Firmenrechtsschutzversicherung für Ärzte
Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?
Welche Leistungen eine Firmenrechtsschutzversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben und wir wie folgt definiert,
Die Firmenrechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Die Firmenrechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung, welche die begründeten Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Welche Personen sind in der Firmenrechtsschutzversicherung versichert
Der Versicherungsschutz der Firmenrechtsschutzversicherung bezieht sich je nach Art und Umfang der gewählten Rechtsschutzform auf folgende Personen,
in der privaten Rechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Fahrzeugbereich ist ausgeklammert.
in der Berufsrechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
die Beschäftigten sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.
in der Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den VN, dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge
die vom VN beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN.
Allgemeine Informationen zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung
In der Firmenrechtsschutzversicherung wird die Prämie als Jahresprämie berechnet, wobei eine unterjährige Zahlungsweise mit entsprechendem Ratenzuschlag möglich ist. Regelmäßig gewähren die Rechtsschutzversicherer Rabatte (z.B. Mengenrabatte im Verkehrsrechtsschutz, Sonderrabatte für Selbstständige oder Single Rabatte). Im Wohnungs- und Mietrechtsschutz wird die Versicherungsprämie grundsätzlich anhand folgender Faktoren berechnet: Wohneinheit bei selbst genutzter Wohnung und Jahresbruttomiete bei vermieteten.
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien. Zu den Anliegerstaaten des Mittelmeeres zählen der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien Marokko, Zypern und Malta. Neben den Kanaren und Madeira können auch die Azoren aufgenommen werden. Da es darauf ankommt, wo der Anspruch durch die Firmenrechtsschutzversicherung zu verfolgen ist, ist es unerheblich, wo der Versicherungsfall eingetreten ist.
Der Risikoausschluss der Firmenrechtsschutzversicherung für Ärzte für Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können, greift nach LG Saarbrücken (VersR 2003, 238 ff.) bei der Anklage eines Vergehens der gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 223, 223a StGB a.F. (jetzt § 224 StGB) und späterer Verfahrenseinstellung nicht, weil bei der gebotenen kundenfreundlichen Auslegung die angeklagte gefährliche Körperverletzung unter die Vergehen einzuordnen ist, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können.
Darunter fällt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Der VN der Firmenrechtsschutzversicherung klagt vor dem Finanzgericht wegen eines Abgabenbescheids, der von unrichtigen Tatsachenfeststellungen als Bemessungsgrundlage ausgeht. Zum Steuerrecht gehören alle Bestimmungen, welche die Besteuerung in jedweder Form zum Gegenstand haben. Zum Abgabenrecht zählen die Bestimmungen, die öffentlich-rechtliche Leistungen des Bürgers an den Staat regeln.
Firmenrechtsschutzversicherung für Ärzte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Ärzte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Firmenrechtsschutzversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutzversicherung für Ärzte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung
Der Versicherungsschutz bleibt ferner bestehen, wenn der VN nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des
Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der VN die
Obliegenheit arglistig verletzt hat. Ein eventuelles Verschulden seines Anwalts hat der VN wie eigenes Verschulden zu vertreten, da der Anwalt als
Repräsentant des VN anzusehen ist.
Durch die Formulierung eines Anwalts in § 5 ARB wird zum Ausdruck gebracht, dass die Kosten für in derselben Instanz und in derselben Sache eingeschaltete
weitere Anwälte von der Firmenrechtsschutzversicherung regelmäßig nicht übernommen werden. Kündigt z.B. der VN den Anwaltsvertrag vorzeitig und wechselt er anschließend
in derselben Angelegenheit zu einem neuen Anwalt, entstehen weitere Gebühren und somit Mehrkosten. Diese Mehrkosten muss die Firmenrechtsschutzversicherung nur
Welche Aufgabe die Firmenrechtsschutzversicherung dem VN gegenüber zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben. Dort heißt es. Der Versicherer
erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz). Die
Firmenrechtsschutzversicherung ist also - anders als die Haftpflichtversicherung, die begründete Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt - in
erster Linie eine Kostenversicherung.
