Gewerberechtsschutz für Freiberufler
Was ist eine Gewerberechtsschutz?
Welche Leistungen eine Gewerberechtsschutz gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erfüllen hat, ist grundlegend in § 1 ARB umschrieben und wir wie folgt definiert,
Die Gewerberechtsschutz erbringt die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des VN oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang (Rechtsschutz).
Die Gewerberechtsschutz ist also in erster Linie eine Kostenversicherung, welche die begründeten Schadenersatzansprüche Dritter durch Zahlung befriedigt. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen beinhaltet grundsätzlich jede Interessenwahrnehmung in rechtlichen Streitigkeiten, und zwar von der ersten anwaltlichen Beratung über den Prozess bis in zur Zwangsvollstreckung.
Welche Personen sind in der Gewerberechtsschutz versichert
Der Versicherungsschutz der Gewerberechtsschutz bezieht sich je nach Art und Umfang der gewählten Rechtsschutzform auf folgende Personen,
in der privaten Rechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, jedoch lediglich bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Fahrzeugbereich ist ausgeklammert.
in der Berufsrechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer im Hinblick auf seine im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.
die Beschäftigten sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer mitversichert.
in der Kombination Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung,
der Versicherungsnehmer
sein ehelicher oder im Versicherungsschein genannter nichtehelicher Lebenspartner
die minderjährigen Kinder
die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf den VN, dessen Ehegatten oder die minderjährigen Kinder zugelassenen Fahrzeuge
die vom VN beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den VN.
Allgemeine Informationen zum Thema Gewerberechtsschutz
Diese Quotierungsregelung beruht auf dem Wegfall des Alles oder Nichts Prinzips. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Gewerberechtsschutz den VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der VN nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Entstehen aus demselben Schadenereignis mehrere Rechtsschutzfälle, gilt insgesamt für alle Rechtsschutzfälle höchstens die vereinbarte bzw. die durch das Schadenfreiheitssystem verminderte Selbstbeteiligung. Wurde in den vergangenen beiden Jahren seit Vertragsbeginn kein Rechtsschutzfall gemeldet, reduziert sich die Selbstbeteiligung der Gewerberechtsschutz zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres um ein Drittel. Nach einem Verkehrsunfall kommt es zu einem Streit mit dem Gegner, mit dem Krankenhaus, der Bußgeldstelle und dem Kaskoversicherer.
Wichtigste Voraussetzung für die Leistungspflicht der Gewerberechtsschutz für Freiberufler ist der Eintritt des Versicherungsfalles, der in der Gewerberechtsschutz gemäß § 4 ARB Rechtsschutzfall genannt wird. Der Versicherungsfall als Auslöser der Leistungsverpflichtung des Versicherers muss sich nach Abschluss des Versicherungsvertrages und in einigen Fällen nach Ablauf einer sog. Wartezeit sowie grundsätzlich vor Beendigung des Versicherungsvertrages ereignet haben. Die ARB definieren den Rechtsschutzfall nicht einheitlich aus.
Dazu zählen z.B. beim Sozialgericht Gewerberechtsschutz die Kosten für die Erstellung eines ärztlichen Gutachtens. Zeuge ist diejenige Person, die in einem sie selbst nicht betreffenden Gerichtsverfahren über eigene Wahrnehmungen aussagen soll. Sachverständiger kann jeder Fachmann sein, insbesondere jemand, der kraft seiner Sachkunde zur Abgabe von Gutachten vor Gerichten oder Behörden berufen ist. Kosten für Zeugen oder Sachverständigengutachten, die der VN selbst ohne Anordnung des Gerichts in Auftrag gegeben hat.
Gewerberechtsschutz für Freiberufler
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Freiberufler sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Gewerberechtsschutz abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Gewerberechtsschutz für Freiberufler mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Gewerberechtsschutz
Die Wartezeit gilt aber nicht für alle Rechtsschutzbereiche. Sofortiger Versicherungsschutz besteht bei den Leistungsarten Schadenersatz-Rechtsschutz,
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sowie Beratungs-Rechtsschutz. Ferner gilt die Wartezeit nicht
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraftfahrzeug. Versicherer berufen sich in
bestimmten Fällen nicht auf vorvertragliche Verstöße.
Darüber hinaus sind die speziellen Rechte und Pflichten der Vertragspartner in den Allgemeinen Bedingungen für die Gewerberechtsschutz (ARB) geregelt.
Standardmäßig verwenden die Gewerberechtsschutz im Neugeschäft und bei Vertragsumstellungen gemäß einer unverbindlichen Empfehlung des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die ARB 2008 berücksichtigen die Vorgaben des neuen VVG. Individuelle Abweichungen von der Verbandsempfehlung sind
zulässig und haben in den Bedingungswerken vieler Gewerberechtsschutz Anbieter Eingang gefunden.
