Gruppenunfallversicherung für Angestellte
Die Gruppenunfallversicherung gehört mit zu den wichtigsten Risikoabsicherungen für alle, die auf Grund bestimmter Voraussetzungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder andere Risikovorsorge Maßnahmen treffen können.
Mittlerweile haben die Versicherer eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten entwickelt, welche für Gruppenunfallversicherung vereinbart werden können. Die bedarfsgerechte Zusammenstellung für die Gruppenunfallversicherung ist entweder durch einzelne Paketangebote vorgegeben, oder kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann Leistungen durch die Gruppenunfallversicherung welche weitestgehend verzichtbar sind und in der Regel ausgeschlossen werden können. Generell sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.
Allgemeine Informationen zum Thema Gruppenunfallversicherung
Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, muss der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, dessen Anordnungen befolgt werden müssen. Die vom Versicherer übersandte Unfallanzeige muss vom Versicherungsnehmer der Gruppenunfallversicherung, oder der versicherten Person wahrheitsgemäß ausgefüllt und unverzüglich zurückgesandt werden. Eine mitversicherte Übergangsleistung muss spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalles unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Versicherer geltend gemacht werden.
Übungszeit und Übungsdauer stehen in einem dem Ausgleich zweckentsprechenden betrieblichen Zusammenhang, die Übungen finden im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation statt. Unter diesen genannten Voraussetzungen unterliegt die sportliche Betätigung von Betriebsangehörigen dem Gruppenunfallversicherung Schutz der Berufsgenossenschaft. Allerdings existiert bei vielen Sportarten nahezu zwangsläufig das Problem des Wettkampfcharakters wie z. B. beim Fußball. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, sind Wettkämpfe grundsätzlich nicht mitversichert.
Der Kläger hatte eine Gruppenunfallversicherung für Angestellte abgeschlossen. Später erlitt er einen unfallbedingten Riss des vorderen Kreuzbandes seines linken Knies. Diese Verletzung führte damals nicht zu einer Invaliditätsfeststellung. Einige Zeit danach schloss der Kläger erneut eine Gruppenunfallversicherung bei der Beklagten ab. Nach wenigen Monaten erlitt er einen weiteren Unfall, bei dem er wieder am linken Kniegelenk erheblich verletzt wurde. Weil nach der Stellungnahme des behandelnden Arztes der frühere Kreuzbandriss zu 25% an der Invalidität mitgewirkt hatte.
Jährlich verunglücken rund zwei Millionen Kinder. 20 Prozent der Unfälle, so die Statistiken, ereignen sich auf dem Weg zur und von der Schule. Aber rund 80 Prozent ereignen sich in der Freizeit bei Spiel und Sport oder zu Hause. Besonders gefährdet sind dabei Kinder im Alter von fünf bis sechs Jahren. Jungen sind besonders risikobelastet. Jeder vierte Unfall ereignet sich auf der Straße, jeder achte auf dem Spielplatz. Bei zwei von drei Unfällen liegt ein Sturz zugrunde. Die häufigsten Verletzungen sind Knochenbrüche und Schädel- oder Hirnverletzungen. Eine Gruppenunfallversicherung ist daher sinnvoll und wichtig.
Gruppenunfallversicherung für Angestellte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Angestellte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Gruppenunfallversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Gruppenunfallversicherung für Angestellte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Gruppenunfallversicherung
Mitversichert sind bestimmte Infektionskrankheiten, die frühestens drei Monate nach Vertragsabschluss ausbrechen. Es kommt also nicht auf den Zeitpunkt der
Erstinfektion an, da Infektionskrankheiten häufig viele Jahre klinisch stumm, also für die versicherte Person nicht erkennbar sind. Mitversichert ist auch
der Ausbruch von Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder sonstige von Tieren verursachte Hautverletzungen übertragen wurden, sowie von weiteren
aufgelisteten Infektionskrankheiten wie Diphtherie, Kinderlähmung.
Der Invaliditätsgrad wird prinzipiell anhand der sog. Gliedertaxe festgelegt. In dieser Gliedertaxe sind die jeweiligen Invaliditätsgrade für Körperteile
und Sinnesorgane aufgelistet, bei deren Verlust oder Funktionsunfähigkeit entsprechend prozentual in Bezug auf die Versicherungssumme geleistet wird. Ein
Beispiel soll dies verdeutlichen. Bei dem Verlust eines Zeigefingers würde beispielsweise ein Invaliditätsgrad von 10 Prozent anzunehmen sein. Bei einer
Versicherungssumme von 100.000 EUR würde die Leistung der Gruppenunfallversicherung 10 Prozent betragen.
Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar
durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer, auch Luftsportgeräteführer, soweit er nach
deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges, bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges
auszuübenden beruflichen Tätigkeit sowie bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.
Allgemeines über die Gruppenunfallversicherung
Werden durch einen Unfall Körperteile oder Sinnesorgane geschädigt, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind, so bemisst sich der Invaliditätsgrad danach,
inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich medizinische Gesichtspunkte zu
berücksichtigen. Beispiele in diesem Zusammenhang sind typischerweise Hirnschädigungen und Kopfverletzungen, Verletzungen der Wirbelsäule, der inneren Organe,
des Brust- und Bauchraumes sowie der Harn- und Geschlechtsorgane.
Der Leistungsanspruch durch eine Gruppenunfallversicherung für Angestellte setzt voraus, dass der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der Gesundheit führt. Von Dauer ist die Beeinträchtigung grundsätzlich,
wenn zu erwarten ist, dass sie lebenslang andauern wird. Lässt sich dies nicht mit Sicherheit feststellen, so genügt es, wenn sie nach ärztlicher Prognose
wenigstens drei Jahre andauern wird. Die Invalidität muss dann innerhalb eines Jahres eingetreten und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt und im
gleichen Zeitraum auch schriftlich gemacht worden sein.
Die Frist beginnt, sobald Kenntnis vom Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit gegeben sind. Bis zu einem Betrag von 5.000
EUR werden die Ausschlussbestimmungen beispielsweise für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen von einigen Versicherern nicht angewandt. Stirbt
die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem
Unfall und war der Anspruch auf Invaliditätsleistung bereits entstanden.
Gruppenunfallversicherung
Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in einer Schwerverletztengeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind durch einen Unfall mehrere der aufgeführten
Verletzungen entstanden, so werden die entsprechenden Leistungsprozentsätze zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht angenommen. Die
Verletzung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Unfall ärztlich festgestellt und der Anspruch auf diese Leistung innerhalb eines Monats nach der ärztlichen
Feststellung geltend gemacht worden sein.
Versichert sind durch die Gruppenunfallversicherung für Angestellte die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten einschließlich Medikamente und Heilmittel bis zur vereinbarten Versicherungssumme pro
Kalenderjahr, soweit diese im Rahmen der gültigen Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte (GOÄ/GOZ) durch approbierte Ärzte oder Krankenhäuser berechnet werden
und von der bestehenden gesetzlichen oder privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherung aufgrund nicht erreichter oder überschrittener tariflicher
Jahresselbstbeteiligung nicht erstattet werden.
Die entsprechenden Prozentsätze für liegen zwischen 5 Prozent z. B. für die Rippe, 10 Prozent bei Zahnverlust, Stich-, Schnitt- oder Platzwunden, Verrenkung
oder Verstauchung, Fingernagel- oder Fußnagelverletzung mit vollständiger Nagelentfernung, Schnitt-, Stich- oder Platzwunden, soweit das Nähen notwendig ist
bis hin zu 50 Prozent bei Schädel- und Beckenbrüchen und -rissen. Das Schmerzensgeld ist ein relativ teuerer und in der Regel als völlig unnötig zu
bezeichnender Versicherungsschutz.
Infos zum Thema Gruppenunfallversicherung
Krankheiten und Gebrechen haben dann mitgewirkt, wenn sie zusammen mit dem Unfallereignis die Gesundheitsschädigung oder deren Folgen verursacht haben und
keine der beiden Ursachen das eingetretene Ergebnis allein herbeigeführt hat (OLG Schleswig, VersR 95,825). Deshalb lässt die Fassung des § 8 AUB 88/94 eine
Leistungskürzung für den Fall zu, dass Krankheiten und Gebrechen sowohl bei der Gesundheitsschädigung als auch an den Unfallfolgen mitgewirkt haben, wobei
ein bestimmter Prozentsatz der Mitwirkung erreicht sein muss.
Darüber hinaus ist die Gruppenunfallversicherung für Angestellte das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Wird eine
nach Eintritt des Unfalles zu erfüllende Obliegenheit - wie zuvor dargestellt - verletzt, so verliert der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz, es
sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzung behält der Versicherungsnehmer insoweit
den Versicherungsschutz noch auf die Bemessung der Leistungshöhe gehabt hat.
Insbesondere die Funktion Einkommensersatz braucht nicht durch eine Unfallversicherung erfüllt zu werden, wenn eine ausreichende BUV besteht. Allenfalls der
kurzfristige Einkommensverlust bis zu einem Feststehen der Berufsunfähigkeit wäre ungedeckt. Heilbehandlungs- und Krankenhauskosten werden durch die
gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abgedeckt. Tagegelder, zum Beispiel für die erhöhten Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, zur
Kinderbetreuung können auch über Krankentagegeldversicherungen abgedeckt werden.
Gruppenunfallversicherung für Angestellte
Wenn ein Unfall z. B. durch ein Haarwild oder ein anderes Tier verursacht wurde, so zahlt die Kfz Haftpflichtversicherung nicht für Invaliditätsschäden.
Wenn Kunden oder Besucher eines Unternehmens im Firmenwagen oder Fahrzeug des Geschäftsführers entweder auf dem Werksgelände oder auch extern chauffiert
werden, könnte für diese Personen ein Invaliditätsschutz vereinbart werden. Eine Insassen Gruppenunfallversicherung, mehr noch eine betriebliche
Gruppen Unfallversicherung, könnte dann sinnvoll sein.
Vor allem sollte geprüft werden, ob eine selbstständige Kinderversicherung sinnvoller ist als die Gruppenunfallversicherung mit Kinder Invaliditätszusatzschutz
(KIZ). Die Versicherer mit Einmalzahlung zahlen unabhängig durch das Versorgungsamt, wenn ein Arzt oder Gutachter die Behinderung, eine bestimmte Krankheit oder
Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Bei der Gruppenunfallversicherung für Familien hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von
mindestens 10 Prozent zu erhalten.
Die Luftfahrt Unfallversicherung bietet im Rahmen der namentlichen Versicherungsnahme zusätzlichen Versicherungsschutz für Fluggäste in Flugzeugen,
Drehflüglern, Motorseglern und Luftschiffen gegen Unfälle ab dem Besteigen bis zum Verlassen dieser Luftfahrzeuge. Über die Luftfahrt-Unfallversicherung
können auch nicht beruflich fliegende Luftfahrzeugführer, Fluglehrer und Mitfliegende in Segelflugzeugen versichert werden. Des Weiteren sind versicherbar
Fallschirmspringer, Führer von Hängegleitern und Ultraleichtflugzeugen.
Allgemeine Informationen über die Gruppenunfallversicherung
Der Versicherungsnehmer hatte eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen, es allerdings versäumt, einen kurz vorher erworbenen ADAC-Schutzbrief zu erwähnen,
der ebenfalls eine «Unfallversicherung enthielt. Nachdem der VN einen schweren Verkehrsunfall erlitten hatte, den er dem Versicherer meldete, gab er auch
in der Schadenanzeige das Bestehen eines Schutzbriefes nicht an. Als der Versicherer von dem Schutzbrief erfuhr, focht er den Vertrag wegen arglistiger
Täuschung an und erklärte den Rücktritt vom Vertrag.
Die wiederkehrenden Leistungen aus der Gruppenunfallversicherung können, soweit sie nicht steuerpflichtiger Arbeitlohn sind, zu den Einkünften gehören. Leistungen
aus der Gruppenunfallversicherung, die in Form gleichbleibender Bezüge auf die Lebenszeit des Versicherungsberechtigten gezahlt werden, sind gegebenenfalls
Leibrenten. Schadenersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse, sowie Schmerzensgeldrenten sind nicht steuerbar. Soweit die vom Arbeitgeber
übernommenen Beiträge zu Versicherungen des Arbeitgebers zuzuordnen sind.
Eine gut ausgestaltete Gruppen Unfallversicherung und zunehmend auch Einzel Unfallversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Gesundheitsschäden
durch Infektionen aufgrund eines Zeckenbisses ausdrücklich einschließen. Der Ausschluss einer durch Zeckenbiss verursachten Infektion ist weder überraschend,
noch benachteiligt er den VN unangemessen, noch ist er sittenwidrig. Er widerspricht nicht dem Sinn und Zweck einer Gruppenunfallversicherung.