Alte Oldenburger Gruppenunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung gehört mit zu den wichtigsten Risikoabsicherungen für alle, die auf Grund bestimmter Voraussetzungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder andere Risikovorsorge Maßnahmen treffen können.
Mittlerweile haben die Versicherer eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten entwickelt, welche für Gruppenunfallversicherung vereinbart werden können. Die bedarfsgerechte Zusammenstellung für die Gruppenunfallversicherung ist entweder durch einzelne Paketangebote vorgegeben, oder kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann Leistungen durch die Gruppenunfallversicherung welche weitestgehend verzichtbar sind und in der Regel ausgeschlossen werden können. Generell sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.
Allgemeine Informationen zum Thema Gruppenunfallversicherung
Sollte der Versicherungsnehmer der Gruppenunfallversicherung während der sechs Monate eine Beschäftigung annehmen und erneut arbeitslos werden, würde der Vertrag ab der, der erneuten Arbeitslosigkeit bzw. Meldung folgenden Fälligkeit nochmals prämienfrei gestellt werden. Die Prämienfreistellung des Vertrages gilt insgesamt für maximal sechs Monate. Bei einer Vertrags- und Prämienzahlungsdauer von mindestens 24 Monaten verlängert sich die prämienfreie Zeit auf bis zu zwölf Monate.
Versichert sind ausschließlich komplette Brüche. Risse, Absprengungen, Distorsionen etc. erfüllen nicht die Voraussetzungen. Auch andere als die genannten Knochenbrüche führen nicht zur Leistung. Versichert sind z. B.: Schädelbruch 100%, Schädelbasisbruch 100%, Beckenbruch 100%, Schultergelenksbruch 50%, Kniegelenksbruch 50%, Ellenbogengelenksbruch 50%. Erleidet die in der Gruppenunfallversicherung versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere Verletzungen und werden diese spätestens sieben Monate vom Unfalltag an gerechnet.
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person muss der Alte Oldenburger Gruppenunfallversicherung unverzüglich mitgeteilt werden, weil die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages maßgeblich von diesen Umständen abhängt. Pflichtwehrdienst, Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht unter diese Bestimmung. Errechnen sich bei gleichbleibendem Betrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderungen gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, so gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.
Die Übergangsleistung durch die Gruppenunfallversicherung soll als eine Art Vorschuss die Wartephase überbrücken, während der der Versicherer noch die Ansprüche auf die Versicherungsleistung überprüft. Die Übergangsleistung wird in einer individuell vereinbarten Höhe gezahlt, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung besteht. Die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit muss dabei mehr als 50 Prozent betragen.
Alte Oldenburger Gruppenunfallversicherung
Die Alte Oldenburger Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gruppenunfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gruppenunfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Alte Oldenburger spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Alte Oldenburger Gruppenunfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Gruppenunfallversicherung
Weiterhin ist der Gruppenunfallversicherung Schutz für all diejenigen sehr empfehlenswert, die im Außendienst erhöhten Risiken ausgesetzt sind sowie für diejenigen,
die Hobbys mit gesundheitlichen Risiken ausüben. Wichtig ist die Gruppenunfallversicherung z. B. auch für Hausfrauen. Denn von den rund 7 Mio. Unfällen in
Deutschland ereignet sich fast jeder dritte im Haushalt. Ein gesetzlicher Unfallschutz, wie für andere Berufstätige, besteht für diese Personengruppe ebenso
wie für Kinder, abgesehen von der Kindergarten- und Schulzeit, nicht.
Der Invaliditätsgrad wird prinzipiell anhand der sog. Gliedertaxe festgelegt. In dieser Gliedertaxe sind die jeweiligen Invaliditätsgrade für Körperteile
und Sinnesorgane aufgelistet, bei deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit entsprechend prozentual in Bezug auf die Versicherungssumme geleistet wird. Ein
Beispiel soll dies verdeutlichen. Bei dem Verlust eines Zeigefingers würde beispielsweise ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent anzunehmen sein. Bei einer
Versicherungssumme von 100.000 EUR würde die Leistung der Gruppenunfallversicherung 10 Prozent betragen.
Bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen, die nicht wie Insektenstiche oder Insektenbisse oder durch sonstige geringfügige Haut- oder
Schleimhautverletzungen verursacht wurden und demzufolge ausgeschlossen sind, in den Körper gelangten, für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund, ausgeschlossen bleiben Vergiftungen
durch Nahrungsmittel.
