Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Bakterielle Meningitis - Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien, Viren,
Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht sein. Allgemein ist die Erkrankung auch als Hirnhautentzündung bekannt und kann zu dauerhaften
Schädigungen führen wie z.B. Blindheit, Taubheit. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit vor 65. Lebensjahr - Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist
der fortschreitende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsvermögen und Intelligenz.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen an Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Das
sind neben Schädel-Hirn- und Rückenmarksverletzungen eine Vielzahl von neurologischen Krankheiten wie zum Beispiel das Parkinson-Syndrom, Demenzen,
Schlaganfall und Epilepsie. Diese durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherten Erkrankungen verursachen nicht nur großes menschliches Leid, sie sind auch mit enormen Kosten verbunden und die häufig
notwendige lebenslange Betreuung.
Parkinson-Krankheit - Charakteristische Anzeichen für eine Parkinson-Krankheit sind das Schütteln von Kopf und Gliedmaßen, eine Versteifung der
Gesichtsmuskeln, die das Gesicht maskenhaft erscheinen lässt, sowie eine bestimmte, vornüber gebeugte Körperhaltung. Die Parkinson-Krankheit zählt zu den
weltweit häufigsten neurologischen Erkrankungen. Sie trifft etwa 1 bis 5 Prozent der Personen in der zweiten Lebenshälfte. Männer sind etwas häufiger
betroffen als Frauen. Die Parkinson-Krankheit beginnt hauptsächlich zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Bei Eintritt definierter schwerer Erkrankungen bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, die Zahlung eines Versorgungskapitals zu vereinbaren, ohne dass
dies zu einer Beeinträchtigung der Höhe der Altersversorgung über die Rentenversicherung führt. Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine
Zusatzleistung für den unfallbedingten Todesfall vereinbart werden. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim
Krankheitsbegriff zu finden, als bei der Altersvorsorge über Lebensversicherungen.
Eine reine Risikoversicherungen, etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung,
die Grundfähigkeitsversicherung (Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Pflegeversicherung. Bei der gemischten, kapitalbildenden
Lebensversicherung (Kapitalversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung) ist der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers dem
Grunde nach gewiss.
Der Gesetzgeber habe durch § 172 VVG bewusst nur solche Lebensversicherungen erfasst, bei denen die Realisierung des versicherten Risikos bei Abschluss des
Vertrages noch ungewiss sei. Das Treuhänderverfahren sei daher nur bei Pflege-, Dread»-«Disease-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
anzuwenden. So finde sich auch die einzige Parallelvorschrift im Bereich der Krankenversicherung (§ 178g VVG), bei der die Eintrittspflicht in gleicher
Weise ungewiss sei.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Anzahl der versicherten schweren Erkrankungen hat gleichzeitig erheblichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Je mehr Krankheiten versichert werden, desto
teurer der Versicherungsschutz. Herzinfarkt (Myokardinfarkt) - Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge mangelnder Sauerstoffversorgung
ein Bereich des Herzmuskels abstirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herzkranzarterie. Fast jeder zweite Todesfall in Deutschland ging
im Jahr 2001 auf eine Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems zurück.
So reicht die Bandbreite von drei über sechs, 20, 34 bis zu 41 versicherten Krankheiten. Der ausschließliche Versicherungsschutz durch eine Grundfähigkeitsversicherung gegen Brust-, Eierstock-,
Eileiter-, Gebärmutter-, Gebärmutterhals-, Scheiden- und Schamlippenkrebs für Frauen ist eine erschwingliche, aber auch sehr stark fokussierte Absicherung,
die alle anderen Krankheitsrisiken außen vor lässt. Ob dies wiederum sinnvoll ist, sollte jede Frau selbst entscheiden. Dabei handelt es sich auch nicht
immer nur um bestimmte Krankheiten.
Zum Teil werden auch zusätzliche Leistungseinschlüsse wie z.B. operative Leistungen und Behandlungsmethoden wie Organtransplantationen, Bypass-OP,
Herzklappenoperation, OP am offenen Herzen, Angioplastie am Herzen, Aortenplastik eingeschlossen oder Leistungen nach schwerem Unfall, nach Verbrennungen,
bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, bei vollständiger Erwerbsminderung oder beim Verlust von Gliedmaßen oder der vollständigen Abhängigkeit von einer
dritten Person gewährt.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Tarife unterscheiden sich auch insofern, als einige Anbieter die Grundfähigkeitsversicherung als reine Risikoabsicherung anbieten, während andere wiederum
eine fonds- und damit investmentgebundenen Überschussverwendung mit einer Schlusszahlung verbinden. Beispielhafte Gegenüberstellung der versicherten
Krankheiten der leistungsstärksten Anbieter von selbständigen «Dread»-«Disease»-Versicherungen. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags hängt nicht zuletzt vom
Umfang der zu versicherten Krankheiten ab.
