Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige
Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Die Fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Spezialform der Rentenversicherung, die einen bestimmten Todesfallschutz mit der Beteiligung an einem Sondervermögen wie Immobilienfonds, Rentenfonds, Aktienfonds, gemischten Fonds verbindet. Der Sparanteil des Vertrages wird unmittelbar in Investmentzertifikaten (Fondsanteilen) angelegt.
Welche Leistungen bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Für die Fondsgebundene Rentenversicherung steht die Erlebensfallleistung im Vordergrund des Interesses. Üblicherweise wird die Hinterbliebenenabsicherung und der Todesfallschutz auf das mögliche Minimum begrenzt, damit der zu zahlende Beitrag fast ungeschmälert in die Investmentanlage fließen kann.
Leistungen im Erlebensfall (Erleben die versicherten Personen, so wird der Geldwert des Anteilsguthabens wahlweise als Renten- oder Kapitalleistung ausgezahlt. Möglich ist auch eine Übertragung auf Dritte.)
Leistungen im Todesfall (Im Falle des Todes der versicherten Person wird eine vereinbarte garantierte Todesfall-Leistung das Anteilsguthaben zzgl. 5 Prozent der Beitragssumme erbracht.)
Leistungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung (Wenn die Fondsgebundene Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird, erhalten Sie als Rückkaufswert das Fondsguthaben abzüglich Stornoabschlag.)
Welche Rendite bietet die Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei der Anlage der eingezahlten Beiträge ist die Risikostreuung von besonderer Bedeutung. Der Anleger sollte sich deshalb entweder für eine kostengünstige gemanagte Fondspolice entscheiden. Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird in der Regel als interessante Renditealternative zur normalen Rentenversicherung betrachtet und erzielt tatsächlich höhere Renditen von bis zu 9 Prozent.
Allgemeine Informationen zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Im Vergleich zur privaten aus Nettogehältern finanzierten Vorsorge dürfte die Fondsgebundene Rentenversicherung attraktiver sein. Um den erreichten Lebensstandard auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben einigermaßen sichern zu können, ist eine Gesamtversorgung von mindestens 80 Prozent des letzten Nettogehaltes erforderlich. Das sind je nach Steuersatz ca. 60 Prozent des letzten Bruttogehaltes. Für die Aufteilung dieser Versorgung auf die drei Säulen gibt es weder feste Regeln noch gesetzliche Vorschriften.
Entsprechendes gilt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 115 SGB VI für Entgeltanteile, die durch Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktzusage und Unterstützungskasse verwendet werden. Der Fondsgebundene Rentenversicherung Freibetrag kann dabei monatlich anteilig (pro rata) oder im Kalenderjahr einmalig (en bloc) berücksichtigt werden. Ein Arbeitnehmer erzielt in den alten Bundesländern im Jahr 2007 ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von mindestens 5.460 EUR. Die Beitragsbemessungsgrundlage für die Fondsgebundene Rentenversicherung beträgt 5.250 EUR monatlich.
Beteiligt sich ein nicht beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung einer Pensionszusage, ist die Entgeltumwandlung nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige sozialversicherungsfrei. Ein Verzicht, der darüber hinausgeht, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Ab 2009 sollte dies auch für die ersten 4 % der Entgeltumwandlung gelten. Allerdings hat der Gesetzgeber mit Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge.
Bei der Variante Fondsgebundene Rentenversicherung wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als Rente ausgezahlt. Wird eine Police ohne Rückerstattung der Beiträge bei Tod während der Aufschubzeit abgeschlossen, bieten einige Versicherer an, den Todesfallschutz nachträglich einzuschließen. Während der Aufschubzeit angesammelte Überschussanteile werden ebenso wie die während der Rentenzahlung entstehenden zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet.
Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Selbstständige sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Fondsgebundene Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Versicherungsleistungen erbringen wir grundsätzlich in Geld. Sie können jedoch abweichend hiervon die Leistung des Deckungskapitals nach Absatz 6 bzw. 7
in Anteileinheiten des Anlagestocks verlangen. Zur Ausübung dieses Wahlrechts werden wir Sie unverzüglich auffordern und Ihnen eine angemessene Frist zur
Ausübung des Wahlrechts einräumen. Geht uns innerhalb dieser Frist kein entsprechender Antrag zu, leisten wir in Geld. Darüber hinaus beteiligen wir Sie und
an den Überschüssen, die jährlich bei unserem Jahresabschluss festgestellt werden.
