Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.
Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.
Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung
Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.
Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).
Grundfähigkeitsversicherung
Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?
Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.
Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.
Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.
Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.
Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.
Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:
Kategorie 1:
sehen,
sprechen,
sich orientieren,
Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
hören,
stehen,
Treppe steigen,
gehen,
knien oder bücken,
setzen und aufstehen,
Arme bewegen,
greifen,
Auto fahren, heben und tragen.
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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Bakterielle Meningitis - Meningitis ist eine Entzündung der harten oder weichen Hirnhaut sowie der Rückenmarkshäute. Die Infektion kann durch Bakterien, Viren,
Protozoen (meist tropische Parasiten) oder Pilze verursacht sein. Allgemein ist die Erkrankung auch als Hirnhautentzündung bekannt und kann zu dauerhaften
Schädigungen führen wie z.B. Blindheit, Taubheit. Fortgeschrittene Alzheimer-Krankheit vor 65. Lebensjahr - Charakteristisch für eine Alzheimer-Erkrankung ist
der fortschreitende Verlust von Erinnerungsvermögen, Orientierung, Urteilsvermögen und Intelligenz.
Schwere Verbrennungen III. Grades - Es gibt drei verschiedene Verbrennungsgrade die die Grundfähigkeitsversicherung versichert. Der Grad der Verbrennung richtet sich
nach dem Umfang des Schadens, der an der Haut angerichtet wurde. Erstgradige Verbrennungen schädigen die Hautoberfläche (beispielsweise ein starker
Sonnenbrand). Zweitgradige Verbrennungen schädigen tiefere Hautschichten, heilen jedoch in den meisten Fällen ohne Narbenbildung ab. Die schlimmsten
Verbrennungen sind die des dritten Grades.
Parkinson-Krankheit - Charakteristische Anzeichen für eine Parkinson-Krankheit sind das Schütteln von Kopf und Gliedmaßen, eine Versteifung der
Gesichtsmuskeln, die das Gesicht maskenhaft erscheinen lässt, sowie eine bestimmte, vornüber gebeugte Körperhaltung. Die Parkinson-Krankheit zählt zu den
weltweit häufigsten neurologischen Erkrankungen. Sie trifft etwa 1 bis 5 Prozent der Personen in der zweiten Lebenshälfte. Männer sind etwas häufiger
betroffen als Frauen. Die Parkinson-Krankheit beginnt hauptsächlich zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr.
Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung
Wenn der Gesetzgeber die Ersetzung der Zustimmung der Versicherungsnehmer in allen Sparten der Lebensversicherung ermöglichen wollte, hätte es im Übrigen
auf der Hand gelegen, dies in einer selbständigen Gesetzesvorschrift zu tun, statt die Bestimmung einer Spezialregelung für nur einen Teil der
Lebensversicherung. Ob diesen systematischen Erwägungen der Vorzug zu geben ist, kann der Senat offen lassen, weil es auf die Entscheidung dieser Streitfrage
im vorliegenden Fall nicht ankommt.
Ist der Versicherungsfall nicht vorzeitig eingetreten, wird die vertragliche Leistung zum Ablauftermin der Versicherung fällig. Bei Rentenversicherungen wird
entsprechend eine Leibrente gezahlt. Bei der Grundfähigkeitsversicherung wird eine vorgezogene Leistung oder eine Zusatzleistung in Form einer Kapitalzahlung
vorgenommen, wenn eine versicherte lebensbedrohliche Erkrankung eingetreten ist. Für die Zahlung der Versicherungsleistung ist dem Versicherer der
Versicherungsschein über die letzte Beitragszahlung vorzulegen.
Aus Billigkeitsgründen bestehen keine Bedenken, Versicherungen mit vorgezogener Leistung bei bestimmten schweren Erkrankungen sogenannte Grundfähigkeitsversicherung als
Lebensversicherungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anzuerkennen, wenn sie einen ausreichenden Mindesttodesfallschutz enthalten und der
Versicherungsfall auf die folgenden Erkrankungen beschränkt ist, die gegenüber der Versicherung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen sind: Herzinfarkt,
Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Aids und Multiple Sklerose.
Grundfähigkeitsversicherung
Die Versicherungsform stammt aus dem anglo-amerikanischen Raum und ist dort unter dem Begriff critical illness bekannt und verbreitet. Die Vertragsform wird
in Deutschland auch als Schwere Krankheiten-Versicherung bezeichnet und besitzt schon seit Jahren eher marginale Bedeutung. Ursprünglich kommt die Grundfähigkeitsversicherung
aus Südafrika, wo 1983 die ersten Versicherungen gegen schwere Erkrankungen entwickelt wurden. Mitte der achtziger Jahre gelangte diese neue Vertragsform nach
Großbritannien, wurde erfolgreich eingeführt.
Die Grundfähigkeitsversicherung bei Schlaganfall (Gehirnschlag, Apoplexie) - Ein Schlaganfall (auch Hirninfarkt) tritt auf, wenn das Gehirn stark durch interne Blutungen geschädigt wurde bzw.
wenn die Blut- und Sauerstoffversorgung durch eine verstopfte Arterie unterbunden ist und es somit zu einer akuten Blutleere kommt. Eine transitorische
ischämische Attacke (TIA) ist eine Durchblutungsstörung von kurzer Dauer. Die Symptome bilden sich folgenlos innerhalb von 24 Stunden zurück. Das Gehirn
kontrolliert alle Funktionen des Körpers.