Grundfähigkeitsversicherung DBV-Winterthur (Dread-Disease-Ergänzung zur Risikoleben, Renten- oder Lebensversicherung mit 20 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung Gothaer Leben (Perikon
fondsgebundene Risikoversicherung mit 27 Krankheiten). Durch einen Versicherungsvergleich
erhalten Sie auch ein Angebot der Grundfähigkeitsversicherung Dialog (Dread-Disease-Zusatzoption zur BU-Versicherung bei einer schweren Krankheit).
Grundfähigkeitsversicherung Generali (Dread-Disease-Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung).
Grundfähigkeitsversicherung Nürnberger (Schnellhilfe Zusatzbaustein zur BU-Versicherung mit fünf Krankheiten bis zu 30.000 EUR). Grundfähigkeitsversicherung ACE Europe (Dread-Disease-Zusatzbaustein
zur Gruppen-Unfallversicherung mit drei versicherten Krankheiten und bis zu 50.000 EUR). Grundfähigkeitsversicherung MLP IKK Direkt Münchener Verein (Clever Care als
Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Dread-Disease-Baustein mit 34 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung AIG Europe (Ladyprotect Brustkrebsversicherung mit sieben
Krankheitsbildern und max. 10.000 EUR Einmalleistung).
Grundfähigkeitsversicherung
Verlust von Gliedmaßen - Versichert ist im Rahmen einer «Dread»-«Disease»-Versicherung im Allgemeinen der Verlust von mindestens zwei Gliedmaßen oberhalb
der Hand- bzw. Fußgelenke. Geleistet wird teilweise auch bei erfolgter Replantation (Wiederannähen) der abgetrennten Gliedmaßen. Multiple Sklerose - Multiple
Sklerose ist eine fortschreitende Erkrankung des zentralen Nervensystems, wobei die die Nervenfaser umgebende Schutzschicht (Myelin) in Gehirn und Rückenmark
zerstört wird.
Versichert im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung sind im Allgemeinen: Nierentransplantation, Herztransplantation, Lebertransplantation,
Lungentransplantation, Knochenmarktransplantation bzw. Stammzelltransplantation, Transplantation der Bauchspeicheldrüse. Schwere Erkrankungen oder
Verletzungen können Organe so stark schädigen, dass eine Behandlung nur durch die Entfernung des kranken und die Transplantation eines gesunden Organs
möglich ist. Für viele Organe bestehen lange Wartelisten, da nicht ausreichend Transplantate zur Verfügung stehen.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Es wird nicht geleistet bei vorsätzlicher Ausführung oder dem strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens. Es wird nicht bei Alkohol-, Drogen- oder
Medikamentenmissbrauch geleistet. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn, dauert während der
Laufzeit des Vertrages an und endet in den in den Versicherungsbedingungen geregelten Fällen. Der Vertrag besteht auf unbestimmte Zeit und endet entweder,
wenn zum Beispiel, der Versicherungsfall eingetreten ist.
Außerdem kann es durchaus geschehen, dass jemand seinen Beruf nicht mehr halbschichtig ausüben kann und trotzdem keine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhält, da
keine schwere Erkrankung oder OP eingetreten ist. Nicht jeder Herzinfarkt führt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Selbst für nicht versicherbare
Personen in der BU-Versicherung dürfte es kaum realistisch sein, einen Versicherungsschutz über die Grundfähigkeitsversicherung zu erlangen. Vielleicht ist die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann noch eine Alternative.
Es wird nicht geleistet bei Ansteckung mit einen HIV-Immunschwächevirus oder wenn der Versicherungsfall im Zusammenhang mit einem erworbenen
Immundefektsyndrom (Aida) oder einer ähnlichen Immunschwächekrankheit oder einem damit verbundenen Syndrom steht. Es wird aber geleistet, wenn die
tariflichen Voraussetzungen für einen möglicherweise vorgesehenen Deckungsschutz bei HIV-Infektion durch Bluttransfusion oder als Folge einer bestimmten
beruflichen Tätigkeit vorliegen.
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