UKV Kapitallebensversicherung
Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitallebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitallebensversicherung
Vereinsmitglieder dürfen höchstens in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten, gemäß § 159 VVG derzeit 7.500 EUR, versichert werden. Bei entsprechendem Bedarf bestehen allerdings auch gegen Beträge von derzeit 10.000 EUR keine Bedenken, wie das Verbandsrundschreiben Nr. 50/95 vom 03.11.1995 klarstellt. Diese Beschränkung der Kapitallebensversicherung gilt jedoch nicht für Vereinigungen, deren überwiegender Zweck darin besteht, die mit dem Beruf zusammenhängenden Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten, z. B. bei Berufsverbänden.
Der Abzug ist unterschiedlich hoch und wird damit begründet, dass der Restbestand der versicherten Risiken nunmehr in seiner risikomäßigen Zusammensetzung eine Verschlechterung erfährt und bereits Abschluss- und Verwaltungskosten aufgewendet werden mussten. Außerdem erfordert das Rückkaufsrecht die ständige Bereithaltung einer Liquiditätsreserve zur Auszahlung der Rückkaufswerte der Kapitallebensversicherung, sodass die hierfür stets bereitzuhaltenden Mittel einer langfristigen Anlage verloren gehen und somit ein höherer Zinsertrag nicht ermöglicht wird.
Eine Verpfändung schließt das Recht auf die Versicherungsleistung ebenso ein, wie die Kündigung des Vertrages, die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme, die Bezugsrechtsbezeichnung usw. Der Pfändungsgläubiger muss vor Eintritt des Versicherungsfalls eine bestehende Bezugsberechtigung widerrufen haben, da anderenfalls der Bezugsberechtigte trotz der Pfändung den Anspruch auf die UKV Kapitallebensversicherung unbeschränkt erlangen und frei darüber verfügen könnte. In diesem Zusammenhang sind Rückdeckungsversicherungen relevant,
Üblich ist die Zahlung und der laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss der Kapitallebensversicherung zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen. Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen also sog. Depotbeitragsversicherungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen.
UKV Kapitallebensversicherung
Die UKV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kapitallebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kapitallebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die UKV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die UKV Kapitallebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung als private Vorsorgemaßnahme befindet sich in einem Umwandlungsprozess aufgrund staatlicher Eingriffe, sodass sich derzeit nur
unsichere Aussagen über die zukünftige Entwicklung dieser Versicherungssparte treffen lassen. Bislang jedenfalls war die Kapitallebensversicherung im Zusammenhang
mit dem sogenannten Drei-Säulen-Konzept. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung der Altersversorgung, der Hinterbliebenenabsicherung
sowie flankierend der Berufsunfähigkeitsabsicherung stehen.
Nach wie vor deckt die Lebensversicherung das wirtschaftliche Risiko ab, das sich aus der Nichtvorhersehbarkeit des menschlichen Lebens ergibt. Die
Lebensversicherung hat auch unter volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Betrachtung als Kapitalsammelbecken neben dem
Bankenbereich ihre Existenzberechtigung. Für den Abschluss einer Kapitallebensversicherung gibt es unterschiedliche Motive. Um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz
bieten zu können, haben die Versicherer vielfältige Vertragsformeln entwickelt.
In einer sog. Schlusserklärung wird beim Antragsformular darauf hingewiesen, dass hier die richtige und vollständige Beantwortung aller Antragsfragen
unterstellt und der Antragsteller auch für den gestellten Antrag verantwortlich ist. Datenschutzgesichtspunkte sind durch die Datenschutzermächtigungsklausel
sowie Risikoprüfungsgesichtspunkte durch die Schweigepflichtentbindungsklausel, insbesondere in Bezug auf Ärzte, vorgesehen. Außerdem enthält die
Schlusserklärung Hinweise zu Annahmefrist sowie zu den garantierten Werten insgesamt.
