Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Pflegebedürftigkeit - Mit Pflegebedürftigkeit bezeichnet man einen Zustand, in dem eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden
Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen
der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Diese werden in der Regel durch Angehörige erbracht. Aufgrund des demografischen Wandels in den Industrieländern,
wonach die Zahl der alten und betagten Menschen zunimmt und die Zahl der erwerbstätigen Erwachsenen abnimmt.
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen an Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Das
sind neben Schädel-Hirn- und Rückenmarksverletzungen eine Vielzahl von neurologischen Krankheiten wie zum Beispiel das Parkinson-Syndrom, Demenzen,
Schlaganfall und Epilepsie. Diese durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherten Erkrankungen verursachen nicht nur großes menschliches Leid, sie sind auch mit enormen Kosten verbunden und die häufig
notwendige lebenslange Betreuung.
Taubheit - Der Begriff Gehörlosigkeit bezeichnet das vollständige oder weitgehende Fehlen des Gehörs bei Menschen. Der Begriff wird im deutschen Sprachraum
synonym oder anstelle von Taubheit verwendet. Von Taubheit wird dann gesprochen, wenn die betroffene Person keine akustische Wahrnehmung mehr hat. Taubheit
kann unilateral vorkommen, d.h. auf nur einem Ohr, aber auch bilateral, d.h. beidseitig. Blindheit - Unter Blindheit versteht man den Verlust der Sehfähigkeit,
oder die Einschränkung der Sehfähigkeit.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Welche Erkrankungen als schwere Erkrankungen eingestuft werden, variiert bei den Tarifangeboten der Versicherer zum Teil recht erheblich. Grundsätzlich sind
Herzinfarkt, Schlaganfall, bedrohliche Krebsfolgen, Multiple Sklerose, chronisches Nierenversagen, Querschnittslähmung und Erblindung relevant. Die Leistung
wird im Allgemeinen in Höhe eines konkreten Prozentsatzes der Versicherungssumme festgelegt. Stirbt anschließend der Versicherte oder erlebt dieser den
Ablauftermin der Hauptversicherung, so wird die Versicherungssumme.
Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist. Diese Häufung muss aber die Folge einer
Änderung der Verhältnisse seit Abschluss der Versicherung und die Beitragserhöhung zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge erforderlich sein.
Eine solche Beitragsanpassungsklausel findet sich in den Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Pflegerentenversicherung und
der Pflegerenten-Zusatzversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung.
Aus Billigkeitsgründen bestehen keine Bedenken, Versicherungen mit vorgezogener Leistung bei bestimmten schweren Erkrankungen sogenannte Grundfähigkeitsversicherung als
Lebensversicherungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anzuerkennen, wenn sie einen ausreichenden Mindesttodesfallschutz enthalten und der
Versicherungsfall auf die folgenden Erkrankungen beschränkt ist, die gegenüber der Versicherung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen sind: Herzinfarkt,
Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Aids und Multiple Sklerose.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Anzahl der versicherten schweren Erkrankungen hat gleichzeitig erheblichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Je mehr Krankheiten versichert werden, desto
teurer der Versicherungsschutz. Herzinfarkt (Myokardinfarkt) - Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge mangelnder Sauerstoffversorgung
ein Bereich des Herzmuskels abstirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herzkranzarterie. Fast jeder zweite Todesfall in Deutschland ging
im Jahr 2001 auf eine Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems zurück.
Dabei können diese Deckungen mit anderen Deckungsformen kombiniert werden, zum Beispiel, die Grundfähigkeitsversicherung mit Todesfallschutz, die Grundfähigkeitsversicherung mit erweitertem
Todesfallschutz und mit vorgezogener Leistung, die Grundfähigkeitsversicherung mit erweitertem Todesfallschutz, Zusatzoption Einschluss einer Mitversicherung von Kindern,
Zusatzoption Einschluss Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit, Zusatzoption Einschluss Berufsunfähigkeitsschutz, Zusatzoption Einschluss
Erwerbsunfähigkeitsschutz, Zusatzoption Einschluss Pflegeversicherungsschutz.
Deckungsformen und Zusatzoptionen der Grundfähigkeitsversicherung wie zum Beispiel, die Zusatzoption Einschluss Unfalltod-Zusatzversicherung, Zusatzoption Einschluss Risiko
Zusatzversicherung, Zusatzoption Einschluss Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung, Zusatzoption Einschluss Absicherung auf Gegenseitigkeit (Partner),
Zusatzoption Einschluss Pflegerenten-Zusatzversicherung, Zusatzoption Einschluss Grundfähigkeitenverlust, Zusatzoption Einschluss Schnellhilfe-Versicherung
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Tarife unterscheiden sich auch insofern, als einige Anbieter die Grundfähigkeitsversicherung als reine Risikoabsicherung anbieten, während andere wiederum
eine fonds- und damit investmentgebundenen Überschussverwendung mit einer Schlusszahlung verbinden. Beispielhafte Gegenüberstellung der versicherten
Krankheiten der leistungsstärksten Anbieter von selbständigen «Dread»-«Disease»-Versicherungen. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags hängt nicht zuletzt vom
Umfang der zu versicherten Krankheiten ab.
