Immobilienfinanzierung für Beamte
Arten und Formen einer Immobilienfinanzierung.
Die Immobilienfinanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
einem Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen.
einem Bauspardarlehen
einem öffentlichen Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
oder einer Tilgungsaussetzungsversicherung.
Wonach richtet sich die Kredithöhe für die Immobilienfinanzierung
Bei der Immobilienfinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen.
Zinsen und Tilgung einer Immobilienfinanzierung
Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
Immobilienfinanzierung für Beamte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Beamte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Immobilienfinanzierung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Immobilienfinanzierung für Beamte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Immobilienfinanzierung
Versichert sind die Haftpflichtrisiken, die sich aus der Eigenschaft als Bauherr, Bauträger oder auch Besitzer des Baugrundstücks ergeben. Für viele ist die
Notwendigkeit des Abschlusses einer derartigen Versicherung nicht immer verständlich, wenn sie fremde Personen (Architekten, Bauunternehmer) mit der
Durchführung des Bauvorhabens beauftragen. Aber Ansprüche aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten (Besucher, Passanten) richten sich grundsätzlich
gegen den Bauherrn.
Alle am Bau helfenden Personen sind besonderen Gefahren ausgesetzt. Helfen beispielsweise Nachbarn, Freunde oder Verwandte, so sind sie über die
Berufsgenossenschaft versichert. Dazu muss der Bauherr diese Personen bei der Berufsgenossenschaft anmelden, auch wenn die Mithilfe unentgeltlich ist.
Unabhängig davon kann eine Immobilienfinanzierung Versicherungsschutz auch über die sog. Bauhelfer-Unfallversicherung erlangt werden. Diese Unfallabsicherung steht dann zusätzlich zur
Verfügung und schließt den Bauherrn und den Ehepartner ein.
Hierüber gibt der nachfolgende Beitrag einen Überblick. So ungleich die Risiken bei den einzelnen Bauvorhaben auch erscheinen, der Absicherungsbedarf ist
weitgehend identisch, abgesehen vom unterschiedlichen Haftungsumfang. Grundlage der Haftung des Bauherrn sind die in §§ 823 ff. BGB genannten Rechtsfolgen.
Danach haftet auch der Bauherr, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges
Recht eines anderen widerrechtlich verletzt.
Allgemeines über die Immobilienfinanzierung
Der Wunsch nach dem eigenen Hau oder der eigenen Wohnung ist latent seit Menschen unsere Erde besiedeln. Daran wird sich weder in naher noch in ferner
Zukunft grundsätzlich etwas ändern. Zugegeben, der Weg zum eigenen Heim oder zur eigenen Wohnung wurde in den vergangenen Jahren etwas steiniger. Und die
Wende zum Besseren zeichnet sich für Bau- oder Kaufwillige für die nächsten Jahre wahrlich nicht ab. Bauen war zu jedem Zeitpunkt günstig. Für jeden
Bauherrn zumindest im Rückblick.
Die Gothaer gehört zu den Versicherungsgesellschaften, die die Bau-Betriebsunterbrechungs-Versicherung als Zusatzdeckung zu den Bauleistungs
Versicherungsbedingungen für Gebäude anbietet. Nach den Besonderen Bestimmungen für gewerbliche Bauherren, gewerblich genutzte Bauvorhaben wird die
Versicherungssumme wie die Immobilienfinanzierung für Beamte folgt festgesetzt. bei erhöhten Kosten der Baufinanzierung = die zu erwartenden Kosten (erhöhte Kosten der Baufinanzierung infolge
Zinsmehraufwand durch Verlängerung der Zwischenfinanzierung.
Diesen Empfehlungen sind die meisten Gesellschaften gefolgt. Einige Versicherer binden die Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung auch unmittelbar
an die Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) und erweitern die Deckung durch entsprechende Zusatzbedingungen. Die versicherten Gefahren sind
jedoch grundsätzlich gleich. Rechtsgrundlage der Bauleistungs-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist außerdem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das
ebenfalls mit Wirkung vom 1.1.2008 geändert wurde.
Immobilienfinanzierung
Diese Form der Hypothekenversicherung, die in den USA und Großbritannien seit vielen Jahren fester Bestandteil der Eigenheimfinanzierung ist, kann jetzt
auch in Deutschland vom Hypothekengläubiger abgeschlossen werden. Damit kann sich der Hypothekengläubiger für den Fall versichern, dass die Hypothek als
Folge einer Zwangsversteigerung ganz oder teilweise ausfällt. Darüber hinaus stehen im Rahmen der Lebensversicherung zur Hypothekenabsicherung die
Hypothekentilgungsversicherung zur Verfügung, die vom Hypothekenschuldner abgeschlossen werden können.
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an
Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt. Auch in Verbindung mit einer
Immobilienfinanzierung für Beamte und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls
abzusichern.
Zielt man nicht auf eine mehrstufige Absicherung einschließlich Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit ab, dann kann der Versicherungsschutz bereits sehr
viel preisgünstiger vereinbart werden. Bei 100.000 EUR Darlehenshöhe, Eintrittsalter 35 Jahre, Mann, kostet der Todesfallschutz bei ONTOS 834 EUR, bei der
Generali 3.472 EUR, Prämienunterschied: 416 Prozent. Ein 35-jähriger Angestellter finanziert über 36 Monate eine neue Wohnungseinrichtung mit einem
Gesamtdarlehen über 9.000 EUR.
