Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Informationen zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Das heißt, der Beitrag zur Fondsgebundene Rentenversicherung in Höhe von 4.170 EUR ist steuerlich genau mit 64 Prozent wirksam geworden (64 Prozent von 4.170 EUR = 2.669 EUR). Somit ist der Verpuffungseffekt nicht mehr vorhanden - er ist also durch die neue Günstigerprüfung eliminiert worden. Bei einem Steuersatz von z. B. 40 Prozent hätte man also eine Steuerersparnis von 40 Prozent × 2.669 EUR = 1.068 EUR, d. h. der Selbstständige hätte einen Nettobeitrag von 4.305 EUR - 1.068 EUR = 3.238 EUR zu leisten.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem Hartz IV sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die Fondsgebundene Rentenversicherung vor allem für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen.
Es ist zu unterscheiden zwischen einer arbeitgeberfinanzierten Fondsgebundene Rentenversicherung und der Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung). Letztere legt fest, dass in Abänderung des Anstellungs- und Gehaltsvertrages die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers aus dem Versicherungsbeitrag und aus den übrigen bar zu zahlenden Bezügen bestehen, und weiterhin, dass der versicherte Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhält und bei vorzeitigem Ausscheiden die Versicherung auf diesen VN der Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige übertragen wird.
Die Rentenbezugszeit kann in bis zu drei Phasen mit unterschiedlicher Rentenhöhe gestaffelt werden. Die Dauer der beiden ersten Phasen ist üblicherweise frei wählbar, wobei aber die erste mindestens sechs Jahre betragen muss. Die für die letzte Phase beantragte Rente wird lebenslänglich gezahlt. Man kann sich auch für nur einen Änderungszeitpunkt oder für eine durchgehend unveränderte Fondsgebundene Rentenversicherung entscheiden. Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist möglich.
Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Selbstständige sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Fondsgebundene Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Im Falle des Todes der versicherten Person innerhalb der Versicherungsdauer wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung oder, falls sich ein höherer
Betrag ergibt, das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht. Beitragssumme ist dabei der Wert aller zukünftigen Beiträge für den Haupttarif
inkl. Zuschläge, aber ohne Berücksichtigung noch nicht eingelöster Dynamikerhöhungen. Die Todesfall-Leistungen werden üblicherweise mit 60 Prozent der
Beitragssumme, 100 Prozent der Beitragssumme festgelegt.
Bei einem Kursrückgang besteht das Risiko der Wertminderung. Bei Fremdwährungsfonds unterliegen die Währungskurse Schwankungen und können den Wert der
Anlagen beeinflussen. Die Versicherungsleistungen sind vom Wert der insgesamt gutgeschriebenen Anteilseinheiten (Deckungskapital) abhängig. Das
Deckungskapital ergibt sich aus der Zahl der auf die Versicherung entfallenden Anteileinheiten. Der Euro-Wert des Deckungskapitals der Fondsgebundene Rentenversicherung wird
durch Multiplikation der Zahl der Anteileinheiten errechnet.
Bei Inanspruchnahme dieser beitragsfreien Vertragsfortführung wird eine neue garantierte Mindesttodesfallsumme festgelegt; sie entspricht während des
gesamten Verlängerungszeitraumes. Durch einen Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese sog. Abschlusskosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) sind bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in
Rechnung gestellt.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Fällt der Indexwertvergleich in einem Jahr negativ aus, d. h. ist der Indexwert gefallen, so entstehen für den VN keine Nachteile. Die bereits gesicherten
Gewinne bleiben in voller Höhe erhalten. Als Schlusszahlung zum Vertragsende ist dem VN in jedem Fall die vollständige Auszahlung des investierten Kapitals
sicher, selbst dann, wenn der Index über die gesamte Laufzeit ständig gefallen wäre. Der Beteiligungssatz bestimmt, wie stark ein Anleger an einem
Indexanstieg partizipiert; er allein besagt allerdings wenig über die Renditechancen.
Bei Ablauf des Vertrages oder im Todesfall wird keine Marktwertanpassung durchgeführt. Anbieter eine Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige mit höherer Garantieleistung bzw. garantierter
Mindestverzinsung sind Aegon, Atlanticlux (FWU), Fortuna und Standard Life. Hinter dem Namen Market-Timing verbirgt sich die rechtzeitige Umschichtung
zwischen verschiedenen Anlageformen zur Dämpfung größerer Schwankungen bei der Vermögensbildung. Es kann damit unter Ausnutzung der volkswirtschaftlichen
Konjunkturzyklen in unterschiedliche Anlageklassen umgeschaltet werden.
Neueste Entwicklungen haben Tarife mit Erlebensfallgarantie, fondsgebundene Term-Fix-Versicherungen, Ausbildungs- und Seniorenversicherung ebenso
hervorgebracht wie die Pflegerente auf Fondsbasis. Bei konventionellen Vertragsformen wird inzwischen die Anlage der Gewinnbeteiligung in Fonds sowie mit
wahlweise reduziertem Rechnungszins angeboten. Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Versicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung
an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds ect. verbindet.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Der Anspruchsberechtigte kann verlangen, dass anstelle der Übertragung von Wertpapieren der Euro-Wert des Deckungskapitals ausgezahlt wird. Es besteht
insofern ein Wahlrecht. Endet die Versicherung durch Ablauf oder Kündigung, so wird bei der Ermittlung des Euro-Wertes des Deckungskapitals der Stichtag des
letzten Versicherungsmonats zugrunde gelegt. Endet die Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stichtag des Monats herangezogen, in dem der
Todesfall dem Versicherer zur Kenntnis gekommen ist.
