Kravag Kapitallebensversicherung
Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitallebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitallebensversicherung
Unter Verwaltungskosten sind alle Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu verstehen, die nicht dem Abschlussbereich zuzurechnen sind. Sie fallen während der gesamten Vertragsdauer der Kapitallebensversicherung an und werden auch als laufende Kosten bezeichnet. So zählen hierzu die Jahresabschlussarbeiten, bei denen für jeden Vertrag eine Vielzahl von Daten festgestellt, errechnet und festgehalten werden muss, sowie die laufenden Betriebs- und Lohnkosten, ferner auch Ratenzuschläge, die erhoben werden.
Als Vertragspartner besitzt der VN alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Eine Einschränkung dieser Rechte kann durch Abtretung, Verpfändung sowie durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht erfolgen. Aus erbschaftsteuerlichen Gründen sollten nach Möglichkeit VP und VN zwei verschiedene Personen sein, typischerweise Ehemann und Ehefrau, damit die Todesfallleistung aus der Kapitallebensversicherung steuerfrei wird. Der spätere Erblasser sollte versichert, der Erbe VN sein. Der Versicherte ist die Person, bei deren Tod die Versicherungssumme oder Todesfallleistung ausgezahlt wird.
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung der Kravag Kapitallebensversicherung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Der VN braucht die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages und der Leistungen nicht zu akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Er kann dieses Recht wieder erlangen, wenn er sich einer erneuten Gesundheitsprüfung unterzieht. Angeboten werden unterschiedliche Varianten der Erhöhung von Kapitallebensversicherung und Versicherungsschutz, die Versicherungssumme erhöht sich jährlich um 20 Prozent,
Kravag Kapitallebensversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitallebensversicherung
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für
den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung
neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall
verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Durch das widerrufliche Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Bis zu
diesem Zeitpunkt besteht lediglich eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit durch eine
schriftliche Anzeige gegenüber dem Versicherer geändert werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Versicherungsfall, so entfällt das widerrufliche
Bezugsrecht. Die Anwartschaft geht aber nicht auf die Erben des Bezugsberechtigten der Kapitallebensversicherung über.
Der Versicherungsfall des Todes ist mit dem Ableben der versicherten Person eingetreten. Der Tod des Versicherten ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Zur Auszahlung der Versicherungsleistung sind dem Versicherer folgende Unterlagen vorzulegen, eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde,
ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache sowie über Verlauf und Beginn der Krankheit, die zum Tode des Versicherten geführt
hat, der Versicherungsschein, der Nachweis der letzten Beitragszahlung.
Allgemeines über die Kapitallebensversicherung
Bei dieser Form der Kapitallebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von
z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante Beitragsbelastung auf niedrigem
Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung des Zahlbeitrages zu
berücksichtigen.
Sie ist vor allem als Ehegatten-Versicherung sowie als Kravag Kapitallebensversicherung für Betriebe gebräuchlich und ist stets dann zu empfehlen, wenn zwei Personen
wirtschaftlich miteinander verbunden sind und im Ablebensfall oder zum Vertragsablauf Kapital benötigt wird. Diese Versicherung ist auf einen festen
Auszahlungszeitpunkt fixiert. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur bei Ablauf ausgezahlt. Die Prämienzahlungsdauer ist vom Leben des Versicherten
abhängig, verstirbt der Versicherte vor Vertragsablauf.
Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für die Kapitallebensversicherung
liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR. Diese Versicherung ist
für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt
für die Kinder gewährleistet sein soll.
Kapitallebensversicherung
Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Kapitallebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der
größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Die tatsächliche Höhe der Kapitalauszahlung zum Vertragsende steht jedoch nicht
fest. Die Anlage in einem Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds bleibt größtenteils dem Versicherer überlassen. In der Praxis empfiehlt sich die Kapitallebensversicherung
als zusätzliche Anlagemöglichkeit.
Ein während der Laufzeit entstehender höherer Deckungsbedarf muss deshalb über weitere zusätzliche Vertragsabschlüsse wahrgenommen werden, die allerdings
zumeist mit einer neuerlichen Gesundheitsprüfung verbunden sind. Bestehen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, könnte ein höherer Todesfallschutz
eventuell versagt bleiben. Die Kravag Kapitallebensversicherung ist darauf ausgelegt, den steigenden Summenbedarf innerhalb des bestehenden Vertrages zu decken,
ohne dass es einer erneuten Gesundheitsprüfung bedarf.
