Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Schwere Kopfverletzung - Versichert im Rahmen einer «Dread»-«Disease»-Absicherung sind schwere Kopfverletzungen mit dauerhaften neurologischen Ausfällen oder
Verlust der intellektuellen Fähigkeiten. Koma - Koma beschreibt einen Zustand tiefer Bewusstlosigkeit. Ein im Koma befindlicher Patient ist unfähig, auf
irgendeine Form physikalischer Stimulation zu reagieren bzw. Kontrolle über die eigenen Körperfunktionen auszuüben. Es gibt verschiedene Komatiefen,
abhängig von der Reaktionsfähigkeit auf äußere Reize.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen an Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Das
sind neben Schädel-Hirn- und Rückenmarksverletzungen eine Vielzahl von neurologischen Krankheiten wie zum Beispiel das Parkinson-Syndrom, Demenzen,
Schlaganfall und Epilepsie. Diese durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherten Erkrankungen verursachen nicht nur großes menschliches Leid, sie sind auch mit enormen Kosten verbunden und die häufig
notwendige lebenslange Betreuung.
SLE - Die SLE gehört in die Gruppe der Bindegewebserkrankungen, den sogenannten Kollagenosen und zählt damit zu den rheumatischen Erkrankungen. Sie verläuft meist
chronisch, nimmt aber in seltenen Fällen auch einen akuten Verlauf. In Europa wurde die Krankheit durch den britischen Sänger Seal bekannt, der seit seiner
Kindheit an ihr leidet. Erkranken können jedoch Menschen jeden Alters. Am häufigsten betroffen sind Frauen zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr. Bei Kindern
tritt die Krankheit vorwiegend zwischen dem elften und 15. Lebensjahr auf.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Bei Eintritt definierter schwerer Erkrankungen bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, die Zahlung eines Versorgungskapitals zu vereinbaren, ohne dass
dies zu einer Beeinträchtigung der Höhe der Altersversorgung über die Rentenversicherung führt. Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine
Zusatzleistung für den unfallbedingten Todesfall vereinbart werden. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim
Krankheitsbegriff zu finden, als bei der Altersvorsorge über Lebensversicherungen.
Die Grundfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung soll eine finanzielle Soforthilfe bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung bieten. Eine DDZ ist
dementsprechend kein Ersatz für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, da es hier nicht um den laufenden Einkommensverlust im Falle des Eintritts einer
Berufsunfähigkeit geht (vgl. auch Ziffer 1.5 dieses Beitrages). Nahezu 50 Prozent aller Fälle einer Berufsunfähigkeit sind auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Rückenleiden, Psychosen und Neurosen zurückzuführen.
Der Gesetzgeber habe durch § 172 VVG bewusst nur solche Lebensversicherungen erfasst, bei denen die Realisierung des versicherten Risikos bei Abschluss des
Vertrages noch ungewiss sei. Das Treuhänderverfahren sei daher nur bei Pflege-, Dread»-«Disease-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
anzuwenden. So finde sich auch die einzige Parallelvorschrift im Bereich der Krankenversicherung (§ 178g VVG), bei der die Eintrittspflicht in gleicher
Weise ungewiss sei.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Anzahl der versicherten schweren Erkrankungen hat gleichzeitig erheblichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Je mehr Krankheiten versichert werden, desto
teurer der Versicherungsschutz. Herzinfarkt (Myokardinfarkt) - Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge mangelnder Sauerstoffversorgung
ein Bereich des Herzmuskels abstirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herzkranzarterie. Fast jeder zweite Todesfall in Deutschland ging
im Jahr 2001 auf eine Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems zurück.
Der Versicherungsschutz zur Absicherung bei schweren Erkrankungen besitzt als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich seine Berechtigung. Hier
werden die Tarifalternativen beleuchtet und der Deckungsumfang gewürdigt. Bei der Grundfähigkeitsversicherung Deckung handelt es sich um die Absicherung des Ausfalls
der Arbeitskraft aufgrund des Eintritts einer u.U. lebensbedrohlichen, schweren Erkrankung oder eines bestimmten Unfalls oder eines chirurgischen Eingriffs.
Genauer übersetzt bedeutet Grundfähigkeitsversicherung die gefürchtete Krankheit.
Aortenplastik - Unter der Aortenplastik versteht man eine chirurgische Maßnahme zur Beseitigung von Verengungen, Dissektionen oder Aneurysmen einer Aorta.
Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brustkorb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien den gesamten Körper mit
sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose) verengt sein, die sich an den Gefäßwänden ablagern. Ausbuchtungen der
Gefäßwände (sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursachen.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Pensions-Rentenversicherung kombiniert eine Altersvorsorge mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse
zuschneiden, sodass ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf für den Fall einer schweren Erkrankung Grundfähigkeitsversicherung und die Absicherung des
Berufsunfähigkeitsrisikos eingeschlossen werden kann.
Potentielle Personen für Absicherungsmaßnahmen dieser Art sind leitende und führende Angestellte, hochqualifizierte Spezialisten, wertvolle Mitarbeiter. Auch
eine sog. Teilhaberversicherung mit wechselseitiger Absicherung ist bei einigen Anbietern durch einen Versicherungsvergleich erhältlich. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen, aber
auch in Anwaltskanzleien, Arztpraxen etc. ist der Ausfall des Teilhabers oder Partners u.U. existenzbedrohend. Eine finanzielle Absicherung bei Tod gegenüber
möglichen Erbansprüchen von Hinterbliebenen.
Das Risiko der Berufsunfähigkeit wird überwiegend unterschätzt. In der Regel sind Krankheiten und seltener Unfälle die Ursache einer Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit. Die Beitragsbefreiung und Rentenleistung sollte der Vertragsdauer des Hauptvertrages angepasst werden. Auf kundenfreundliche Bedingungen
sollte ebenfalls nicht verzichtet werden. Bei Eintritt einer bestimmten schweren Erkrankung wird eine vereinbarte Dread-Disease-Leistung fällig. Auch eine
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung ist versicherbar.
Grundfähigkeitsversicherung
Abhängigkeit von einer dritten Person (ab 18. bis 65. Geburtstag) - Die Abhängigkeit von einer dritten Person bei Verlust der Fähigkeit einer selbstständigen
Existenz ist gegeben, wenn jemand nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur
Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Zu den Aktivitäten
des täglichen Lebens gehören z.B. Baden und Duschen, Be- und Entkleiden.
Fortgeschrittene Lebererkrankung - Eine fortgeschrittene Lebererkrankung hat das Versagen der meisten oder sogar aller Leberfunktionen zur Folge.
Charakteristische Anzeichen für diese durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherte Erkrankung sind: Hepatische Enzelphalopathie (Bewusstseinsstörungen und Persönlichkeitsveränderungen als Folge des
Leberversagens), Wasserbauch, Gelbsucht (lässt die Haut gelblich erscheinen und ist üblicherweise ein Anzeichen für eine nicht richtig funktionierende Leber)
oder Varizen (Krampfadern) in der Speiseröhre oder im Magen.
Gutartiger Hirntumor - Innerhalb des Schädels können sie jedoch durch Verlegung des Liquorsystems zu einem erhöhten Hirndruck führen. Da sie auch lebenswichtige Strukturen
verdrängen können, ist der Begriff gutartig hier irreführend und bezieht sich in erster Linie auf eine mögliche Heilung, da die Tumoren nicht in das
umliegende Gewebe infiltrieren. Abgesehen von einigen sehr speziellen Ausnahmen metastasieren Hirntumoren nie. Bösartige Hinrtumoren wachsen infiltrierend,
das heißt sie sind nicht scharf vom umliegenden Gewebe getrennt.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Es wird nicht geleistet bei vorsätzlicher Ausführung oder dem strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens. Es wird nicht bei Alkohol-, Drogen- oder
Medikamentenmissbrauch geleistet. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn, dauert während der
Laufzeit des Vertrages an und endet in den in den Versicherungsbedingungen geregelten Fällen. Der Vertrag besteht auf unbestimmte Zeit und endet entweder,
wenn zum Beispiel, der Versicherungsfall eingetreten ist.
Teilweise wird die Grundfähigkeitsversicherung auch als sog. Keyman-Policen vereinbart. Dabei versichert ein Unternehmen z.B. seinen Geschäftsführer, um im Fall des Ausfalls
des Geschäftsführers durch den Eintritt einer schweren, lebensbedrohlichen Erkrankung seinen Ausfall besser kompensieren zu können, indem Geld und Liquidität
z.B. für das Engagement einer Ersatzkraft bereitgestellt wird. Eine vereinbarte Kapitalleistung einer Grundfähigkeitsversicherung kann damit dringend benötigte finanzielle
Spielräume gewähren um den Ausfall einer Führungskraft auszugleichen.
Es wird nicht geleistet bei Ansteckung mit einen HIV-Immunschwächevirus oder wenn der Versicherungsfall im Zusammenhang mit einem erworbenen
Immundefektsyndrom (Aida) oder einer ähnlichen Immunschwächekrankheit oder einem damit verbundenen Syndrom steht. Es wird aber geleistet, wenn die
tariflichen Voraussetzungen für einen möglicherweise vorgesehenen Deckungsschutz bei HIV-Infektion durch Bluttransfusion oder als Folge einer bestimmten
beruflichen Tätigkeit vorliegen.
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