Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Pflegebedürftigkeit - Mit Pflegebedürftigkeit bezeichnet man einen Zustand, in dem eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden
Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen
der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Diese werden in der Regel durch Angehörige erbracht. Aufgrund des demografischen Wandels in den Industrieländern,
wonach die Zahl der alten und betagten Menschen zunimmt und die Zahl der erwerbstätigen Erwachsenen abnimmt.
Systematischer Lupus erythematodes - Der systemische Lupus erythematodes (SLE) ist eine Autoimmunerkrankung und wird auch Wolfskrankheit genannt. Hierbei
handelt es sich um eine durch die Grundfähigkeitsversicherung abgedeckte Erkrankung des Abwehrsystems, bei der körpereigene Abwehrzellen bestimmte körpereigene Zellbestandteile angreifen. Diese chronische
und von Rückfällen geprägte Erkrankung äußert sich in einer Vielzahl von Beschwerden. Es kommt zu entzündlichen Veränderungen an Blutgefäßen, Haut, Nieren,
Gelenken und anderen inneren Organen.
Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) - Aplastische Anämie ist das irreversibles Versagen der Blutbildung des Knochenmarks, welche zu Anämie, Neutropenie
und Thrombopenie führt. Anämie (Verminderung der roten Blutkörperchen), Neutropenie (Verminderung der weißen Blutkörperchen) und Thrombopenie (Verminderung
der Blutplättchen) sind Bezeichnungen für eine Verminderung der Zellen im Blut. Ohne eine Behandlung ist die Gesellschaft zunehmend mit den Problemen konfrontiert,
die sich aus der Krankheitsstadium ergeben.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Wenn der Gesetzgeber die Ersetzung der Zustimmung der Versicherungsnehmer in allen Sparten der Lebensversicherung ermöglichen wollte, hätte es im Übrigen
auf der Hand gelegen, dies in einer selbständigen Gesetzesvorschrift zu tun, statt die Bestimmung einer Spezialregelung für nur einen Teil der
Lebensversicherung. Ob diesen systematischen Erwägungen der Vorzug zu geben ist, kann der Senat offen lassen, weil es auf die Entscheidung dieser Streitfrage
im vorliegenden Fall nicht ankommt.
Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist. Diese Häufung muss aber die Folge einer
Änderung der Verhältnisse seit Abschluss der Versicherung und die Beitragserhöhung zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge erforderlich sein.
Eine solche Beitragsanpassungsklausel findet sich in den Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Pflegerentenversicherung und
der Pflegerenten-Zusatzversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung.
Der Gesetzgeber habe durch § 172 VVG bewusst nur solche Lebensversicherungen erfasst, bei denen die Realisierung des versicherten Risikos bei Abschluss des
Vertrages noch ungewiss sei. Das Treuhänderverfahren sei daher nur bei Pflege-, Dread»-«Disease-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
anzuwenden. So finde sich auch die einzige Parallelvorschrift im Bereich der Krankenversicherung (§ 178g VVG), bei der die Eintrittspflicht in gleicher
Weise ungewiss sei.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Versicherungsform stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum und ist dort unter dem Begriff critical illness bekannt und verbreitet. Die Vertragsform wird
in Deutschland auch als Schwere Krankheiten-Versicherung bezeichnet und besitzt schon seit Jahren eher marginale Bedeutung. Ursprünglich kommt die Grundfähigkeitsversicherung
aus Südafrika, wo 1983 die ersten Versicherungen gegen schwere Erkrankungen entwickelt wurden. Mitte der achtziger Jahre gelangte diese neue Vertragsform nach
Großbritannien, wurde erfolgreich eingeführt.
Die Grundfähigkeitsversicherung bei Angioplastie am Herzen - Die Durchführung einer Angioplastie erfolgt durch eine Ballon-Dilatation, Atherektomie, Rotarablation, Laserbehandlung oder
Implantation von Stents bei mindestens 70 Prozent Verengung in mindestens zwei Koronararterien. Mit verschiedenen Techniken können Herzkranzgefäße erweitert
werden. Herzklappenoperation - Wenn eine Herzklappe nicht richtig funktioniert, weil sie verengt ist oder nicht vollständig schließt, kann eine Operation
erforderlich sein. Hierbei wird die betroffene Herzklappe wiederhergestellt.
