Hundehalterhaftpflichtversicherung Stiftung Warentest
Was genau ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Über die Privathaftpflichtversicherung besteht für das Haftpflichtrisiko im Zusammenhang mit Tieren nur in begrenztem Rahmen Versicherungsschutz, nämlich für die gesetzliche Haftpflicht, nicht jedoch von Hunden.
Da die Privathaftpflichtversicherung insbesondere die Tiere nicht erfasst, die erfahrungsgemäß am häufigsten Drittschäden verursachen (vor allem Hunde), sollten die Hundebesitzer daneben oder in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung zusätzlich eine entsprechende Hundehalterhaftpflichtversicherung abschliessen.
Allgemeine Informationen zum Thema Hundehalterhaftpflichtversicherung
Aus der Verwendung des weit auszulegenden Begriffs der Gefahren des täglichen Lebens in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen folgt, dass die Hundehalterhaftpflichtversicherung alle diesem Kreis zuzurechnenden Gefahren deckt, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Versicherungsbedingungen zählen einige typische Risikobereiche lediglich beispielhaft (insbesondere) auf und verknüpfen sie zum Teil mit Ausnahmeregelungen. Eingeschlossen sind folgende Eigenschaften bzw. Aktivitäten.
Voraussetzung für die Annahme von Vorsatz ist für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, dass der Täter das Bewusstsein hatte, sein Verhalten werde den schädlichen Erfolg herbeiführen und ferner den Willen, sein Tun oder Unterlassen trotzdem nicht einzustellen. Dem direkten Vorsatz gleichgestellt ist der bedingte Vorsatz (dolus eventualis): Der Täter muss den als möglich vorgestellten Erfolg in seinen Willen aufgenommen und für den Fall seines Eintritts gebilligt haben. Der Vorsatzausschluss greift demnach nicht ein, wenn der Handelnde die Schadensfolgen in Kauf genommen hat.
Die Leistungspflicht der Hundehalterhaftpflichtversicherung erstreckt sich aber nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, der dem VN gehört (Eigenschaden), eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses, eines im Inland gelegenen Wochenendhauses. Voraussetzung ist jeweils, dass die Wohnungen bzw. Häuser vom VN der Hundehalterhaftpflichtversicherung Stiftung Warentest ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Die zugehörigen Garagen und Gärten sowie Schrebergärten sind eingeschlossen. Mitversichert ist die Vermietung von nicht mehr als drei einzeln vermieteten Wohnräumen.
Der Grenzbereich zwischen gedeckten Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen und nicht gedeckten Schäden an beweglichen Sachen lässt sich beispielhaft aufzeigen. Gedeckt ist die Beschädigung von Wänden, Waschbecken, Fliesen oder fest mit dem Untergrund verbundenen Teppichböden. Nicht gedeckt ist die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, z.B. lose verlegten Teppichen. Einige Hundehalterhaftpflichtversicherung Anbieter sind bereit, den Versicherungsschutz durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung auf mobile Gegenstände in Hotels und gemieteten Ferienwohnungen oder -häusern auszudehnen.
Hundehalterhaftpflichtversicherung Stiftung Warentest
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Nützliche Tipps zum Thema Hundehalterhaftpflichtversicherung
Privatpersonen bewegen sich im täglichen Leben - z.B. in ihrer Eigenschaft als Fußgänger oder Radfahrer, als Eltern minderjähriger Kinder, als Freizeitsportler
oder als Nutzer von elektronischen Kommunikationsmitteln, aber auch bei Gefälligkeitshandlungen - vielfach in Gefahrenbereichen, die das Risiko einer
Schädigung von Rechtsgütern Dritter in sich bergen. Hieraus resultierende Schadenersatzansprüche Dritter können die finanzielle Leistungsfähigkeit des
Einzelnen erheblich übersteigen.
Weist der Haftpflichtversicherer unbegründete Ansprüche zurück, erweckt dies bei VN nicht selten den Anschein, als wolle er sich seiner Leistungspflicht
entziehen. In der Hundehalterhaftpflichtversicherung spielen Schadenersatzansprüche, die an den Vorwurf der Verletzung von Aufsichtspflichtverletzungen
anknüpfen, eine große Rolle. Gemäß § 832 BGB hat derjenige (z.B. ein Elternteil), der aufgrund Gesetzes oder Vertrages zur Führung der Aufsicht über eine
Person verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen.
