LKH Gruppenunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung gehört mit zu den wichtigsten Risikoabsicherungen für alle, die auf Grund bestimmter Voraussetzungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, oder andere Risikovorsorge Maßnahmen treffen können.
Mittlerweile haben die Versicherer eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungsarten entwickelt, welche für Gruppenunfallversicherung vereinbart werden können. Die bedarfsgerechte Zusammenstellung für die Gruppenunfallversicherung ist entweder durch einzelne Paketangebote vorgegeben, oder kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Letztere Vorgehensweise ist stets zu empfehlen, da von vielen Versicherern zum Teil unnütze Leistungskomponenten, die auch noch recht teuer sind, angeboten werden. Bei den Leistungsarten sollte die Invaliditätsleistung grundsätzlich im Vordergrund stehen.
Alle anderen sonstigen Leistungen sind Kann Leistungen durch die Gruppenunfallversicherung welche weitestgehend verzichtbar sind und in der Regel ausgeschlossen werden können. Generell sollte stets eine individuelle Bedarfsanalyse einem Vertragsabschluss vorangehen.
Allgemeine Informationen zum Thema Gruppenunfallversicherung
Nur ausnahmsweise können Wettkämpfe versichert sein, wenn die einzelnen Gemeinschaften zu einer Firmen- oder Behördenspielrunde zusammengeschlossen sind, die regelmäßig solche Wettkämpfe veranstalten. Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, dass die sonstigen Anforderungen erfüllt werden. Daraus ergibt sich, dass eine zusätzliche Gruppenunfallversicherung des Arbeitgebers für die Betriebssportgemeinschaft immer dann sinnvoll ist, wenn wettkampfartige Fußballspiele mit anderen Betriebssportgemeinschaften.
Versichert sind ausschließlich komplette Brüche. Risse, Absprengungen, Distorsionen etc. erfüllen nicht die Voraussetzungen. Auch andere als die genannten Knochenbrüche führen nicht zur Leistung. Versichert sind z. B.: Schädelbruch 100%, Schädelbasisbruch 100%, Beckenbruch 100%, Schultergelenksbruch 50%, Kniegelenksbruch 50%, Ellenbogengelenksbruch 50%. Erleidet die in der Gruppenunfallversicherung versicherte Person unfallbedingt eine oder mehrere Verletzungen und werden diese spätestens sieben Monate vom Unfalltag an gerechnet.
Ausschnittsdeckung durch die Gruppenunfallversicherung, die Unfälle in Zusammenhang mit dem Bau deckt. Versichert werden können alle nicht gewerbsmäßig am Bau beteiligten Personen (Nachbarschaftshilfe etc.). Versichert durch die LKH Gruppenunfallversicherung sind nur Unfälle unmittelbar auf der Baustelle, nicht auf Wegen zur oder von der Baustelle. Entsprechend der Besonderheit von Bauvorhaben ist sie eine befristete Gruppenunfallversicherung, die nach spätestens zwei Jahren endet. Der Beitrag wird abweichend von den sonst üblichen Bemessungsgrößen nach der Bausumme berechnet.
Die Frist beginnt, sobald Kenntnis vom Tod der versicherten Person und der Möglichkeit einer Unfallursächlichkeit gegeben sind. Bis zu einem Betrag von 5.000 EUR werden die Ausschlussbestimmungen beispielsweise für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen von einigen Gruppenunfallversicherung nicht angewandt. Stirbt die versicherte Person aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder gleichgültig aus welcher Ursache später als ein Jahr nach dem Unfall und war der Anspruch auf Invaliditätsleistung bereits entstanden.
LKH Gruppenunfallversicherung
Die LKH Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Gruppenunfallversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Gruppenunfallversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die LKH spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die LKH Gruppenunfallversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der LKH Gruppenunfallversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Gruppenunfallversicherung
Die privaten Unfallversicherer bieten unterschiedliche AUB-Fassungen am Markt an. Die bilden AUB 88 immer noch weitestgehend die Grundlage der
Bedingungswerke. Sie sind allerdings im Zeitablauf aufgrund gesetzlicher Erfordernisse, zur Verbesserung der Verständlichkeit und Verbraucherfreundlichkeit
in gestalterischer und sprachlicher Hinsicht, aus unternehmenspolitischen Erwägungen und aufgrund der unverbindlichen Empfehlung des GDV Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. mehrfach überarbeitet worden.