Wird aus einem Vertrag während der ersten zwölf Jahre, der sog. Sperrfrist, der Rückkaufswert in Anspruch genommen, so müssen hiervon die bereits erhaltenen
Arbeitnehmer-Sparzulagen abgezogen und von dem Versicherer an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Im weiteren Vertragsverlauf ist es zulässig, den Vertrag mit sog. Eigenleistungen zu bedienen. Dies führte früher häufig zu einer Umstellung der Versicherung
auf einen entsprechenden, aber teureren Normaltarif oder zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung. Seit 1987 gilt für die Kapitallebensversicherung und die Normaltarife die
gleiche Beitragskalkulation.
Infos zum Thema Kapitallebensversicherung
Eine eigene Abrechnung ist bei Kollektivrahmenverträgen mit besonders großem Ausmaß, z. B. Gesamtbeitrag mindestens 500.000 EUR oder Gesamtversicherungssumme
mindestens 15 Mio. EUR, möglich, wenn eine eigene erfolgsabhängige Überschussbeteiligung nach den Grundsätzen der mathematischen Risikotheorie vorgenommen
werden kann. Es darf allerdings auf keinen Fall zu einer Subventionierung auf Kosten der übrigen Versichertengemeinschaft kommen. Die bisher bei Sondertarifen
geforderte Mindestbeteiligungsquote von 90 Prozent.
Eine Kravag Kapitallebensversicherung wird sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist damit
die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung zur alleinigen Absicherung der
Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Lebensversicherung besteht darin, dass das
Hypothekendarlehen über die Lebensversicherung getilgt wird.
Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die
Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten, spätestens bei Ablauf
der Versicherungsdauer. Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kredit«lebensversicherung» angeboten, aus denen dann bei vorübergehender
Arbeitsunfähigkeit die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden.
Kravag Kapitallebensversicherung
Je nach den vertraglichen Bestimmungen können freiwillige Zuzahlungen zur Kapitallebensversicherung einmalig, mehrmalig oder auch laufend, beispielsweise durch Verwendung der jährlichen
Überschussanteile, vorgesehen werden. Die beitragsfreie Versicherungssumme kann bis zu dem Zeitpunkt der Umwandlung geltenden beitragspflichtigen
Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Eine Zuzahlung kann auch die Versicherungsdauer bei bestimmten Tarifen abkürzen.
Dadurch wird der für den Erlebensfall vorgesehene Ablauftermin vorgezogen.
Üblich ist die Zahlung laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen also sog. Depotbeitragsversicherungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Hier wird bei der Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung der Gesamtbeitrag für mehrere Jahre oder für die gesamte Versicherungsdauer im Voraus auf
ein Beitragsdepot eingezahlt, dieses Depot wird verzinst und aus dem Depot werden die jährlich fälligen Beiträge entnommen. Die typische Vertragskonstellation
fünf plus sieben gleich zwölf bedeutet fünfjährige Beitragsentrichtung, zusätzliche siebenjährige Vertragsdauer und Gesamtvertragsdauer zwölf Jahre zur
Erzielung der steuerlichen Bevorzugung.
Allgemeine Informationen über die Kapitallebensversicherung
Der Beitrag zur Kapitallebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihre eigene Bedeutung haben. Es sind dies der Risikobeitrag, der
Sparbeitrag und die Kostenanteile. Der Risikobeitrag ist die Leistung des Versicherungsnehmers, die er in erster Linie für die Allgemeinheit aufbringt. Zwar
bezieht sich die Höhe dieses Beitrages auf sein eigenes Risiko, doch wird seine Zahlung benötigt, wenn entsprechende Versicherungsfälle innerhalb der
Versichertengemeinschaft eingetreten sind.
Grundsätzlich gelten dabei folgende Aussagen: Je höher das Eintrittsalter, desto höher die Beiträge. Je länger die Versicherungsdauer, desto höher die
Beiträge. Je schlechter der Gesundheitszustand, desto unwahrscheinlicher ist die Versicherbarkeit. Bei versicherbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen
können Risikobeitragszuschläge vereinbart werden. Höhere berufliche oder sonstige Risiken führen in der Regel zu Beitragszuschlägen. Aus der längeren
Lebenserwartung der Frauen resultiert ein niedrigerer Beitrag.
Die Nachversicherungsgarantie regelt das Recht des VN der Kapitallebensversicherung, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgrund bestimmter Anlässe sowie alle fünf
Jahre nach Versicherungsbeginn regelmäßig zu erhöhen. Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit der versicherten
Person, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer freiberuflichen oder
selbstständigen Tätigkeit.