Allgemeines über die Firmenrechtsschutzversicherung
Den umfassendsten Rechtsschutz für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungen und Grundstücken bietet § 29 ARB. Während der sog. Wohnungs- und Grundstücks
Rechtsschutz des § 2c ARB bereits in den Rechtsschutzkombinationen Landwirtschafts-Rechtsschutz (§ 27 ARB), Firmenrechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28 ARB)
und Rechtsschutz für Vermieter und Mieter (§ 29 ARB) versichert werden kann, umfasst § 29 ARB generell den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, sowie den
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten.
Ein Arbeitnehmer beantragt Altersrente. Nach Sichtung der Unterlagen teilt ihm die BfA mit, dass die Versicherungsnachweise für mehrere Jahre fehlen. Er
erhebt daraufhin Klage beim Sozialgericht mit dem Ziel der Anerkennung der angeblichen Fehlzeiten. Der VN genießt Versicherungsschutz als Kläger, Beklagter
und als Beigeladener. Außergerichtliche Streitigkeiten in sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Einleitung eines Widerspruchs) werden von
der Firmenrechtsschutzversicherung für Ärzte nicht erfasst.
Unter die Firmenrechtsschutzversicherung fallen all diejenigen Vorschriften, die die Ahndung dienstrechtlicher Verfehlungen im öffentlichen Recht zum Gegenstand haben.
Im Wesentlichen geht es um öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse. Zum Standesrecht zählen alle Rechtsnormen, die für Angehörige bestimmter Berufsgruppen
(z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten) gelten und in denen bestimmte Berufs- und Standespflichten geregelt sind. Für die Ahndung von Verstößen
gegen das Berufs- und Standesrecht sind in erster Linie eingesetzte Ehrengerichte zuständig.
Firmenrechtsschutzversicherung
Häufig ist ein Verstoß Auslöser für einen vertrags- oder gesetzwidrigen Zustand, der über einen bestimmten Zeitraum andauert (z.B. unerlaubte Hundehaltung).
Dann ist der erste Verstoß für den Eintritt des Versicherungsfalles maßgeblich. Verweigert der Krankenversicherer die Erstattung sämtlicher Leistungen eines
Heilpraktikers, weil er dessen Leistungen als medizinisch nicht notwendig betrachtet, so liegt der Rechtsschutzfall bereits mit der ersten
Leistungsverweigerung vor.
Soweit sie nicht dem Verhältnis des vom VN angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen, falls nicht das Gesetz eine abweichende
Kostenverteilung vorschreibt. Ein VN erhebt Klage über 10.000 EUR. Im Prozess schließt er einen Vergleich, nach dem er noch 5.000 EUR bekommt. Wenn er jetzt
sämtliche Kosten übernimmt, zahlt ihm der Rechtsschutzversicherer nur die Hälfte. Denn nur das würde dem Verhältnis des angestrebten zum erzielten Ergebnis
oder einem Vergleich entsprechen.
Bei einem behaupteten Verstoß ist es unerheblich, ob tatsächlich gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Es reicht vielmehr aus, dass
nach dem Vorbringen des VN ein solcher Verstoß vorliegt. Hierzu muss ein Sachvortrag erfolgen, der nicht nur ein reines Werturteil darstellt, sondern einen
Tatsachenkern enthält. Der VN behauptet, von einem Gebrauchtwagenverkäufer arglistig über den Tachostand des Fahrzeugs getäuscht worden zu sein. Selbst wenn
sich im Nachhinein herausstellt, dass keine Täuschung vorlag, lag gedeckter Rechtsschutzfall vor.
Infos zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung
Als Schadenversicherung unterliegt auch die Firmenrechtsschutzversicherung den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, speziell den §§ 125 bis 129 VVG.
Seit dem 1.1.2009 gilt die Fassung des VVG 2008 für alle Versicherungsverträge. Die wesentlichen Neuerungen für die Firmenrechtsschutzversicherung sind folgende:
Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei Obliegenheitsverletzung, Gefahrerhöhung und grober Fahrlässigkeit, Wegfall der Kündigungspflicht bei
Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Danach hat der VN die Erstprämie unverzüglich nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu zahlen. Diese endet zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins.
