Württembergische Familienunfallversicherung
Bei einer Familienunfallversicherung handelt es sich um eine Form der privaten Unfallversicherung in der die ganze Familie, jedoch mindestens zwei Personen, durch einen Versicherungsvertrag gegen Unfälle abgesichert werden.
In der Regel umfasst die Familienunfallversicherung Unfälle, welche sich innerhalb und außerhalb des beruflichen Bereiches ereignen 24-Stunden-Deckung (volle Deckung) und ergänzt somit den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Versicherungsleistungen werden auf die im Versicherungsvertrag benannten, versicherten Personen individuell zugeschnitten und soll bestehende Vorsorge der gesetzlichen Unfallversicherung, oder betriebliche / private Vorsorge ergänzen. Hierbei können auch unterschiedliche Bedingungen für einzelne Versicherte zugrunde gelegt werden (z.B. Besondere Bedingungen zur Kinderunfallversicherung).
In der Familienversicherung kann für berufstätige Erwachsene eine Ausschnittsdeckung (nur Freizeit-, nur berufliche Unfälle) vereinbart werden. In wie weit eine solche Ausschnittsdeckung sinnvoll ist, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Vorteil der Familienunfallversicherung
Werden mehrere Personen über einen Vertrag versichert, gewähren viele Versicherer Beitragsrabatte. Die Höhe des Rabatts ist vom Anbieter der Familienunfallversicherung abhängig und kann zwischen 10 % und 20 % betragen.
Allgemeine Informationen zum Thema Familienunfallversicherung
Nur ausnahmsweise können Wettkämpfe versichert sein, wenn die einzelnen Gemeinschaften zu einer Firmen- oder Behördenspielrunde zusammengeschlossen sind, die regelmäßig solche Wettkämpfe veranstalten. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die sonstigen Anforderungen erfüllt werden. Daraus ergibt sich, dass eine zusätzliche Familienunfallversicherung des Arbeitgebers für die Betriebssportgemeinschaft immer dann sinnvoll ist, wenn wettkampfartige Fußballspiele mit anderen Betriebssportgemeinschaften.
Neben der normalen Risikovorsorge bei Unfällen wird der Todesfall der versicherten Person das Fondsguthaben zurückgezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob der Tod aufgrund eines Unfalles oder aufgrund anderer Ursachen eintrat. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen 5 Prozent aller Beiträge, die noch bis zum Vertragsende gezahlt worden wären, mindestens aber die Summe aller gezahlten Beiträge. Der Versicherungsschutz durch die Familienunfallversicherung basiert auf den AUB 99. Zusätzliche Leistungsverbesserungen.
Problematisch ist der Verlust eines von sogenannten paarigen Organen wie Nieren, Ovarien, Hoden oder Lunge. Eine Bewertung von 50 Prozent des bei Verlust beider Organe, analog der Regelung durch die Württembergische Familienunfallversicherung der Augen- und Ohrenschäden, anzunehmenden Invaliditätsrades würde zu einer überhöhten Leistung führen, die nicht der tatsächlichen Funktionsminderung entspricht. In der Praxis wird daher der Verlust einer Niere bei gesunder zweiter Niere mit etwa 20 Prozent bewertet. Bei Vorschäden am zweiten vom Unfall nicht betroffenen.
Bei Mitversicherung des Krankenhaustagegeldes erfolgt eine Zahlung für jeden Kalendertag eines aufgrund eines Unfalles notwendigen medizinisch vollstationären Heilbehandlungsaufenthalts. Nicht geleistet wird für Aufenthalte in Kuranstalten, Sanatorien oder Erholungsheimen. Die meisten Familienunfallversicherung Anbieter bieten diese Leistung für die Dauer von höchstens einem Jahr nach dem Unfalltag an, manche auch für zwei Jahre. Einige Versicherer zahlen das Krankenhaustagegeld auch für vier Jahre vom Unfalltag an gerechnet, längstens jedoch für 1000 Tage.
Württembergische Familienunfallversicherung
Die Württembergische Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Familienunfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Familienunfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Württembergische spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Württembergische Familienunfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Familienunfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet über die Berufsgenossenschaften in sinnvoller Weise auf einen 24-Stunden Rundum Deckungsschutz einschl. Freizeitunfälle
abgerundet werden. Sondertarife und Sonderbedingungen existieren darüber hinaus für einzelne Berufsgruppen wie z. B. für die Heilberufe, Musiker, Friseure,
Bauhandwerker, aber auch für Juweliere, Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Masseure, Krankengymnasten und Heilpraktiker.