Es besteht Versicherungsschutz durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung für während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretene Schadenereignisse, die Personenschäden (Tod, Verletzung oder
Gesundheitsschädigung von Menschen), Sachschäden (Beschädigung und/oder Gebrauchsbeeinträchtigung sowie Vernichtung von Sachen) einschließlich der sich
daraus ergebenden Vermögensschäden (sog. unechte Vermögensschäden) sowie Vermögensschäden, die weder auf Personen- noch auf Sachschäden beruhen, zur Folge
haben.
Allgemeines über die Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Deckung für reine Vermögensschäden hat in der Hundehalterhaftpflichtversicherung keine herausragende Bedeutung. Denn angesichts des marktüblichen
Ausschlusskataloges, der für diesen Bereich gilt (z.B. für Grundstücksgeschäfte und Zahlungsvorgänge), ist der Anwendungsbereich der verbleibenden Deckung
stark eingeschränkt. Gleichwohl sollte die Vermögensschadendeckung in keiner Hundehalterhaftpflichtversicherung fehlen, damit für auf Vermögensschäden gerichtete
Schadenersatzansprüche zumindest Abwehrdeckung besteht.
Aus der Verwendung des weit auszulegenden Begriffs der Gefahren des täglichen Lebens in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen folgt, dass die
Hundehalterhaftpflichtversicherung Stiftung Warentest alle diesem Kreis zuzurechnenden Gefahren deckt, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Versicherungsbedingungen
zählen einige typische Risikobereiche lediglich beispielhaft (insbesondere) auf und verknüpfen sie zum Teil mit Ausnahmeregelungen. Eingeschlossen sind
folgende Eigenschaften bzw. Aktivitäten.
Versichert ist die Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren (z.B. Katzen), gezähmten Kleintieren (z.B. Hamster) und Bienen. Ausgenommen sind
Hunde, Rinder, Pferde, sonstige Reittiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Einige Versicherer
dehnen den Versicherungsschutz der Hundehalterhaftpflichtversicherung auf die gesetzliche Haftpflicht des VN als Hüter von fremden Hunden aus, sofern es sich
nicht um gewerbsmäßige Hütung handelt.
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Nicht selten haben beide Ehepartner bei ihrer Heirat bereits eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen. Weil dann jeweils der andere Ehegatte
mitversichert gilt, entsteht mit der Heirat eine Doppelversicherung im Sinne des § 78 VVG. In diesem Zusammenhang sollten Sie prüfen, ob der ältere Vertrag
noch aktuell bzw. (z.B. hinsichtlich der Deckungssummen) überarbeitungsbedürftig ist. Ebenfalls eingeschlossen sind die Kinder des VN und seines Ehegatten,
wobei Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder gleichgestellt sind.
Für die Mitversicherung der Kinder in der Hundehalterhaftpflichtversicherung Stiftung Warentest ist das Bestehen einer häuslichen Lebensgemeinschaft nicht Voraussetzung. Ist der nicht-eheliche Lebenspartner in den
Vertrag eingeschlossen, sollten ggf. auch dessen Kinder in den Versicherungsschutz einbezogen sein. Voraussetzung der Mitversicherung, Kinder sind aber nicht
ausnahmslos in die Deckung einbezogen, sondern nur unter der Voraussetzung, dass sie unverheiratet sind und minderjährig sind oder nach Vollendung der
Volljährigkeit sich noch in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Gemäß einer Richtlinie über die Beseitigung von Doppelversicherungen in der Allgemeinen «Haftpflichtversicherung» kann der jüngere Vertrag aufgehoben werden.
Dies kann in der Praxis in der Weise herbeigeführt werden, dass der Versicherer, bei dem die Police mit dem älteren Abschlussdatum besteht, entsprechend
informiert und um Veranlassung der Auflösung der jüngeren Police beim anderen Versicherer gebeten wird. Hierzu ist dem älteren Versicherer der Name und das
Geburtsdatum des nun mitversicherten Partners der jüngeren Police anzugeben.
Infos zum Thema Hundehalterhaftpflichtversicherung
Empfehlenswert ist die Aufnahme einer Regelung, wonach der Versicherer dem VN bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas die Kaution erstattet, die dieser
aufgrund behördlicher Anordnung zu hinterlegen hat. Die Versicherer bieten hier Summen bis zu 3 Prozent der Hauptdeckungssumme an. Der Kautionsbetrag wird
auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ziff. 7.6 AHB sieht u.a. einen generellen Ausschluss für Schäden an gemieteten Sachen
vor.
