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Grundfähigkeitsversicherung

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Tipps und Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung

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Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung deckt das Risiko bestimmter schwerer Erkrankungen ab und ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit.

Die Versicherungsleistung ist i. d. R. eine Einmalzahlung und wird bei Vorliegen bestimmter schwerer Krankheiten erbracht, sowie in Abhängigkeit von der Schwere der Erkrankung und der zu erbringenden Nachweise. Typischerweise gedeckte Krankheiten sind Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.

Die Feststellung des Leistungsfalls hängt von dem Verlust der Fähigkeit ab, bestimmte grundlegende Fähigkeiten aufzuführen, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen, wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen.

Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.

Welchen Nutzen bietet eine Grundfähigkeitsversicherung

Der Kundennutzen besteht in der Zahlung einer monatlichen Leistung, die nicht abhängig ist von der beruflichen Tätigkeit wie bei der Erwerbsminderungs-, Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsrente. Zur Dread Disease (deren Historie aus der Krankenversicherung kommt) grenzt sich die Grundfähigkeitsversicherung dadurch ab, dass dort bei bestimmten Krankheitsbildern eine Summe geleistet wird.

Weiter ist die Grundfähigkeitsversicherung eine echte Alternative für die Zielgruppen: Kinder, Handwerker oder Personen, die in der Berufsunfähigkeit keine Absicherung mehr erwarten können (z.B. wegen Vorerkrankungen).

Grundfähigkeitsversicherung

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Als eine Grundfähigkeitsversicherung bezeichnet man eine Risikoversicherung, die eine Rente im Falle schwerer körperlicher Einschränkungen zahlt. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet auch dann, wenn der Betroffene weiterarbeitet.

Die Grundfähigkeiten, die eingeschränkt sein müssen, sind genau definiert. Die Grundfähigkeitsversicherung definiert menschliche Fähigkeiten, die bei Nichtausübung zu einer Leistung führen.

Meist sind diese gestaffelt in zwei Kategorien, die sich nach der Schwere des Verlustes ausrichten. So leistet ein Versicherer z.B., wenn Fähigkeiten der ersten Kategorie (sehen oder sprechen) verloren gehen bzw. diese nicht mehr ausgeübt werden können.

Die Leistung einer Grundfähigkeitsversicherung erfolgt bereits, wenn eine dieser Fähigkeiten betroffen ist. Verliert eine Person Fähigkeiten aus der zweiten Kategorie, müssen regelmäßig mehrere Fähigkeiten kumulativ nicht mehr ausübbar sein.

Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung erbringt Leistungen bei dem Verlust bestimmter grundlegende Fähigkeiten, die zum Teil einen Bezug zur beruflichen Sphäre aufweisen. wie z. B. Sehen, Orientieren, Sprechen, Hören, Gehen, Treppensteigen, Arme bewegen, Heben und Tragen. Es geht hier allerdings nicht um die Absicherung eines Erwerbseinkommens.

Derzeit sind auf dem deutschen Markt folgende Fähigkeiten in zwei Kategorien versicherbar:

Kategorie 1:
Kleiner grüner Haken sehen,
Kleiner grüner Haken sprechen,
Kleiner grüner Haken sich orientieren,
Kleiner grüner Haken Hände gebrauchen.
Kategorie 2:
Kleiner grüner Haken hören,
Kleiner grüner Haken stehen,
Kleiner grüner Haken Treppe steigen,
Kleiner grüner Haken gehen,
Kleiner grüner Haken knien oder bücken,
Kleiner grüner Haken setzen und aufstehen,
Kleiner grüner Haken Arme bewegen,
Kleiner grüner Haken greifen,
Kleiner grüner Haken Auto fahren, heben und tragen.









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Nützliche Tipps zum Thema Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung - Beiträge online vergleichen und richtig sparen Pflegebedürftigkeit - Mit Pflegebedürftigkeit bezeichnet man einen Zustand, in dem eine Person dauerhaft nicht in der Lage ist, den regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens selbstständig nachzugehen und zur Bewältigung der Alltagsanforderungen aufgrund der eigenen körperlichen Defizite Maßnahmen der Hilfestellung oder Kompensation benötigt. Diese werden in der Regel durch Angehörige erbracht. Aufgrund des demografischen Wandels in den Industrieländern, wonach die Zahl der alten und betagten Menschen zunimmt und die Zahl der erwerbstätigen Erwachsenen abnimmt. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) leiden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen an Erkrankungen des zentralen Nervensystems. Das sind neben Schädel-Hirn- und Rückenmarksverletzungen eine Vielzahl von neurologischen Krankheiten wie zum Beispiel das Parkinson-Syndrom, Demenzen, Schlaganfall und Epilepsie. Diese durch die Grundfähigkeitsversicherung versicherten Erkrankungen verursachen nicht nur großes menschliches Leid, sie sind auch mit enormen Kosten verbunden und die häufig notwendige lebenslange Betreuung. Taubheit - Der Begriff Gehörlosigkeit bezeichnet das vollständige oder weitgehende Fehlen des Gehörs bei Menschen. Der Begriff wird im deutschen Sprachraum synonym oder anstelle von Taubheit verwendet. Von Taubheit wird dann gesprochen, wenn die betroffene Person keine akustische Wahrnehmung mehr hat. Taubheit kann unilateral vorkommen, d.h. auf nur einem Ohr, aber auch bilateral, d.h. beidseitig. Blindheit - Unter Blindheit versteht man den Verlust der Sehfähigkeit, oder die Einschränkung der Sehfähigkeit.