Krebs - Der Begriff Krebs umfasst alle Arten maligner (bösartiger) Tumore, die in der Lage sind, Krebszellen zu streuen. Im Gegensatz dazu gibt es sogenannte
gutartige Tumore ohne Streutendenz. Maligne Tumore können schnell wachsen, umliegendes Gewebe befallen, und die Krebszellen können über Blutkreislauf und
Lymphsystem in andere Bereiche des Körpers vordringen. Tumore setzen ihr Wachstum fort, wenn sie nicht zerstört oder entfernt werden. In der Todesursachenstatistik
stehen Krebserkrankungen nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen an zweiter Stelle.
Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitsversicherung Canada Life (Schwere Krankheiten-Vorsorge als fondsbasierte Risikoversicherung mit 36 Krankheiten, Tarifvarianten: Keyperson-Absicherung und
Schwere Krankheiten-Vorsorge Kinder mit anderen Schwerpunkten). Grundfähigkeitsversicherung Skandia Life (Mit Basis- und Komfort-Variante und als Zusatzversicherung zur
fondsgebundenen Rentenversicherung mit bis zu 33 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung Swiss Life (EMI Plus Erwerbsminderungs-Zusatzversicherung mit Dread-Disease-Baustein,
Pflegebaustein mit neun Krankheiten, nicht in Kombination mit einer BUZ).
Grundfähigkeitsversicherung DBV-Winterthur (Dread-Disease-Ergänzung zur Risikoleben, Renten- oder Lebensversicherung mit 20 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung Gothaer Leben (Perikon
fondsgebundene Risikoversicherung mit 27 Krankheiten). Durch einen Versicherungsvergleich
erhalten Sie auch ein Angebot der Grundfähigkeitsversicherung Dialog (Dread-Disease-Zusatzoption zur BU-Versicherung bei einer schweren Krankheit).
Grundfähigkeitsversicherung Generali (Dread-Disease-Zusatzversicherung zur Lebens- oder Rentenversicherung).
Grundfähigkeitsversicherung Nürnberger (Schnellhilfe Zusatzbaustein zur BU-Versicherung mit fünf Krankheiten bis zu 30.000 EUR). Grundfähigkeitsversicherung ACE Europe (Dread-Disease-Zusatzbaustein
zur Gruppen-Unfallversicherung mit drei versicherten Krankheiten und bis zu 50.000 EUR). Grundfähigkeitsversicherung MLP IKK Direkt Münchener Verein (Clever Care als
Krankenhaus-Zusatzversicherung mit Dread-Disease-Baustein mit 34 Krankheiten). Grundfähigkeitsversicherung AIG Europe (Ladyprotect Brustkrebsversicherung mit sieben
Krankheitsbildern und max. 10.000 EUR Einmalleistung).
Grundfähigkeitsversicherung
Verlust von Gliedmaßen - Versichert ist im Rahmen einer «Dread»-«Disease»-Versicherung im Allgemeinen der Verlust von mindestens zwei Gliedmaßen oberhalb
der Hand- bzw. Fußgelenke. Geleistet wird teilweise auch bei erfolgter Replantation (Wiederannähen) der abgetrennten Gliedmaßen. Multiple Sklerose - Multiple
Sklerose ist eine fortschreitende Erkrankung des zentralen Nervensystems, wobei die die Nervenfaser umgebende Schutzschicht (Myelin) in Gehirn und Rückenmark
zerstört wird.
Versichert im Rahmen einer Grundfähigkeitsversicherung sind im Allgemeinen: Nierentransplantation, Herztransplantation, Lebertransplantation,
Lungentransplantation, Knochenmarktransplantation bzw. Stammzelltransplantation, Transplantation der Bauchspeicheldrüse. Schwere Erkrankungen oder
Verletzungen können Organe so stark schädigen, dass eine Behandlung nur durch die Entfernung des kranken und die Transplantation eines gesunden Organs
möglich ist. Für viele Organe bestehen lange Wartelisten, da nicht ausreichend Transplantate zur Verfügung stehen.
Transplantation von Hauptorganen - Eine Transplantation ist die Verpflanzung eines Transplantates. Das Transplantat kann aus Zellen, Geweben, ganzen Organen
oder Gliedmaßen wie Fingern und Zehen bestehen. Transplantationen werden in der Regel an spezialisierten Transplantationszentren durchgeführt. Das
Transplantat wird entweder im Rahmen einer Organspende gewonnen (homologe Transplantation) oder dem Empfänger selbst von einer anderen Körperstelle
entnommen (autologe Transplantation).
Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung
Mit der Konsequenz, dass in vielen Fällen nur die schweren Formen der betreffenden Krankheitsbilder zu einer Leistung führen. Es kann durchaus angenommen
werden, dass eine Vielzahl von Leistungsablehnungen darauf zurückzuführen ist, dass die eingetretenen Erkrankungen des Kunden nicht exakt dem versicherten
Krankheitsbild entsprechen. Je umfassender die Krankheitsbilddefinition ist, desto geringer wird die Ablehnungsquote sein - je enger die Definition, desto
höher die Ablehnungsquote.
Es wird nicht geleistet bei Selbsttötung innerhalb der ersten drei Jahre ab Beginn des Versicherungsschutzes oder nach Erhöhung des Schutzes für den erhöhten
Teil des Schutzes. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet, wenn nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Es wird nicht geleistet bei Strahlen aufgrund von Kernenergie, es sei denn, eine Bestrahlung
für Heilzwecke wurde durch einen Arzt vorgenommen.
Auffällig ist allerdings auch, dass die bisherigen Dread-Disease-Angebote zumeist die zentralen Zivilisationskrankheiten wie Psyche, Erkrankungen der
Gelenke und der Wirbelsäule ebenso unberücksichtigt lassen wie Kreislauferkrankungen. Der Leistungsausschlusskatalog ist tarifabhängig und unterschiedlich,
doch existieren einige gemeinsame Ausschlusssachverhalte. Es besteht kein Versicherungsschutz bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall
oder absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.
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