Bei einer Banküberweisung hat der VN z.B. rechtzeitig geleistet, wenn der Überweisungsauftrag vor dem Ablauf der Frist bei der Bank eingegangen ist.
Wurde der Versicherungsfall durch eine Willenserklärung oder Rechtshandlung ausgelöst, die vor Versicherungsbeginn der Firmenrechtsschutzversicherung liegt, besteht gemäß § 4 Abs. 3a ARB kein
Versicherungsschutz.
Es erfolgt also keine Addition der Deckungssummen pro Person, sondern eine Addition der Gesamtleistungen. Entsprechendes gilt für Zahlungen aufgrund mehrerer
zeitlich und ursächlich zusammenhängender Rechtsschutzfälle. Der VN verklagt einen Architekten wegen eines fehlerhaften Gutachtens auf Schadenersatz und
klagt zugleich wegen eines darauf beruhenden Grundstücksverkaufs gegen den Verkäufer. Es ist möglich und weitgehend üblich, in der Firmenrechtsschutzversicherung zum Zwecke der
Prämienersparnis einen Selbstbehalt je versicherter Leistungsart zu vereinbaren.
Firmenrechtsschutzversicherung für Ärzte
Die Firmenrechtsschutzversicherung kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw. Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf
besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes ist der Firmenrechtsschutzversicherung. Auch
hier gilt der Grundsatz, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind und nicht weiter als es ihr Sinn unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks
erfordert.
Der zunächst zugesagte Rechtsschutz ist insoweit also aufschiebend bedingt. Der VN hat der Firmenrechtsschutzversicherung für Ärzte dann die Kosten zu erstatten, die dieser
für die Verteidigung wegen des Vorsatzvorwurfes aufgewandt hat. Der Straf-Rechtsschutz umfasst ferner die Verteidigung bei einem sonstigen Vergehen, dessen
vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem VN ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Hierzu zählt vor allem der Tatbestand
der Körperverletzung, aber auch die Gewässerverunreinigung nach § 324 BGB.
In ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften: Hiermit sind Rechtsverhältnisse aus
Verträgen gemeint, die unter die §§ 762 bis 764 BGB fallen. Unter vergleichbaren Spekulationsgeschäften versteht man sonstige Lieferungsverträge auf
Terminbasis, die lediglich zum Zweck der Spekulation geschlossen wurden, um allein aus den Schwankungen der Börsenkurse oder Marktpreise Gewinn zu erzielen.
Streitigkeiten fallen ebenfalls unter den Ausschluss.
Allgemeine Informationen über die Firmenrechtsschutzversicherung
Bei der Firmenrechtsschutzversicherung geht es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen
hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche. Einem Angestellten wird vorgeworfen, der Firma durch jahrelange Unregelmäßigkeiten bei
Zahlungsangelegenheiten erheblichen Schaden zugefügt zu haben. Der Arbeitgeber kündigt ihm fristlos und verlangt Schadenersatz. Der Angestellte reicht
Kündigungsschutzklage ein.
Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutzversicherung besteht dann gemäß § 2c ARB jeweils für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen
Nutzungsverhältnissen aller Art und dinglichen Rechten an Immobilien. Der VN muss von einem Versicherungsfall in einer speziellen persönlichen Eigenschaft
betroffen sein, nämlich in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder
Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Die Firmenrechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige nach § 26 ARB steht für Nichtselbstständige im privaten und beruflichen Bereich zur Verfügung. Sie bietet dem
Nichtselbständigen die umfangreichste Möglichkeit zur Gestaltung seiner «Rechtsschutzversicherung». Der im Gegensatz zu § 25 ARB eingeschlossene Verkehrs
Rechtsschutz ist auf Landfahrzeuge beschränkt. Der Gesamt-Jahresumsatz aus selbstständiger Tätigkeit darf die Grenze von 6.000 EUR nicht überschreiten,
anderenfalls wandelt sich der Rechtsschutzvertrag in die Einzelrisiken.