Allgemeines über die Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung - Faire Leistungen zum besten Preis Welche Erkrankungen als schwere Erkrankungen eingestuft werden, variiert bei den Tarifangeboten der Versicherer zum Teil recht erheblich. Grundsätzlich sind Herzinfarkt, Schlaganfall, bedrohliche Krebsfolgen, Multiple Sklerose, chronisches Nierenversagen, Querschnittslähmung und Erblindung relevant. Die Leistung wird im Allgemeinen in Höhe eines konkreten Prozentsatzes der Versicherungssumme festgelegt. Stirbt anschließend der Versicherte oder erlebt dieser den Ablauftermin der Hauptversicherung, so wird die Versicherungssumme. Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist. Diese Häufung muss aber die Folge einer Änderung der Verhältnisse seit Abschluss der Versicherung und die Beitragserhöhung zur Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge erforderlich sein. Eine solche Beitragsanpassungsklausel findet sich in den Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, in der Pflegerentenversicherung und der Pflegerenten-Zusatzversicherung, der Grundfähigkeitsversicherung. Aus Billigkeitsgründen bestehen keine Bedenken, Versicherungen mit vorgezogener Leistung bei bestimmten schweren Erkrankungen sogenannte Grundfähigkeitsversicherung als Lebensversicherungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG anzuerkennen, wenn sie einen ausreichenden Mindesttodesfallschutz enthalten und der Versicherungsfall auf die folgenden Erkrankungen beschränkt ist, die gegenüber der Versicherung durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen sind: Herzinfarkt, Bypass-Operation, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Aids und Multiple Sklerose.

Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung - Jetzt hier kostenlos Anbieter online vergleichen Die Anzahl der versicherten schweren Erkrankungen hat gleichzeitig erheblichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Je mehr Krankheiten versichert werden, desto teurer der Versicherungsschutz. Herzinfarkt (Myokardinfarkt) - Ein Herzinfarkt (auch Myokardinfarkt) tritt auf, wenn infolge mangelnder Sauerstoffversorgung ein Bereich des Herzmuskels abstirbt. Ursache hierfür ist ein plötzlicher Verschluss einer Herzkranzarterie. Fast jeder zweite Todesfall in Deutschland ging im Jahr 2001 auf eine Erkrankung des Herz-Kreislauf-Systems zurück. Dabei können diese Deckungen mit anderen Deckungsformen kombiniert werden, zum Beispiel, die Grundfähigkeitsversicherung mit Todesfallschutz, die Grundfähigkeitsversicherung mit erweitertem Todesfallschutz und mit vorgezogener Leistung, die Grundfähigkeitsversicherung mit erweitertem Todesfallschutz, Zusatzoption Einschluss einer Mitversicherung von Kindern, Zusatzoption Einschluss Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit, Zusatzoption Einschluss Berufsunfähigkeitsschutz, Zusatzoption Einschluss Erwerbsunfähigkeitsschutz, Zusatzoption Einschluss Pflegeversicherungsschutz. Deckungsformen und Zusatzoptionen der Grundfähigkeitsversicherung wie zum Beispiel, die Zusatzoption Einschluss Unfalltod-Zusatzversicherung, Zusatzoption Einschluss Risiko Zusatzversicherung, Zusatzoption Einschluss Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung, Zusatzoption Einschluss Absicherung auf Gegenseitigkeit (Partner), Zusatzoption Einschluss Pflegerenten-Zusatzversicherung, Zusatzoption Einschluss Grundfähigkeitenverlust, Zusatzoption Einschluss Schnellhilfe-Versicherung