Über den Zusatz-Risikobaustein werden schwerwiegende Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit versichert. Die
Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt und bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Die
Auszahlungssumme löst bei einer der genannten schwerwiegenden Erkrankungen den Kredit in der vereinbarten Höhe ab. Es keine Mehrkosten für den
Versicherungsvergleich an.
Es besteht kein Anspruch auf eine Leistung im Todesfall, sofern ein Anspruch auf Leistung wegen schwerer Krankheit besteht. Die Restschuldversicherer bieten
Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren an, primär gegen das Risiko Tod. Auch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung, Berufsunfähigkeit,
berufsbedingter Umzug, Unfall, Dread Disease, Verlust der selbstständigen Tätigkeit oder Pflegefall sind versicherbar. Banken und Restschuldversicherer
kooperieren oftmals auch in durchaus wechselnden Konstellationen.
Grundfähigkeitsversicherung
Verlust von Gliedmaßen - Versichert ist im Rahmen einer «Dread»-«Disease»-Versicherung im Allgemeinen der Verlust von mindestens zwei Gliedmaßen oberhalb
der Hand- bzw. Fußgelenke. Geleistet wird teilweise auch bei erfolgter Replantation (Wiederannähen) der abgetrennten Gliedmaßen. Multiple Sklerose - Multiple
Sklerose ist eine fortschreitende Erkrankung des zentralen Nervensystems, wobei die die Nervenfaser umgebende Schutzschicht (Myelin) in Gehirn und Rückenmark
zerstört wird.
Hirntumor - Ein Hirntumor ist eine Gewebswucherung im Bereich des Gehirns oder der Hirnhäute. Hirntumore können mehr oder weniger bösartig sein, setzen
jedoch im Allgemeinen keine Metastasen. Auch diese Erkrankung wird durch die Grundfähigkeitsversicherung versichert.
Meistens entstehen sie aus dem Nervenstützgewebe (Gliome/Astrozytome) oder im Bereich der Hirnhäute oder der Hypophyse oder es handelt sich um Tochtergeschwulste
aus anderen Organen.
Leberzirrhose - Bei einer Leberzirrhose wird Lebergewebe zerstört und zu Narben und Bindegewebe umgewandelt. Zu dieser Vernarbung kommt es, wenn verschiedene
Lebererkrankungen über Jahre hinweg nicht ausheilen können. Wenn viel funktionsfähiges Gewebe fehlt, wird die Leistung des Organs eingeschränkt. Die Leber
hat als größte Drüse des Körpers viele wichtige Aufgaben. Sie unterstützt die Verdauung, den Blutkreislauf, die Blutgerinnung, den Stoffwechsel und den
Hormonkreislauf. Eine Leberzirrhose entsteht am häufigsten aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums.
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Wer beispielsweise an Angina pectoris erkrankt, und dies ist mit einer deutlich größeren Wahrscheinlichkeit als z.B. der Eintritt eines Herzinfarktes bei
Männern der Fall, der kann berufsunfähig werden. Diese Erkrankung ist allerdings keine versicherte schwere Erkrankung, wohl aber der Herzinfarkt, der aber
in mehr als 50 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Und im Todesfall wird oft nur eine Teilzahlung geleistet. Auch psychische Leiden und Rückenleiden sind
i.d.R. nicht mitversichert.
Teilweise werden bei einzelnen Erkrankungen Karenzzeiten oder Wartezeiten vorgesehen (z.B. bei Krebs Karenzzeit von drei Monaten bei Skandia, Gothaer,
DBV-Winterthur, Wartezeit von sechs Monaten bei Canada Life). Grundsätzlich sind im Bereich der versicherten Krankheiten bestimmte Abwandlungen oder
Besonderheiten des Krankheitsbildes nicht durch die Grundfähigkeitsversicherung ausgeschlossen. Viele Krankheiten sind aber nicht pauschal versicherbar, es existieren zu viele Grauzonen, in denen
sich dann Leistungsfälle bewegen würden.
Auffällig ist allerdings auch, dass die bisherigen Dread-Disease-Angebote zumeist die zentralen Zivilisationskrankheiten wie Psyche, Erkrankungen der
Gelenke und der Wirbelsäule ebenso unberücksichtigt lassen wie Kreislauferkrankungen. Der Leistungsausschlusskatalog ist tarifabhängig und unterschiedlich,
doch existieren einige gemeinsame Ausschlusssachverhalte. Es besteht kein Versicherungsschutz bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall
oder absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.
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