Zum Teil werden auch zusätzliche Leistungseinschlüsse wie z.B. operative Leistungen und Behandlungsmethoden wie Organtransplantationen, Bypass-OP,
Herzklappenoperation, OP am offenen Herzen, Angioplastie am Herzen, Aortenplastik eingeschlossen oder Leistungen nach schwerem Unfall, nach Verbrennungen,
bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, bei vollständiger Erwerbsminderung oder beim Verlust von Gliedmaßen oder der vollständigen Abhängigkeit von einer
dritten Person gewährt.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Tarife unterscheiden sich auch insofern, als einige Anbieter die Grundfähigkeitsversicherung als reine Risikoabsicherung anbieten, während andere wiederum
eine fonds- und damit investmentgebundenen Überschussverwendung mit einer Schlusszahlung verbinden. Beispielhafte Gegenüberstellung der versicherten
Krankheiten der leistungsstärksten Anbieter von selbständigen «Dread»-«Disease»-Versicherungen. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags hängt nicht zuletzt vom
Umfang der zu versicherten Krankheiten ab.
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung, sondern eine u. U. Sinn machende Ergänzungsmaßnahme ähnlich einer
Unfallversicherung. Wer z. B. die Rentenhöchstgrenzen in der BUZ oder BUV ausgeschöpft hat, aber darüber hinaus noch Versorgungsbedarf hat oder als Keyman
(Schlüsselposition) in einem Unternehmen tätig ist, kann einen mit einem Versicherungsvergleich
einen ergänzenden Versicherungsschutz gebrauchen.
Grundfähigkeitsversicherung Helvetia Leben (Dread-Disease-Zusatzdeckung zur BU-Versicherung und BUZ in den Varianten mit sieben oder zehn schweren Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung
Delta Lloyd Leben (Dread-Disease-Zusatzdeckung zur BU-Versicherung und BUZ mit sieben schweren Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung Quantum Leben AG/ NZL (Dread-Disease-Versicherung
nzl plan for life-protection, mit drei Leistungsstufen und dabei 18, 28 oder 38 versicherten Krankheiten). Canada Life, Gothaer, Skandia, Quantum Leben
bieten einen eigenständigen Vertrag an.
Grundfähigkeitsversicherung
Abhängigkeit von einer dritten Person (ab 18. bis 65. Geburtstag) - Die Abhängigkeit von einer dritten Person bei Verlust der Fähigkeit einer selbstständigen
Existenz ist gegeben, wenn jemand nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur
Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Zu den Aktivitäten
des täglichen Lebens gehören z.B. Baden und Duschen, Be- und Entkleiden.
Fortgeschrittene Lungenerkrankung - Bei der sogenannten chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung kommt es zu einer Verengung großer Bereiche der Atemwege,
was vor allem beim Ausatmen zu einem erhöhten Atemwegswiderstand führt. Eine Folge kann die Ausbildung eines Emphysems sein, d.h., der normale Aufbau der
Lunge ist zerstört und es kommt zu einer Lungenblähung. Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenerkrankung - Die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung
ist eine durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherte Erkrankung der Bauchspeicheldrüse, die den teilweisen oder kompletten Verlust des Organs zur Folge hat.
Kinderlähmung (Poliomyelitis) - Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im
Rückenmark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgruppen betreffen, kann es zu
Muskelschwund mit anschließender Deformation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer
Lähmung bei Kindern und wurde aus diesem Grund als Kinderlähmung bezeichnet.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Es wird aber geleistet, wenn nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit begangen worden ist. Bei kriegerischen Ereignissen oder feindseligen Handlungen wie Terrorakten kann die Leistung ausschließlich bei
fondsbasierten Tarifen in der Leistung des Anteilguthabens zum Eintrittstag bestehen. Gedeckt sind solche Ereignisse bei Aufenthalten außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland innerhalb der ersten zehn Tage seit Ausbruch der Ereignisse.
Teilweise werden bei einzelnen Erkrankungen Karenzzeiten oder Wartezeiten vorgesehen (z.B. bei Krebs Karenzzeit von drei Monaten bei Skandia, Gothaer,
DBV-Winterthur, Wartezeit von sechs Monaten bei Canada Life). Grundsätzlich sind im Bereich der versicherten Krankheiten bestimmte Abwandlungen oder
Besonderheiten des Krankheitsbildes nicht durch die Grundfähigkeitsversicherung ausgeschlossen. Viele Krankheiten sind aber nicht pauschal versicherbar, es existieren zu viele Grauzonen, in denen
sich dann Leistungsfälle bewegen würden.
Auffällig ist allerdings auch, dass die bisherigen Dread-Disease-Angebote zumeist die zentralen Zivilisationskrankheiten wie Psyche, Erkrankungen der
Gelenke und der Wirbelsäule ebenso unberücksichtigt lassen wie Kreislauferkrankungen. Der Leistungsausschlusskatalog ist tarifabhängig und unterschiedlich,
doch existieren einige gemeinsame Ausschlusssachverhalte. Es besteht kein Versicherungsschutz bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall
oder absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.
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