Dema Gruppenunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung gehört mit zu den wichtigsten Risikoabsicherungen für alle, die auf Grund bestimmter Voraussetzungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder andere Risikovorsorge Maßnahmen treffen können.
Mittlerweile haben die Versicherer eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten entwickelt, welche für Gruppenunfallversicherung vereinbart werden können. Die bedarfsgerechte Zusammenstellung für die Gruppenunfallversicherung ist entweder durch einzelne Paketangebote vorgegeben, oder kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann Leistungen durch die Gruppenunfallversicherung welche weitestgehend verzichtbar sind und in der Regel ausgeschlossen werden können. Generell sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.
Allgemeine Informationen zum Thema Gruppenunfallversicherung
Andererseits würde es dem Sinn und Zweck einer Gruppenunfallversicherung nicht gerecht, wenn bei bereits bestehenden Vorschäden kein Leistungsanspruch mehr bestünde. Deshalb wird in § 8 klargestellt, dass die Gruppenunfallversicherung nur für die Folgen eines Unfallereignisses leistungspflichtig ist, nicht jedoch für Krankheiten und Gebrechen, vor allen Dingen nicht für Körperschäden infolge von sog. Abnutzungserscheinungen oder Verschleiß. Der altersbedingte Normalzustand ist der zugrunde zu legende Normbereich.
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 58. Lebensjahres wird der Vertrag prämienfrei gestellt. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer keiner bezahlten Vollbeschäftigung mehr nachgeht, beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezieht und sich aktiv um Arbeit bemüht. War der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate vollbeschäftigt, so wird die Gruppenunfallversicherung ab der, Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monate prämienfrei gestellt.
Durch Vereinbarungen von am Markt angebotenen Zusatzbedingungen kann der Versicherungsschutz der Dema Gruppenunfallversicherung darüber hinaus wie folgt ergänzt werden. Einschluss des passiven Kriegsrisikos über die Überraschungsklausel. Einschluss des Risikos Bewusstseinsstörungen. Einschluss von inneren Unruhen. Einschluss von Unfällen durch Krampfanfälle. Verzicht auf Kernenergieausschluss. Einschluss von Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen. Mitversicherung von Wundinfektionen. Einschluss von Vergiftungen.
Die Übergangsleistung durch die Gruppenunfallversicherung soll als eine Art Vorschuss die Wartephase überbrücken, während der der Versicherer noch die Ansprüche auf die Versicherungsleistung überprüft. Die Übergangsleistung wird in einer individuell vereinbarten Höhe gezahlt, wenn nach Ablauf von sechs Monaten seit Eintritt des Unfalls ohne Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung besteht. Die Beeinträchtigung der normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit muss dabei mehr als 50 Prozent betragen.
Dema Gruppenunfallversicherung
Die Dema Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gruppenunfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gruppenunfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Dema spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Dema Gruppenunfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Dema Gruppenunfallversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Gruppenunfallversicherung
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität sowie nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für den Invaliditätsfall.
Hierbei ist mitentscheidend, ob eine Invaliditätsgrundsumme mit linearer Leistung, eine Besondere Bedingung mit Mehrleistung ab einem Invaliditätsgrad von
70, 75 oder 90 Prozent oder aber eine progressive Invaliditätsstaffelung von 225 Prozent bis maximal 1000 Prozent Progression vereinbart wurde.
Dementsprechend wird in Abhängigkeit vom Gliedertaxwert die Leistung bemessen.
Für Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, wenn ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis gemäss
Unfallereignisdefinition die überwiegende Ursache ist, bei Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person, wenn die
Heilmaßnahmen oder Eingriffe auch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische, durch einen unter diesen Gruppenunfallversicherung Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren,
für Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für Infektionen.
Mitversichert sind Unfälle durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1‰ (1,3‰ oder 1,5‰) sog. Trunkenheitsklausel.
Versicherungsschutz besteht auch bei Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder Entmündigte. Versichert sind ferner Unfälle
durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle. Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen. Eingeschlossen sind
Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern.