Allgemeines über die Kapitallebensversicherung
Die Ausbildungsversicherung als besondere Form der Kapitallebensversicherung dient dazu, das notwendige Kapital für die Ausbildung der eigenen Kinder oder eines
Patenkindes anzusparen. Sie ist grundsätzlich unabhängig davon, ob der Versorger, auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen wurde, verstirbt oder
nicht. Der Kapitalbetrag kommt in jedem Fall zum Ende der Laufzeit zur Auszahlung. Diese auch als Heiratsversicherung bezeichnete Vertragsform dient zur
Bereitstellung eines Kapitalbetrages bei der Heirat des zu versorgenden Kindes.
Die Höhe des Depotzinssatzes ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Der Depotzins kann variabel oder festgeschrieben für die gesamte Laufzeit,
also für fünf Jahren, vorgesehen werden. Für die Höhe der Rendite aus UKV Kapitallebensversicherung ist es wenig erheblich, ob die versicherte Person alt oder jung, männlich oder weiblich
ist. Die garantierte und prognostizierte Kapitalabfindung unterscheiden sich jeweils kaum nach Alter und Geschlecht, nur wenn statt der Rückzahlung in einer
Summe die lebenslange Rente gewählt wird.
Die versicherte Summe wird beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die
Anfangsversicherungssumme wird jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem
Annuitätendarlehen angepasst. Verwendet wird die Kapitallebensversicherung insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung.
Kapitallebensversicherung
Ein besonderer Vorteil der Anpassungsmöglichkeit in der dynamischen Kapitallebensversicherung liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei
verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann. Der VN kann den Anpassungssatz durch eine entsprechende Willenserklärung auch nachträglich
reduzieren, wobei ein bestimmter Prozentsatz (zumeist 4 oder 5 Prozent) nicht unterschritten werden soll. Eine Erhöhung des Anpassungsprozentsatzes ist nur
mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Ein während der Laufzeit entstehender höherer Deckungsbedarf muss deshalb über weitere zusätzliche Vertragsabschlüsse wahrgenommen werden, die allerdings
zumeist mit einer neuerlichen Gesundheitsprüfung verbunden sind. Bestehen erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, könnte ein höherer Todesfallschutz
eventuell versagt bleiben. Die UKV Kapitallebensversicherung ist darauf ausgelegt, den steigenden Summenbedarf innerhalb des bestehenden Vertrages zu decken,
ohne dass es einer erneuten Gesundheitsprüfung bedarf.
Achten Sie beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung auf die entstehenden Gebühren und darauf, wie viel Flexibilität Ihnen
eingeräumt wird. Vertrauen Sie nicht exorbitant hohen Prognoserechnungen, sondern betrachten Sie realistisch die Fondsperformance in den einschlägigen
Publikationen. Beachten Sie, über welchen Zeitraum und zu welchem Zeitpunkt besonders herausgehobene Topergebnisse erreicht wurden. Die Versicherer bieten
als Ergänzung einer Kapitallebensversicherung.
Infos zum Thema Kapitallebensversicherung
Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, der mit demselben oder einem anderen Versicherer einen Kollektivrahmenvertrag abgeschlossen hat, kann die
Versicherung innerhalb von zwölf Monaten in dessen Kollektivrahmenvertrag überführt und dort fortgesetzt werden. Allerdings haben sich bei unterschiedlichen
Versicherern diese wegen der Höhe der zu übertragenden Beiträge und der sich daraus ergebenden Leistungen miteinander abzustimmen, was im Einzelfall immer
wieder zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Der vom Versicherungsnehmer zu zahlende Einmalbeitrag ist sofort nach Annahme des Antrags fällig. Der Versicherungsschutz beginnt nach erfolgter Zahlung.
Vor Abschluss der UKV Kapitallebensversicherung und vor Auszahlung der Darlehenssumme besteht noch kein Versicherungsschutz. Die Dauer des Vertrages entspricht der
Kreditlaufzeit und liegt somit im Normalfall zwischen 4 und 120 Monaten. Wie bereits erwähnt kann die Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) ergänzend
in den Vertrag eingeschlossen werden.