Für Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis gemäss
Unfallereignisdefinition die überwiegende Ursache ist, bei Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, wenn die
Heilmaßnahmen oder Eingriffe auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische, durch einen unter diesen Familienunfallversicherung Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren,
für Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für Infektionen.
Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar
durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer, auch Luftsportgeräteführer, soweit er nach
deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges, bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges
auszuübenden beruflichen Tätigkeit sowie bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
Allgemeines über die Familienunfallversicherung
Durch die Progressionsstaffeln wird eine Erhöhung der Leistung in der Regel ab ca. 25 Prozent Invaliditätsgrad erreicht. Der Begriff Progression deutet schon
an, dass es sich hierbei um eine mit der Höhe des Invaliditätsgrades deutlich ansteigende Leistungserhöhung handelt. So kommt bei Verlust der Hand oder
Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk und einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent, ausgehend von einer Versicherungssumme über 200.000 EUR, eine Leistung
ohne Progressionsstaffel in Höhe von 110.000 EUR zur Auszahlung.
Eine Erhöhung der laufenden Rentenansprüche ist von den entsprechenden Vereinbarungen zur Überschussbeteiligungsberücksichtigung abhängig. Die Leistung endet
nicht nur mit dem Tod der versicherten Person, sondern auch zum Ende des Monats, in dem eine Senkung des unfallbedingten Invaliditätsgrades auf unter 50
Prozent festgestellt wurde. Tritt eine Besserung des Gesundheitszustandes ein und vermindert sich dadurch der Invaliditätsgrad, so sind die bis dahin
erbrachten Rentenleistungen allerdings nicht an die Württembergische Familienunfallversicherung zurückzuzahlen.
Die Frist beginnt, sobald Kenntnis vom Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit gegeben sind. Bis zu einem Betrag von 5.000
EUR werden die Ausschlussbestimmungen beispielsweise für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen von einigen Versicherern nicht angewandt. Stirbt
die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem
Unfall und war der Anspruch auf Invaliditätsleistung bereits entstanden.
Familienunfallversicherung
Die vereinbarte Versicherungssumme für Übergangsleistung mit Sofortleistung bei Schwerverletzungen wird gezahlt, wenn die normale körperliche oder geistige
Leistungsfähigkeit im beruflichen oder außerberuflichen Bereich sechs Monate vom Unfalltag an ununterbrochen um mindestens 50 Prozent aufgrund eines Unfalls
beeinträchtigt ist. Die Versicherungssumme für Übergangsleistung wird bei folgenden schweren Verletzungen sofort fällig, sofern nicht Tod innerhalb von 72
Stunden nach dem Unfall eintritt.
Versichert sind ausschließlich komplette Brüche. Risse, Absprengungen, Distorsionen etc. erfüllen nicht die Voraussetzungen. Auch andere als die genannten
Knochenbrüche führen nicht zur Leistung. Versichert sind z. B.: Schädelbruch 100%, Schädelbasisbruch 100%, Beckenbruch 100%, Schultergelenksbruch 50%,
Kniegelenksbruch 50%, Ellenbogengelenksbruch 50%. Erleidet die in der Württembergische Familienunfallversicherung versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere Verletzungen und werden diese spätestens
sieben Monate vom Unfalltag an gerechnet.
Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Das Schmerzensgeld wird aus der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in der Schmerzensgeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind mehrere der aufgeführten Verletzungen
durch den Unfall entstanden, werden die entsprechenden Leistungsprozente zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
Infos zum Thema Familienunfallversicherung
Die AUB weisen hinsichtlich der Beendigung der Versicherung einige zu beachtende Sonderregelungen auf. So können beide Parteien den Vertrag kündigen, wenn
der Versicherer eine Leistung erbracht hat und nicht, wie nach den meisten Versicherungsbedingungen anderer Versicherungssparten, bereits bei Eintritt des
Versicherungsfalles. Der Versicherungsvertrag endet des weiteren, wenn die versicherte Person dauernd pflegebedürftig oder geisteskrank wird und deshalb als
nicht mehr versicherbar einzustufen ist.
