Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Pflegebedürftigkeit - Mit Pflegebedürftigkeit bezeichnet man einen Zustand, in dem eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden
Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen
der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Diese werden in der Regel durch Angehörige erbracht. Aufgrund des demografischen Wandels in den Industrieländern,
wonach die Zahl der alten und betagten Menschen zunimmt und die Zahl der erwerbstätigen Erwachsenen abnimmt.
HIV-Infektion durch Bluttransfusion - Human immunodeficiency virus (HIV) ist allgemein bekannt als das Virus, welches das Acquiredimmune deficiency syndrome
(AIDS) auslöst. Das Virus wird vor allem auf sexuellem Weg, aber auch durch Kontakt mit infiziertem Blut übertragen. Versichert im Rahmen einer
Grundfähigkeitsversicherung ist die HIV-Infektion durch eine Bluttransfusion oder als Besonderheit die HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter
beruflicher Tätigkeiten.
SLE - Die SLE gehört in die Gruppe der Bindegewebserkrankungen, den sogenannten Kollagenosen und zählt damit zu den rheumatischen Erkrankungen. Sie verläuft meist
chronisch, nimmt aber in seltenen Fällen auch einen akuten Verlauf. In Europa wurde die Krankheit durch den britischen Sänger Seal bekannt, der seit seiner
Kindheit an ihr leidet. Erkranken können jedoch Menschen jeden Alters. Am häufigsten betroffen sind Frauen zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr. Bei Kindern
tritt die Krankheit vorwiegend zwischen dem elften und 15. Lebensjahr auf.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Zu den versicherten Erkrankungen zählen unter anderem, Krebs, Blindheit, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Gehirnschlag, Organtransplantation, Lähmung
Parkinsonsche Krankheit, Bypassoperation, Benigner Gehirntumor, Nierenversagen, Herzklappenoperation, Schwere Verbrennungen, Völlige Taubheit, Operation der
Aorta, Koma, Pflegebedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit. Abruftarife oder Options-Tarife oder flexible Ablaufphase ermöglichen dem VN, in den letzten fünf
Jahren der Versicherungsdauer den Auszahlungszeitpunkt frei zu wählen.
Die Grundfähigkeitsversicherung als Zusatzversicherung soll eine finanzielle Soforthilfe bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung bieten. Eine DDZ ist
dementsprechend kein Ersatz für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, da es hier nicht um den laufenden Einkommensverlust im Falle des Eintritts einer
Berufsunfähigkeit geht (vgl. auch Ziffer 1.5 dieses Beitrages). Nahezu 50 Prozent aller Fälle einer Berufsunfähigkeit sind auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Rückenleiden, Psychosen und Neurosen zurückzuführen.
Der Gesetzgeber habe durch § 172 VVG bewusst nur solche Lebensversicherungen erfasst, bei denen die Realisierung des versicherten Risikos bei Abschluss des
Vertrages noch ungewiss sei. Das Treuhänderverfahren sei daher nur bei Pflege-, Dread»-«Disease-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen
anzuwenden. So finde sich auch die einzige Parallelvorschrift im Bereich der Krankenversicherung (§ 178g VVG), bei der die Eintrittspflicht in gleicher
Weise ungewiss sei.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bereits bei der Feststellung bestimmter schwerer Krankheiten bzw. bei der Anwendung bestimmter Behandlungsmethoden. Sie erbringt ihre
Leistungen auf der Grundlage der sog. Gefahrtragungstheorie, d.h., dass die Leistung einer Versicherung bereits bei der Übernahme der Gefahr durch die
Risikotragung während der Vertragsdauer beginnt. Man unterscheidet grob nach zwei Produktgestaltungen: Grundfähigkeitsversicherung als Hauptversicherung - eigenständiger
Risikovertrag und als Zusatzversicherung
Der Versicherungsschutz zur Absicherung bei schweren Erkrankungen besitzt als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich seine Berechtigung. Hier
werden die Tarifalternativen beleuchtet und der Deckungsumfang gewürdigt. Bei der Grundfähigkeitsversicherung Deckung handelt es sich um die Absicherung des Ausfalls
der Arbeitskraft aufgrund des Eintritts einer u.U. lebensbedrohlichen, schweren Erkrankung oder eines bestimmten Unfalls oder eines chirurgischen Eingriffs.
Genauer übersetzt bedeutet Grundfähigkeitsversicherung die gefürchtete Krankheit.
Aortenplastik - Unter der Aortenplastik versteht man eine chirurgische Maßnahme zur Beseitigung von Verengungen, Dissektionen oder Aneurysmen einer Aorta.
