Günstige Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Informationen zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Besteuerung von Fondsgebundene Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Würde der Rentner im Beispiel die 20.000 EUR in eine private «Rentenversicherung» mit Ertragsanteilsbesteuerung investieren, so könnte eine Rendite von ca. 4,2 Prozent nach Steuern erzielt werden. Investiert der Rentner für die Basis-«Rentenversicherung» weniger als 5.948 EUR, so ist diese aufgrund des Verpuffungseffektes weniger rentabel als die Fondsgebundene Rentenversicherung mit Ertragsanteilsbesteuerung. Durch den hohen Einmalbeitrag von 20.000 EUR wird jener Effekt aber bei Weitem überkompensiert.
Aktienindexgebundene Günstige Fondsgebundene Rentenversicherung zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als Rentenversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Fondsgebundene Rentenversicherung mit hohem Aktienanteil im Deckungsstock (britisches Prinzip).
Verstirbt sie während der 15-jährigen MRG, so kommen 42.059 EUR zur Auszahlung. Bei der 15-jährigen MRG reduziert sich die Rente um mehr als 4 Prozent. Die Fondsgebundene Rentenversicherung müsste bis zum angenommenen Tod des Versicherten im 80. Lebensjahr bei vereinbarter fünfjähriger MRG 58.533 EUR, bei zehnjähriger MRG 57.674 EUR, bei 15-jähriger MRG 56.078 EUR, bei 17-jähriger MRG 55.220 EUR leisten. Wird der Versicherte 90 Jahre alt, so sind Gesamtrentenleistungen von rund 87.799 EUR bei vereinbarter fünf jähriger MRG zu erbringen.
Günstige Fondsgebundene Rentenversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung bietet Versicherungsschutz unter Beteiligung an der Wertentwicklung eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestock/Anlagestöcke). Die
Anlagestöcke werden gesondert vom übrigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Da die Wertentwicklung der
Anlagestöcke nicht vorauszusehen ist, kann der Versicherer den Euro-Wert der Leistung - außer im Todesfall - nicht garantieren. Der VN besitzt die Chance,
bei Kurssteigerungen der Wertpapiere der Anlagestöcke einen Wertzuwachs zu erzielen.
Die Höhe der Rente ist vom Wert des Anteilguthabens zum Ende der Aufschubzeit abhängig. Der Kunde erhält in der Police eine mit vorsichtigen Annahmen
kalkulierte Rente pro 5.000 EUR Anteilguthaben ausgewiesen. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird dann lebenslang vorschüssig, mindestens aber für die Dauer einer vereinbarten
Rentengarantiezeit erbracht. Es kann auch eine abgekürzte Leibrente für mindestens fünf Jahre, maximal i. d. R. 20 Jahre vereinbart werden. Die Rente kann
auch ganz oder teilweise früher abgerufen werden.
Bei Inanspruchnahme dieser beitragsfreien Vertragsfortführung wird eine neue garantierte Mindesttodesfallsumme festgelegt; sie entspricht während des
gesamten Verlängerungszeitraumes. Durch einen Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese sog. Abschlusskosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) sind bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in
Rechnung gestellt.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Eine Marktwertanpassung soll zur Gleichbehandlung der VN führen. Sie schützt die Mehrheit der VN vor Verlusten, die dadurch entstehen können, dass einzelne
VN ihre Fondsanteile in Zeiten schlechter Börsenverhältnisse zu überhöhten Preisen auflösen. Je länger die Anteile im Fonds belassen werden, desto geringer
ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Marktwertanpassung vorgenommen werden muss, da sich die reale Wertentwicklung des Fondsvermögens voraussichtlich mehr
an die Überschussbeteiligung angleicht.
In den Fonds werden die Sparbeiträge vieler Anleger und Kunden zusammengefasst. Anbieter dieser neuen Vertragsform sind AXA Colonia, Volksfürsorge,
Provinzial Düsseldorf und Münster. Die Günstige Fondsgebundene Rentenversicherung in Zusammenhang mit Zusatzversicherungen in Form der Berufsunfähigkeits
Zusatzversicherung, Dread-Disease-Zusatzversicherung, Hinterbliebenenrenten Zusatzversicherung, Verbundene Leben, Unfall Zusatzversicherung,
Pflegefallversicherung können bei vielen Fondspolicen integriert werden.
Deshalb ist die Bezugsbasis des Beteiligungssatzes wichtig. Eine direkte Vergleichbarkeit ist nur bei der Betrachtung identischer Einflussfaktoren möglich.
Diese sind, identische Kapitalmarktsituation, identischer Anlagezeitpunkt, Zeitpunkt der Tranchenauflage, Niveau des Index bei der Zeichnung, Indexart,
Beitragszahlungsweise, Vertragsdauer, Vertragsform, regelmäßige Gewinnsicherung, Stichtag der Gewinnsicherung, Höhe der garantierten Leistungen,
Mindestverzinsung, Wiederanlage der Gewinne.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Einige Versicherer sind dazu übergegangen, die Kosten für Versicherungsschutz und Verwaltung für die gesamte Vertragsdauer zu garantieren. Der Anteil der
Kostenpositionen einschließlich Risikobeitrag dürfte am Markt zwischen rund ca. 5 Prozent bis zu ca. 28 Prozent der Beitragssumme betragen. Neue Tarife der
neue leben, Volksfürsorge, Provinzial Münster und Düsseldorf stufen sich selbst hinter die Cosmos ein! Hohe Kostenpositionen sind Renditekiller. Die
aufgewandten Kosten sind ein Indikator für den Umgang mit den anvertrauten Beiträgen.