Allgemeines über die Gruppenunfallversicherung
Durch die Progressionsstaffeln wird eine Erhöhung der Leistung in der Regel ab ca. 25 Prozent Invaliditätsgrad erreicht. Der Begriff Progression deutet schon
an, dass es sich hierbei um eine mit der Höhe des Invaliditätsgrades deutlich ansteigende Leistungserhöhung handelt. So kommt bei Verlust der Hand oder
Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk und einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent, ausgehend von einer Versicherungssumme über 200.000 EUR, eine Leistung
ohne Progressionsstaffel in Höhe von 110.000 EUR zur Auszahlung.
Voraussetzung für die Tagegeldleistung durch die Alte Oldenburger Gruppenunfallversicherung ist, dass die versicherte Person unfallbedingt in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und deshalb in ärztlicher
Behandlung ist. Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet. Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der
Berufstätigkeit oder der Beschäftigung abgestuft. Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet,
gezahlt.
In der AUB 88/94 ist maßgebend, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer
Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. Bei bestimmten Verletzungen, wie Schädel-Hirn-Traumata oder Verletzungen der Wirbelsäule, wird eine direkte Bewertung der
Funktionsbeeinträchtigung des gesamten Körpers möglich sein. Bei anderen Verletzungen wird ein Gutachter stufenweise zu vergleichen haben, wie viel Prozent
das betroffene Organ selbst in seiner Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Gruppenunfallversicherung
Der Unfallversicherer soll Versicherungsschutz aufgrund von Unfällen bieten, nicht jedoch für unfallfremde Ursachen einer Gesundheitsschädigung, für
Krankheiten oder konstitutionell oder schicksalhaft bedingte gesundheitliche Anomalien. Aufgrund des Unfallbegriffes wird die Gesundheitsschädigung bereits
als Ereignis einer Kausalkette beschrieben, die mit dem Unfallereignis als einem plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignis beginnen und dann
zur jeweiligen Leistung führen.
Versichert sind ausschließlich komplette Brüche. Risse, Absprengungen, Distorsionen etc. erfüllen nicht die Voraussetzungen. Auch andere als die genannten
Knochenbrüche führen nicht zur Leistung. Versichert sind z. B.: Schädelbruch 100%, Schädelbasisbruch 100%, Beckenbruch 100%, Schultergelenksbruch 50%,
Kniegelenksbruch 50%, Ellenbogengelenksbruch 50%. Erleidet die in der Alte Oldenburger Gruppenunfallversicherung versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere Verletzungen und werden diese spätestens
sieben Monate vom Unfalltag an gerechnet.
Die entsprechenden Prozentsätze für liegen zwischen 5 Prozent z. B. für die Rippe, 10 Prozent bei Zahnverlust, Stich-, Schnitt- oder Platzwunden, Verrenkung
oder Verstauchung, Fingernagel- oder Fußnagelverletzung mit vollständiger Nagelentfernung, Schnitt-, Stich- oder Platzwunden, soweit das Nähen notwendig ist
bis hin zu 50 Prozent bei Schädel- und Beckenbrüchen und -rissen. Das Schmerzensgeld ist ein relativ teuerer und in der Regel als völlig unnötig zu
bezeichnender Versicherungsschutz.
Infos zum Thema Gruppenunfallversicherung
Ein Arbeitnehmer verfügt über ein monatliches Einkommen von 5.700 EUR brutto beziehungsweise 3.562,50 EUR netto. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung hat er
Anspruch auf ein Krankengeld in Höhe von 3.562,50 EUR x 90 Prozent abzüglich Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung = 2.792 EUR. Damit fehlen ihm
monatlich 770 EUR Einkommen. Zusätzliche Kosten durch die Behinderung: Umbaukosten für behindertengerechtes Wohnen, Anschaffung von behindertengerechter
Einrichtung und viele weitere Kosten können die Folgen sein.
