Prozent ereignen sich in der Freizeit bei Spiel und Sport oder zu Hause. Besonders gefährdet sind dabei Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren. Jungen
sind besonders risikobelastet. Jeder vierte Unfall ereignet sich auf der Straße, jeder achte auf dem Spielplatz. Bei zwei von drei Unfällen liegt ein Sturz
zugrunde. Die häufigsten Verletzungen sind Knochenbrüche und Schädel-/Hirnverletzungen.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Durch die Progressionsstaffeln wird eine Erhöhung der Leistung in der Regel ab ca. 25 Prozent Invaliditätsgrad erreicht. Der Begriff Progression deutet schon
an, dass es sich hierbei um eine mit der Höhe des Invaliditätsgrades deutlich ansteigende Leistungserhöhung handelt. So kommt bei Verlust der Hand oder
Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk und einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent, ausgehend von einer Versicherungssumme über 200.000 EUR, eine Leistung
ohne Progressionsstaffel in Höhe von 110.000 EUR zur Auszahlung.
Wirken sich jedoch diese Verletzungen auf Gliedmassen oder Sinnesorgane aus, so sind die Invaliditätsgrade wiederum zunächst nach der Gliedertaxe zu bewerten.
Die Verletzungen, die sich darüber hinaus in den genannten Bereich selbst auswirken, sind nach den allgemeinen Regeln einzuschätzen. Kommt es beispielsweise
nach einer Hirnverletzung oder nach einem Wirbelbruch zu Lähmungserscheinungen an den Armen, so ist zunächst die Funktionsbeeinträchtigung des Armes nach
dem in der Gliedertaxe für die Jurpartner Familienunfallversicherung genannten Armwert.
Die Dauer der ärztlichen Behandlung ist der Zeitraum zwischen dem Tag des Beginns der ersten ärztlichen Behandlung oder Untersuchung wegen eines Unfalles bis
zu dem Tag, an dem die letzte ärztliche Behandlung oder Untersuchung durchgeführt wurde. Darüber hinaus sollte zu diesem Zeitpunkt die volle
Wiederherstellung vom Arzt festgestellt oder wegen der Konsolidierung des Zustandes eine weitere regelmäßige Behandlung als nicht mehr erforderlich
attestiert worden sein.
Familienunfallversicherung
Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich sechs Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 Prozent aufgrund eines Unfalls
beeinträchtigt ist. Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht Tod innerhalb von 72
Stunden nach dem Unfall eintritt.
Die medizinische Notwendigkeit einer Kur und der Zusammenhang mit dem Unfallereignis sind durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Der im Versicherungsschein
festgelegte Betrag nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten planmäßigen Erhöhung nicht teil. Die Leistung wird ausgezahlt, wenn der Antritt der
Kur nachgewiesen wurde. Bestehen noch weitere Verträge beim gleichen Jurpartner Familienunfallversicherung für die versicherte Person, so wird die Leistung nur aus einem Vertrag
heraus erbracht.
Sollte der Versicherungsnehmer während der sechs Monate eine Beschäftigung annehmen und erneut arbeitslos werden, würde der Vertrag ab der, der erneuten
Arbeitslosigkeit bzw. Meldung folgenden Fälligkeit nochmals prämienfrei gestellt werden. Die Prämienfreistellung des Vertrages gilt insgesamt für maximal
sechs Monate. Bei einer Vertrags- und Prämienzahlungsdauer von mindestens 24 Monaten verlängert sich die prämienfreie Zeit auf bis zu zwölf Monate.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Eine Familienunfallversicherung für Kinder endet spätestens am Ende des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind sein 17. Lebensjahr vollendet hat, und kann dann in
eine Erwachsenen Familienunfallversicherung mit entsprechend höherer Beitragszahlung umgewandelt werden. Für ältere Personen besteht in der Regel eine
Versicherbarkeit bis zum 70. Lebensjahr. Bei einzelnen Versicherern kann darüber hinaus eine Vertragsdauer bis zum 75. oder 80. Lebensjahr vorgesehen werden.
In der Regel werden ab dem 70. Lebensjahr Höchstsummenbegrenzungen verlangt.