Die Ablaufphase ist dabei in der Regel auf die Hälfte der beitragspflichtigen Zeit, maximal aber fünf Jahre beschränkt, zumeist zwischen dem 55. und 70.
Lebensjahr. Der Einzahlungsbeitrag wird, soweit er nicht zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten vorgesehen ist, entsprechend den getroffenen
Vereinbarungen über Anlageform und Anlagestock diesem zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Die Günstige Fondsgebundene Rentenversicherung Risikobeiträge zur Deckung des Todesfallrisikos
werden in der Regel monatlich dem Deckungskapital entnommen.
Diese so genannte Dynamikvereinbarung führt zu Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung zum jeweiligen Hauptfälligkeitstermin. Der VN muss die
einzelnen Erhöhungen nicht annehmen und kann bis zu zweimal hintereinander die Anpassungen auslassen. Bei der nächsten weiteren Auslassung erlischt das
Recht auf die automatische Anpassung. Der Erhöhungsbeitrag wird für die Erhöhung der garantierten Mindesttodesfallsumme, ggf. eingeschlossene
Zusatzversicherungen für die Aufstockung des Sparanteils verwendet.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Die ersten fondsgebundenen Policen wurden in Großbritannien Anfang der 60er Jahre eingeführt. In der Vergangenheit haben in Deutschland zu Beginn der 70er
Jahre rund 13 Versicherer die Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten. Diese einfachen Produkte sahen nur eine Fondsanlagemöglichkeit vor. Der Fonds blieb über die gesamte
Vertragsdauer unverändert. Alternativen standen nicht zur Wahl. In der nächsten Produktgeneration wurde zwar ebenfalls nur ein Fonds angeboten, doch konnte
dieser bei Bedarf gegen einen anderen getauscht werden.
Die Anlage in eine Fondsgebundene Rentenversicherung oder Immobilienfonds bleibt größtenteils dem Versicherer überlassen. In der Praxis empfiehlt sich die Fondsgebundene Rentenversicherung als
zusätzliche Anlagemöglichkeit, nicht aber als alleinige solide Altersversorgungsmaßnahme. Aktienindexgebundene Produkte zeichnen sich durch ihre direkte
Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als Kapitalversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die
Teilnahme an Kursverlusten ausschließt.
Die Wertentwicklung des Anlagestocks wird zumeist in jährlichen oder unterjährigen Kontoauszügen dargestellt. Einer solchen Wertbestätigung sollten zumindest
u. a. folgende Informationen zu entnehmen sein, Anzahl der gutgeschriebenen Fondsanteile, Aktuelle Euro-Werte der jeweiligen Fondsanteile, Mindesttodesfallsumme,
Zu zahlender Beitrag, Vereinbarte Fonds mit ihren Anlageprozentsätzen, Ggf. Unfall-Zusatzversicherungssumme, Rentenleistung, Risikoprämienanteil,
Vertriebskostenanteil, Verwaltungskostenanteil.
Günstige Fondsgebundene Rentenversicherung
Mitunter erlauben manche Gesellschaften wie zum Beispiel Skandia, dass Anleger mehrmals im Jahr gebührenfrei zwischen verschiedenen Fonds hin und her
switchen dürfen. Denn dies ermöglicht es, gerade in stürmischen Zeiten an den Finanzmärkten die Struktur der Vermögensanlage jederzeit möglichst optimal den
jeweiligen Erfordernissen anzupassen. Denn die Fondsgebundene Rentenversicherung gibt es im Gegensatz zu klassischen keine Garantieverzinsung. Diese beträgt bei klassischen
Verträgen 2,25 Prozent.
Denn in den angelsächsischen Ländern hat man im Laufe vieler Jahrzehnte eine Art Absicherungskonzept entwickelt, das der Kreuzung zwischen einer klassischen
und einer Fondsgebundene Rentenversicherung gleicht. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, zwischen denen Anleger wählen können: die Fondsgebundene Rentenversicherung nach deutschem Muster
oder die britische Lebensversicherung. Im Prinzip wäre es denkbar, statt einer versicherungsbasierten Lösung für die Altersvorsorge einen Aktien- oder
Investmentfonds-Sparplan zu wählen.
Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen der Wertpapiere des Anlagestocks einen Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen tragen Sie das Risiko der
Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Im Todesfall
ist jedoch die vereinbarte Todesfallleistung garantiert. Die Höhe der Versicherungsleistungen ist vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten
(Deckungskapital) abhängig.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Vorlage des Versicherungsscheins. Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich
anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein sind uns einzureichen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltene Sterbeurkunde, ein ausführliches ärztliches
oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt hat. Zur Klärung
unserer Leistungspflicht können wir notwendige weitere Nachweise verlangen.
Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen
Versicherungsbeginn der Günstige Fondsgebundene Rentenversicherung . Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig. Die Beiträge können nur im
Lastschriftverfahren gezahlt werden. Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen Konto ab. Für eine Stundung der Beiträge ist eine
schriftliche Vereinbarung mit uns erforderlich.
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns bei dem für unseren Geschäftssitz oder für unsere Niederlassung örtlich zuständigen Gericht
geltend gemacht werden. Ist Ihre Versicherung durch Vermittlung eines Versicherungsvertreters zustande gekommen, kann auch das Gericht des Ortes angerufen
werden, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung seine gewerbliche Niederlassung oder, wenn er eine solche nicht unterhielt, seinen Wohnsitz hatte. Wir
können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen.