R und VFamilienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Die abgeschlossene Familienunfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung bietet Ihnen in einem einheitlichen Vertrag zweifache Vorsorge. Zusätzlich zu dem Versicherungsschutz bei Unfällen (Familienunfallversicherung) erwerben Sie aus Ihren Beiträgen einen Rückzahlungsanspruch zum vereinbarten Ablauftermin oder im Todesfall (Kapitalversicherung). Diesen Rückzahlungsanspruch garantieren wir unabhängig davon, ob Sie Leistungen aus der Familienunfallversicherung erhalten haben. Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
Für den Abschluss einer bestimmten Vertragsform im Rahmen der Familienunfallversicherung ist die individuelle Bedarfs- und Risikosituation ausschlaggebend. Neben der typischen Familienunfallversicherung existieren eine ganze Reihe von speziellen Vertragsformen, bei denen Ansparvorgänge über Fonds oder eine normale Verzinsung für spezielle Risiken wie Dienstreisen, Luftfahrten, Autoinsassen ebenso geboten werden wie für Raubüberfälle, Betriebssport sowie speziell für Kinder und Familien.
Typische beitrags- und zuschlagsfreie Zusatzleistungen sind Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, kosmetische Operationen sowie diverse Unfall-Service Leistungen. Hat der Versicherte einen unter den Versicherungsvertrag zur R und VFamilienunfallversicherung fallenden Unfall erlitten, so ersetzt der Versicherer bis zur Höhe des im Versicherungsschein enthaltenen Betrages die entstandenen notwendigen Kosten für, Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich organisierten Rettungsdiensten.
Vom Versicherungsschutz der Familienunfallversicherung ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Dauernd pflegebedürftig bedeutet dabei, dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nur mit fremder Hilfe bewältigt werden können. Geisteskrank bedeutet nicht jede krankhafte Störung des Geistes oder der Seele. Die Störung muss vielmehr so hochgradig sein, dass ihre Auswirkungen den Kranken vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließen.
R und VFamilienunfallversicherung
Die R und V Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Familienunfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Familienunfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die R und V spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die R und VFamilienunfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der R und VFamilienunfallversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet über die Berufsgenossenschaften in sinnvoller Weise auf einen 24-Stunden Rundum Deckungsschutz einschl. Freizeitunfälle
abgerundet werden. Sondertarife und Sonderbedingungen existieren darüber hinaus für einzelne Berufsgruppen wie z. B. für die Heilberufe, Musiker, Friseure,
Bauhandwerker, aber auch für Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Masseure, Krankengymnasten und Heilpraktiker.
Vom Versicherungsschutz der Familienunfallversicherung ausgeschlossen und grundsätzlich nicht versicherbar sind Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind. Dauernd
pflegebedürftig bedeutet dabei, dass die Verrichtungen des täglichen Lebens, wie Waschen, Anziehen und Essen, überwiegend nur mit fremder Hilfe bewältigt
werden können. Geisteskrank bedeutet nicht jede krankhafte Störung des Geistes oder der Seele. Die Störung muss vielmehr so hochgradig sein, dass ihre
Auswirkungen den Kranken vom allgemeinen Leben weitgehend ausschließen.
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes. Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich
der Invaliditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt worden ist. Dabei sind ausschließlich
medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Generell erfolgt die Leistung durch die Familienunfallversicherung in Form einer Kapitalzahlung. Bei den neuen AUB 2000
wird dies in der Regel angenommen.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Zusätzlich können auch Krankentagegelder oder Krankenhaustagegelder im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung versichert werden, so dass Leistungen nicht
nur nach dem Unfall erbracht werden. Privat Krankenversicherte haben meist im Rahmen ihrer privaten Krankenvollversicherung eine Krankenhaus- oder
Krankentagegeldpolice, die auch zusätzlich bei normaler Krankheit zahlt. Soweit eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit besteht, wird für die Dauer der
ärztlichen Behandlung Tagegeld geleistet.
Einige R und V Familienunfallversicherung erweitern den Anspruch auf Tagegeld dahingehend, dass nicht zu Ungunsten des Versicherten ausgelegt wird, wenn dieser aus Pflichtgefühl
seinem Beruf oder seiner Beschäftigung soweit als möglich weiterhin nachgeht. Für die Bemessung der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit ist dabei nur der
objektive ärztliche Befund maßgebend. Für die Leistung einer Unfallrente gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Invaliditätsleistung.
Die Dauer der ärztlichen Behandlung ist der Zeitraum zwischen dem Tag des Beginns der ersten ärztlichen Behandlung oder Untersuchung wegen eines Unfalles bis
zu dem Tag, an dem die letzte ärztliche Behandlung oder Untersuchung durchgeführt wurde. Darüber hinaus sollte zu diesem Zeitpunkt die volle
Wiederherstellung vom Arzt festgestellt oder wegen der Konsolidierung des Zustandes eine weitere regelmäßige Behandlung als nicht mehr erforderlich
attestiert worden sein.
Familienunfallversicherung
Der Unfallversicherer soll Versicherungsschutz aufgrund von Unfällen bieten, nicht jedoch für unfallfremde Ursachen einer Gesundheitsschädigung, für
Krankheiten oder konstitutionell oder schicksalhaft bedingte gesundheitliche Anomalien. Aufgrund des Unfallbegriffes wird die Gesundheitsschädigung bereits
als Ereignis einer Kausalkette beschrieben, die mit dem Unfallereignis als einem plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignis beginnen und dann
zur jeweiligen Leistung führen.
Versichert sind durch die R und V Familienunfallversicherung die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten einschließlich Medikamente und Heilmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme pro
Kalenderjahr, soweit diese im Rahmen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) durch approbierte Ärzte oder Krankenhäuser berechnet werden
und von der bestehenden gesetzlichen oder privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung aufgrund nicht erreichter oder überschrittener tariflicher
Jahresselbstbeteiligung nicht erstattet werden.