Eine fristgebundene Klage oder einen fristgebundenen Antrag muss der VN vor Ablauf der Frist auf eigenes Risiko einreichen, wenn der Versicherer bis dahin
nicht über die Eintrittspflicht entschieden hat. Verzögert der Versicherer die Erhebungen zur Deckungsprüfung grundlos oder stellt er nur unzureichende
Erhebungen an, wird der Versicherungsanspruch des VN in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären. Der
Tätigkeitsbereich der Gewerberechtsschutz erstreckt sich nicht auf die Besorgung.
Allgemeines über die Gewerberechtsschutz
Die Gewerberechtsschutz für Nichtselbstständige des § 25 ARB ist das Gegenstück zum Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB. § 25
ARB ist für Nichtselbstständige konzipiert, d.h. der VN oder sein Lebenspartner dürfen keine irgendwie geartete selbstständige Tätigkeit mit einem
Gesamtumsatz von mehr als 6.000 EUR im Kalenderjahr ausüben. Wird diese Umsatzgrenze überschritten, wandelt sich der Vertrag automatisch in den Privat
Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 ARB um.
Denn beim Anstellungsverhältnis eines gesetzlichen Vertreters handelt es sich nicht um ein Arbeitsverhältnis. Streitigkeiten aus einem Ruhestandsverhältnis
sind, obwohl kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, ebenfalls versichert, da das Ruhestandsverhältnis seinen Ursprung im früheren Arbeitsverhältnis hat. Für
freiberuflich und selbstständig tätige, freie Mitarbeiter steht die Gewerberechtsschutz für Freiberufler für Arbeitnehmer allerdings nicht zur Verfügung, da hier kein
Arbeitsverhältnis, sondern ein selbstständiges Dienstverhältnis vorliegt.
Wird eine Kündigungsschutzklage mit einem streitwerterhöhenden Weiterbeschäftigungsantrag verbunden, besteht für Letzteren in der Regel nur dann
Versicherungsschutz, wenn er nach Abschluss des Gütetermins gestellt wird. Hintergrund ist, dass die meisten Kündigungsschutzverfahren bereits im Gütetermin
verglichen werden. Ein bereits vorher gestellter Weiterbeschäftigungsantrag hätte in diesen Fällen nur kostenerhöhende Wirkung und ist daher mit der
Gewerberechtsschutz abzustimmen.
Gewerberechtsschutz
Wichtigste Voraussetzung für die Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers ist der Eintritt des Versicherungsfalles, der in der Gewerberechtsschutz gemäß § 4 ARB
Rechtsschutzfall genannt wird. Der Versicherungsfall als Auslöser der Leistungsverpflichtung des Versicherers muss sich nach Abschluss des Versicherungsvertrages
und in einigen Fällen nach Ablauf einer sog. Wartezeit sowie grundsätzlich vor Beendigung des Versicherungsvertrages ereignet haben. Die ARB definieren den
Rechtsschutzfall nicht einheitlich aus.
Im Folgenden werden die in § 3 ARB aufgeführten allgemeinen Risikoausschlüsse dargestellt in einem Vergleich, die für alle Leistungs- und Vertragsarten gelten. Hiernach besteht
kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit, Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen,
Streik, Aussperrung oder Erdbeben: Der Ausschluss Krieg ist gegeben, wenn die Interessenwahrnehmung mittelbar oder unmittelbar durch einen Krieg adäquat
verursacht worden ist.
Die Verteidigung beginnt in der Regel mit der Eröffnung des Strafverfahrens, also mit der Zustellung des Anhörungsbogens oder der Ladung zu einer Vernehmung
des Beschuldigten. Sofern der VN auf frischer Tat, z.B. bei einer Verkehrskontrolle, ertappt ist, kann er sofort auf Kosten des Rechtsschutzversicherers
einen Rechtsanwalt einschalten. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn die Polizei den Führerschein beschlagnahmt hat. Für die Frage der Deckung ist es
zunächst unerheblich, ob dem VN in der Anklageschrift oder im Strafbefehl einer Straftat vorgeworfen wird
Infos zum Thema Gewerberechtsschutz
Die Rechtsstellung der versicherten Personen regelt § 15 ARB. Danach besteht Versicherungsschutz für den VN der Gewerberechtsschutz und die im Versicherungsschein oder in den
einzelnen Rechtsschutzformen genannten Personen. Außerdem besteht Versicherungsschutz zu Gunsten der Personen, denen auf Grund des
Todes oder der Verletzung des VN oder einer mitversicherten Person kraft Gesetzes daraus resultierende Ansprüche zustehen (z.B. Erben). Die für den VN
anwendbaren Vertragsbestimmungen gelten für mitversicherte Personen sinngemäß.
