VGH Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, muss der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgt werden müssen. Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige muss vom Versicherungsnehmer der Familienunfallversicherung, oder der versicherten Person wahrheitsgemäß ausgefüllt und unverzüglich zurückgesandt werden. Eine mitversicherte Übergangsleistung muss spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend gemacht werden.
Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständigen Wohnsitz, soweit diese Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfall. Darüber hinaus können - abhängig von der jeweiligen Familienunfallversicherung der Mehraufwand für Mittel und Einrichtungen, die zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden notwendig sind.
Ein Arbeitnehmer verfügt über ein monatliches Einkommen von 5.700 EUR brutto beziehungsweise 3.562,50 EUR netto. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung hat er Anspruch auf ein Krankengeld in Höhe von 3.562,50 EUR x 90 Prozent abzüglich Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung = 2.792 EUR. Damit fehlen ihm monatlich 770 EUR Einkommen. Zusätzliche Kosten durch die Behinderung: Umbaukosten für behindertengerechtes Wohnen, Anschaffung von behindertengerechter Einrichtung und viele weitere Kosten können die Folgen sein, welche durch die VGH Familienunfallversicherung erstattet werden.
Mit dieser Definition wird der Unfallbegriff inhaltlich gegenüber Krankheiten und Sachbeschädigungen, die durch die Familienunfallversicherung grundsätzlich nicht versichert sein sollen, abgegrenzt. § 2 AUB 88 bzw. Ziffer 5 AUB 99/2000 regeln die Fälle, in denen der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Es sind dies: Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der Person ergreifen.
VGH Familienunfallversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. Der volle Deckungsumfang durch die Familienunfallversicherung erstreckt sich auf alle versicherbaren
Unfallgefahren innerhalb und außerhalb der beruflichen Tätigkeit. Es handelt sich hierbei um die sog. 24-Stunden Rundum Deckung oder volle Deckung.
Versicherungsschutz wird bei Unfällen geboten, die der versicherten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Ein Unfall liegt vor, wenn eine
Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Alle anderen sonstigen Leistungen durch die Familienunfallversicherung sind Kann Leistungen und in der Regel weitestgehend verzichtbar. Jedoch sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem
Vertragsabschluss vorangehen. Leistungsvoraussetzung ist, dass die versicherte Person durch einen Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und somit der Invaliditätsfall gegeben ist. Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten
sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall festgestellt sein.
Die Meldefrist wird einzelvertraglich, insbesondere bei betrieblichen Gruppen-Verträgen für die Familienunfallversicherung deutlich verlängert. Hier ist es üblich, dass
eine Verlängerung von 15 Monaten auf 18 Monate, 21 Monate oder 24 Monate nach dem Unfall vorgesehen wird, innerhalb der Invalidität von einem Arzt
schriftlich festgestellt und geltend gemacht sein muss. Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb
eines Jahres nach dem Unfall verstirbt.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Beträgt der Mitwirkungsanteil je nach Bedingungslage jedoch weniger als 25, 30, 40 oder 50 Prozent, so unterbleibt die Minderung. Je höher der genannte
Prozentsatz im Rahmen der Bedingungen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Anrechnung unterbleiben kann. Verstirbt die versicherte Person
innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalles, so entsteht ein Anspruch auf die für den Todesfall versicherte Summe. Hat der Unfall den Tod zur Folge,
so ist dies dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu melden.
Die Übergangsleistung durch die VGH Familienunfallversicherung soll als eine Art Vorschuss die Wartephase überbrücken, während der der Versicherer noch die Ansprüche auf die Versicherungsleistung
überprüft. Die Übergangsleistung wird in einer individuell vereinbarten Höhe gezahlt, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne
Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung besteht. Die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit muss dabei mehr als 50 Prozent betragen.
Abweichend von der 50-Prozent-Regelung bieten einige Versicherer bereits eine Unfallrente ab 20 oder 30 Prozent an. Bei der Bemessung des für die Unfallrente
mindestens erforderlichen Invaliditätsgrades wird der Mitwirkungsanteil von Krankheiten oder Gebrechen, die bei der durch das Unfallereignis hervorgerufenen
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben, abgezogen, wenn dieser Anteil mindestens 20 Prozent beträgt. An der Unfall-Rente scheiden sich
zumeist die Meinungen.
Familienunfallversicherung
Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich sechs Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 Prozent aufgrund eines Unfalls
beeinträchtigt ist. Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht Tod innerhalb von 72
Stunden nach dem Unfall eintritt.
Somit müsste die VGH Familienunfallversicherung ohne die Regelung des § 1 AUB 88/94 die vollen Leistungen auch für bestehende Vorschädigungen erbringen. Degenerative
körperliche Veränderungen offenbaren sich allerdings häufig erst bei einem von außen wirkenden Ereignis. Vor allem der Endzustand einer degenerativen
Veränderung an Sehnen oder am Skelett - wie typischerweise einem Bandscheibenvorfall - wird subjektiv häufig als Unfall erlitten, obwohl banale Anlässe wie
Gelegenheitsursachen genügen können.
Die entstehenden Kosten für Umbauten oder Umzug werden von einigen wenigen Versicherern bis zur Höhe von insgesamt 5 Prozent der vereinbarten Grundversicherungssumme
für Invalidität gezahlt. Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln, abweichende Gliedertaxe und sonstige Mehrleistungen im Invaliditätsfall bleiben bei
der Berechnung der Entschädigung unberücksichtigt. Hat noch ein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten, so werden die restlichen Kosten gezahlt. Bestreitet
der andere Ersatzpflichtige seine Leistungspflicht, so bleibt es beim vollen Leistungsanspruch.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Krankheiten und Gebrechen haben dann mitgewirkt, wenn sie zusammen mit dem Unfallereignis die Gesundheitsschädigung oder deren Folgen verursacht haben und
keine der beiden Ursachen das eingetretene Ergebnis allein herbeigeführt hat (OLG Schleswig, VersR 95,825). Deshalb lässt die Fassung des § 8 AUB 88/94 eine
Leistungskürzung für den Fall zu, dass Krankheiten und Gebrechen sowohl bei der Gesundheitsschädigung als auch an den Unfallfolgen mitgewirkt haben, wobei
ein bestimmter Prozentsatz der Mitwirkung erreicht sein muss.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, so gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers kann der
Vertrag aber auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weitergeführt werden, sobald die Berufsänderungserklärung
übermittelt wurde. Ohne die Mitwirkung des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person kann der Versicherer die Leistung grundsätzlich nicht erbringen.
Darüber hinaus ist Meldung an die VGH Familienunfallversicherung zu geben.
Insbesondere die Funktion Einkommensersatz braucht nicht durch eine Unfallversicherung erfüllt zu werden, wenn eine ausreichende BUV besteht. Allenfalls der
kurzfristige Einkommensverlust bis zu einem Feststehen der Berufsunfähigkeit wäre ungedeckt. Heilbehandlungs- und Krankenhauskosten werden durch die
gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abgedeckt. Tagegelder, zum Beispiel für die erhöhten Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, zur
Kinderbetreuung können auch über Krankentagegeldversicherungen abgedeckt werden.
VGH Familienunfallversicherung
Die Folge einer solchen dynamischen Anpassung der Familienunfallversicherung ist, dass der Versicherungsschutz im Rahmen des bestehenden Vertrages ansteigt und damit auch
der zu zahlende Beitrag. Insofern ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob das Leistungs- und Prämienniveau sich noch auf einem Stand
befindet, der für den Versicherungsnehmer akzeptabel ist. Es sollte nämlich vermieden werden, dass sich beide Werte in eine Richtung entwickeln, die
ursprünglich gar nicht gewollt war.
Vor allem sollte geprüft werden, ob eine selbstständige Kinderversicherung sinnvoller ist als die Familienunfallversicherung mit Kinder Invaliditätszusatzschutz
(KIZ). Die Versicherer mit Einmalzahlung zahlen unabhängig durch das Versorgungsamt, wenn ein Arzt oder Gutachter die Behinderung, eine bestimmte Krankheit oder
Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Bei der Familienunfallversicherung für Familien hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von
mindestens 10 Prozent zu erhalten.
Die Luftfahrt Unfallversicherung bietet im Rahmen der namentlichen Versicherungsnahme zusätzlichen Versicherungsschutz für Fluggäste in Flugzeugen,
Drehflüglern, Motorseglern und Luftschiffen gegen Unfälle ab dem Besteigen bis zum Verlassen dieser Luftfahrzeuge. Über die Luftfahrt-Unfallversicherung
können auch nicht beruflich fliegende Luftfahrzeugführer, Fluglehrer und Mitfliegende in Segelflugzeugen versichert werden. Des Weiteren sind versicherbar
Fallschirmspringer, Führer von Hängegleitern und Ultraleichtflugzeugen.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Ein selbständiger Bäckermeister hatte eine kombinierte Unternehmens- und Privatrechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz für den privaten Bereich
abgeschlossen. Wegen der Folgen eines Unfalls in der Bäckerei wollte er seine Familienunfallversicherung in Anspruch nehmen. Der Rechtsschutzversicherer
meinte, es bestehe keine Deckung, weil der Unfall im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit geschehen sei. Es handele sich hier nicht um einen Anspruch aus einer
gewerblichen Vertragsbeziehung, sondern um einen Anspruch aus einer privaten Absicherung.
Beweispflichtig für das Vorliegen einer Bewusstseinsstörung ist der Versicherer. Der Versicherungsnehmer muss ihm aber die Informationen aus seiner Sphäre
liefern, die dem Versicherer nicht ohne weiteres zugänglich sind. Liefert der VN diese Informationen nicht, und kommt als einzig denkbare Ursache nur eine
vorübergehende Kreislaufstörung oder Schlafwandeln in Betracht, so hat der Versicherer den Ausschluss bewiesen. Unfälle durch Bewusstseinsstörung werden von
der Familienunfallversicherung nicht erfasst.
Es bestehen keine Bedenken, wenn bei der Aufteilung des auf den beruflichen Bereich entfallenden Beitrags in steuerfreie Reisekostenvergütungen und
steuerpflichtigen Werbungskostenersatz der auf steuerfreie Reisekostenvergütung entfallende Anteil auf 40 % des auf den beruflichen Bereich entfallenden
Beitrags Beitragsanteils geschätzt wird. Der als Werbungskostenersatz dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfende Beitragsanteil gehört zu den Werbungskosten des
Arbeitnehmers.