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Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung

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Firmenrechtsschutzversicherung

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung

Was ist eine Firmenrechtsschutzversicherung?

Welche Leistungen eine Firmenrechtsschutzversicherung gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben und wir wie folgt definiert,

Die Firmenrechtsschutzversicherung erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).

Die Firmenrechtsschutzversicherung ist also in erster Linie eine Kostenversicherung, welche die begründeten Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.

Welche Personen sind in der Firmenrechtsschutzversicherung versichert

Der Versicherungsschutz der Firmenrechtsschutzversicherung bezieht sich je nach Art und Umfang der gewählten Rechtsschutzform auf folgende Personen,

in der privaten Rechtsschutzversicherung,

Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer
Kleiner grüner Haken sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
Kleiner grüner Haken die minderjährigen Kinder
Kleiner grüner Haken die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Fahrzeugbereich ist ausgeklammert.

in der Berufsrechtsschutzversicherung,

Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
Kleiner grüner Haken die Beschäftigten sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.

in der Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung,

Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer
Kleiner grüner Haken sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
Kleiner grüner Haken die minderjährigen Kinder
Kleiner grüner Haken die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
Kleiner grüner Haken alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den VN, dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge
Kleiner grüner Haken die vom VN beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN.

Allgemeine Informationen zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung

In der Firmenrechtsschutzversicherung wird die Prämie als Jahresprämie berechnet, wobei eine unterjährige Zahlungsweise mit entsprechendem Ratenzuschlag möglich ist. Regelmäßig gewähren die Rechtsschutzversicherer Rabatte (z.B. Mengenrabatte im Verkehrsrechtsschutz, Sonderrabatte für Selbstständige oder Single Rabatte). Im Wohnungs- und Mietrechtsschutz wird die Versicherungsprämie grundsätzlich anhand folgender Faktoren berechnet: Wohneinheit bei selbst genutzter Wohnung und Jahresbruttomiete bei vermieteten.

Ein Zeuge beobachtet diesen Vorgang und meldet ihn der Polizei. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort an. Kein Versicherungsschutz durch eine Firmenrechtsschutzversicherung besteht, wenn dem VN ein Delikt vorgeworfen wird, das er nur anlässlich der Teilnahme am Straßenverkehr begangen haben soll (z.B. Beleidigung). Beim Vorwurf der Begehung sowohl verkehrsrechtlicher als auch nicht verkehrsrechtlicher Vergehen besteht anteilig Versicherungsschutz.

Die Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung trägt gemäß § 5 Abs. 3 ARB bestimmte Kosten nicht, nämlich, Kosten, die der VN übernommen hat, ohne dass er rechtlich dazu verpflichtet war. Die Übernahme von Kosten, die der VN aufgrund materiellen Rechts schuldet, ist nicht gedeckt, weil die Erfüllung solcher Ansprüche per se nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Andererseits hat der VN Anspruch auf Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens. Kosten, die im Zusammenhang mit einer einverständlichen Erledigung entstanden sind.

Je nach gewählter Firmenrechtsschutzversicherung besteht Arbeits-Rechtsschutz für den VN entweder in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer, und zwar aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, oder als Arbeitgeber, dann aber nur aus Arbeitsverhältnissen. Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber abhängige weisungsgebundene Arbeit leistet, Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen anderen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt.

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung

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Nützliche Tipps zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf Inlandsfälle, sondern auch auf Auslandsfälle, sofern sie in den örtlichen Deckungsbereich der ARB fallen. Rechtsschutz besteht gemäß § 6 ARB, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet würde. Ersterer kann allerdings mittels Widerspruch verhindern, dass eine andere mitversicherte Person als sein ehelicher Lebenspartner Rechtsschutz erhält. Der Widerspruch muss schriftlich beim Versicherer erhoben werden. Unabhängig vom Widerspruch besteht jedoch gemäß § 3 Abs. 4a ARB kein Rechtsschutz bei Ansprüchen mehrerer VN desselben Firmenrechtsschutzversicherung Vertrag untereinander, mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den VN. Der Anwalt kann unter bestimmten Voraussetzungen mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen, die es ihm erlaubt, von den gesetzlichen Gebühren abzuweichen. Die Honorarvereinbarung muss schriftlich getroffen werden. Sie darf nicht in der Vollmacht oder einem Vordruck, der auch andere Erklärungen umfasst, enthalten sein. In diesem Rahmen können Pauschalvergütungen und Stundensätze vereinbart werden. Honorarvereinbarungen kennt man z.B. bei ständiger Beratung eines Unternehmens durch einen Rechtsanwalt.

