PB Kapitallebensversicherung
Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitallebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitallebensversicherung
Teilweise wird auch noch eine Anpassungsalternative angeboten, bei der individuell zu einem festen Sockelprozentsatz, z. B. 3 Prozent, noch ein Zusatzprozentsatz festgelegt werden kann, um so einen gewissen Karrieretrend und die erhoffte Einkommensentwicklung individuell abzusichern. Der Versicherungsnehmer muss die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages der Kapitallebensversicherung und der Leistungen nicht immer akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Zu unterscheiden sind einmalige Kosten, also Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, und laufende Kosten, die sich aus der laufenden Verwaltung des Vertrages ergeben. Bei den in den zu zahlenden Beitrag einzurechnenden Kosten, den sog. rechnungsmäßigen Kosten, hatten die Kapitallebensversicherung in der Vergangenheit relativ feste Vorgaben des BAV zu beachten. Die Aufwendungen für Werbung, für Druckstücke sowie für Formulare, die für den Abschluss benötigt werden, Abschlussprovisionen und sonstige erfolgsabhängige Zahlungen.
Ein besonderer Vorteil der Anpassungsmöglichkeit in der dynamischen PB Kapitallebensversicherung liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann. Der VN kann den Anpassungssatz durch eine entsprechende Willenserklärung auch nachträglich reduzieren, wobei ein bestimmter Prozentsatz (zumeist 4 oder 5 Prozent) nicht unterschritten werden soll. Eine Erhöhung des Anpassungsprozentsatzes ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Die Höhe der Versicherungssumme und der Beitrag ändern sich. Hierbei sind allerdings steuerliche Voraussetzungen zu berücksichtigen. Aus steuerlicher Sicht unterscheiden die Finanzverwaltungen Zuzahlungen, die von vornherein im Versicherungsvertrag und solche die nach Vertragsabschluss der Kapitallebensversicherung vereinbart wurden. Im zweiten Falle handelt es sich um eine Novation, sodass kein Sonderausgabenabzug in Frage kommt und auch auf die entfallenden außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen gegeben ist.
PB Kapitallebensversicherung
Die PB Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kapitallebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kapitallebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die PB spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die PB Kapitallebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitallebensversicherung
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für
den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung
neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall
verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Als Vertragspartner besitzt der VN alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Eine Einschränkung dieser Rechte kann durch Abtretung, Verpfändung sowie durch
ein unwiderrufliches Bezugsrecht erfolgen. Aus erbschaftsteuerlichen Gründen sollten nach Möglichkeit VP und VN zwei verschiedene Personen sein, typischerweise
Ehemann und Ehefrau, damit die Todesfallleistung aus der Kapitallebensversicherung steuerfrei wird. Der spätere Erblasser sollte versichert, der Erbe VN sein. Der Versicherte ist die Person,
bei deren Tod die Versicherungssumme oder Todesfallleistung ausgezahlt wird.
In einer sog. Schlusserklärung wird beim Antragsformular darauf hingewiesen, dass hier die richtige und vollständige Beantwortung aller Antragsfragen
unterstellt und der Antragsteller auch für den gestellten Antrag verantwortlich ist. Datenschutzgesichtspunkte sind durch die Datenschutzermächtigungsklausel
sowie Risikoprüfungsgesichtspunkte durch die Schweigepflichtentbindungsklausel, insbesondere in Bezug auf Ärzte, vorgesehen. Außerdem enthält die
Schlusserklärung Hinweise zu Annahmefrist sowie zu den garantierten Werten insgesamt.
Allgemeines über die Kapitallebensversicherung
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Kapitallebensversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im
Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter
Berücksichtigung von alternativen Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für
den Todesfallschutz sowie für die Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos.
Die Höhe des Depotzinssatzes ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Der Depotzins kann variabel oder festgeschrieben für die gesamte Laufzeit,
also für fünf Jahren, vorgesehen werden. Für die Höhe der Rendite aus PB Kapitallebensversicherung ist es wenig erheblich, ob die versicherte Person alt oder jung, männlich oder weiblich
ist. Die garantierte und prognostizierte Kapitalabfindung unterscheiden sich jeweils kaum nach Alter und Geschlecht, nur wenn statt der Rückzahlung in einer
Summe die lebenslange Rente gewählt wird.
Da jeder Versicherungsvertrag satzungsgemäß an den erwirtschafteten Erträgen beteiligt ist, erhöhen entstandene Überschussanteile die Versicherungsleistung.
Die gängigste Vertragsform dürfte die sog. gemischte Kapitallebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten,
spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung. Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung.
Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.
Kapitallebensversicherung
Der Sparanteil, der für die Anlage verwandt wird, unterliegt im Gegensatz zur normalen Kapitallebensversicherung nicht den strengen Anlagevorschriften. Der
größere Spielraum in der Anlage kann daher auch zu höheren Renditen führen. Die tatsächliche Höhe der Kapitalauszahlung zum Vertragsende steht jedoch nicht
fest. Die Anlage in einem Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds bleibt größtenteils dem Versicherer überlassen. In der Praxis empfiehlt sich die Kapitallebensversicherung
als zusätzliche Anlagemöglichkeit.