Infos zum Thema Immobilienfinanzierung
Es sind keine Gesichtspunkte zu erkennen, die es rechtfertigen könnten, die Gesamtprovision im vorliegenden Fall, in größerem Umfang als bei schwierigen
Immobilienfinanzierungen der in der Finanzierungsvermittlung liegenden Teilleistung des Anbieters eines Kombinationsprodukts zuzuordnen. Die unter die von
der Rechtsprechung gebilligte Obergrenze derartiger Kosten von 2 v.H. fallenden Baufinanzierungen bei geschlossenen Immobilienfonds zeichnen sich durch
große Risiken bei der Entwicklung der künftigen Mieteinnahmen aus.
Daher sei ein höherer Aufwand gerechtfertigt. Die Kläger haben drei Mitarbeiter als Zeugen benannt. Diese könnten u.a. detaillierte Auskünfte zu den
Abwicklungsabläufen sowie zu den Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Immobilienfinanzierung für Beamte geben. Als Vergleichsbasis für eine
Schätzung der Höhe der als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Kreditvermittlungskosten sei auf den Markt für Konsumentenkredite abzustellen.
Auf diesem Teilmarkt seien Vermittlungsprovisionen von 3 – 7 v.H. marktüblich.
Es kann daher auch dahinstehen, ob bei derartigen Konsumentenkrediten höhere Provisionen als die hier geschätzten 2 v.H. der Darlehenssumme marktüblich sind.
Die Kläger haben auch keinen erheblich höheren Aufwand glaubhaft gemacht, der es rechtfertigen könnte, einen Anteil von mehr als 2 v.H. der Darlehenssumme
als Kreditvermittlungskosten anzuerkennen. Anhaltspunkte dafür, dass gerade bei den Klägern eine über das übliche Maß hinausgehende Bonitätsprüfung
erforderlich war oder dass bei der Vermittlung der Darlehen außerordentliche Schwierigkeiten auftraten.
Immobilienfinanzierung für Beamte
Die Anerkennung derartiger Kosten ist nach der Rechtsprechung des BFH von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Danach werden Aufwendungen als vorweggenommene
Werbungskosten nur anerkannt, wenn sie in einem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit den zu erzielenden Einkünften (vgl. BFH-Entscheidung
vom 10. November 1961 VI 283/60 U, BFHE 74, 143, BStBl III 1962, 54), bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in einem engen zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang mit der geplanten Immobilienfinanzierung des Hauses stehen.
Ein vereinbarungsgemäß bei Auszahlung der Darlehenssumme einbehaltenes Damnum ließ der BFH daher in voller Höhe zum Abzug zu, wenn es vor Ansatz des
Grundbetrages nach § 21a EStG getilgt wurde. Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 6. Dezember 1965 GrS 2/64 S ( BFHE 84, 399, BStBl III 1966, 144)
ist ein vereinbarungsgemäß bei Auszahlung der Darlehenssumme einbehaltenes Damnum mit der Einbehaltung abgeflossen und sogleich in vollem Umfang als
Werbungskosten abziehbar.
Hatte der Steuerpflichtige aber bei Abschluß des Bausparvertrags bereits ein Grundstück zur Bebauung erworben, Baupläne anfertigen lassen und eingereicht
und auch die Finanzierung geklärt, dann kann in der Regel an seiner Absicht, mit Hilfe des Bausparvertrags Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu
erzielen, nicht gezweifelt werden. Nicht notwendig ist, daß zwischen dem Bausparer und der Bausparkasse besondere Vereinbarungen über die Verwendung des
Darlehens der Sparkasse ausschließlich zu Bauzwecken getroffen werden.
Allgemeine Informationen über die Immobilienfinanzierung
Ob danach die mit der Immobilienfinanzierung zusammenhängenden Fragen unter den Ausschuss fallen, ist umstritten (BGH v. 16.10.1985 – IVa ZR 49/84, VersR 1986,
132 = MDR 1986, 296 unter Hinweis auf Böhme, ARB, 4. Aufl., § 4 Rz. 34; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl., § 4 Rz. 109). Auch unter Beachtung
dieser billigenswerten Zielsetzung der Ausschlussklausel kann jedoch nicht übersehen werden, dass die Fassung selbst wenig geglückt und in ihrem Wortsinn
nicht eindeutig ist (BGH v. 1.2.1989 – IVa ZR 247/87, VersR 1989, 470 = MDR 1989, 619).
Wenn ein Kunde eine Bank um die Erstellung eines Vorschlages für eine Baufinanzierung» bittet und die Bank darauf eingeht, kommt konkludent eine
Immobilienfinanzierung zustande. Im Rahmen dieser Finanzierungsberatung muß die Bank den Kunden zwar darauf hinweisen, daß es grundsätzlich im Laufe der Zeit zu
Schwankungen des Zinsniveaus kommen kann. Die Kenntnis von dieser allgemein bekannten Tatsache darf sie (mangels entgegenstehender Umstände) bei dem Kunden
voraussetzen.
Eine von den Miteigentumsanteilen abweichende Verteilung hat der BFH auch in bezug auf die erhöhten Absetzungen nach § 7b EStG anerkannt, wenn die
Miteigentümer in einem von ihren Eigentumsanteilen abweichenden Verhältnis zur Baufinanzierung beigetragen haben. Dementsprechend hat auch die Verwaltung
eine von den Eigentumsanteilen abweichende Verteilung der erhöhten Absetzungen anerkannt, wenn hierfür wirtschaftlich vernünftige, grundstücksbezogene
Gründe vorlagen.