Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Bakterielle Meningitis - Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien, Viren,
Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht sein. Allgemein ist die Erkrankung auch als Hirnhautentzündung bekannt und kann zu dauerhaften
Schädigungen führen wie z.B. Blindheit, Taubheit. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit vor 65. Lebensjahr - Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist
der fortschreitende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsvermögen und Intelligenz.
Systematischer Lupus erythematodes - Der systemische Lupus erythematodes (SLE) ist eine Autoimmunerkrankung und wird auch Wolfskrankheit genannt. Hierbei
handelt es sich um eine durch die Grundfähigkeitsversicherung abgedeckte Erkrankung des Abwehrsystems, bei der körpereigene Abwehrzellen bestimmte körpereigene Zellbestandteile angreifen. Diese chronische
und von Rückfällen geprägte Erkrankung äußert sich in einer Vielzahl von Beschwerden. Es kommt zu entzündlichen Veränderungen an Blutgefäßen, Haut, Nieren,
Gelenken und anderen inneren Organen.
Parkinson-Krankheit - Charakteristische Anzeichen für eine Parkinson-Krankheit sind das Schütteln von Kopf und Gliedmaßen, eine Versteifung der
Gesichtsmuskeln, die das Gesicht maskenhaft erscheinen lässt, sowie eine bestimmte, vornüber gebeugte Körperhaltung. Die Parkinson-Krankheit zählt zu den
weltweit häufigsten neurologischen Erkrankungen. Sie trifft etwa 1 bis 5 Prozent der Personen in der zweiten Lebenshälfte. Männer sind etwas häufiger
betroffen als Frauen. Die Parkinson-Krankheit beginnt hauptsächlich zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Bei Eintritt definierter schwerer Erkrankungen bieten einige Versicherer die Möglichkeit an, die Zahlung eines Versorgungskapitals zu vereinbaren, ohne dass
dies zu einer Beeinträchtigung der Höhe der Altersversorgung über die Rentenversicherung führt. Auch zur aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine
Zusatzleistung für den unfallbedingten Todesfall vereinbart werden. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim
Krankheitsbegriff zu finden, als bei der Altersvorsorge über Lebensversicherungen.
Die Grundfähigkeitsversicherung ist in Australien, USA, Belgien, Spanien, Frankreich, Südafrika und Großbritannien sowie der Schweiz verbreitet. Mehrere
deutsche Lebensversicherungsgesellschaften bieten diese Vertragsform inzwischen ebenfalls an. Ziel dieser Versicherung ist es, beim Auftreten einer
schwerwiegenden, möglicherweise lebensbedrohenden Krankheit die entstehenden zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste auszugleichen. Bei erstmaliger
Diagnose einer lebensbedrohenden Erkrankung wird eine einmalige Kapitalzahlung geleistet.
Bei der Grundfähigkeitsversicherung als selbstständige oder auch Zusatzversicherungsvertragsform tritt der Leistungsfall ein, wenn eine schwere Krankheit
nachgewiesen wird. Der Grundgedanke ist dabei nicht unbedingt die Vorziehung der für den Todesfall vorgesehenen Leistung, sondern die rechtzeitige
Zurverfügungstellung von Bargeld, um evtl. teure Auslandsbehandlungen durch Spezialisten, Bypass-Operationen, häusliche Pflege, Wohnungsumbauten,
klimabedingte Wohnungswechsel etc. finanzieren zu können.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Anzahl der versicherten schweren Erkrankungen hat gleichzeitig erheblichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Je mehr Krankheiten versichert werden, desto
teurer der Versicherungsschutz. Herzinfarkt (Myokardinfarkt) - Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge mangelnder Sauerstoffversorgung
ein Bereich des Herzmuskels abstirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herzkranzarterie. Fast jeder zweite Todesfall in Deutschland ging
im Jahr 2001 auf eine Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems zurück.
So reicht die Bandbreite von drei über sechs, 20, 34 bis zu 41 versicherten Krankheiten. Der ausschließliche Versicherungsschutz durch eine Grundfähigkeitsversicherung gegen Brust-, Eierstock-,
Eileiter-, Gebärmutter-, Gebärmutterhals-, Scheiden- und Schamlippenkrebs für Frauen ist eine erschwingliche, aber auch sehr stark fokussierte Absicherung,
die alle anderen Krankheitsrisiken außen vor lässt. Ob dies wiederum sinnvoll ist, sollte jede Frau selbst entscheiden. Dabei handelt es sich auch nicht
immer nur um bestimmte Krankheiten.