Infos zum Thema Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung - Anbieter und Tarife im Überblick Die Tarife unterscheiden sich auch insofern, als einige Anbieter die Grundfähigkeitsversicherung als reine Risikoabsicherung anbieten, während andere wiederum eine fonds- und damit investmentgebundenen Überschussverwendung mit einer Schlusszahlung verbinden. Beispielhafte Gegenüberstellung der versicherten Krankheiten der leistungsstärksten Anbieter von selbständigen «Dread»-«Disease»-Versicherungen. Die Höhe des zu zahlenden Beitrags hängt nicht zuletzt vom Umfang der zu versicherten Krankheiten ab. Über den Zusatz-Risikobaustein werden schwerwiegende Erkrankungen, z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Blindheit und Taubheit versichert. Die Versicherungssumme wird in einem Betrag ausgezahlt und bis zu einer Versicherungssumme von 75.000 EUR ohne Gesundheitsprüfung vereinbart. Die Auszahlungssumme löst bei einer der genannten schwerwiegenden Erkrankungen den Kredit in der vereinbarten Höhe ab. Es keine Mehrkosten für den Versicherungsvergleich an. Es besteht kein Anspruch auf eine Leistung im Todesfall, sofern ein Anspruch auf Leistung wegen schwerer Krankheit besteht. Die Restschuldversicherer bieten Versicherungsschutz gegen verschiedene Gefahren an, primär gegen das Risiko Tod. Auch Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung, Berufsunfähigkeit, berufsbedingter Umzug, Unfall, Dread Disease, Verlust der selbstständigen Tätigkeit oder Pflegefall sind versicherbar. Banken und Restschuldversicherer kooperieren oftmals auch in durchaus wechselnden Konstellationen.

Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung - Hier kostenlos Preise vergleichen Verlust von Gliedmaßen - Versichert ist im Rahmen einer «Dread»-«Disease»-Versicherung im Allgemeinen der Verlust von mindestens zwei Gliedmaßen oberhalb der Hand- bzw. Fußgelenke. Geleistet wird teilweise auch bei erfolgter Replantation (Wiederannähen) der abgetrennten Gliedmaßen. Multiple Sklerose - Multiple Sklerose ist eine fortschreitende Erkrankung des zentralen Nervensystems, wobei die die Nervenfaser umgebende Schutzschicht (Myelin) in Gehirn und Rückenmark zerstört wird. Hirntumor - Ein Hirntumor ist eine Gewebswucherung im Bereich des Gehirns oder der Hirnhäute. Hirntumore können mehr oder weniger bösartig sein, setzen jedoch im Allgemeinen keine Metastasen. Auch diese Erkrankung wird durch die Grundfähigkeitsversicherung versichert. Meistens entstehen sie aus dem Nervenstützgewebe (Gliome/Astrozytome) oder im Bereich der Hirnhäute oder der Hypophyse oder es handelt sich um Tochtergeschwulste aus anderen Organen. Leberzirrhose - Bei einer Leberzirrhose wird Lebergewebe zerstört und zu Narben und Bindegewebe umgewandelt. Zu dieser Vernarbung kommt es, wenn verschiedene Lebererkrankungen über Jahre hinweg nicht ausheilen können. Wenn viel funktionsfähiges Gewebe fehlt, wird die Leistung des Organs eingeschränkt. Die Leber hat als größte Drüse des Körpers viele wichtige Aufgaben. Sie unterstützt die Verdauung, den Blutkreislauf, die Blutgerinnung, den Stoffwechsel und den Hormonkreislauf. Eine Leberzirrhose entsteht am häufigsten aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums.

Allgemeine Informationen über die Grundfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitsversicherung - Finden Sie hier alle günstigen Anbieter Wer beispielsweise an Angina pectoris erkrankt, und dies ist mit einer deutlich größeren Wahrscheinlichkeit als z.B. der Eintritt eines Herzinfarktes bei Männern der Fall, der kann berufsunfähig werden. Diese Erkrankung ist allerdings keine versicherte schwere Erkrankung, wohl aber der Herzinfarkt, der aber in mehr als 50 Prozent der Fälle tödlich verläuft. Und im Todesfall wird oft nur eine Teilzahlung geleistet. Auch psychische Leiden und Rückenleiden sind i.d.R. nicht mitversichert. Teilweise werden bei einzelnen Erkrankungen Karenzzeiten oder Wartezeiten vorgesehen (z.B. bei Krebs Karenzzeit von drei Monaten bei Skandia, Gothaer, DBV-Winterthur, Wartezeit von sechs Monaten bei Canada Life). Grundsätzlich sind im Bereich der versicherten Krankheiten bestimmte Abwandlungen oder Besonderheiten des Krankheitsbildes nicht durch die Grundfähigkeitsversicherung ausgeschlossen. Viele Krankheiten sind aber nicht pauschal versicherbar, es existieren zu viele Grauzonen, in denen sich dann Leistungsfälle bewegen würden. Auffällig ist allerdings auch, dass die bisherigen Dread-Disease-Angebote zumeist die zentralen Zivilisationskrankheiten wie Psyche, Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule ebenso unberücksichtigt lassen wie Kreislauferkrankungen. Der Leistungsausschlusskatalog ist tarifabhängig und unterschiedlich, doch existieren einige gemeinsame Ausschlusssachverhalte. Es besteht kein Versicherungsschutz bei absichtlicher Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall oder absichtlicher Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung.


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