R und VFamilienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Nur bei wenigen Gesellschaften ist der Abschluss der Invaliditätspolice eigenständig möglich. Dies ist allerdings immer dann sinnvoll, wenn die Eltern den Unfallschutz aus der Invaliditätspolice für ausreichend erachten oder eine Familienunfallversicherung bereits bei einem anderen günstigen Versicherer abgeschlossen wurde. Es sind Angebote mit Einmalzahlung, einer Kombination von Rentenleistung plus Einmalzahlung und auch mit nur reiner Rentenzahlung erhältlich. Die meisten Anbieter mit Rentenzahlung leisten nur dann, wenn ein Versorgungsamt das Kind als schwerbehindert eingestuft hat.
Erleidet die versicherte Person unfallbedingt eine Invalidität und erfordert die Behinderung im täglichen Leben den behindertengerechten Umbau des Hauptwohnsitzes oder den Umzug in ein anderes, behindertengerechtes Haus oder in eine entsprechende Wohnung oder den Umbau eines Kraftfahrzeuges in ein behindertengerechtes Kraftfahrzeug, so werden die Kosten hierfür nach Vorlage eines ärztlichen Attestes durch Krankheiten oder Gebrechen durch die Familienunfallversicherung ersetzt.
Die Familienunfallversicherung zahlt nach einem Unfall den im Versicherungsschein festgelegten Betrag, wenn der Versicherte innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage an gerechnet wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt hat. Bei der Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Die Kurkostenbeihilfe wird bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme aus der R und VFamilienunfallversicherung gezahlt, in der Regel sind dies 1.000 bis 2.000 EUR.
Mit dieser Definition wird der Unfallbegriff inhaltlich gegenüber Krankheiten und Sachbeschädigungen, die durch die Familienunfallversicherung grundsätzlich nicht versichert sein sollen, abgegrenzt. § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000 regeln die Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es sind dies: Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Person ergreifen.
R und VFamilienunfallversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Die privaten Unfallversicherer bieten unterschiedliche AUB-Fassungen am Markt an. Die bilden AUB 88 immer noch weitestgehend die Grundlage der
Bedingungswerke. Sie sind allerdings im Zeitablauf aufgrund gesetzlicher Erfordernisse, zur Verbesserung der Verständlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit
in gestalterischer und sprachlicher Hinsicht, aus unternehmenspolitischen Erwägungen und aufgrund der unverbindlichen Empfehlung des GDV Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. mehrfach überarbeitet worden.
Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, so wird der Invaliditätsgrad um die
Vorinvaliditätshöhe gemindert. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder, gleichgültig aus welcher
Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall, und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, so leistet die Familienunfallversicherung nach dem Invaliditätsgrad,
mit dem aufgrund der ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
Mitversichert sind Unfälle durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1‰ (1,3‰ oder 1,5‰) sog. Trunkenheitsklausel.
Versicherungsschutz besteht auch bei Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder Entmündigte. Versichert sind ferner Unfälle
durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle. Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen. Eingeschlossen sind
Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Wenn eine verbesserte Gliedertaxe zugrunde gelegt wird, können sich daraus zusätzliche materielle Verbesserungen des Versicherungsschutzes in Form von höheren
Invaliditätssummenleistungen durch den Versicherer ergeben. Für zahlreiche Berufsgruppen existieren ebenso spezielle Gliedertaxen, wie dies auch in
Sondervereinbarungen bei einer Gruppen Familienunfallversicherung bereits Standard geworden ist. Lediglich im Bereich der privaten Einzel Unfallversicherung
versuchen bisher nur wenige Versicherer sich durch leistungsmäßige Vorteile zu profilieren.
Der Leistungsanspruch durch eine R und V Familienunfallversicherung setzt voraus, dass der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Von Dauer ist die Beeinträchtigung grundsätzlich,
wenn zu erwarten ist, dass sie lebenslang andauern wird. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose
wenigstens drei Jahre andauern wird. Die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und im
gleichen Zeitraum auch schriftlich gemacht worden sein.
Dies bedeutet, dass der Versicherer den Beitragszuschlag mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in den überwiegenden Fällen einstreichen kann, ohne dafür eine
entsprechende Mehrleistung erbringen zu müssen. Denn bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent würde sich die Leistung bei 200.000 EUR Invaliditätssumme
überhaupt nicht, bei einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent auf eine Leistung von 35 Prozent aus der Versicherungssumme erhöhen. Bei 35 Prozent
Invaliditätsgrad sind 45 Prozent aus der Versicherungssumme.
Familienunfallversicherung
Der Versicherer zahlt nach einem Unfall den im Versicherungsschein festgelegten Betrag, wenn der Versicherte innerhalb von drei Jahren vom Unfalltage an
gerechnet wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen eine Kur von mindestens drei Wochen Dauer durchgeführt
hat. Bei der Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Die Kurkostenbeihilfe wird bis zur Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme gezahlt, in der Regel sind dies 1.000 bis 2.000 EUR.
Somit müsste die R und V Familienunfallversicherung ohne die Regelung des § 1 AUB 88/94 die vollen Leistungen auch für bestehende Vorschädigungen erbringen. Degenerative
körperliche Veränderungen offenbaren sich allerdings häufig erst bei einem von außen wirkenden Ereignis. Vor allem der Endzustand einer degenerativen
Veränderung an Sehnen oder am Skelett - wie typischerweise einem Bandscheibenvorfall - wird subjektiv häufig als Unfall erlitten, obwohl banale Anlässe wie
Gelegenheitsursachen genügen können.