Zum Teil werden auch zusätzliche Leistungseinschlüsse wie z.B. operative Leistungen und Behandlungsmethoden wie Organtransplantationen, Bypass-OP,
Herzklappenoperation, OP am offenen Herzen, Angioplastie am Herzen, Aortenplastik eingeschlossen oder Leistungen nach schwerem Unfall, nach Verbrennungen,
bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, bei vollständiger Erwerbsminderung oder beim Verlust von Gliedmaßen oder der vollständigen Abhängigkeit von einer
dritten Person gewährt.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Die Tarife unterscheiden sich auch insofern, als einige Anbieter die Grundfähigkeitsversicherung als reine Risikoabsicherung anbieten, während andere wiederum
eine fonds- und damit investmentgebundenen Überschussverwendung mit einer Schlusszahlung verbinden. Beispielhafte Gegenüberstellung der versicherten
Krankheiten der leistungsstärksten Anbieter von selbständigen «Dread»-«Disease»-Versicherungen. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags hängt nicht zuletzt vom
Umfang der zu versicherten Krankheiten ab.
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist keine Alternative zur Berufsunfähigkeitsabsicherung, sondern eine u. U. Sinn machende Ergänzungsmaßnahme ähnlich einer
Unfallversicherung. Wer z. B. die Rentenhöchstgrenzen in der BUZ oder BUV ausgeschöpft hat, aber darüber hinaus noch Versorgungsbedarf hat oder als Keyman
(Schlüsselposition) in einem Unternehmen tätig ist, kann einen mit einem Versicherungsvergleich
einen ergänzenden Versicherungsschutz gebrauchen.
Es besteht kein Anspruch auf eine Leistung im Todesfall, sofern ein Anspruch auf Leistung wegen schwerer Krankheit besteht. Die Restschuldversicherer bieten
Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren an, primär gegen das Risiko Tod. Auch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung, Berufsunfähigkeit,
berufsbedingter Umzug, Unfall, Dread Disease, Verlust der selbstständigen Tätigkeit oder Pflegefall sind versicherbar. Banken und Restschuldversicherer
kooperieren oftmals auch in durchaus wechselnden Konstellationen.
Grundfähigkeitsversicherung
Verlust von Gliedmaßen - Versichert ist im Rahmen einer «Dread»-«Disease»-Versicherung im Allgemeinen der Verlust von mindestens zwei Gliedmaßen oberhalb
der Hand- bzw. Fußgelenke. Geleistet wird teilweise auch bei erfolgter Replantation (Wiederannähen) der abgetrennten Gliedmaßen. Multiple Sklerose - Multiple
Sklerose ist eine fortschreitende Erkrankung des zentralen Nervensystems, wobei die die Nervenfaser umgebende Schutzschicht (Myelin) in Gehirn und Rückenmark
zerstört wird.
Hirntumor - Ein Hirntumor ist eine Gewebswucherung im Bereich des Gehirns oder der Hirnhäute. Hirntumore können mehr oder weniger bösartig sein, setzen
jedoch im Allgemeinen keine Metastasen. Auch diese Erkrankung wird durch die Grundfähigkeitsversicherung versichert.
Meistens entstehen sie aus dem Nervenstützgewebe (Gliome/Astrozytome) oder im Bereich der Hirnhäute oder der Hypophyse oder es handelt sich um Tochtergeschwulste
aus anderen Organen.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Es wird aber geleistet, wenn nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit begangen worden ist. Bei kriegerischen Ereignissen oder feindseligen Handlungen wie Terrorakten kann die Leistung ausschließlich bei
fondsbasierten Tarifen in der Leistung des Anteilguthabens zum Eintrittstag bestehen. Gedeckt sind solche Ereignisse bei Aufenthalten außerhalb der
Bundesrepublik Deutschland innerhalb der ersten zehn Tage seit Ausbruch der Ereignisse.
Teilweise sehen die Tarifbedingungen der Grundfähigkeitsversicherung die Beitragserhöhungsmöglichkeit (Beitragsanpassung) durch den Versicherer vor. Verursacher solcher Erhöhungen können
eine schlechte Fondsentwicklung, gestiegene Kosten oder schlechte Verzinsung der Kapitalanlagen sein. Teilweise wird eine fünfjährige Beitragsgarantiezeit
gewährt (Gothaer, Skandia). Die Versicherungsprämie ist in den Fällen einer Keyman-Police eines Unternehmens von diesem als eine Betriebsausgabe
absetzbar. Rückkaufswerte müssen bilanziell aktiviert werden.
Auffällig ist allerdings auch, dass die bisherigen Dread-Disease-Angebote zumeist die zentralen Zivilisationskrankheiten wie Psyche, Erkrankungen der
Gelenke und der Wirbelsäule ebenso unberücksichtigt lassen wie Kreislauferkrankungen. Der Leistungsausschlusskatalog ist tarifabhängig und unterschiedlich,
doch existieren einige gemeinsame Ausschlusssachverhalte. Es besteht kein Versicherungsschutz bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall
oder absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.
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