Allgemeines über die Gruppenunfallversicherung
Durch die Progressionsstaffeln wird eine Erhöhung der Leistung in der Regel ab ca. 25 Prozent Invaliditätsgrad erreicht. Der Begriff Progression deutet schon
an, dass es sich hierbei um eine mit der Höhe des Invaliditätsgrades deutlich ansteigende Leistungserhöhung handelt. So kommt bei Verlust der Hand oder
Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk und einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent, ausgehend von einer Versicherungssumme über 200.000 EUR, eine Leistung
ohne Progressionsstaffel in Höhe von 110.000 EUR zur Auszahlung.
Einige Dema Gruppenunfallversicherung erweitern den Anspruch auf Tagegeld dahingehend, dass nicht zu Ungunsten des Versicherten ausgelegt wird, wenn dieser aus Pflichtgefühl
seinem Beruf oder seiner Beschäftigung soweit als möglich weiterhin nachgeht. Für die Bemessung der Beeinträchtigung der Berufstätigkeit ist dabei nur der
objektive ärztliche Befund maßgebend. Für die Leistung einer Unfallrente gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Invaliditätsleistung.
Dies bedeutet, dass der Versicherer den Beitragszuschlag mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in den überwiegenden Fällen einstreichen kann, ohne dafür eine
entsprechende Mehrleistung erbringen zu müssen. Denn bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent würde sich die Leistung bei 200.000 EUR Invaliditätssumme
überhaupt nicht, bei einem Invaliditätsgrad von 30 Prozent auf eine Leistung von 35 Prozent aus der Versicherungssumme erhöhen. Bei 35 Prozent
Invaliditätsgrad sind 45 Prozent aus der Versicherungssumme.
Gruppenunfallversicherung
Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in einer Schwerverletztengeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind durch einen Unfall mehrere der aufgeführten
Verletzungen entstanden, so werden die entsprechenden Leistungsprozentsätze zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht angenommen. Die
Verletzung muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Unfall ärztlich festgestellt und der Anspruch auf diese Leistung innerhalb eines Monats nach der ärztlichen
Feststellung geltend gemacht worden sein.
Versichert sind ausschließlich komplette Brüche. Risse, Absprengungen, Distorsionen etc. erfüllen nicht die Voraussetzungen. Auch andere als die genannten
Knochenbrüche führen nicht zur Leistung. Versichert sind z. B.: Schädelbruch 100%, Schädelbasisbruch 100%, Beckenbruch 100%, Schultergelenksbruch 50%,
Kniegelenksbruch 50%, Ellenbogengelenksbruch 50%. Erleidet die in der Dema Gruppenunfallversicherung versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere Verletzungen und werden diese spätestens
sieben Monate vom Unfalltag an gerechnet.
Bei unfallbedingten Verletzungen des versicherten Kindes und einer notwendigen vollstationären Heilbehandlung wird für jeden Abwesenheitstag vom
Schulunterricht bei allgemeinen oder berufsbildenden Schulen eine Kostenpauschale von 15 EUR für bis zu 100 Tage gezahlt. Soweit die dargestellten
Zusatzleistungen tatsächlich zuschlagsfrei und beitragsfrei dem Versicherungsschutz zugrundegelegt werden, können sie akzeptiert werden.
Infos zum Thema Gruppenunfallversicherung
Während die GUV bei Tod und Vollinvalidität Rentenzahlungen bereitstellt, erfolgt in der Gruppenunfallversicherung grundsätzlich die reine Kapitalzahlung. Dabei kann
einzelvertraglich, insbesondere bei Gruppen-Unfallversicherungen, auch Kapitalzahlung über das 65. Lebensjahr hinaus, beispielsweise bis zum 70. oder 75.
Lebensjahr vorgesehen werden. Die gesetzliche UV gilt für das gesamte Bundesgebiet, kraft Ausstrahlung aber auch für berufliche Tätigkeiten bei
Auslandsreisen bzw. bei Entsendungen ins Ausland.
Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft versichert. In der Gruppenunfallversicherung
hingegen können darüber hinaus auch vor allem die Freizeitunfälle mitversichert und eine 24-Stunden Rundumdeckung versichert werden. Die Gruppenunfallversicherung leistet
für Unfälle, die bei einer versicherten Tätigkeit geschehen und zu einer dauernden Körperschädigung geführt haben. Die Dema Gruppenunfallversicherung leistet für Unfälle, die
den Unfalltatbestand erfüllen führten.
Außerdem verfällt der Anspruch auf Leistung nach einer Leistungsablehnung nur dann, wenn der Versicherer in seiner Ablehnung der Ansprüche auf die
Notwendigkeit der gerichtlichen Geltendmachung ausdrücklich hingewiesen hatte. Grundsätzlich sind Obliegenheiten bei Vertragsabschluss, während der
Vertragsdauer und nach Eintritt des Versicherungsfalles zu unterscheiden. Bei Vertragsabschluss sind die vollständige Beantwortung der Antragsfragen und der
Gesundheitserklärung zu berücksichtigen.
Dema Gruppenunfallversicherung
Die Verträge der Gruppenunfallversicherung für Kinder werden bei fast allen Anbietern maximal bis zum 18. Lebensjahr des Kindes vereinbart. Nur wenn bis dahin eine
Behinderung auch aufgetreten ist, besteht ein Leistungsanspruch. Außerdem sind unterschiedliche Leistungsvoraussetzungen in den einzelnen Tarifen zu
berücksichtigen, die auch zu einem durchaus unterschiedlichen Leistungsverhalten im Schadenfall führen können. Vor Abschluss einer unter Umständen sinnvollen
Kinder Invaliditätsschutzes sollte eine sorgsame Auswahl getroffen werden.
Neben der normalen Risikovorsorge bei Unfällen wird der Todesfall der versicherten Person das Fondsguthaben zurückgezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob der
Tod aufgrund eines Unfalles oder aufgrund anderer Ursachen eintrat. Zusätzlich erhalten die Hinterbliebenen 5 Prozent aller Beiträge, die noch bis zum
Vertragsende gezahlt worden wären, mindestens aber die Summe aller gezahlten Beiträge. Der Versicherungsschutz basiert auf den AUB 99. Zusätzliche
Leistungsverbesserungen.
Auf der Basis der Besonderen Bedingungen für den Zuwachs von Leistung und Beitrag kann eine sog. Dynamik im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ebenfalls mitversichert
werden. Vorgesehen wird dabei, dass sich die Versicherungssummen jeweils um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen, z. B. um 3 oder 5 Prozent, um den der
Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten angehoben wird, mindestens jedoch um 3 Prozent, oder alternativ um einen bestimmten
Prozentsatz der erreichten Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Gruppenunfallversicherung
Ein selbständiger Bäckermeister hatte eine kombinierte Unternehmens- und Privatrechtsschutzversicherung mit Vertragsrechtsschutz für den privaten Bereich
abgeschlossen. Wegen der Folgen eines Unfalls in der Bäckerei wollte er seine Gruppenunfallversicherung in Anspruch nehmen. Der Rechtsschutzversicherer
meinte, es bestehe keine Deckung, weil der Unfall im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit geschehen sei. Es handele sich hier nicht um einen Anspruch aus einer
gewerblichen Vertragsbeziehung, sondern um einen Anspruch aus einer privaten Absicherung.
Die Gruppenunfallversicherung berief sich dabei auf Nr. 3 der AUB 2000, wo es u.a. heißt, haben Krankheiten und Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades … entsprechend dem Anteil
der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung. Vor dem BGH erhielt der Versicherer Recht. Der
BGH stufte den Vorschaden als Gebrechen ein.
Eine gut ausgestaltete Gruppen Unfallversicherung und zunehmend auch Einzel Unfallversicherungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Gesundheitsschäden
durch Infektionen aufgrund eines Zeckenbisses ausdrücklich einschließen. Der Ausschluss einer durch Zeckenbiss verursachten Infektion ist weder überraschend,
noch benachteiligt er den VN unangemessen, noch ist er sittenwidrig. Er widerspricht nicht dem Sinn und Zweck einer Gruppenunfallversicherung.