Grundsätzlich kann jedermann von Geburt an unfallversichert werden. Versicherungsschutz in der Einzel Gruppenunfallversicherung wird für die Altersgruppen
zwischen 14 und 75 Jahren gewährt. Aber auch Kinder können abgesichert werden. Insbesondere für Personen, die überhaupt keinen oder nur sehr schwer einen
Berufsunfähigkeitsschutz erhalten, stellt die Gruppenunfallversicherung zumindest partiell eine Notlösung dar. Wichtig ist die Police auch für Selbständige und
Freiberufler, die eine Berufsunfähigkeitspolice gar nicht oder nur mit Zuschlägen abschließen können.
Mitversichert sind Unfälle durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,1‰ (1,3‰ oder 1,5‰) sog. Trunkenheitsklausel.
Versicherungsschutz besteht auch bei Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Führerschein durch Minderjährige oder Entmündigte. Versichert sind ferner Unfälle
durch Röntgenstrahlen, Laserstrahlen, Maserstrahlen (z. B. Mikrowelle. Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen. Eingeschlossen sind
Lebensmittelvergiftungen bei Erwachsenen und Kindern.
Allgemeines über die Gruppenunfallversicherung
Durch die Progressionsstaffeln wird eine Erhöhung der Leistung in der Regel ab ca. 25 Prozent Invaliditätsgrad erreicht. Der Begriff Progression deutet schon
an, dass es sich hierbei um eine mit der Höhe des Invaliditätsgrades deutlich ansteigende Leistungserhöhung handelt. So kommt bei Verlust der Hand oder
Funktionsunfähigkeit der Hand im Handgelenk und einem Invaliditätsgrad von 55 Prozent, ausgehend von einer Versicherungssumme über 200.000 EUR, eine Leistung
ohne Progressionsstaffel in Höhe von 110.000 EUR zur Auszahlung.
Wirken sich jedoch diese Verletzungen auf Gliedmassen oder Sinnesorgane aus, so sind die Invaliditätsgrade wiederum zunächst nach der Gliedertaxe zu bewerten.
Die Verletzungen, die sich darüber hinaus in den genannten Bereich selbst auswirken, sind nach den allgemeinen Regeln einzuschätzen. Kommt es beispielsweise
nach einer Hirnverletzung oder nach einem Wirbelbruch zu Lähmungserscheinungen an den Armen, so ist zunächst die Funktionsbeeinträchtigung des Armes nach
dem in der Gliedertaxe für die LKH Gruppenunfallversicherung genannten Armwert.
Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht dann, wenn der Versicherte unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. Die Höhe der zu
zahlenden Versicherungsleistung richtet sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, dem ermittelten Invaliditätsgrad anhand der Gliedertaxe und
anhand der in Betracht kommenden Abzüge, beispielsweise aufgrund dessen, dass Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben.
Gruppenunfallversicherung
Die Schmerzensgeldtabelle beinhaltet u. a.: Bruch, Riss, Absprengung, Ausriss an/am Schädel, Becken, Schultergelenk, Ellenbogen, Hüftgelenk, Knie,
Sprunggelenk, Wirbelsäule, Fuß- und Handgelenke, Kiefergelenke, Nase, Schulterblatt, Brustbein, Schlüsselbein, Finger, Zehe, Rippe, Quetschung eines inneren
Organs, Gehirnerschütterung 2. Grades, Verbrennungen 2. Grades, Halswirbelschleudersyndrom mit Nervenwurzelschädigung, Zerreißung von Muskeln, Sehnen, Bändern,
Kapseln, Zerrung von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln.
Erleidet die versicherte Person unfallbedingt eine Invalidität und erfordert die Behinderung im täglichen Leben den behindertengerechten Umbau des
Hauptwohnsitzes oder den Umzug in ein anderes, behindertengerechtes Haus oder in eine entsprechende Wohnung oder den Umbau eines Kraftfahrzeuges in ein
behindertengerechtes Kraftfahrzeug, so werden die Kosten hierfür nach Vorlage eines ärztlichen Attestes durch Krankheiten oder Gebrechen durch die
LKH Gruppenunfallversicherung ersetzt.
Bei der Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen mindert sich die Leistung entsprechend. Das Schmerzensgeld wird aus der vereinbarten Versicherungssumme
gezahlt. Die Höhe der Leistung richtet sich nach den in der Schmerzensgeldtabelle festgelegten Prozentsätzen. Sind mehrere der aufgeführten Verletzungen
durch den Unfall entstanden, werden die entsprechenden Leistungsprozente zusammengerechnet. Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
Infos zum Thema Gruppenunfallversicherung
Die Ergänzung des gesetzlichen Unfallschutzes durch eine private oder betriebliche Unfallversicherung ist durchaus zu empfehlen, da Freizeitunfälle ansonsten
nicht versichert sind. Rund zwei Drittel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Aber: Man sollte darüber nicht vergessen, das unter Umständen sehr
viel gravierendere Risiko der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Die «Unfallversicherung» kann dies nicht leisten, da i. d. R. Krankheiten nicht
mitversichert werden können.