In diesem Fall sind außerdem die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen der Beiträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu
versteuern. Der Abschluss einer PB Kapitallebensversicherung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zumindest in diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine
vermögenswirksame Leistung, z. B. aufgrund tarifvertraglicher Regelung, gegenüber seinem Arbeitgeber besitzt und dass dieser den Beitrag an den Versicherer
überweist.
Für den VN ist Vorsicht geboten. Bei Vereinbarung der Dynamik kann die automatische jährliche Steigerung der versicherten Leistung und damit des Beitrages
u. U. die jährliche Beitragsbelastung zu schnell und zu stark wachsen lassen. Um eine übermäßige Beitragssteigerung zu vermeiden, sollte ein Aussetzen der
Anpassungen vorgenommen werden. Mit zunehmendem rechnungmäßigen Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit
so sehr, dass sich eine Fortsetzung der Dynamik nicht mehr lohnt.
Infos zum Thema Kapitallebensversicherung
Nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer wird der Kredit aus der Versicherungssumme getilgt. Die Überschussanteile können zur Altersversorgung genutzt
werden. Der Todesfallschutz ist in voller Höhe gegeben. Es kann aber auch vereinbart werden, dass mit der Tilgung nicht bis zum Ablauf des
Versicherungsvertrages gewartet, sondern der Kredit abgelöst wird, wenn Versicherungssumme und Überschüsse zusammengerechnet ausreichen, um die Tilgung
vorzunehmen.
Eine Befreiungsmöglichkeit besteht nach wie vor für die Versorgungswerke der Rechtsanwälte. In der gesetzlichen Rentenversicherung konnten Angestellte, die
vor dem 01.01.1968 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig waren, auf Antrag von der zum 01.01.1968 eintretenden
Versicherungspflicht befreit werden. Von 1983 bis 1987 wurde aufgrund des Künstler Sozialversicherungsgesetzes auch den selbstständigen Publizisten und
Künstlern eine Versicherungsmöglichkeit in Form der PB Kapitallebensversicherung eingeräumt.
Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die
Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten, spätestens bei Ablauf
der Versicherungsdauer. Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kredit«lebensversicherung» angeboten, aus denen dann bei vorübergehender
Arbeitsunfähigkeit die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden.
PB Kapitallebensversicherung
Im Unterschied zur sog. Mitversicherung (Konsortialvertrag) erhält der Kunde im Allgemeinen keine Informationen über den Rückversicherer. Die Besonderheit
der Kapitallebensversicherung gegenüber den meisten anderen Versicherungssparten besteht darin, dass hier sehr ausführliche und differenzierte Kalkulationsgrundlagen
existieren. Zudem sind diese eher noch mit Sicherheitszuschlägen abgesichert und werden in der Regel nicht durch Entgegenkommen gegenüber einzelnen Kunden
unterlaufen.
Diese ist dann zwangsläufig niedriger als der ursprünglich. Die weitere Prämienzahlung entfällt vollständig. Voraussetzung für die Beitragsfreistellung ist,
dass die vorhandenen Rückkaufswerte ausreichen, um nach Verrechnung etwaiger Beitragsrückstände eine beitragsfreie Mindestversicherungssumme bilden zu
können. Der Vorteil der Beitragsfreistellung des Vertrages liegt darin, dass innerhalb von zwei Jahren die Versicherung wieder beitragspflichtig in Kraft
gesetzt werden kann.
Die Leistung des Versicherers besteht somit in der Anhebung des vorhandenen gezillmerten Deckungskapitals auf den Barwert und ist somit geringer als die
Auffüllung auf die volle Versicherungssumme bei gemischten Kapital«lebensversicherung»en. Deshalb ist auch der zu zahlende Beitrag bei Term-Fix
Versicherungen niedriger als bei der gemischten Kapital«lebensversicherung» mit gleichem Eintrittsalter, gleicher Vertragsdauer und gleicher
Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Kapitallebensversicherung
Der Beitrag zur Kapitallebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihre eigene Bedeutung haben. Es sind dies der Risikobeitrag, der
Sparbeitrag und die Kostenanteile. Der Risikobeitrag ist die Leistung des Versicherungsnehmers, die er in erster Linie für die Allgemeinheit aufbringt. Zwar
bezieht sich die Höhe dieses Beitrages auf sein eigenes Risiko, doch wird seine Zahlung benötigt, wenn entsprechende Versicherungsfälle innerhalb der
Versichertengemeinschaft eingetreten sind.
Zu unterscheiden sind einmalige Kosten, also Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, und laufende Kosten, die sich aus der laufenden Verwaltung
des Vertrages ergeben. Bei den in den zu zahlenden Beitrag einzurechnenden Kosten, den sog. rechnungsmäßigen Kosten, hatten die Versicherer in der
Vergangenheit relativ feste Vorgaben des BAV zu beachten. Die Aufwendungen für Werbung, für Druckstücke sowie für Formulare, die für den Abschluss benötigt
werden, Abschlussprovisionen und sonstige erfolgsabhängige Zahlungen.
Diese Leistung wird durch die verzinsliche Ansammlung der Sparbeiträge angespart, wobei für die Verzinsung der jeweilige Rechnungszins maßgebend ist, also
nicht der tatsächlich erzielte Kapitalertrag. Ist dieser allerdings höher, so wird der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der
Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Das aus den verzinsten Sparbeiträgen gebildete Guthaben wird als Deckungskapital bezeichnet, während die Summe der
Deckungskapitalien der Kapitallebensversicherung als Deckungsrückstellung bezeichnet wird.