Bei unfallbedingten Verletzungen des versicherten Kindes und einer notwendigen vollstationären Heilbehandlung wird für jeden Abwesenheitstag vom
Schulunterricht bei allgemeinen oder berufsbildenden Schulen eine Kostenpauschale von 15 EUR für bis zu 100 Tage gezahlt. Soweit die dargestellten
Zusatzleistungen tatsächlich zuschlagsfrei und beitragsfrei dem Versicherungsschutz zugrundegelegt werden, können sie akzeptiert werden.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Während die GUV bei Tod und Vollinvalidität Rentenzahlungen bereitstellt, erfolgt in der Familienunfallversicherung grundsätzlich die reine Kapitalzahlung. Dabei kann
einzelvertraglich, insbesondere bei Gruppen-Unfallversicherungen, auch Kapitalzahlung über das 65. Lebensjahr hinaus, beispielsweise bis zum 70. oder 75.
Lebensjahr vorgesehen werden. Die gesetzliche UV gilt für das gesamte Bundesgebiet, kraft Ausstrahlung aber auch für berufliche Tätigkeiten bei
Auslandsreisen bzw. bei Entsendungen ins Ausland.
Außerdem tritt der Versicherungsschutz durch die R und V Familienunfallversicherung außer Kraft, sobald der Versicherte im kriegs- oder kriegsmäßigen Einsatzdienst in einer militärischen oder in einer
ähnlichen Formation steht. Hierbei endet jedoch das Vertragsverhältnis nicht, denn der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald dem Versicherer die
Anzeige des Versicherungsnehmers über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist. Zu einer solchen Anzeige ist der Versicherungsnehmer jedoch nicht
verpflichtet.
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, muss der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt
hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgt werden müssen. Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige muss vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person
wahrheitsgemäß ausgefüllt und unverzüglich zurückgesandt werden. Eine mitversicherte Übergangsleistung muss spätestens sieben Monate nach Eintritt des
Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend gemacht werden.
R und VFamilienunfallversicherung
Veranstaltungen des Betriebssports sind unter bestimmten Voraussetzungen als betrieblich motiviert und deshalb über die Berufsgenossenschaft im Rahmen durch die
Familienunfallversicherung ebenfalls als versichert anzusehen, denn: sportliche Betätigung dient dem Ausgleich für die Belastungen durch die
Arbeitstätigkeit, die sportlichen Übungen finden mit einer gewissen Regelmäßigkeit statt, an ihnen nehmen im Wesentlichen nur Betriebsangehörige oder nur die
Mitarbeiter mehrerer beteiligter Unternehmen teil,
Dieser Zusatzdeckung wird oftmals bei Pauschalreisen zusammen mit Auslandsreise-Krankenversicherungen angeboten. Vor Abschluss einer Auslandsreise
Unfallversicherung sollte stets geprüft werden, ob bereits ausreichender Versicherungsschutz über betriebliche Gruppen-Unfall- oder private Einzel-Unfall-
und die Familienunfallversicherung für Familien für die ins Ausland reisende Personen besteht. Denn die Ausschnittsdeckung für Auslandsreisen bietet weder
die notwendigen Versicherungssummen noch einen vollständigen Deckungsumfang an.
Diese Dienstreise Familienunfallversicherung wird vom Arbeitgeber für seine Mitarbeiter, insbesondere für gefährliche Arbeiten oder Auslandsaufenthalte vereinbart. Obwohl die
gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft für dienstliche Verrichtungen Versicherungsschutz bietet, kann die
Dienstreise Unfallversicherung eine sehr sinnvolle Ergänzung hierzu darstellen. Denn grundsätzlich gilt, der Versicherungsschutz der gesetzlichen
Unfallversicherung erstreckt sich für Arbeitsunfälle.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Handelt es sich um Leistungen aus einer «Unfallversicherung», die der Arbeitnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann, gehören die
Leistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen darstellen, der Unfall im
beruflichen Bereich eingetreten ist und die Beiträge ganz oder teilweise Werbungskosten waren (bzw. steuerfreie Reisenebenkostenvergütungen). Die
Versicherungsleistungen unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug.
Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Familienunfallversicherung oder eine Gruppenunfallversicherung handelt. Die Beiträge zu Gruppenunfallversicherungen
sind ggf. nach der Zahl der versicherten Arbeitnehmer auf diese aufzuteilen. Steuerfrei sind Beiträge oder Beitragsteile, die das Unfallrisiko auf
Dienstreisen abdecken und deshalb zu den steuerfreien Reisekostenvergütungen gehören H 40 a Familienunfallversicherung. Für die Aufteilung eines auf den
beruflichen Bereich entfallenden Gesamtbeitrags in steuerfreie Reisekostenvergütung.
Stellen die im Kalenderjahr des Versicherungsfalles geleisteten Beiträge des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn dar, weil die Ausübung der Rechte aus dem
Versicherungsvertrag ausschließlich ihm zustehen, gehört die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgekehrte Leistung aus der «Unfallversicherung» wegen
eines im privaten Bereich eingetretenen Versicherungsfalls in voller Höhe zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und unterliegt dem Lohnsteuerabzug. Bei einem im
beruflichen Bereich eingetretenen Unfall gehört die Auskehrung.