Darüber hinaus ist die LKH Gruppenunfallversicherung das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. Wird eine
nach Eintritt des Unfalles zu erfüllende Obliegenheit - wie zuvor dargestellt - verletzt, so verliert der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz, es
sei denn, er hat die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Bei grob fahrlässiger Verletzung behält der Versicherungsnehmer insoweit
den Versicherungsschutz noch auf die Bemessung der Leistungshöhe gehabt hat.
Insbesondere die Funktion Einkommensersatz braucht nicht durch eine Unfallversicherung erfüllt zu werden, wenn eine ausreichende BUV besteht. Allenfalls der
kurzfristige Einkommensverlust bis zu einem Feststehen der Berufsunfähigkeit wäre ungedeckt. Heilbehandlungs- und Krankenhauskosten werden durch die
gesetzliche oder eine private Krankenversicherung abgedeckt. Tagegelder, zum Beispiel für die erhöhten Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, zur
Kinderbetreuung können auch über Krankentagegeldversicherungen abgedeckt werden.
LKH Gruppenunfallversicherung
Wird die Gruppenunfallversicherung vor Ablauf von zwei Jahren oder einem Zehntel der gesamten beitragspflichtigen Versicherungsdauer gekündigt, so besteht allerdings kein
Anspruch auf Beitragsrückzahlung. Auch bei der UPR wacht ein unabhängiger Treuhänder über Veränderungen der Prämien und der Überschussbeteiligung. Außerdem
gelten die Vorschriften der angemessenen versicherungsmathematischen Prämienkalkulation. Eine UPR ist unter Renditegesichtspunkten nicht zu empfehlen. Hier
macht der getrennte Abschluss einer Gruppenunfallversicherung eher Sinn.
Zahlreiche Risiken sind bereits durch andere Versicherungssparten gedeckt und können sinnvoller versichert werden. Für verunglückte Insassen übernimmt die
Kfz Haftpflichtversicherung des Halters selbst für Familienangehörige die Kosten. Zahlt
die Kfz Versicherung nicht, so werden Kosten für Behandlung und Krankenhaus im Allgemeinen von der Krankenversicherung des Unfallopfers getragen.
Lediglich bei unverschuldeten Unfällen weist die Insassen Unfallversicherung eine Berechtigung auf.
Eine Insassen-Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Autoinsassen in Zusammenhang mit den AKB, den Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Diese Ergänzung zu einer normalen Gruppenunfallversicherung kann sich unter Umständen dann empfehlen, wenn beispielsweise Fahrgemeinschaften zum Arbeitsplatz
bestehen, im Rahmen betrieblicher Gegebenheiten Geschäftsfreunde und Kunden befördert oder fast ausschließlich Autoreisen ins Ausland unternommen werden.
Allgemeine Informationen über die Gruppenunfallversicherung
Nach § 2 II 3 AUB 88 besteht bei Infektionen kein Schutz durch die Gruppenunfallversicherung, es sei denn, der Krankheitserreger ist durch eine unter den Versicherungsvertrag
fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt. Haut- oder Schleimhautverletzungen, die als solche geringfügig sind und durch die Krankheitserreger sofort
oder später in den Körper gelangen, gelten jedoch (bis auf Tollwut und Wundstarrkrampf) nicht mehr als Unfallverletzungen. Auch ein Zeckenbiss ist eine nur
geringfügige Hautverletzung in diesem Sinne, weil er für sich betrachtet keinen Krankheitswert besitzt.
Die Gruppenunfallversicherung berief sich dabei auf Nr. 3 der AUB 2000, wo es u.a. heißt, haben Krankheiten und Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten
Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades … entsprechend dem Anteil
der Krankheit oder des Gebrechens. Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt die Minderung. Vor dem BGH erhielt der Versicherer Recht. Der
BGH stufte den Vorschaden als Gebrechen ein.
Es bestehen keine Bedenken, wenn bei der Aufteilung des auf den beruflichen Bereich entfallenden Beitrags in steuerfreie Reisekostenvergütungen und
steuerpflichtigen Werbungskostenersatz der auf steuerfreie Reisekostenvergütung entfallende Anteil auf 40 % des auf den beruflichen Bereich entfallenden
Beitrags Beitragsanteils geschätzt wird. Der als Werbungskostenersatz dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfende Beitragsanteil gehört zu den Werbungskosten des
Arbeitnehmers.