Die Leistung wird entsprechend der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 25 Prozent beträgt. Einige Versicherer weichen von
diesen Prozentsätzen ab, so dass ein Mitwirkungsanteil von mindestens 30, 40 oder 50 Prozent gegeben sein muss, damit eine Leistungskürzung erfolgt.
Insbesondere bei Württembergische Familienunfallversicherung sind hier deutliche Verbesserungen aus Versicherungsnehmersicht durchsetzbar. Der Einfluss von
bestehenden Krankheiten selbst hat keine Auswirkung auf die Höhe der Leistung.
Die Familienunfallversicherung ist verpflichtet, innerhalb eines Monats, bei einem Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten, zu erklären, ob und in welcher Höhe er
einen Anspruch anerkennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der Unterlagen. Diese Unterlagen bestehen aus dem Nachweis des Unfallhergangs und der
Unfallfolgen sowie beim Invaliditätsanspruch zusätzlich in dem Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität
notwendig ist.
Württembergische Familienunfallversicherung
Die Folge einer solchen dynamischen Anpassung der Familienunfallversicherung ist, dass der Versicherungsschutz im Rahmen des bestehenden Vertrages ansteigt und damit auch
der zu zahlende Beitrag. Insofern ist es sinnvoll, in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob das Leistungs- und Prämienniveau sich noch auf einem Stand
befindet, der für den Versicherungsnehmer akzeptabel ist. Es sollte nämlich vermieden werden, dass sich beide Werte in eine Richtung entwickeln, die
ursprünglich gar nicht gewollt war.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für die o. g. Personen für Unfälle infolge eines Raubüberfalles auf die Versicherungsnehmerin und bei der
unmittelbaren Verfolgung der Täter, bei der Benutzung bzw. Wartung und Instandhaltung des Nachttresors oder des Geldausgabe-Automaten, bei der Benutzung des
Autoschalters auf dem Gelände der Versicherungsnehmerin sowie bei Geiselnahme und Entführung der Geiseln. Außerdem besteht Versicherungsschutz gegen Unfälle,
die die Mitarbeiter der Versicherungsnehmerin.
Für spezielle, besonders gefahrengeneigte Berufstätigkeiten und riskante Hobbys und Sportarten existieren am Markt Spezialdeckungen. So wird beispielsweise
für Jäger durch den Einschluss von Besonderen Bedingungen Versicherungsschutz bei Ausübung jeder berechtigten jagdlichen Tätigkeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland und den sich dabei ergebenden Grenzüberschreitungen gewährt. Ebenso wird für Reiter von Miet- und Leihpferden eine spezielle
Besondere Bedingung angeboten, die Versicherungsschutz für Unfälle bietet.
Allgemeine Informationen über die Familienunfallversicherung
Handelt es sich um Leistungen aus einer «Unfallversicherung», die der Arbeitnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen geltend machen kann, gehören die
Leistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen darstellen, der Unfall im
beruflichen Bereich eingetreten ist und die Beiträge ganz oder teilweise Werbungskosten waren (bzw. steuerfreie Reisenebenkostenvergütungen). Die
Versicherungsleistungen unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug.
Die Ausschlussbestimmung führt nach Ansicht des nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des VN. Eine Familienunfallversicherung diene nicht dazu, den VN
gegen sämtliche Vorfälle, die einen Krankheitswert haben können, zu schützen. Die durch Infektionen hervorgerufenen Gesundheitsbeeinträchtigungen, die auf
dem Eindringen von Bakterien, Viren etc. beruhen, seien als herkömmliche Krankheiten zu betrachten. Sie gehören nach Ansicht des OLG nicht zu den
Lebensrisiken, die primär in einer Familienunfallversicherung abgedeckt werden sollen.
Die in Heilberufen Tätigen erhalten ebenso speziellen Versicherungsschutz wie Notärzte, Feuerwehrleute und Rettungsschwimmer. Es handelt sich hierbei jeweils
um Spezialdeckungen, die individuell ausgestaltet werden. Die Sport-Invaliditätsversicherung ist insbesondere für Berufssportler, vor allen Dingen für
Fußballer, Handballer, Basketballer, Tennisspieler, Skiläufer, Radfahrer und alle diejenigen Sportarten wie auch Eishockey und Motorsport gedacht, die
besonderes öffentliches Interesse finden.