Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Schwerer Unfall - Nach schweren Unfällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Leistungsanspruch (nähere Angaben hierzu entnehmen Sie bitte den
Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs). Ein Unfall im Sinne dieser Definition liegt vor, wenn durch ein plötzlich von außen auf den
Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung eintritt. Progressive supranukleäre Blickparese - Die progressive supranukleäre Parese
ist eine Erkrankung des Gehirns.
HIV-Infektion durch Bluttransfusion - Human immunodeficiency virus (HIV) ist allgemein bekannt als das Virus, welches das Acquiredimmune deficiency syndrome
(AIDS) auslöst. Das Virus wird vor allem auf sexuellem Weg, aber auch durch Kontakt mit infiziertem Blut übertragen. Versichert im Rahmen einer
Grundfähigkeitsversicherung ist die HIV-Infektion durch eine Bluttransfusion oder als Besonderheit die HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter
beruflicher Tätigkeiten.
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit - Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) ist eine fortschreitende Erkrankung des Gehirns, bei der das Hirngewebe durch
Zellverluste und Eiweißablagerungen geschädigt wird. Sie macht sich durch einen langsam fortschreitenden Verlust zunächst der geistigen Fähigkeiten und
später auch der Koordination von willkürlichen Bewegungen bemerkbar. Operation am offenen Herzen - Eine Herzklappenerkrankung kann eine Operation am offenen
Herzen notwendig machen, bei der ein Herzklappenersatz oder -dilatation eingeführt wird.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Wenn der Gesetzgeber die Ersetzung der Zustimmung der Versicherungsnehmer in allen Sparten der Lebensversicherung ermöglichen wollte, hätte es im Übrigen
auf der Hand gelegen, dies in einer selbständigen Gesetzesvorschrift zu tun, statt die Bestimmung einer Spezialregelung für nur einen Teil der
Lebensversicherung. Ob diesen systematischen Erwägungen der Vorzug zu geben ist, kann der Senat offen lassen, weil es auf die Entscheidung dieser Streitfrage
im vorliegenden Fall nicht ankommt.
Eine reine Risikoversicherungen, etwa die Todesfallversicherung mit fester Laufzeit, die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, die Unfallzusatzversicherung,
die Grundfähigkeitsversicherung (Versicherungsfall ist eine schwere Erkrankung) und die Pflegeversicherung. Bei der gemischten, kapitalbildenden
Lebensversicherung (Kapitalversicherung, Rentenversicherung, fondsgebundene Lebensversicherung) ist der Eintritt der Leistungspflicht des Versicherers dem
Grunde nach gewiss.
Der Fortbestand eines Unternehmens kann durch den plötzlichen Tod eines leitenden Mitarbeiters gefährdet werden, wenn das Know-how und die Kunden- sowie
Bankverbindungen allein auf diese Person zurückzuführen sind. Neue Keyman-Produkte beinhalten neben der reinen Todesfallabsicherung zusätzlichen
Versicherungsschutz bei schwere Erkrankungen («Dread» «Disease»). Deshalb kann es notwendig sein, dieses Risiko abzusichern. Hierzu wird eine Versicherung
wird auf das Leben der Führungskraft zugunsten des Betriebes abgeschlossen.
Grundfähigkeitsversicherung
Vorausgeschickt werden muss in diesem Zusammenhang, dass es keine brancheneinheitliche und angebotsübergreifende Definition der Krankheitsbilder gibt,
sondern im Gegenteil jeder Versicherer seine eigenen Formulierungen und Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung verwendet. Dies macht eine direkte
Vergleichbarkeit der verschiedenen Angebote äußerst problematisch. Hinzu kommt noch verschärfend, dass längst nicht alle der rund zehn Anbieter auch alle
Krankheiten versichern.
Der Versicherungsschutz zur Absicherung bei schweren Erkrankungen besitzt als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich seine Berechtigung. Hier
werden die Tarifalternativen beleuchtet und der Deckungsumfang gewürdigt. Bei der Grundfähigkeitsversicherung Deckung handelt es sich um die Absicherung des Ausfalls
der Arbeitskraft aufgrund des Eintritts einer u.U. lebensbedrohlichen, schweren Erkrankung oder eines bestimmten Unfalls oder eines chirurgischen Eingriffs.
Genauer übersetzt bedeutet Grundfähigkeitsversicherung die gefürchtete Krankheit.
Zum Teil werden auch zusätzliche Leistungseinschlüsse wie z.B. operative Leistungen und Behandlungsmethoden wie Organtransplantationen, Bypass-OP,
Herzklappenoperation, OP am offenen Herzen, Angioplastie am Herzen, Aortenplastik eingeschlossen oder Leistungen nach schwerem Unfall, nach Verbrennungen,
bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, bei vollständiger Erwerbsminderung oder beim Verlust von Gliedmaßen oder der vollständigen Abhängigkeit von einer
dritten Person gewährt.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung nähert sich einer BUV oder BUZ immer weiter an, je mehr Krankheitsursachen zu einer entsprechenden Leistung, einer
Kapitalzahlung, führen können. Maximal sind derzeit versicherbar, Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit, Nierenversagen, Organtransplantation,
Multiple Sklerose, Lähmung, Benigner Gehirntumor, Taubheit, Operation der Aorta, Herzklappenoperation, Verlust von Gliedmaßen, Operation von Koronararterien,
Parkinsonsche Krankheit, Koma, schwere Verbrennungen.
Über den Zusatz-Risikobaustein werden schwerwiegende Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit versichert. Die
Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt und bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Die
Auszahlungssumme löst bei einer der genannten schwerwiegenden Erkrankungen den Kredit in der vereinbarten Höhe ab. Es keine Mehrkosten für den
Versicherungsvergleich an.
Canada Life, Gothaer, Skandia, Quantum Leben bieten einen eigenständigen Vertrag an, während LV 1871, Generali, Helvetia, Delta Lloyd und DBV-Winterthur
(AXA) Zusatzversicherungen offerieren. MLP kooperiert mit dem Münchener Verein bei einem «Dread»-«Disease»-Baustein zur Krankenhaus-Zusatzversicherung. Das
ACE-Angebot erweitert als Zusatzbaustein die Gruppenunfallversicherung. Das AIG-Angebot bietet ausschließlich Versicherungsschutz gegen Brust-, Eierstock-,
Eileiter-, Gebärmutter-, Gebärmutterhals-, Scheiden- und Schamlippenkrebs für Frauen.
Grundfähigkeitsversicherung
Verlust von Gliedmaßen - Versichert ist im Rahmen einer «Dread»-«Disease»-Versicherung im Allgemeinen der Verlust von mindestens zwei Gliedmaßen oberhalb
der Hand- bzw. Fußgelenke. Geleistet wird teilweise auch bei erfolgter Replantation (Wiederannähen) der abgetrennten Gliedmaßen. Multiple Sklerose - Multiple
Sklerose ist eine fortschreitende Erkrankung des zentralen Nervensystems, wobei die die Nervenfaser umgebende Schutzschicht (Myelin) in Gehirn und Rückenmark
zerstört wird.
Versichert im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung sind im Allgemeinen: Nierentransplantation, Herztransplantation, Lebertransplantation,
Lungentransplantation, Knochenmarktransplantation bzw. Stammzelltransplantation, Transplantation der Bauchspeicheldrüse. Schwere Erkrankungen oder
Verletzungen können Organe so stark schädigen, dass eine Behandlung nur durch die Entfernung des kranken und die Transplantation eines gesunden Organs
möglich ist. Für viele Organe bestehen lange Wartelisten, da nicht ausreichend Transplantate zur Verfügung stehen.
Schwere Rheumatoide Arthritis - Die Rheumatoide Arthritis ist weltweit die häufigste entzündliche Gelenkerkrankung. Arthritis ist eine nur im Deutschen
gebräuchliche Definition für entzündliche Gelenkerkrankungen. In der englischen Literatur wird dieser Begriff grundlegend anders verwendet. In Deutschland
leiden etwa 800.000 Patienten daran. Frauen sind zwei- bis dreimal häufiger betroffen als Männer. Die Rheumatoide Arthritis kann in jedem Lebensalter
auftreten. Typisch ist der gleichzeitige schmerzhafte Befall mehrerer Gelenke.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Es wird nicht geleistet bei vorsätzlicher Ausführung oder dem strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens. Es wird nicht bei Alkohol-, Drogen- oder
Medikamentenmissbrauch geleistet. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn, dauert während der
Laufzeit des Vertrages an und endet in den in den Versicherungsbedingungen geregelten Fällen. Der Vertrag besteht auf unbestimmte Zeit und endet entweder,
wenn zum Beispiel, der Versicherungsfall eingetreten ist.
Teilweise sehen die Tarifbedingungen der Grundfähigkeitsversicherung die Beitragserhöhungsmöglichkeit (Beitragsanpassung) durch den Versicherer vor. Verursacher solcher Erhöhungen können
eine schlechte Fondsentwicklung, gestiegene Kosten oder schlechte Verzinsung der Kapitalanlagen sein. Teilweise wird eine fünfjährige Beitragsgarantiezeit
gewährt (Gothaer, Skandia). Die Versicherungsprämie ist in den Fällen einer Keyman-Police eines Unternehmens von diesem als eine Betriebsausgabe
absetzbar. Rückkaufswerte müssen bilanziell aktiviert werden.
Auffällig ist allerdings auch, dass die bisherigen Dread-Disease-Angebote zumeist die zentralen Zivilisationskrankheiten wie Psyche, Erkrankungen der
Gelenke und der Wirbelsäule ebenso unberücksichtigt lassen wie Kreislauferkrankungen. Der Leistungsausschlusskatalog ist tarifabhängig und unterschiedlich,
doch existieren einige gemeinsame Ausschlusssachverhalte. Es besteht kein Versicherungsschutz bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall
oder absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.
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