Allgemeines über die Firmenrechtsschutzversicherung

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung - Jetzt vergleichen und Geld sparen Der VN hat Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn er nach Eintritt eines Versicherungsfalls im versicherten Zeitraum im räumlichen Geltungsbereich der ARB rechtliche Interessen in einer bestimmten versicherten Eigenschaft und auf einem bestimmten Rechtsgebiet wahrzunehmen hat und auch kein Deckungsausschluss vorliegt. Die Bestätigung des Versicherungsschutzes erfolgt durch die sog. Deckungszusage des Versicherers. Diese gilt immer nur für eine Instanz. Sie bezieht sich ausschließlich auf den gemeldeten Sachverhalt. Gemischte Verträge (z.B. Heimpflegeverträge) werden, selbst wenn es sich um langfristige Schuldverhältnisse handelt, nur dann von § 29 ARB erfasst, wenn die Gebrauchsüberlassung im Sinne von Miete oder Pacht die Hauptleistung ist, gegenüber welcher sonstige Leistungen nur untergeordnete Bedeutung haben. Stehen demnach erhebliche dienstvertragliche Leistungen im Vordergrund (z.B. Betreuung oder Pflege), ist Versicherungsschutz auch nur über die Leistungsart Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung zu erhalten. Denn bei diesen Ansprüchen soll es sich nicht um Schadenersatzansprüche handeln, sondern um Entschädigungsansprüche aufgrund Aufopferung, deren Sinn und Zweck darin liegt, ein dem Einzelnen auferlegtes Sonderopfer durch die Allgemeinheit auszugleichen. Die Ausgrenzung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese auch aus Vertragsverletzungen resultieren, hat vor allem für den Firmen-Rechtsschutz Bedeutung, der - abgesehen von der Firmenrechtsschutzversicherung - keine Deckung für vertragliche Auseinandersetzungen vorsieht.

Firmenrechtsschutzversicherung

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung - Alle guten und günstigen Tarife im Überblick Wichtigste Voraussetzung für die Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers ist der Eintritt des Versicherungsfalles, der in der Firmenrechtsschutzversicherung gemäß § 4 ARB Rechtsschutzfall genannt wird. Der Versicherungsfall als Auslöser der Leistungsverpflichtung des Versicherers muss sich nach Abschluss des Versicherungsvertrages und in einigen Fällen nach Ablauf einer sog. Wartezeit sowie grundsätzlich vor Beendigung des Versicherungsvertrages ereignet haben. Die ARB definieren den Rechtsschutzfall nicht einheitlich aus. Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt in einem Vergleich, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat verursacht worden ist. Die Verteidigung beginnt in der Regel mit der Eröffnung des Strafverfahrens, also mit der Zustellung des Anhörungsbogens oder der Ladung zu einer Vernehmung des Beschuldigten. Sofern der VN auf frischer Tat, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, ertappt ist, kann er sofort auf Kosten des Rechtsschutzversicherers einen Rechtsanwalt einschalten. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Polizei den Führerschein beschlagnahmt hat. Für die Frage der Deckung ist es zunächst unerheblich, ob dem VN in der Anklageschrift oder im Strafbefehl einer Straftat vorgeworfen wird

