Immobilienfinanzierung für Lehrer
Arten und Formen einer Immobilienfinanzierung.
Die Immobilienfinanzierung von Neubau- oder Umbau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen kann auf verschiedenen bewährten Wegen erfolgen, teilweise auch in Kombination:
einem Hypotheken- oder Grundschuld-gesichertes Annuitätendarlehen einer Bank oder Sparkasse mit gleich bleibenden Raten, die im Verlauf der Tilgungsphase einen ansteigenden Tilgungs- und einen abnehmenden Zinsanteil aufweisen.
einem Bauspardarlehen
einem öffentlichen Kredit, z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der über eine finanzierende Bank mit beantragt wird und in Hochzinsphasen interessant ist, weil er deutlich niedrigere Zinsbelastungen und teilweise auch Tilgungsaussetzungen in der Startphase vorsieht.
oder einer Tilgungsaussetzungsversicherung.
Wonach richtet sich die Kredithöhe für die Immobilienfinanzierung
Bei der Immobilienfinanzierung spielt die Wertermittlung des Objektes eine große Rolle, für das ein Kredit bereitgestellt werden soll. Zum einen hängt davon ab, wie schnell die Beleihungsgrenze erreicht wird, die bei Bausparkassen und Hypothekenbanken üblicherweise bei 60 Prozent des Objektwertes liegt, bei anderen Banken und Sparkassen kann sie auch bei bis zu 100 Prozent liegen.
Zinsen und Tilgung einer Immobilienfinanzierung
Die Zinsen werden vertraglich meistens nur für eine bestimmte Zeit, typischerweise zwischen fünf und fünfzehn Jahren, verbindlich festgeschrieben. Die Tilgung kann entweder sofort nach Darlehensauszahlung beginnen oder nach einer Phase der Tilgungsaussetzung, um zum Beispiel dem Finanzierer die Möglichkeit zu geben, die Phase erhöhter Kosten (Umzug, Renovierung etc.) zum Finanzierungsbeginn leichter zu überstehen.
Immobilienfinanzierung für Lehrer
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Lehrer sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Immobilienfinanzierung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Immobilienfinanzierung für Lehrer mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Immobilienfinanzierung
Der Versicherungsschutz für Bauvorhaben, also für Tiefbauten, Hochbauten oder Ingenieurbauten, ist nicht nur im industriellen und gewerblichen Bereich von
zentraler Bedeutung, auch bei privaten Bauvorhaben sollte entsprechender Versicherungsschutz nicht vergessen werden. Unternehmen und Privatleute können sich
mit einer ganzen Reihe von unterschiedlichen Versicherungsformen gegen Schadenersatzansprüche Dritter, Sachschäden durch Feuer, Vermögensschäden auf Grund
verspäteter Fertigstellung von Bauvorhaben.
Aber nicht für jedes kleinere Bauvorhaben muss eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden denn im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung
wie auch der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu der im
Versicherungsvertrag festgelegten der Immobilienfinanzierung Summe abgedeckt, in der Regel zwischen 10.000 und 25.000 EUR je Bauvorhaben. Bei größeren Bauvorhaben ist mit dem
Versicherer eine separate Bauherren Haftpflichtversicherung abzuschließen.
In Zeiten flauer Konjunktur und zahlreicher Insolvenzen im Baugewerbe erlangt die Baugarantieversicherung besondere Bedeutung. Sie ist eine Form der
Kreditversicherung und wird vom Bauunternehmen abgeschlossen, das dadurch seinen Kunden die Fertigstellung des Bauwerks auch im Fall der Insolvenz
garantiert. Die Bauherren erhalten von der Versicherung einen Sicherungsschein, der in vergleichbarer Form auch von Reiseveranstaltern bekannt ist. Das
Baurisiko ist grundsätzlich vom Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Allgemeines über die Immobilienfinanzierung
Die neuen
Rechtsgrundlagen (VVG und Musterbedingungen) müssen ihre Bewährungsprobe vor den Gerichten erst einmal bestehen. Zielgruppe sind im Wesentlichen Bauherren,
die gewerbsmäßig Gebäude herstellen, vermieten oder verkaufen (z.B. Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Banken, Vermietungsunternehmen,
Leasinggesellschaften) sowie Bauherren, die Gebäude für gewerbliche Zwecke nutzen möchten. Dieser Versicherungsschutz steht natürlich auch für private
Bauherren zur Verfügung, jedoch verhalten sich die Gesellschaften bei der Deckungsvergabe eher zurückhaltend.
