Fondsgebundene Rentenversicherung für Angestellte
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Informationen zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Somit muß sich die Fondsgebundene Rentenversicherung nicht den strengen deutschen Anlagevorschriften unterwerfen, sondern können bis zu 70 Prozent der Anlage in Aktien vornehmen. Daraus kann eine bessere Wertentwicklung resultieren, vergleicht man diese mit der eines deutschen Deckungsstocks. Diese bislang selten angebotene Tarifformkombination bietet die Möglichkeit, über den Zeitraum von zwölf Jahren die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 40 EUR in eine Fondsgebundene Rentenversicherung zu investieren.
Entsprechendes gilt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 115 SGB VI für Entgeltanteile, die durch Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse verwendet werden. Der Fondsgebundene Rentenversicherung Freibetrag kann dabei monatlich anteilig (pro rata) oder im Kalenderjahr einmalig (en bloc) berücksichtigt werden. Ein Arbeitnehmer erzielt in den alten Bundesländern im Jahr 2007 ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von mindestens 5.460 EUR. Die Beitragsbemessungsgrundlage für die Fondsgebundene Rentenversicherung beträgt 5.250 EUR monatlich.
Solange noch keine steuerlichen Auflagen die Vereinbarung des Kapitalwahlrechts ausdrücklich obsolet erscheinen lassen, sollte man sich die Option auf eine Kapitalleistung offen halten. Es ist nicht vorherzusehen, ob man in 20 oder 30 Jahren zum Ablauftermin gerade besser eine Kapitalleistung oder eine laufende Rentenleistung benötigt. Sofern Sie sich für die Fondsgebundene Rentenversicherung für Angestellte mit Kapitalwahlrecht entscheiden und planen, das Kapitalwahlrecht auszuüben, sollten Sie jährliche Rentenzahlung und lange Garantiezeiten vereinbaren.
Dies bedeutet, dass sie in voller Höhe zu versteuern wäre. Der Rentenbesteuerung wird teilweise dadurch begegnet, dass nach der Tarifgestaltung bei Tod anstelle der Auszahlung der garantierten Rente eine steuerfreie Beitragsrückerstattung vorgenommen wird. Auch Kapitalabfindungen bereits laufender Renten sind steuerfrei. Allerdings kann ein steuerschädlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegen, wenn Renten innerhalb einer der statistischen Lebenserwartung entsprechenden Garantiezeit durch eine Fondsgebundene Rentenversicherung abgefunden werden.
Fondsgebundene Rentenversicherung für Angestellte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Angestellte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Fondsgebundene Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Fondsgebundene Rentenversicherung für Angestellte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätzlich in Geld. Sie können jedoch abweichend hiervon die Leistung des Deckungskapitals nach Absatz 6 bzw. 7
in Anteileinheiten des Anlagestocks verlangen. Zur Ausübung dieses Wahlrechts werden wir Sie unverzüglich auffordern und Ihnen eine angemessene Frist zur
Ausübung des Wahlrechts einräumen. Geht uns innerhalb dieser Frist kein entsprechender Antrag zu, leisten wir in Geld. Darüber hinaus beteiligen wir Sie und
an den Überschüssen, die jährlich bei unserem Jahresabschluss festgestellt werden.
Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Fondsgebundene Rentenversicherung vorgesehenen Termin, zahlen wir das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte
Deckungskapital aus. Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals legen wir den letzten Börsentag vor dem Ablauftermin der Versicherung
zugrunde. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt bei Fälligkeit. Stirbt die versicherte Person vor dem vorgesehenen Ablauftermin, zahlen wir
ebenfalls das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte Deckungskapital.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung kann auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung durch Gehaltsumwandlung, arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
oder Rückdeckungsversicherung vereinbart werden. In der Regel muss eine Zusatzerklärung für Direktversicherungen abgegeben werden, die die Form des
Bezugsrechts, die Vereinbarungen für die Lohnsteuerpauschalierung der Beträge, den Beginn der Betriebszugehörigkeit, die Erlebensfallinanspruchnahme nicht
vor dem 60. Lebensjahr auf verschiedene Fonds durch den VN unwiderruflich beinhaltet.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres, so wird die doppelte Versicherungsleistung aus der Unfall-Zusatzversicherung
gezahlt. Der Versicherungsschutz ist jedoch verglichen mit den günstigen Beitragssätzen in betrieblichen Gruppenunfallversicherungen relativ teuer und
wirtschaftlich selten sinnvoll. Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird überwiegend unterschätzt. In der Regel sind Krankheiten und seltener Unfälle die
Ursache einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Bei Ablauf des Vertrages oder im Todesfall wird keine Marktwertanpassung durchgeführt. Anbieter eine Fondsgebundene Rentenversicherung für Angestellte mit höherer Garantieleistung bzw. garantierter
Mindestverzinsung sind Aegon, Atlanticlux (FWU), Fortuna und Standard Life. Hinter dem Namen Market-Timing verbirgt sich die rechtzeitige Umschichtung
zwischen verschiedenen Anlageformen zur Dämpfung größerer Schwankungen bei der Vermögensbildung. Es kann damit unter Ausnutzung der volkswirtschaftlichen
Konjunkturzyklen in unterschiedliche Anlageklassen umgeschaltet werden.
Ein Fondswechsel (Switchen) durch den Versicherungsnehmer oder die Aufteilung der Prämie auf mehrere Fonds (Beitragssplitting) sind regelmäßig möglich. In
der Regel sollten Fondswechsel gebührenfrei sein; bei der Mehrzahl der Anbieter ist zumindest ein Fondswechsel p. a. gebührenfrei, für jeden weiteren
Fondswechsel werden dem VN Gebühren in Rechnung gestellt. Namhafte Anbieter von Publikumsfonds sind z. B. DWS, Fidelity, Fleming, Frankfurt Trust, Templeton,
Lazard, Mercury, Threadneedle, Pioneer, GAM, Sun Life, Sarasin, Hypo-Invest u. v. a.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Einige Versicherer sind dazu übergegangen, die Kosten für Versicherungsschutz und Verwaltung für die gesamte Vertragsdauer zu garantieren. Der Anteil der
Kostenpositionen einschließlich Risikobeitrag dürfte am Markt zwischen rund ca. 5 Prozent bis zu ca. 28 Prozent der Beitragssumme betragen. Neue Tarife der
neue leben, Volksfürsorge, Provinzial Münster und Düsseldorf stufen sich selbst hinter die Cosmos ein! Hohe Kostenpositionen sind Renditekiller. Die
aufgewandten Kosten sind ein Indikator für den Umgang mit den anvertrauten Beiträgen.
Die Ablaufphase ist dabei in der Regel auf die Hälfte der beitragspflichtigen Zeit, maximal aber fünf Jahre beschränkt, zumeist zwischen dem 55. und 70.
Lebensjahr. Der Einzahlungsbeitrag wird, soweit er nicht zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten vorgesehen ist, entsprechend den getroffenen
Vereinbarungen über Anlageform und Anlagestock diesem zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Die Fondsgebundene Rentenversicherung für Angestellte Risikobeiträge zur Deckung des Todesfallrisikos
werden in der Regel monatlich dem Deckungskapital entnommen.
Es kann, tarif- und versichererabhängig, eine Beitragsrückgewähr zuzüglich Überschussguthaben erfolgen oder ein bestimmter Prozentsatz des Fondsguthabens
gezahlt werden. Verstirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, so wird die Rente an die bezugsberechtigte Person bis zum Ende der
Rentengarantiedauer gezahlt. Bei einer abgekürzten Rentenzahlung wird im Todesfall der versicherten Person während der Rentenzahldauer eine fallende
Todesfallleistung erbracht.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Die ersten fondsgebundenen Policen wurden in Großbritannien Anfang der 60er Jahre eingeführt. In der Vergangenheit haben in Deutschland zu Beginn der 70er
Jahre rund 13 Versicherer die Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Diese einfachen Produkte sahen nur eine Fondsanlagemöglichkeit vor. Der Fonds blieb über die gesamte
Vertragsdauer unverändert. Alternativen standen nicht zur Wahl. In der nächsten Produktgeneration wurde zwar ebenfalls nur ein Fonds angeboten, doch konnte
dieser bei Bedarf gegen einen anderen getauscht werden.
Die Anlage in eine Fondsgebundene Rentenversicherung oder Immobilienfonds bleibt größtenteils dem Versicherer überlassen. In der Praxis empfiehlt sich die Fondsgebundene Rentenversicherung als
zusätzliche Anlagemöglichkeit, nicht aber als alleinige solide Altersversorgungsmaßnahme. Aktienindexgebundene Produkte zeichnen sich durch ihre direkte
Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als Kapitalversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die
Teilnahme an Kursverlusten ausschließt.
Viele Anleger lassen sich allerdings von Renditedarstellungen und Vergangenheitsbetrachtungen blenden und beachten leider nicht, dass die Fondsrendite durch
die Kostenpositionen, z. B. Todesfallschutz, Verwaltung, Vertrieb etc., geschmälert wird. Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von
besonderer Bedeutung. Der Anleger und VN sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden - wobei er sich allerdings
auf die Qualität und das Know-how der Fondsmanager verlassen muss.
Fondsgebundene Rentenversicherung für Angestellte
Während klassische Policen gegenwärtig allenfalls noch Ablaufrenditen von im Schnitt 4,5 Prozent einbringen, besteht mit «fondsgebundene»n Varianten, die
die meiste Zeit vorwiegend aktienbasiert investiert haben, die Chance, eine um 2,0 bis 2,5 Prozentpunkte höhere Rendite einzufahren, sofern alles einigermaßen
gut läuft. Aus diesem Grunde kommen solche Policen eigentlich nur für risikobereite Anleger infrage. Fondspolicen haben in Deutschland so gut wie alle
Lebensversicherungsgesellschaften im Angebot.
Das reicht zurzeit jedoch nicht einmal aus, um die Teuerungsrate auszugleichen. Bei der Fondsvariante erhält der Anleger bei Vertragsablauf stets nur den
Gegenwert der in seinem Fondsdepot enthaltenen Investmentbausteine, eine garantierte Mindestauszahlungssumme gibt es also nicht. Dass während der Laufzeit
der Wert der Fondsgebundene Rentenversicherung, insbesondere wenn es sich um Aktienfonds handelt, rauf und runter geht, ist normal und muss Sparer eigentlich nicht beunruhigen, sofern
das Ablaufmanagement gut getimt ist.
Deshalb ist es wichtig, dass zum Schluss der Laufzeit darauf geachtet wird, dass dieses auch - entweder durch den Anleger selbst oder eben durch das
beauftragte Fondsmanagement - konsequent umgesetzt wird. In puncto Steuer gelten für die Fondsgebundene Rentenversicherung Policen im Prinzip die gleichen Regeln, mit einer
Ausnahme: Prämien für klassische «Lebensversicherung»en sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, für Fondspolicen ist das hingegen nicht möglich.
Dieser Nachteil fällt jedoch meistens kaum ins Gewicht
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten? Die Beiträge zu Ihrer «Lebensversicherung» können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag
(Einmalbeitrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei
Einmalbeitrags- und Jahreszahlungen ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes
Jahr.
Für Ihren Fondsgebundene Rentenversicherung für Angestellte Vertrag ist das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (Zillmerverfahren) maßgebend. Hierbei werden die
ersten Beiträge zur Tilgung von Abschlusskosten herangezogen, soweit sie nicht für Leistungen im Versicherungsfall und Kosten des Versicherungsbetriebs in
der jeweiligen Versicherungsperiode bestimmt sind. Der zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 4 % der von Ihnen während der
Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreien Versicherungen kann die in Absatz 1 genannte monatliche Entnahme bei extrem ungünstiger Entwicklung
der im Anlagestock enthaltenen Werte dazu führen, dass das gesamte Deckungskapital vor dem vereinbarten Ablauftermin der Versicherung aufgebraucht ist und
der Versicherungsschutz damit erlischt. In einem solchen Fall werden wir Sie rechtzeitig darauf hinweisen und Ihnen Maßnahmen vorschlagen, wie Sie den
Versicherungsschutz aufrechterhalten können.