Infos zum Thema Firmenrechtsschutzversicherung

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung - Optimal und Günstig versichert mit unserem unabhängigen Vergleich Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für den VN der Firmenrechtsschutzversicherung und die im Versicherungsschein oder in den einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen. Außerdem besteht Versicherungsschutz zu Gunsten der Personen, denen auf Grund des Todes oder der Verletzung des VN oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben). Die für den VN anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der VN die Eigenschaft verliert, an die der Versicherungsschutz anknüpft. Bei Insolvenz des VN liegt kein völliger Wagniswegfall vor. Vielmehr bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen, wobei der Insolvenzverwalter die Möglichkeit der Kündigung hat. Bei teilweisem Interessewegfall besteht der Versicherungsschutz durch die Firmenrechtsschutzversicherung für die verbleibenden Wagnisse fort. Der VN hat gegenüber dem Versicherer bestimmte Verhaltensregeln einzuhalten. Die Beachtung dieser sog. Obliegenheiten ist wichtig, um eine unter bestimmten Voraussetzungen im Falle ihrer Verletzung mögliche Leistungsfreiheit des Versicherers zu vermeiden. Zum einen gelten die im VVG geregelten gesetzlichen Obliegenheiten (z.B. vorvertragliche Anzeigepflichten gemäß §§ 19ff. VVG). Zum anderen sind die in den ARB vereinbarten Obliegenheiten zu beachten. Die ARB regeln sowohl Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles.

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung - Hier Gute und Günstige Anbieter finden Aus dem Kartell- und sonstigen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht ist die Summe der Vorschriften, die den freien Wettbewerb in seinem Bestand erhalten und fördern sollen. Dazu zählt insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hiernach sind z.B. Verträge, die Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu einem gemeinsamen Zweck schließen, sowie Beschlüsse von Vereinigungen von Unternehmen für die Firmenrechtsschutzversicherung unwirksam, soweit sie geeignet sind, die Erzeugung oder die Marktverhältnisse für den Verkehr des Wettbewerbs zu beeinflussen. Da die Firma als juristische Person kein Täter sein kann, erteilt die Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung in solchen Fällen Rechtsschutz nur für den Fall eines gegen den Fahrer eingeleiteten Verfahrens. Zu beachten ist auch hier der Ausschluss in § 3 Abs. 3e ARB für Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes. Kein Versicherungsschutz besteht ferner in Verfahren nach § 25 a StVG (sog. Halterhaftung). Denn hierbei handelt es sich nicht um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, da keine Geldbuße festgesetzt wird. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, z.B. Nässeschäden infolge Dachundichtigkeiten oder Gesundheitsschäden auf Grund giftiger Holzschutzmittel fällt nach überwiegender Auffassung ebenfalls unter den Baurisikoausschluss. Zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen Diese Regelung dient der Klarstellung und Abgrenzung zur Haftpflichtversicherung. Die «Rechtsschutzversicherung» deckt die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen.

Allgemeine Informationen über die Firmenrechtsschutzversicherung

Württembergische Firmenrechtsschutzversicherung - Anbieter hier kostenlos online vergleichen Ersatzfähig sind ferner die Kosten für Reisen des VN zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Kosten werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze übernommen. Nicht entscheidend ist, dass das persönliche Erscheinen des VN der Firmenrechtsschutzversicherung vom ausländischen Gericht angeordnet wird. Es genügt vielmehr, wenn dieses persönliche Erscheinen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führt in der Regel der beauftragte Rechtsanwalt. Er fragt z.B. für seinen Auftraggeber an, ob im konkreten Fall Versicherungsschutz besteht, und bittet um die Erteilung einer Deckungszusage durch den Versicherer. Wird die Deckungszusage erteilt, rechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren meistens direkt mit der Firmenrechtsschutzversicherung ab. In diesem Falle erhält der Mandant keine Honorarrechnung von seinem Anwalt. Gebühren für die Einholung einer Deckungszusage übernimmt der Rechtsschutzversicherer nicht. Ist der VN als Wohnungseigentümer Mitglied eines Verwaltungsbeirats, ist er auch in dieser speziellen Eigenschaft nicht über den Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz abgesichert, sondern bezüglich des vorliegenden Auftragsverhältnisses nur im Rahmen des Vertrags-Rechtsschutzes über eine eventuell bestehende, weitere private Firmenrechtsschutzversicherung. Beim Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz handelt es sich um eine objektbezogene Firmenrechtsschutzversicherung. Demnach muss ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude im Versicherungsschein bezeichnet werden.


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