Apella Kapitallebensversicherung
Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitallebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitallebensversicherung
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann auch die Änderung der Zahlungsweise kurzfristig weiterhelfen, indem z. B. auf monatliche Zahlungsweise umgestellt wird. Um das Beitrags Leistungsverhältnis einer Kapitallebensversicherung zu optimieren, empfiehlt sich die jährliche Zahlungsweise. Damit können Ratenzahlungszuschläge, die in der Regel von den Versicherern erhoben werden, vermieden werden. Als Resultat ergeben sich höhere Versicherungssummen und ein niedrigerer Gesamtbeitragsaufwand über die gesamte Vertragsdauer.
Stirbt die versicherte Person in den ersten Jahren der Depotbeitragseinzahlung, so wird die Versicherungssumme zzgl. vorhandener Gewinnanteile und der nicht verbrauchte Teil des Depots ausgezahlt. Verstirbt die versicherte Person danach, so wird die vereinbarte Versicherungssumme mit Gewinnanteilen fällig. Die Kapitallebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt.
Wollen Ausländer sich bei einem inländischen Versicherer nach Euro oder einer Fremdwährung versichern, ohne dass sie im Geschäftsgebiet dieses Versicherers wohnen, so können sie dies nur dann erreichen, wenn sie sich selbst um den Versicherungsschutz bemühen, und zwar im Rahmen einer Korrespondenzversicherung. Eine Werbung oder eine Ansprache über den Außendienst eines Versicherers ist nicht zulässig. Häufig scheitern Bemühungen um eine derartige Apella Kapitallebensversicherung schon vorab an staatlichen Auflagen, z. B. in Frankreich.
Der Pauschalsteuersatz beträgt derzeit 20 Prozent, die Pauschalierungshöchstgrenze für den begünstigten Jahresbeitrag 1.752 EUR. Mit 20 Prozent pauschaler Lohnsteuer sind begünstigt Einmalbeiträge bis 1.752 EUR, multipliziert mit der Anzahl der Kalenderjahre, in denen das Dienstverhältnis zum Arbeitgeber bestanden hat; der sich ergebende Betrag der Kapitallebensversicherung vermindert sich jedoch um die pauschalbesteuerten Beiträge, die der Arbeitgeber in dem Kalenderjahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den sechs vorangegangenen Kalenderjahren erbracht hat.
Apella Kapitallebensversicherung
Die Apella Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kapitallebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kapitallebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Apella spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Apella Kapitallebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitallebensversicherung
Die Beteiligten an einem Kapitallebensversicherung Vertrag sind der Versicherer, also das Unternehmen, das den Versicherungsschutz bereitstellt, und der
Versicherungsnehmer (VN), die versicherte Person oder Personen, der Beitragszahler, die Bezugsberechtigten und Abtretungs- sowie Pfändungsgläubiger.
Vertragspartner des Versicherers ist der Versicherungsnehmer. Er ist derjenige, der den Antrag auf den Abschluss eines Kapitallebensversicherung-Vertrages stellt.
Vielfach ist der VN identisch mit der versicherten Person und dem Beitragszahler.
Grundsätzlich kommt der Kapitallebensversicherung Vertrag durch Stellung eines Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Der schriftlich zu stellende
Antrag kann vom Versicherer angenommen werden, er kann allerdings auch abgelehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Änderungen
angenommen werden. Der Antragsannahme und der Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde des Versicherungsvertrages geht die Antrags- und Risikoprüfung
voraus.
Mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer kommt der Versicherungsvertrag zustande. Sie erfolgt schriftlich in Form einer sog. Annahmeerklärung oder
durch Übersendung des Versicherungsscheins an den Antragsteller. Inhaltliche Abweichungen vom Antrag können aufgrund der Risikoprüfung erforderlich sein,
wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, dass der Versicherungsschutz nur mit Risikobeitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen vereinbart werden kann.
Allgemeines über die Kapitallebensversicherung
Bei dieser Form der Kapitallebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von
z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante Beitragsbelastung auf niedrigem
Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung des Zahlbeitrages zu
berücksichtigen.
Die Höhe dieser Beitragsermäßigung der Apella Kapitallebensversicherung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig, der von Jahr zu Jahr neu erklärt wird und zwischen 30 und 60 Prozent
betragen kann. Dies zeigt, dass die Höhe des effektiv zu zahlenden Beitrags über die Vertragsdauer nicht konstant sein muss, also mit u. U. höheren Beiträgen
gerechnet werden sollte. Dies ist aus Wettbewerbsgründen allerdings relativ unwahrscheinlich, da die in diesem Bereich marktführenden Direktversicherer ein
sehr starkes Marketinginteresse haben werden.
Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die Versicherungsleistung.
Die gängigste Vertragsform dürfte die sog. gemischte Kapitallebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten,
spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung. Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung.
Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.
Kapitallebensversicherung
Eine Erhöhung der Kapitallebensversicherung entfällt rückwirkend, wenn der VN ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder wenn der erste erhöhte Beitrag
nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin gezahlt wurde. Unterbliebene Erhöhungen können mit Zustimmung des Versicherers nachgeholt werden.
Die sog. Nachversicherungsgarantie regelt das Recht des VN, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen sowie alle fünf
Jahre ab Versicherungsbeginn zu erhöhen.
Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit des Versicherten, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des
Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Versicherten. mit der Vorlage
entsprechender Nachweise wahrgenommen werden. Voraussetzung für die Apella Kapitallebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist z. B., dass die versicherte Person
rechnungsmäßig noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet hat,
Zwischen der Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Abschluss der Abfindungsversicherung ist eine zeitliche Begrenzung nicht vorgegeben; es ist lediglich
ein kausaler Zusammenhang erforderlich. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen der Kapitallebensversicherung nicht geringer sind als der Anstieg
des Lebenshaltungskostenindexes eines Vierpersonen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen oder im Vergleich zum Nettolohn vergleichbarer
Arbeitnehmergruppen des Unternehmens.
Infos zum Thema Kapitallebensversicherung
Versichert mit der Kreditlebensversicherung ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer zur Restkredittilgung
fällig wird. Zu Beginn entspricht die Leistung der Anfangsversicherungssumme. Der weitere Verlauf des Vertrages richtet sich nach dem gewählten Tarif mit
monatlich gleichmäßig fallender oder gleich bleibender Versicherungssumme. Ein spezieller Versicherungsschutz wird für Ratenkredite mit Zuschlagskalkulation,
für Kredite mit Annuitätentilgung und für Dispositionskredite geboten.
Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung.
Vor Abschluss der Apella Kapitallebensversicherung und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein Versicherungsschutz. Die Dauer des Vertrages entspricht der
Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) ergänzend
in den Vertrag eingeschlossen werden.
Durch die im Verhältnis zur Kreditsumme niedrigere Versicherungssumme wird eine Beitragsersparnis erzielt. Allerdings wird in Kauf genommen, dass bei einem
vorzeitigen Tod der Kredit nicht in seiner vollen Höhe abgesichert ist. Zum Ablauftermin soll die vereinbarte Versicherungssumme zusammen mit den
Überschussanteilen zur Ablösung gerade ausreichen. Der Nachteil der fehlenden Absicherung im Todesfall kann durch eine Zusatzvereinbarung ausgeglichen
werden, indem die Leistung im Todesfall so aufgestockt wird.
Apella Kapitallebensversicherung
Der Beitrag zur Kapitallebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, und zwar, dem Risikobeitrag für die Gefahrtragung und Abdeckung eines
vorzeitigen Versicherungsfalls wie des Todesfalls; dem Sparbeitrag, aus dem auf der Basis der Verzinsung das Deckungskapital, also das Guthaben, gebildet
wird und der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der Überschussbeteiligung gutgeschrieben wird, sowie dem Kostenanteil. In der
Kapitallebensversicherung sind die Beiträge Jahresbeiträge.
Die Tilgung des Schuldbetrages durch andere Veränderungen, wie beispielsweise Dauerverlängerung mit erneuter Gesundheitsprüfung, Verrechnung mit den
angesammelten Überschussguthaben, Aufnahme eines Policendarlehens oder Verrechnung mit der späteren Ablaufleistung des Vertrages, sollten möglichst
vermieden werden. Ist der Versicherungsnehmer zur vollständigen Zahlung der Folgeprämien zeitweise nicht in der Lage, so kann ihm unter Aufrechterhaltung
des Versicherungsschutzes für die sog. Risiko-Zwischen Versicherung (Teilstundung) eingeräumt werden.
Diese Grenzlinie, Selbstbehalt genannt, wird von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch liegen und einerseits von der Größe des Gesamtbestandes,
andererseits von der Durchschnittssumme dieses Bestandes bestimmt. Insbesondere beispielsweise im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der
Regel Teilrückdeckungen und nicht Vollrückdeckungen vorgenommen. Im Einzelfall können auch andere geschäftspolitische Überlegungen des Erstversicherers hier
eine Rolle spielen.
Allgemeine Informationen über die Kapitallebensversicherung
Die Erhöhungen können nur bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer, jedoch nicht länger als bis zum 65. Lebensjahr des Versicherten durchgeführt werden. Sie
erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Der VN erhält in der Regel rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung über die Erhöhung.
Errechnet werden die Erhöhungen nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter des Versicherten, nach der restlichen Beitragszahlungsdauer und
einem evtl. vereinbarten Beitragszuschlag der Kapitallebensversicherung dynamisch angepasst werden.
Ziel der Dynamik ist es, die Versicherungsleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit wertmäßig zu erhalten. Somit soll Geldentwertung und inflationären
Tendenzen entgegengewirkt werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch die Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung des
individuellen Lebensstandards und der individuellen Bedürfnisse Rechnung getragen werden. Die Dynamik wird bei Vertragsabschluss beantragt, auch nachträglich
kann sie in bereits bestehende Verträge integriert werden.
Mit zunehmendem rechnungsmäßigem Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit so stark, dass sich eine
Fortsetzung der Dynamik der Kapitallebensversicherung in den letzten Jahren renditemäßig nicht mehr empfiehlt. Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob Anpassungen nach Vollendung des 55.
Lebensjahres noch in einem sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen. Im Zweifelsfall sollte hierauf verzichtet werden, höchstens 6 Prozent der Erhöhungssumme
jährlich betragen und die Barrente höchstens 4.500 EUR jährlich.