Der Anwalt erhebt ohne Abstimmung mit der Gewerberechtsschutz eine Klage, obwohl er zunächst nur mit der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen
des VN betraut und zudem ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass Kosten auslösende Maßnahmen mit dem Versicherer abzustimmen sind. Der Versicherer
kann dann den Versicherungsschutz zumindest wegen grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung ganz oder teilweise versagen. Der Anwalt macht sich aber
schadenersatzpflichtig mit der Folge des Verlustes seines Schadenersatzanspruchs.
Diese Quotierungsregelung beruht auf dem Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips. Der vollständige oder teilweise Wegfall des Versicherungsschutzes hat bei
der Verletzung einer nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den
VN durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Weist der VN nach, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Gewerberechtsschutz für Freiberufler
Die Gewerberechtsschutz kennt wie jede andere Versicherungsart auch eine Reihe von Deckungs- bzw. Risikoausschlüssen, die sich vor allem auf
besonders streitträchtige und kostenintensive Rechtsgebiete beziehen. Beweispflichtig für das Vorliegen eines Ausschlusstatbestandes ist der Gewerberechtsschutz. Auch
hier gilt der Grundsatz, dass Ausschlussklauseln eng auszulegen sind und nicht weiter als es ihr Sinn unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks
erfordert.
Wird dem VN vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht eine Besonderheit: Es wird rückwirkend Versicherungsschutz unter der
Bedingung gewährt, dass vorsätzliches Handeln des VN nicht rechtskräftig festgestellt wird. Wie die Ausgestaltung der allgemeinen Strafrechtsdeckung zeigt,
wird also nicht nur beim Vorwurf eines Verbrechens kein Versicherungsschutz durch die Gewerberechtsschutz für Freiberufler gewährt, sondern auch beim Vorwurf eines Vergehens, das nur vorsätzlich begangen
werden kann, z.B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug.
Letzteres ist z.B. der Fall, wenn Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter geltend gemacht werden, weil das Hotel infolge eines Bürgerkriegs unbewohnbar
wurde. Bei der Prüfung des Ausschlusstatbestandes Streik spielt es keine Rolle, welche Qualität der Streik gehabt hat. Der Ausschluss greift sowohl bei
einem gewerkschaftlich organisierten Streik als auch bei einem wilden Streik und auch bei einem Warn-, Teil- und Generalstreik. Der VN bricht seinen Urlaub
ab, weil das Hotelpersonal streikt.
Allgemeine Informationen über die Gewerberechtsschutz
Zu den sonstigen Nutzungsverhältnissen zählen z.B. Wohnungsleihe und schuldrechtliche Wohnrechte sowie Nutzungsverhältnisse aufgrund eines
Grundstückskaufvertrages bis zum Besitzübergang. Die Anmietung von Ferienwohnungen, Campingplätzen und Hotelzimmern fällt nicht unter § 29 ARB. Es handelt
sich hier nämlich um kurzfristige Nutzungsverhältnisse, während der Gewerberechtsschutz auf längerfristige Schuldverhältnisse abstellt.
Streitigkeiten aus Nutzungsverhältnissen unterliegen der Gewerberechtsschutz.
Werden im Laufe eines Verfahrens weitere rechtliche Schritte erwogen, muss jeweils erneut eine Deckungszusage eingeholt werden. Die Deckungszusage wird von
manchen Versicherern aufgesplittet, also zunächst für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, dann für die erste Instanz, dann für die zweite Instanz
und dann ggf. für die weitere Rechtsverfolgung erteilt. Für jede gesonderte Stufe hat der VN dann, um Regulierungsschwierigkeiten zu vermeiden, eine
gesonderte Zusage der Gewerberechtsschutz einzuholen.
Ist der VN als Wohnungseigentümer Mitglied eines Verwaltungsbeirats, ist er auch in dieser speziellen Eigenschaft nicht über den Wohnungs- und Grundstücks
Rechtsschutz abgesichert, sondern bezüglich des vorliegenden Auftragsverhältnisses nur im Rahmen des Vertrags-Rechtsschutzes über eine eventuell bestehende,
weitere private Gewerberechtsschutz. Beim Wohnungs- und Grundstücks Rechtsschutz handelt es sich um eine objektbezogene Gewerberechtsschutz.
Demnach muss ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude im Versicherungsschein bezeichnet werden.