Außerdem tritt der Versicherungsschutz durch die Jurpartner Familienunfallversicherung außer Kraft, sobald der Versicherte im kriegs- oder kriegsmäßigen Einsatzdienst in einer militärischen oder in einer
ähnlichen Formation steht. Hierbei endet jedoch das Vertragsverhältnis nicht, denn der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald dem Versicherer die
Anzeige des Versicherungsnehmers über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. Zu einer solchen Anzeige ist der Versicherungsnehmer jedoch nicht
verpflichtet.
Die Leistungshöhe der Invaliditätsrente bemisst sich in der gesetzlichen UV nach dem Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit und dem zuletzt erzielten
Arbeitsverdienst. Die Vollrente beträgt dabei maximal zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes. Die Familienunfallversicherung stellt die Leistungshöhe anhand der
körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Gliedertaxwerte fest. Die GUV leistet nur bei Schädigungen ab 20 Prozent Invaliditätsgrad.
Die PUV sieht eine solche Einschränkung nicht vor und leistet bereits ab 1 Prozent.
Jurpartner Familienunfallversicherung
Der versicherte Personenkreis für die Raubüberfall Familienunfallversicherung umfasst in der Regel Organmitglieder, Mitarbeiter, Familienangehörige und Lebensgefährten von
Organmitgliedern und Mitarbeitern der Versicherungsnehmerin sowie Bankkunden, Passanten und auch bestellte Prüfer. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf die
im Rahmen der Raubüberfall Unfallversicherung üblichen Unfallschäden aufgrund Raubüberfalls, Entführung zur Durchsetzung von Geldforderungen gegen eine Bank,
Bombenanschlägen im Bankgebäude sowie Demonstrationen.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die o. g. Personen für Unfälle infolge eines Raubüberfalles auf die Versicherungsnehmerin und bei der
unmittelbaren Verfolgung der Täter, bei der Benutzung bzw. Wartung und Instandhaltung des Nachttresors oder des Geldausgabe-Automaten, bei der Benutzung des
Autoschalters auf dem Gelände der Versicherungsnehmerin sowie bei Geiselnahme und Entführung der Geiseln. Außerdem besteht Versicherungsschutz gegen Unfälle,
die die Mitarbeiter der Versicherungsnehmerin.
Es besteht auch die Möglichkeit, Unfälle, von denen die Mitglieder der betriebseigenen Betriebssportgemeinschaft bei Teilnahme an Sportveranstaltungen und
Übungen betroffen werden, mit einer Betriebssport Unfallversicherung zu versichern. Grundsätzlich können als Betriebssportarten alle Sportarten in Betracht
kommen, also z. B. Gymnastik, Turnen, Sportspiele aller Art wie Fußball, Handball, Faustball, Schlagball, Reiten, Ringen, Boxen, Skilaufen, Tennis,
Tischtennis usw.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Der Kläger war in der Nacht aus dem Fenster seines im ersten Stock liegenden Schlafzimmers gestürzt. Der Unfallversicherer wollte nicht leisten, weil er
annahm, der Vorfall sei beim Schlafwandeln oder wegen einer Kreislaufstörung des Klägers passiert. Der Kläger wusste nicht, wie es zum Sturz gekommen war.
Er konnte sich nur an eine vor dem Sturz aufgetretene vorübergehende Kreislaufstörung erinnern. Für eine in den AUB ausgeschlossene Bewusstseinsstörung
genügt grundsätzlich eine gesundheitliche Beeinträchtigung.
Die der berechtigte Reiter des im Familienunfallversicherung Vertrag näher bezeichneten Leihpferdes z. B. beim Auf- und Absitzen, während der Führung am Zügel sowie anlässlich der
Versorgung und Pflege des Pferdes erleidet. Für Taucher, Rennfahrer, Bergsteiger und Sportbootinsassen werden entsprechende Zusatzdeckungen angeboten. Die
klassischen Ausschlüsse in den AUB wie das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit, das Gletscher- und Eissteigen mit Schwierigkeitsgrad über 3 und
tauchtypische Unfallschäden werden mit gedeckt.
Die abgeschlossene Familienunfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung bietet Ihnen in einem einheitlichen Vertrag zweifache Vorsorge. Zusätzlich zu dem
Versicherungsschutz bei Unfällen (Unfallversicherung) erwerben Sie aus Ihren Beiträgen einen Rückzahlungsanspruch zum vereinbarten Ablauftermin oder im
Todesfall (Kapitalversicherung). Diesen Rückzahlungsanspruch garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Unfallversicherung erhalten haben.
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.