Erlebt die versicherte Person den für den Ablauf der Fondsgebundene Rentenversicherung vorgesehenen Termin, zahlen wir das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte
Deckungskapital aus. Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals legen wir den letzten Börsentag vor dem Ablauftermin der Versicherung
zugrunde. Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt bei Fälligkeit. Stirbt die versicherte Person vor dem vorgesehenen Ablauftermin, zahlen wir
ebenfalls das während der Laufzeit der Versicherung angesammelte Deckungskapital.
Bei Inanspruchnahme dieser beitragsfreien Vertragsfortführung wird eine neue garantierte Mindesttodesfallsumme festgelegt; sie entspricht während des
gesamten Verlängerungszeitraumes. Durch einen Abschluss von Versicherungsverträgen entstehen Kosten. Diese sog. Abschlusskosten (§ 43 Abs. 2 der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen) sind bereits pauschal bei der Tarifkalkulation berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in
Rechnung gestellt.
Allgemeines über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Aktienindexgebundene Produkte zeichnen sich durch ihre direkte Abhängigkeit von der Wertentwicklung eines bestimmtem Indexes aus, z. B. vom DAX, CAC 40,
FTSE 100, AEX, SMI, EBI, STOXX etc. 1987 wurde das Produkt erstmals in den USA, dann auch in Großbritannien, Australien und der Schweiz angeboten. Als
Fondsgebundene Rentenversicherung angeboten (AILV oder AIRV) erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und
eine Gewinnbeteiligung in Höhe des Beteiligungssatzes vorsieht.
Die Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige wird typischerweise in bestimmten, zeitlich befristeten Tranchen angeboten, d. h. ein Vertragsabschluss ist nicht ständig, sondern nur periodisch
nach der Auflage einer neuen Tranche möglich. Die vollständige oder teilweise Anlage der Sparanteile in ökologisch und gesellschaftlich sinnvolle Projekte
und Ökofonds ist der Hintergrund für diese Produktform. Ein wachsendes Umweltbewusstsein auch in Bezug auf die Kapitalanlage hat bereits zu einigen
Produktangeboten geführt.
Bei der gemanagten Fondspolice überlässt der Anleger die Auswahl und den Fondswechsel, zum Teil oder vollständig den Anbietern der Police bzw. den für sie
tätigen professionellen Anlagegesellschaften und Instituten. Um eine überdurchschnittliche Entwicklung der Fonds anzustreben, muss sich der Anleger also
nicht selbst einen Überblick über die Vielzahl der Fonds verschaffen, sondern kann dies den Fondsmanagern überlassen. Diese Unternehmen werden kontinuierlich
nach strengen Kriterien ausgewählt und überprüft.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Grundsätzlich sind mehrere Kostenpositionen zu berücksichtigen, Abschlusskosten (gezillmerte und ungezillmerte Tarife), Verwaltungskosten für die
Vermögensverwaltung bei gemanagten Fonds, jährliche Managementgebühr, Vertragsgebühren, Stückkosten, Gebühren für die Depotverwaltung, Ausgabeaufschläge für
den Kauf von Fondsanteilen, Kosten für die Risikoabsicherung des Todesfalls und u. U. Berücksichtigung eines Nichtrauchertarifs, Kosten für die
Risikoabsicherung Berufsunfähigkeit und sonstige Zusatzversicherungen.
Die Leistung aus dem Vertrag wird an den VN oder die Erben erbracht, falls keine andere Person benannt wurde, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die
Ansprüche aus dem Vertrag erwerben soll. Die Fondsanteile sollten möglichst nicht in Renten- oder Immobilienfonds angespart werden. Die Rendite ist dann
unter Umständen niedriger als bei einer normalen Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige. Diese Leistung wird in Wertpapieren der Anlagestöcke erbracht.
Die beitragsfreie Vertragsverlängerung auch Weiterführungsoption oder Verlängerungsoption genannt, schützt vor dem so genannten Ablaufrisiko und unnötigen
Verlusten zum Vertragsende. Damit ist bei niedriger und ungünstiger Kurssituation der Zwang beseitigt, ausgerechnet zum ungünstigsten Zeitpunkt die
Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu müssen; der VN kann vielleicht den nächsten Kursanstieg abwarten. Eine beitragsfreie Verlängerung ist i. d. R.
einmalig für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren möglich.
Infos zum Thema Fondsgebundene Rentenversicherung
Die Fondsgebundene Rentenversicherung wird immer häufiger von den Bundesbürgern nachgefragt. Der Marktanteil dieses Segments dürfte bei ca. 12 Prozent liegen und ein stetiger
Aufwärtstrend ist unverkennbar. Die Vielzahl von Produktinnovationen, der zwischenzeitliche Run in Aktien und Wertpapiere, der anhaltende Trend des
Börseneintritts von Unternehmen, länger anhaltende Niedrigzinsphasen, alles dies dürfte zur steigenden Nachfrage nach diesem Nischenprodukt geführt haben.