Für den Abschluss einer bestimmten Vertragsform im Rahmen der Gruppenunfallversicherung ist die individuelle Bedarfs- und Risikosituation ausschlaggebend. Neben
der typischen Alte Oldenburger Gruppenunfallversicherung existieren eine ganze Reihe von speziellen Vertragsformen, bei denen Ansparvorgänge über Fonds oder eine normale
Verzinsung für spezielle Risiken wie Dienstreisen, Luftfahrten, Autoinsassen ebenso geboten werden wie für Raubüberfälle, Betriebssport sowie speziell für
Kinder und Familien.
Die Gruppenunfallversicherung ist verpflichtet, innerhalb eines Monats, bei einem Invaliditätsanspruch innerhalb von drei Monaten, zu erklären, ob und in welcher Höhe er
einen Anspruch anerkennt. Die Fristen beginnen mit dem Eingang der Unterlagen. Diese Unterlagen bestehen aus dem Nachweis des Unfallhergangs und der
Unfallfolgen sowie beim Invaliditätsanspruch zusätzlich in dem Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität
notwendig ist.
Alte Oldenburger Gruppenunfallversicherung
Immer mehr Anbieter für eine Gruppenunfallversicherung gehen dazu über, Kinder ab Geburt automatisch mitzuversichern und in den Versicherungsschutz durch eine Kinder Unfallversicherung der
Familie zu integrieren. Der Versicherungsschutz wird bis zum Ende des Versicherungsjahres fortgeführt, in dem das versicherte Kind das 18. Lebensjahr
vollendet. Danach gilt der Tarif für Erwachsene. Vergiftungen infolge versehentlicher Einnahme von schädlichen Stoffen gelten als mitversichert, soweit das
Kind zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Übungszeit und Übungsdauer stehen in einem dem Ausgleich zweckentsprechenden betrieblichen Zusammenhang, die Übungen finden im Rahmen einer unternehmensbezogenen
Organisation statt. Unter diesen genannten Voraussetzungen unterliegt die sportliche Betätigung von Betriebsangehörigen dem Unfallversicherungsschutz der
Berufsgenossenschaft. Allerdings existiert bei vielen Sportarten nahezu zwangsläufig das Problem des Wettkampfcharakters wie z. B. beim Fußball. Nach der
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sind Wettkämpfe grundsätzlich nicht mitversichert.
Auf der Basis der Besonderen Bedingungen für den Zuwachs von Leistung und Beitrag kann eine sog. Dynamik im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ebenfalls mitversichert
werden. Vorgesehen wird dabei, dass sich die Versicherungssummen jeweils um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen, z. B. um 3 oder 5 Prozent, um den der
Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um 3 Prozent, oder alternativ um einen bestimmten
Prozentsatz der erreichten Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Gruppenunfallversicherung
Nach § 2 II 3 AUB 88 besteht bei Infektionen kein Schutz durch die Gruppenunfallversicherung, es sei denn, der Krankheitserreger ist durch eine unter den Versicherungsvertrag
fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt. Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als solche geringfügig sind und durch die Krankheitserreger sofort
oder später in den Körper gelangen, gelten jedoch (bis auf Tollwut und Wundstarrkrampf) nicht mehr als Unfallverletzungen. Auch ein Zeckenbiss ist eine nur
geringfügige Hautverletzung in diesem Sinne, weil er für sich betrachtet keinen Krankheitswert besitzt.
Fehlen derartige Angaben, ist der Gesamtbeitrag für eine Gruppenunfallversicherung durch Schätzung aufzuteilen. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Anteile auf jeweils 50% des Gesamtbeitrags
geschätzt werden. Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge des Arbeitnehmers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt nicht, soweit Beiträge zu
Versicherungen gegen berufliche Unfälle und Beiträge zu Versicherungen gegen alle Unfälle auch das Unfallrisiko bei Dienstreisen abdecken. Der auf Unfälle
bei Dienstreisen entfallende Beitrag ist steuerfrei.
Der Umstand, dass möglicherweise die Unfallgefahr bei einem selbständigen Bäckermeister höher ist als beim Durchschnitt der privat Unfallversicherten und
dass möglicherweise der Kläger deshalb dem Unfallversicherer eine erhöhte Prämie hat zahlen müssen, ändert an diesem Ergebnis nichts. Auch dies macht nämlich
die Gruppenunfallversicherung nicht zu einer gewerblichen Angelegenheit. Anders verhält es sich nur, wenn eine «Unfallversicherung ausdrücklich auf Unfälle aus
dem gewerblichen Bereich beschränkt ist.