Dieser Status erlaubt dem Fachmann folgende Prognose, Die Preise für baureife Grundstücke werden - je nach gesamtwirtschaftlicher Lage mehr oder weniger
schnell - kontinuierlich steigen, da Bauland nicht beliebig multiplizierbar ist. Bauen wird auch in Zukunft nicht einfacher werden: Ein Dschungel von
Vorschriften für die Immobilienfinanzierung für Lehrer, Auflagen und Gesetzen trübt den Durchblick. Das zu verzeichnende wie das prognostizierte Wirtschaftswachstum lässt die Bäume nicht in den Himmel
wachsen. Ohne uns gleich als arm einzustufen.
Speziell in einer wirtschaftlich nicht sicheren Zeit ist dieser zusätzliche Versicherungsschutz überlegenswert. Zu beachten ist natürlich auch, dass diese
zusätzlichen Deckungen ihren Preis haben und auch die Versicherer sehr risikobewusst geworden sind. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass es im gewerblichen
Bereich üblich ist, dem Auftragnehmer durch vertragliche Vereinbarungen etwaige finanzielle Ausfälle aufzubürden. Darin ist vielleicht auch der Grund für
den geringen Bekanntheitsgrad und die bisherige geringe Inanspruchnahme dieser Versicherungsart zu suchen.
Immobilienfinanzierung
Im Fall einer Immobilienfinanzierung bieten einzelne Anbieter den Abschluss einer Spezialdeckung als sog. Werterhaltungsgarantie an. Sie sichert einen
eventuellen Veräußerungsverlust von bis zu 15.000 EUR infolge Scheidung oder berufsbedingter Versetzung ab. Diese Leistung wird über die Delta Lloyd
beitragsfrei mit integriert. Alternativ kann der Risikobaustein Scheidung den Betroffenen in einer solchen Situation ermöglichen, die Baufinanzierung
weiter zu bedienen, solange noch nicht abschließend geklärt ist, wie mit der Immobilie verfahren werden soll.
Der Bereich der privaten Immobilienfinanzierung ist durch die Möglichkeit des Darlehensgebers verbessert worden, sich durch eine Hypothekenversicherung vor
Ausfällen seiner Kunden zu schützen. Somit ist die Immobilienfinanzierung für Lehrer leichter durchzuführen, denn der Eigenkapitalanteil kann gesenkt und auf
zusätzliche Sicherheiten oder Regressansprüche verzichtet werden. Auf diese Weise kann auch die Schaffung von Wohnungseigentum durchaus gefördert werden,
was auch im Hinblick auf den Wegfall der Eigenheimzulage von Bedeutung sein kann.
Diese Versicherung bietet Singles besondere Vorteile, weil auf einen hohen Todesfallschutz verzichtet wird. Statt dessen steht eine verbesserte
Ablaufleistung zum Vertragsende zur Verfügung. Bei vorzeitigem Tod wird neben dem garantierten Versicherungsguthaben, bestehend aus dem Rückkaufswert ohne
Gewinnbeteiligung, noch ein Sterbegeld in Höhe von durchschnittlich 10 Prozent der Erlebensfallsumme gewährt. Das niedrige Sterbegeld erfordert nur geringe
Risikobeiträge, sodass diese Einsparungen voll der Kapitalbildung zufließen müssten.
Infos zum Thema Immobilienfinanzierung
Bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, erfolgreicher Abschluss der Ausbildung, Gründung einer selbstständigen
Existenz, Tod des mitverdienenden Ehepartners, Scheidung, Einkommenssteigerung in bestimmter Größenordnung, Immobilienfinanzierung, Ausscheiden aus der
gesetzlichen Sozialversicherung kann der bisherige Todesfallschutz auf z. B. maximal 300 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme, jedoch jeweils nicht mehr
als um 100 Prozent der ursprünglichen Beitragssumme erhöht werden.
Daher sei ein höherer Aufwand gerechtfertigt. Die Kläger haben drei Mitarbeiter als Zeugen benannt. Diese könnten u.a. detaillierte Auskünfte zu den
Abwicklungsabläufen sowie zu den Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Immobilienfinanzierung für Lehrer geben. Als Vergleichsbasis für eine
Schätzung der Höhe der als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Kreditvermittlungskosten sei auf den Markt für Konsumentenkredite abzustellen.
Auf diesem Teilmarkt seien Vermittlungsprovisionen von 3 – 7 v.H. marktüblich.