Gleiches gilt für Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrages oder gefälligkeitshalber Wohnung, Haus und Garten betreuen oder den Streudienst versehen.
Erleiden Hausangestellte bei ihrer Tätigkeit Gesundheitsschäden infolge eines Unfalls, sind grundsätzlich die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände für die
Gewährung von Leistungen durch die Hundehalterhaftpflichtversicherung Stiftung Warentest zuständig. Dort hat der Dienstherr die
Hausangestellten nach der Einstellung anzumelden.
Zeigte die Tendenz in der Schadenpraxis und der Rechtsprechung bisher eher in Richtung einer engen Auslegung der Ausnahmeregelung, kann aufgrund einiger
Gerichtsurteile mittlerweile eine gewisse Auflockerung festgestellt werden. Herausgestellt wird das Erfordernis der Kontinuität, der Einheitlichkeit und des
unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der Schul- und der Berufsausbildungsphase. Die nachfolgende Übersicht zeigt, unter welchen Voraussetzungen
unverheiratete volljährige Kinder bei ihren Eltern versichert sein können.
Hundehalterhaftpflichtversicherung Stiftung Warentest
Abweichend schließen einige Versicherer dieses regelmäßig nur durch eine separate Gewässerschaden Haftpflichtversicherung erfasste Anlagenrisiko in
begrenztem Umfang pauschal in die Hundehalterhaftpflichtversicherung ein, nämlich die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von
insgesamt höchstens 5.000 l/kg gewässerschädlicher Stoffe in Kleingebinden mit einem Einzelfassungsvermögen von maximal 50 l/kg je Gebinde, die in den
versicherten Räumlichkeiten lagern.
In begrenztem Umfang erstreckt sich die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch auf die Deckung von Gewässerschäden: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
des VN für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich
des Grundwassers. Man spricht hier auch von der Mitversicherung des Gewässerschaden Restrisikos. Ein Fußgänger überquert achtlos die Fahrbahn. Der Fahrer
eines Tanklasters versucht auszuweichen, wobei der Lastzug umstürzt.
Nicht für alle Risiken aus den Gefahren des täglichen Lebens tritt die Hundehalterhaftpflichtversicherung ein. Ausschlüsse - die allerdings teilweise
abbedungen werden können - enthalten zum einen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und zum anderen die speziellen
Versicherungsbedingungen zur Hundehalterhaftpflichtversicherung selbst. Auch mitversicherte Personen müssen sich Ausschlussregelungen entgegenhalten lassen,
wenn und soweit diese in ihrer Person verwirklicht sind.
Allgemeine Informationen über die Hundehalterhaftpflichtversicherung
Leben in häuslicher Gemeinschaft ist mehr als gemeinschaftliches Wohnen. Es setzt voraus, dass der Versicherte den Mittelpunkt seines Lebens bei seinem
Angehörigen begründet. Mit dieser Bestimmung soll der Gefahr vorgebeugt werden, dass beim Bestehen enger familiärer Bindungen oder der erwähnten anderen
Beziehungen Versicherungsfälle zu Lasten des Versicherers und damit der Versichertengemeinschaft fingiert werden. In vielen Fällen wird es sich im Übrigen
um einen wirtschaftlichen Eigenschaden handeln.
Der Haftpflichtige, der Schäden beim Gebrauch des Fahrzeugs verursacht hat, verliert nur dann seinen Versicherungsschutz aus der Hundehalterhaftpflichtversicherung, wenn er im Sinne
der Versicherungsbedingungen Eigentümer, Halter, Führer oder Besitzer des Fahrzeugs ist. Dem Begriff Besitzer wird von der Rechtsprechung keine eigenständige
Bedeutung neben den Begriffen des Halters und des Führers beigemessen. Wer also z.B. das Auto eines Freundes repariert (und sog. Fremdbesitzer ist), fällt
nicht unter den Ausschluss für Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs.
Ferner ist der Leihvertrag nach den Umständen des Einzelfalles von einer Besitzüberlassung im Rahmen eines keine Rechtsbindung erzeugenden Gefälligkeitsverhältnisses
abzugrenzen. Die Überlassung einer Skihütte für einen Zeitraum von einer Woche aufgrund von freundschaftlichen und familiären Beziehungen stellt regelmäßig
eine bloße Gefälligkeit dar, selbst wenn der Nutzer beabsichtigt, die dem Überlasser entstehenden Kosten zu begleichen. Bei einigen Versicherern ist der
Einschluss von Schäden an geliehenen Sachen möglich.