Die entsprechenden Prozentsätze für liegen zwischen 5 Prozent z. B. für die Rippe, 10 Prozent bei Zahnverlust, Stich-, Schnitt- oder Platzwunden, Verrenkung
oder Verstauchung, Fingernagel- oder Fußnagelverletzung mit vollständiger Nagelentfernung, Schnitt-, Stich- oder Platzwunden, soweit das Nähen notwendig ist
bis hin zu 50 Prozent bei Schädel- und Beckenbrüchen und -rissen. Das Schmerzensgeld ist ein relativ teuerer und in der Regel als völlig unnötig zu
bezeichnender Versicherungsschutz.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Die AUB weisen hinsichtlich der Beendigung der Versicherung einige zu beachtende Sonderregelungen auf. So können beide Parteien den Vertrag kündigen, wenn
der Versicherer eine Leistung erbracht hat und nicht, wie nach den meisten Versicherungsbedingungen anderer Versicherungssparten, bereits bei Eintritt des
Versicherungsfalles. Der Versicherungsvertrag endet des weiteren, wenn die versicherte Person dauernd pflegebedürftig oder geisteskrank wird und deshalb als
nicht mehr versicherbar einzustufen ist.
Die R und V Familienunfallversicherung bietet auf der ganzen Welt entsprechenden Versicherungsschutz. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung ist in
der Regel breiter gefächert und dient eher dem Anspruch einer Rehabilitation und Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess. Als Leistungsarten erfasst sind
die Heilbehandlung an sich, Berufshilfe, Verletztengeld, Übergangsgelder sowie weitere Leistungen zur Heilbehandlung oder Berufshilfe wie
Ausbildungszuschüsse, Verletztenrenten sowie Witwen- und Waisenrenten.
Die Familienunfallversicherung ist verpflichtet, innerhalb eines Monats, bei einem Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten, zu erklären, ob und in welcher Höhe er
einen Anspruch anerkennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der Unterlagen. Diese Unterlagen bestehen aus dem Nachweis des Unfallhergangs und der
Unfallfolgen sowie beim Invaliditätsanspruch zusätzlich in dem Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität
notwendig ist.
R und VFamilienunfallversicherung
Die Folge einer solchen dynamischen Anpassung der Familienunfallversicherung ist, dass der Versicherungsschutz im Rahmen des bestehenden Vertrages ansteigt und damit auch
der zu zahlende Beitrag. Insofern ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob das Leistungs- und Prämienniveau sich noch auf einem Stand
befindet, der für den Versicherungsnehmer akzeptabel ist. Es sollte nämlich vermieden werden, dass sich beide Werte in eine Richtung entwickeln, die
ursprünglich gar nicht gewollt war.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die o. g. Personen für Unfälle infolge eines Raubüberfalles auf die Versicherungsnehmerin und bei der
unmittelbaren Verfolgung der Täter, bei der Benutzung bzw. Wartung und Instandhaltung des Nachttresors oder des Geldausgabe-Automaten, bei der Benutzung des
Autoschalters auf dem Gelände der Versicherungsnehmerin sowie bei Geiselnahme und Entführung der Geiseln. Außerdem besteht Versicherungsschutz gegen Unfälle,
die die Mitarbeiter der Versicherungsnehmerin.
Nur ausnahmsweise können Wettkämpfe versichert sein, wenn die einzelnen Gemeinschaften zu einer Firmen- oder Behördenspielrunde zusammengeschlossen sind,
die regelmäßig solche Wettkämpfe veranstalten. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die sonstigen Anforderungen erfüllt werden. Daraus ergibt
sich, dass eine zusätzliche Familienunfallversicherung des Arbeitgebers für die Betriebssportgemeinschaft immer dann sinnvoll ist, wenn wettkampfartige
Fußballspiele mit anderen Betriebssportgemeinschaften.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Der Versicherungsnehmer hatte eine Familienunfallversicherung abgeschlossen, es allerdings versäumt, einen kurz vorher erworbenen ADAC-Schutzbrief zu erwähnen,
der ebenfalls eine «Unfallversicherung enthielt. Nachdem der VN einen schweren Verkehrsunfall erlitten hatte, den er dem Versicherer meldete, gab er auch
in der Schadenanzeige das Bestehen eines Schutzbriefes nicht an. Als der Versicherer von dem Schutzbrief erfuhr, focht er den Vertrag wegen arglistiger
Täuschung an und erklärte den Rücktritt vom Vertrag.
Der BGH sah die Voraussetzungen einer vorsätzlichen arglistigen Täuschung des Versicherers durch den VN als nicht erfüllt an. Die Richter meinten, dass das
herkömmliche Verständnis zu einem Schutzbriefes und die darin verbrieften Leistungen anders bewertet werden könne als ein mit einer Versicherungsgesellschaft
abgeschlossener Versicherungsvertrag. Die Tatsache, dass auf dem Deckblatt des Schutzbriefs Ausland Familienunfallversicherung gestanden habe, müsse nicht
zwingend dazu führen, dass eine arglistigen Täuschung gleichzusetzen sei.
Eine gut ausgestaltete Gruppen Unfallversicherung und zunehmend auch Einzel Unfallversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Gesundheitsschäden
durch Infektionen aufgrund eines Zeckenbisses ausdrücklich einschließen. Der Ausschluss einer durch Zeckenbiss verursachten Infektion ist weder überraschend,
noch benachteiligt er den VN unangemessen, noch ist er sittenwidrig. Er widerspricht nicht dem Sinn und Zweck einer Familienunfallversicherung.