Die Kläger traten sicherheitshalber die Rechte aus einem gleichzeitig abgeschlossenen Bausparvertrag bei der Landesbausparkasse über 110 000 DM an die Bank
ab. Dieser Bausparvertrag war nach Angaben der Kläger so gewählt worden, daß er voraussichtlich bei Fälligkeit des Grundschulddarlehens zuteilungsreif wurde.
Den Klägern wurde bei Abschluß des Bausparvertrags am 10. Mai 1978 eine Abschlußgebühr von 1 100 DM in Rechnung gestellt, die noch 1978 mit den ersten
Einzahlungen von monatlich 440 DM verrechnet wurde.
Immobilienfinanzierung für Lehrer
Dementsprechend zielt die Rechtsverfolgung des Klägers nicht etwa darauf ab, zum Zwecke der Immobilienfinanzierung eines Bauvorhabens ein eigenes Sicherungsrecht zu
erlangen. Ihm geht es vielmehr allein darum, in die ihm aus der Vereinbarung mit dem Bruder vermeintlich zustehende Rechtsposition aus dem
Lebensversicherungsvertrag einzurücken. Es bedarf keiner Entscheidung, die Rechtsverfolgung, wäre sie bereits zu einem Zeitpunkt angestrengt worden als ein
der Baufinanzierung innewohnendes Risiko anzusehen gewesen wäre.
Ein vereinbarungsgemäß bei Auszahlung der Darlehenssumme einbehaltenes Damnum ließ der BFH daher in voller Höhe zum Abzug zu, wenn es vor Ansatz des
Grundbetrages nach § 21a EStG getilgt wurde. Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 6. Dezember 1965 GrS 2/64 S ( BFHE 84, 399, BStBl III 1966, 144)
ist ein vereinbarungsgemäß bei Auszahlung der Darlehenssumme einbehaltenes Damnum mit der Einbehaltung abgeflossen und sogleich in vollem Umfang als
Werbungskosten abziehbar.
Hatte der Steuerpflichtige aber bei Abschluß des Bausparvertrags bereits ein Grundstück zur Bebauung erworben, Baupläne anfertigen lassen und eingereicht
und auch die Finanzierung geklärt, dann kann in der Regel an seiner Absicht, mit Hilfe des Bausparvertrags Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu
erzielen, nicht gezweifelt werden. Nicht notwendig ist, daß zwischen dem Bausparer und der Bausparkasse besondere Vereinbarungen über die Verwendung des
Darlehens der Sparkasse ausschließlich zu Bauzwecken getroffen werden.
Allgemeine Informationen über die Immobilienfinanzierung
Ob danach die mit der Immobilienfinanzierung zusammenhängenden Fragen unter den Ausschuss fallen, ist umstritten (BGH v. 16.10.1985 – IVa ZR 49/84, VersR 1986,
132 = MDR 1986, 296 unter Hinweis auf Böhme, ARB, 4. Aufl., § 4 Rz. 34; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl., § 4 Rz. 109). Auch unter Beachtung
dieser billigenswerten Zielsetzung der Ausschlussklausel kann jedoch nicht übersehen werden, dass die Fassung selbst wenig geglückt und in ihrem Wortsinn
nicht eindeutig ist (BGH v. 1.2.1989 – IVa ZR 247/87, VersR 1989, 470 = MDR 1989, 619).
Nach dem Vertragsinhalt sollte das Darlehen sowohl der Ablösung eines alten Restkredits als auch der Fertigstellung des Bauobjekts dienen. Als
Auszahlungsvoraussetzung war u.a. eine vollstreckbare Ausfertigung der persönlichen Schuldunterwerfung der künftig in die GbR eintretenden Gesellschafter in
Höhe ihrer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten quotenmäßigen Haftung vorgesehen. Mit Darlehensvertrag vom 22./28.12.1998 nahm die GbR, wiederum vertreten
durch die G., bei der Beklagten einen weiteren Kredit von 540.000 Euro zur Immobilienfinanzierung auf.
Beide Darlehen wurden durch eine Grundschuld über 36 Mio. DM an dem gesellschaftseigenen Grundstück gesichert. Nach Valutierung der Darlehen erklärte Lü. im
eigenen Namen und als Geschäftsführer der G. für sämtliche Gesellschafter der GbR in einer notariellen Urkunde vom 23.3.1999, dass die Gesellschafter der
Beklagten aus der Kreditaufnahme insgesamt 22 Mio. DM persönlich schulden, wobei die Haftung der Gesellschafter quotal beschränkt wurde. Ferner unterwarf er
die Gesellschafter und sich selbst insoweit der sofortigen Zwangsvollstreckung in das persönliche Vermögen.