Aus diesen Gründen verdient diese Tarifform eine nähere Betrachtung.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Versicherung geht das Anlagerisiko bei der Fondsgebundene Rentenversicherung ganz auf den einzelnen Versicherungsnehmer über, sodass sie vom Grundsatz
her nicht direkt mit einer herkömmlichen Lebensversicherung vergleichbar ist. Charakteristisch für die Fondsgebundene Rentenversicherung ist daher der ungewisse Verlauf des
Deckungskapitals. Der Verlauf der Börse bestimmt den Wert der Fondsanteile und damit die zu erwartende Erlebensfallleistung sowie die Leistung im möglichen
Todesfall.
Die Wertentwicklung des Anlagestocks wird zumeist in jährlichen oder unterjährigen Kontoauszügen dargestellt. Einer solchen Wertbestätigung sollten zumindest
u. a. folgende Informationen zu entnehmen sein, Anzahl der gutgeschriebenen Fondsanteile, Aktuelle Euro-Werte der jeweiligen Fondsanteile, Mindesttodesfallsumme,
Zu zahlender Beitrag, Vereinbarte Fonds mit ihren Anlageprozentsätzen, Ggf. Unfall-Zusatzversicherungssumme, Rentenleistung, Risikoprämienanteil,
Vertriebskostenanteil, Verwaltungskostenanteil.
Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige
Die «Fondsgebundene» «Lebensversicherung» bietet Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens
(Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert vom sonstigen Vermögen überwiegend in Wertpapieren angelegt und in Anteileinheiten aufgeteilt. Der Wert einer
Anteileinheit richtet sich nach der Wertentwicklung des Anlagestocks. Den Wert einer Anteileinheit ermitteln wir dadurch, dass der Geld-Wert des Anlagestocks
am jeweiligen Stichtag der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Anteileinheiten geteilt wird.
Ob Sparer mit einer Fondsgebundene Rentenversicherung besser fahren, hängt davon ab, ob sie einen Sparvertrag mit einer Risikoversicherung kombinieren wollen. Ist das der Fall, so
sind sie mit einer Fondsgebundene Rentenversicherung besser bedient. Wenn keine Todesfallabsicherung gewünscht wird, dann sollte prinzipiell eine andere Anlageform vorgezogen
werden. Es ist wichtig, im Rahmen einer sorgfältigen Beratung die Risikoneigung des jeweiligen Sparers genau zu eruieren. Außerdem sollten sich Berater ein
Bild über die Anlageziele des Kunden machen.
Damit das gut gelingen kann, sollte die Versicherung einen guten Draht zu den namhaften Fondsgesellschaften haben und auf möglichst viele, qualitativ
hochwertige Fonds aus allen Anlagesegmenten Zugriff haben. Dazu sollten beispielsweise die Top-Produkte deutscher Fondshäuser wie DWS oder die
angelsächsischer Adressen wie Fidelity, Franklin Templeton, Invesco oder Threadneedle gehören. Schließlich hängt der Erfolg der Fondspolicen letztlich einzig
und allein vom gewählten Fonds-Mix ab.
Allgemeine Informationen über die Fondsgebundene Rentenversicherung
Was ist bei der Beitragszahlung zu beachten? Die Beiträge zu Ihrer «Lebensversicherung» können Sie je nach Vereinbarung in einem einzigen Betrag
(Einmalbeitrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Versicherungsperiode umfasst bei
Einmalbeitrags- und Jahreszahlungen ein Jahr, bei unterjähriger Beitragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes
Jahr.
Für Ihren Fondsgebundene Rentenversicherung für Selbstständige Vertrag ist das Verrechnungsverfahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (Zillmerverfahren) maßgebend. Hierbei werden die
ersten Beiträge zur Tilgung von Abschlusskosten herangezogen, soweit sie nicht für Leistungen im Versicherungsfall und Kosten des Versicherungsbetriebs in
der jeweiligen Versicherungsperiode bestimmt sind. Der zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 4 % der von Ihnen während der
Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.
Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können gegen uns bei dem für unseren Geschäftssitz oder für unsere Niederlassung örtlich zuständigen Gericht
geltend gemacht werden. Ist Ihre Versicherung durch Vermittlung eines Versicherungsvertreters zustande gekommen, kann auch das Gericht des Ortes angerufen
werden, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung seine gewerbliche Niederlassung oder, wenn er eine solche nicht unterhielt, seinen Wohnsitz hatte. Wir
können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend machen.