Die Aorta ist die Hauptschlagader des Körpers und liegt im Brustkorb bzw. Bauchraum. Sie versorgt über von ihr abgehende Arterien den gesamten Körper mit
sauerstoffreichem Blut. Die Aorta kann durch Gefäßverkalkungen (Arteriosklerose) verengt sein, die sich an den Gefäßwänden ablagern. Ausbuchtungen der
Gefäßwände (sog. Aneurysmen) können eine Erweiterung der Aorta verursachen.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitsversicherung Canada Life (Schwere Krankheiten-Vorsorge als fondsbasierte Risikoversicherung mit 36 Krankheiten, Tarifvarianten: Keyperson-Absicherung und
Schwere Krankheiten-Vorsorge Kinder mit anderen Schwerpunkten). Grundfähigkeitsversicherung Skandia Life (Mit Basis- und Komfort-Variante und als Zusatzversicherung zur
fondsgebundenen Rentenversicherung mit bis zu 33 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung Swiss Life (EMI Plus Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung mit Dread-Disease-Baustein,
Pflegebaustein mit neun Krankheiten, nicht in Kombination mit einer BUZ).
Über den Zusatz-Risikobaustein werden schwerwiegende Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit versichert. Die
Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt und bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Die
Auszahlungssumme löst bei einer der genannten schwerwiegenden Erkrankungen den Kredit in der vereinbarten Höhe ab. Es keine Mehrkosten für den
Versicherungsvergleich an.
Es besteht kein Anspruch auf eine Leistung im Todesfall, sofern ein Anspruch auf Leistung wegen schwerer Krankheit besteht. Die Restschuldversicherer bieten
Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren an, primär gegen das Risiko Tod. Auch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung, Berufsunfähigkeit,
berufsbedingter Umzug, Unfall, Dread Disease, Verlust der selbstständigen Tätigkeit oder Pflegefall sind versicherbar. Banken und Restschuldversicherer
kooperieren oftmals auch in durchaus wechselnden Konstellationen.
Grundfähigkeitsversicherung
Nierenversagen - Aufgabe der Nieren ist es, Abfallstoffe aus dem Blut zu filtern. Wenn die Nieren nicht richtig funktionieren, sammeln sich die Abfallstoffe
im Körper an, was zu lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen führen kann. Sofern eine Niere ausfällt, kann die zweite Niere die Aufgabe mit übernehmen.
Sobald aber beide Nieren nicht mehr in der Lage sind, das Blut zu filtern, muss diese Aufgabe durch eine Dialysemaschine übernommen werden bzw. ist eine
Organtransplantation erforderlich.
Hirntumor - Ein Hirntumor ist eine Gewebswucherung im Bereich des Gehirns oder der Hirnhäute. Hirntumore können mehr oder weniger bösartig sein, setzen
jedoch im Allgemeinen keine Metastasen. Auch diese Erkrankung wird durch die Grundfähigkeitsversicherung versichert.
Meistens entstehen sie aus dem Nervenstützgewebe (Gliome/Astrozytome) oder im Bereich der Hirnhäute oder der Hypophyse oder es handelt sich um Tochtergeschwulste
aus anderen Organen.
Kinderlähmung (Poliomyelitis) - Kinderlähmung ist eine akute infektiöse Erkrankung, die sich durch Muskellähmung aufgrund einer Zerstörung von Zellen im
Rückenmark oder Hirnstamm auszeichnet. Bedingt durch die auftretenden Lähmungen, die eine oder mehrere Extremitäten oder Muskelgruppen betreffen, kann es zu
Muskelschwund mit anschließender Deformation kommen, wenn keine Heilung zu erzielen ist. In früheren Zeiten war diese Krankheit die häufigste Ursache einer
Lähmung bei Kindern und wurde aus diesem Grund als Kinderlähmung bezeichnet.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Wer beispielsweise an Angina pectoris erkrankt, und dies ist mit einer deutlich größeren Wahrscheinlichkeit als z.B. der Eintritt eines Herzinfarktes bei
Männern der Fall, der kann berufsunfähig werden. Diese Erkrankung ist allerdings keine versicherte schwere Erkrankung, wohl aber der Herzinfarkt, der aber
in mehr als 50 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Und im Todesfall wird oft nur eine Teilzahlung geleistet. Auch psychische Leiden und Rückenleiden sind
i.d.R. nicht mitversichert.
Außerdem kann es durchaus geschehen, dass jemand seinen Beruf nicht mehr halbschichtig ausüben kann und trotzdem keine Leistung aus der Grundfähigkeitsversicherung erhält, da
keine schwere Erkrankung oder OP eingetreten ist. Nicht jeder Herzinfarkt führt zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Selbst für nicht versicherbare
Personen in der BU-Versicherung dürfte es kaum realistisch sein, einen Versicherungsschutz über die Grundfähigkeitsversicherung zu erlangen. Vielleicht ist die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann noch eine Alternative.
Versicherungsleistungen sind Betriebseinnahmen und damit steuerlich wirksam. Bei Gesellschaftern einer Personengesellschaft wird eine DD-Versicherung dem
privaten Bereich zuzuordnen sein. Ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben ist im privaten Bereich nicht möglich. Die Versicherungsleistung im Todesfall
und aus der DD-Komponente unterliegt nicht der Einkommensteuer. Die «Dread»-«Disease»-Versicherung ist keine direkte Alternative für eine BU-Absicherung,
denn die zahlt i.d.R. nur einmalig eine größere Summe aus.
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