Vereinsmitglieder dürfen höchstens in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten, gemäß § 159 VVG derzeit 7.500 EUR, versichert werden. Bei entsprechendem
Bedarf bestehen allerdings auch gegen Beträge von derzeit 10.000 EUR keine Bedenken, wie das Verbandsrundschreiben Nr. 50/95 vom 03.11.1995 klarstellt.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Vereinigungen, deren überwiegender Zweck darin besteht, die mit dem Beruf zusammenhängenden Interessen ihrer
Mitglieder zu vertreten, z. B. bei Berufsverbänden.
UKV Kapitallebensversicherung
Bei einer beabsichtigten Vertragsbeendigung sollte stets die beitragsfreie Versicherungssumme als sinnvolle Alternative zu der Inanspruchnahme des
Rückkaufswertes angesehen werden. Die beitragsfreie Versicherungssumme ist zwar stets niedriger als die beitragspflichtige Versicherungssumme, doch ist sie
wesentlich höher als der Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung. Außerdem besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn auch in reduzierter Form. Die mögliche Ablaufleistung zum
Vertragsende kann vom Versicherer berechnet werden.
Die Höhe der Versicherungssumme und der Beitrag ändern sich. Hierbei sind allerdings steuerliche Voraussetzungen zu berücksichtigen. Aus steuerlicher Sicht
unterscheiden die Finanzverwaltungen Zuzahlungen, die von vornherein im Versicherungsvertrag und solche die nach Vertragsabschluss vereinbart wurden. Im
zweiten Falle handelt es sich um eine Novation, sodass kein Sonderausgabenabzug in Frage kommt auf die entfallenden
außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen gegeben ist.
Die Leistung des Versicherers besteht somit in der Anhebung des vorhandenen gezillmerten Deckungskapitals auf den Barwert und ist somit geringer als die
Auffüllung auf die volle Versicherungssumme bei gemischten Kapital«lebensversicherung»en. Deshalb ist auch der zu zahlende Beitrag bei Term-Fix
Versicherungen niedriger als bei der gemischten Kapital«lebensversicherung» mit gleichem Eintrittsalter, gleicher Vertragsdauer und gleicher
Versicherungssumme.
Allgemeine Informationen über die Kapitallebensversicherung
In der Praxis tritt des öfteren die Situation auf, dass der VN die zu zahlenden Beiträge für seinen Kapitallebensversicherung nicht mehr in der
ursprünglich vereinbarten Höhe aufbringen will oder kann. Dann bieten sich verschiedene Möglichkeiten für eine Reduzierung der Beitragsleistung bis hin zu
der zuvor angesprochenen Vertragsbeendigung an. Neben den bereits dargestellten Stundungsmöglichkeiten, der Ruhensvereinbarung, Beitragsfreistellung und dem
Rückkauf andere Alternativen möglich.
Der Abzug ist unterschiedlich hoch und wird damit begründet, dass der Restbestand der versicherten Risiken nunmehr in seiner risikomäßigen Zusammensetzung
eine Verschlechterung erfährt und bereits Abschluss- und Verwaltungskosten aufgewendet werden mussten. Außerdem erfordert das Rückkaufsrecht die ständige
Bereithaltung einer Liquiditätsreserve zur Auszahlung der Rückkaufswerte, sodass die hierfür stets bereitzuhaltenden Mittel einer langfristigen Anlage
verloren gehen und somit ein höherer Zinsertrag nicht ermöglicht wird.
Unter Verwaltungskosten sind alle Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu verstehen, die nicht dem Abschlussbereich zuzurechnen sind. Sie fallen
während der gesamten Vertragsdauer der Kapitallebensversicherung an und werden auch als laufende Kosten bezeichnet. So zählen hierzu die Jahresabschlussarbeiten, bei denen für jeden
Vertrag eine Vielzahl von Daten festgestellt, errechnet und festgehalten werden muss, sowie die laufenden Betriebs- und Lohnkosten, ferner auch
Ratenzuschläge, die erhoben werden.