Die Ablaufphase ist dabei in der Regel auf die Hälfte der beitragspflichtigen Zeit, maximal aber fünf Jahre beschränkt, zumeist zwischen dem 55. und 70.
Lebensjahr. Der Einzahlungsbeitrag wird, soweit er nicht zur Deckung der Abschluss- und Verwaltungskosten vorgesehen ist, entsprechend den getroffenen
Vereinbarungen über Anlageform und Anlagestock diesem zugeführt und in Anteileinheiten umgerechnet. Die Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige Risikobeiträge zur Deckung des Todesfallrisikos
werden in der Regel monatlich dem Deckungskapital entnommen.
Soweit die Erträge aus den in den Anlagestöcken enthaltenen Vermögenswerten nicht ausgeschüttet werden (thesaurierende Fonds), fließen sie unmittelbar den
Anlagestöcken zu und erhöhen damit den Wert der Anteilseinheiten. Ausgeschüttete Erträge der Anlagestöcke werden in Anteileinheiten umgerechnet und den
einzelnen Verträgen gutgeschrieben. Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Versicherung vorgesehenen Termin, so wird das während der
Versicherungsdauer angesammelte Deckungskapital ausgezahlt.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Beiträge für die Fondsgebundene Rentenversicherung können nicht als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. Erträge aus Fondsgebundene Rentenversicherung sind unter den für Kapitalversicherungen
geltenden Voraussetzungen steuerfrei. Für die Zwecke einer eventuellen Zinsbesteuerung wird der Differenzbetrag zwischen dem Wert sämtlicher Fondsanteile,
die der Versicherung im Zeitpunkt des steuerpflichtigen Zuflusses zugeordnet werden, und der Summe der Anschaffungspreise aller Fondsanteile, die aufgrund
der Beitragszahlung erworben wurden, gleichgestellt.
In der Todes- und Erlebensfallversicherung wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert. Diese
jahrzehntelang dominierende Vertragsform erfährt zunehmend Konkurrenz durch aufgeschobene und sofort beginnende Fondsgebundene Rentenversicherung, sowie durch die
Fondsgebundene Rentenversicherung. Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die
Versicherungsleistung.
Der Tarif dient der Finanzierung von Rentenzusagen eines Unternehmens, also der Rückdeckung von Direktzusagen und Unterstützungskassen. Die Vorteile liegen
einerseits darin, dass der Sparanteil des Jahresbeitrages in Fonds angelegt wird und außerdem in einer anpassungsfähigeren Gesamtfinanzierung mit einem
Gesamtbeitrag, einem geglätteten Verlauf der Zahlungen und einem zu Beginn niedrigeren Beitrag. Mindestvoraussetzung sind 50 Beschäftigte. Der konstante
Gruppenbeitrag kann bei Bedarf angepasst werden und deshalb gedämpft ausfallen.
Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige
Der wesentliche Unterschied zwischen einer Fondsgebundene Rentenversicherung gegenüber einer klassischen Renten- oder Lebensversicherung deutscher Prägung ist, dass der Anleger ein
größeres Mitspracherecht bei der Auswahl der Anlageinstrumente hat. Denn das für den Vermögensaufbau investierte Kapital fließt in Investmentfonds. Meistens
kann er aus einer Palette von verschiedenen Fondstypen - Aktien-, Geldmarkt-, Renten-, Immobilienfonds und seit einiger Zeit auch alternativen
Investmentprodukten wie Commodities und Hedgefonds auswählen.
Denn in den angelsächsischen Ländern hat man im Laufe vieler Jahrzehnte eine Art Absicherungskonzept entwickelt, das der Kreuzung zwischen einer klassischen
und einer Fondsgebundene Rentenversicherung gleicht. Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, zwischen denen Anleger wählen können: die Fondsgebundene Rentenversicherung nach deutschem Muster
oder die britische Lebensversicherung. Im Prinzip wäre es denkbar, statt einer versicherungsbasierten Lösung für die Altersvorsorge einen Aktien- oder
Investmentfonds-Sparplan zu wählen.
Damit das gut gelingen kann, sollte die Versicherung einen guten Draht zu den namhaften Fondsgesellschaften haben und auf möglichst viele, qualitativ
hochwertige Fonds aus allen Anlagesegmenten Zugriff haben. Dazu sollten beispielsweise die Top-Produkte deutscher Fondshäuser wie DWS oder die
angelsächsischer Adressen wie Fidelity, Franklin Templeton, Invesco oder Threadneedle gehören. Schließlich hängt der Erfolg der Fondspolicen letztlich einzig
und allein vom gewählten Fonds-Mix ab.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig eingezogen werden kann, erhalten Sie
von uns auf Ihre Kosten eine schriftliche Mahnung. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht
innerhalb der gesetzten Frist, so entfällt oder vermindert sich Ihr Versicherungsschutz. (Der Versicherer kann hierauf verzichten.) Auf diese Rechtsfolgen
werden wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.
Sobald wir Ihre Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. Sie können Ihre Rechte
aus dem Versicherungsvertrag auch abtreten oder verpfänden. Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine Abtretung oder Verpfändung von
Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten schriftlich angezeigt worden
sind.
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns bei dem für unseren Geschäftssitz oder für unsere Niederlassung örtlich zuständigen Gericht
geltend gemacht werden. Ist Ihre Versicherung durch Vermittlung eines Versicherungsvertreters zustande gekommen, kann auch das Gericht des Ortes angerufen
werden, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung seine gewerbliche Niederlassung oder, wenn er eine solche nicht unterhielt, seinen Wohnsitz hatte. Wir
können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen.