Fondsgebundene Rentenversicherung für Geringverdiener
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Informationen zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Der Schreck bei Prof. Dr. Bert Rürup und seinen Kommissionskollegen war groß, als man nach Einführung der Fondsgebundene Rentenversicherung im Jahr 2005 bemerkte, dass ausgerechnet bei der wichtigsten Zielgruppe - nämlich den Selbstständigen - die Basis«rentenversicherung» gänzlich unattraktiv ist. Der Grund hierfür war einfach: Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Basis«rentenversicherung» handwerkliche Fehler gemacht, die dazu führten, dass gerade die Selbstständigen bei der Fondsgebundene Rentenversicherung keine steuerlichen Vorteile hatten.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem Hartz IV sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die Fondsgebundene Rentenversicherung vor allem für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen.
Der ledige Rentner E aus Regensburg zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) sowie in die private Haftpflicht- und Unfallversicherung ein. Im Jahr 2007 beläuft sich die Jahresprämie auf 5.736 EUR. Als Vorsorgeaufwendungen sind 2007 abzugsfähig. Im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) wird nun vom Finanzamt geprüft, wie hoch der abzugsfähige Betrag nach der Rechtslage vor 2005 bei der Fondsgebundene Rentenversicherung für Geringverdiener gewesen wäre.
Die aufgeschobene Rente wird erst ab einem späteren, fest vereinbarten Zeitpunkt gezahlt. Innerhalb der Aufschubfrist (Ansparzeit) wird der erforderliche Kapitalwert bis zum Beginn der Rentenzahlung angespart. Typischerweise werden die Beiträge zu aufgeschobenen Fondsgebundene Rentenversicherung als laufende Beiträge in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Beitragsraten oder jährlich erbracht. Auch die Einzahlung eines Einmalbeitrags und sogar die Kombination von Einmalbeitrag und regelmäßiger monatlicher Beiträge ist möglich.
Fondsgebundene Rentenversicherung für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Fondsgebundene Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Fondsgebundene Rentenversicherung für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht.
Wir gewähren Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den
Tod gefunden hat. Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen beschränkt sich unsere
Leistungspflicht allerdings auf die Auszahlung des für den Stichtag berechneten Deckungskapitals.
Wie verwenden wir Ihre Beiträge? Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von Kosten des Versicherungsbetriebes bestimmt sind, dem Anlagestock
rechnen sie zum (Stichtag) in Anteileinheiten um. Die zur Deckung des Todesfallrisikos bestimmten, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
berechneten Risikobeiträge und die bei der Fondsgebundene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag sowie bei beitragsfreien Versicherungen kalkulierten Kosten für den
Versicherungsbetrieb entnehmen wir monatlich dem Deckungskapital.
Bei Inanspruchnahme dieser beitragsfreien Vertragsfortführung wird eine neue garantierte Mindesttodesfallsumme festgelegt; sie entspricht während des
gesamten Verlängerungszeitraumes. Durch einen Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese sog. Abschlusskosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) sind bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in
Rechnung gestellt.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Eine Marktwertanpassung soll zur Gleichbehandlung der VN führen. Sie schützt die Mehrheit der VN vor Verlusten, die dadurch entstehen können, dass einzelne
VN ihre Fondsanteile in Zeiten schlechter Börsenverhältnisse zu überhöhten Preisen auflösen. Je länger die Anteile im Fonds belassen werden, desto geringer
ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Marktwertanpassung vorgenommen werden muss, da sich die reale Wertentwicklung des Fondsvermögens voraussichtlich mehr
an die Überschussbeteiligung angleicht.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung für Geringverdiener ist das Pendant zur aufgeschobenen Leibrentenversicherung. Diese noch relativ neue Vertragsform wird bereits von
einigen Unternehmen angeboten. Sie ist aufgrund des Verzichts auf einen Todesfallschutz insbesondere für Singles und typische Anleger u. U. interessanter
als die Fondsgebundene Rentenversicherung. Das Ende der Ansparzeit wird bei Vertragsbeginn festgelegt. Anstelle der vertraglich zunächst vorgesehenen Rente kann zum Ende der Ansparzeit
eine Kapitalabfindung gewählt werden.
Jedes Jahr wird der Index am Ende des Versicherungsjahres mit dem Indexwert zum Beginn des Versicherungsjahres verglichen. Ist bei diesem Vergleich eine
Steigerung festzustellen, entsteht ein Gewinn, der für den Kunden gesichert wird (Cliquet-Option). Dieser Gewinn bleibt während der gesamten Versicherungsdauer
garantiert; darüber hinaus erhöht der gesicherte Gewinn das Beteiligungskapital und nimmt so an weiteren Gewinnen teil. Durch dieses Verfahren wird eine Art
Zinseszinseffekt erzeugt.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Der Anspruchsberechtigte kann verlangen, dass anstelle der Übertragung von Wertpapieren der Euro-Wert des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Es besteht
insofern ein Wahlrecht. Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung, so wird bei der Ermittlung des Euro-Wertes des Deckungskapitals der Stichtag des
letzten Versicherungsmonats zugrunde gelegt. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stichtag des Monats herangezogen, in dem der
Todesfall dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist.
Kürzere Vertragsdauern sind i. d. R. zu empfehlen. Eine Betrachtung der Kostensätze zeigt, dass bei Langläufern höhere Kosten eingerechnet sind und die
Kosten für die Übernahme des Todesfallrisikos die Rendite senken. Der VN kann aus einer Fondsgebundene Rentenversicherung für Geringverdiener auch Vorauszahlungen entnehmen. Dies geschieht zumeist in Form
von Policendarlehen. Voraussetzung dafür ist, dass bereits eine gewisse Anzahl von Anteileinheiten vorhanden ist, damit sich deren Verkauf auch rentiert.
Zinsen werden allgemein für die Inanspruchnahme eines Policendarlehens nicht verlangt.
Soweit die Erträge aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden (thesaurierende Fonds), fließen sie unmittelbar den
Anlagestöcken zu und erhöhen damit den Wert der Anteilseinheiten. Ausgeschüttete Erträge der Anlagestöcke werden in Anteileinheiten umgerechnet und den
einzelnen Verträgen gutgeschrieben. Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Versicherung vorgesehenen Termin, so wird das während der
Versicherungsdauer angesammelte Deckungskapital ausgezahlt.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Für eine Direktanlage sind allerdings Grundkenntnisse der Finanzmärkte und eine gewisse Unabhängigkeit von dem Ergebnis und der Höhe des Ertrages erforderlich. Vor allem
sollte man nicht unüberlegt und spontan auf kurzfristige Kursschwankungen reagieren, indem ständig die Fonds gewechselt werden. Einfluss auf die Rendite hat
des Weiteren, ob man auf einen Fonds, einige wenige Fonds oder eine größere Fondspalette zurückgreift. Auf eine sinnvolle Risikostreuung ist auf jeden Fall
zu achten. Immer sollte auch die Möglichkeit der Direktanlage berücksichtigt werden.
Die Weiterentwicklung der Produkte führte zur Auswahlmöglichkeit aus mehreren Fonds, der Festlegung der Anteilsmischungsverhältnisse durch den Kunden selbst
(Mixen oder Splitting genannt), dem Wechsel des Fonds-Mix durch Switchen, zur gemanagten Police durch Vermögensverwalter, zu der FLV mit garantierter
Mindestverzinsung und Beitragsrückgarantie, für die Fondsgebundene Rentenversicherung sowie zu den AILV/AIRV aktienindexgebundenen Produkten und der
ÖKO-FLV. Es werden auch spezielle Nichtrauchertarife angeboten.
Die Beitragsbefreiung und Rentenleistung sollte der Vertragsdauer des Hauptvertrages angepasst werden. Auf kundenfreundliche Bedingungen sollte ebenfalls
nicht verzichtet werden. Bei Eintritt einer bestimmten schweren Erkrankung wird eine vereinbarte Dread-Disease-Leistung fällig. Auch eine Hinterbliebenenrenten
Zusatzversicherung ist versicherbar. Gegebenenfalls wird dem Kunden die Möglichkeit geboten, ohne erneute Gesundheitsprüfung und Abschlusskosten am Ende der
Aufschubzeit eine solche Zusatzversicherung einzuschließen.
Fondsgebundene Rentenversicherung für Geringverdiener
Während klassische Policen gegenwärtig allenfalls noch Ablaufrenditen von im Schnitt 4,5 Prozent einbringen, besteht mit «fondsgebundene»n Varianten, die
die meiste Zeit vorwiegend aktienbasiert investiert haben, die Chance, eine um 2,0 bis 2,5 Prozentpunkte höhere Rendite einzufahren, sofern alles einigermaßen
gut läuft. Aus diesem Grunde kommen solche Policen eigentlich nur für risikobereite Anleger infrage. Fondspolicen haben in Deutschland so gut wie alle
Lebensversicherungsgesellschaften im Angebot.
Das reicht zurzeit jedoch nicht einmal aus, um die Teuerungsrate auszugleichen. Bei der Fondsvariante erhält der Anleger bei Vertragsablauf stets nur den
Gegenwert der in seinem Fondsdepot enthaltenen Investmentbausteine, eine garantierte Mindestauszahlungssumme gibt es also nicht. Dass während der Laufzeit
der Wert der Fondsgebundene Rentenversicherung, insbesondere wenn es sich um Aktienfonds handelt, rauf und runter geht, ist normal und muss Sparer eigentlich nicht beunruhigen, sofern
das Ablaufmanagement gut getimt ist.
Von größter Bedeutung und deshalb unbedingt zu beachten ist das jeweilige Tarifkonzept des Lebensversicherers. So sind beispielsweise Rententarife als
Fondsgebundene Rentenversicherung zum Teil ohne Garantien erhältlich; zum Teil wird von einigen Versicherern nach britischer Versicherungsaufsicht und deren Vorschriften kalkuliert,
sodass die Garantiewerte vergleichsweise niedrig sind, sie es dem Versicherer aber ermöglichen, einen hohen Aktienanteil mit überdurchschnittlichen
Renditechancen wahrzunehmen.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich
anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein sind uns einzureichen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltene Sterbeurkunde, ein ausführliches ärztliches
oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat. Zur Klärung
unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen.
Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode ganz oder teilweise schriftlich kündigen. Kündigen Sie Ihre Versicherung nur
teilweise, so ist die Kündigung unwirksam, wenn der fortzuzahlende Beitrag den Mindestbetrag von …… jährlich unterschreitet. Wenn Sie in diesem Fall Ihre
Versicherung beenden wollen, müssen Sie also ganz kündigen. Bei einer Kündigung werden wir entsprechend § 176 VVG den Rückkaufswert für die Fondsgebundene Rentenversicherung für Geringverdiener erstatten. Dieser
entspricht dem Wert des Deckungskapitals erfolgt.
Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und
Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch
dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Wenn der Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig eingezogen
werden kann, können wir vom Vertrag zurücktreten.