VGH Kapitallebensversicherung
Was ist eine Kapitallebensversicherung?
Die Kapitallebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung die eine garantierte Verzinsung mit wesentlich höheren Rendite Chancen bei geringerem Anlagerisiko, als bei anderen Anlageprodukten. Die Höhe der garantierten Verzinsung, sowie der Ablaufleistung fällt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich aus und ist von bestimmten Faktoren abhängig, wie zum Beispiel die gewünschte Todesfall Leistung, dem Eintrittsalter, oder der gewünschten Zahlweise.
Arten und Formen der Verwendung
Die Kapitallebensversicherung bietet ein umfangreiches Spektrum der Verwendungsmöglichkeiten. Die häufigsten Arten der Verwendung sind unter anderem folgende,
Altersvorsorge (zur Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Freiberufler.)
Hinterbliebenenversorgung (Todesfall Leistung bei Ableben vor Vertragsende zur Absicherung der Hinterbliebenen.)
Finanzierung (Zum Beispiel für die Eigenheimfinanzierung.)
Kapitalanlage (Als Kapitalanlage mit einer garantierten Verzinsung.)
Versorgung der Kinder (Zum Beispiel als Ausbildunsabsicherung, oder Heiratsversicherung.)
Absicherung des Einkommensverlustes (Bei eintretender Berufsunfähigkeit als Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung.)
Allgemeine Informationen zum Thema Kapitallebensversicherung
Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten, spätestens bei Ablauf der Versicherungsdauer. Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kapitallebensversicherung angeboten, aus denen dann bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden.
Stirbt die versicherte Person in den ersten Jahren der Depotbeitragseinzahlung, so wird die Versicherungssumme zzgl. vorhandener Gewinnanteile und der nicht verbrauchte Teil des Depots ausgezahlt. Verstirbt die versicherte Person danach, so wird die vereinbarte Versicherungssumme mit Gewinnanteilen fällig. Die Kapitallebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer stirbt.
Bei dieser Form der VGH Kapitallebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante Beitragsbelastung auf niedrigem Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung des Zahlbeitrages zu berücksichtigen.
Zwischen der Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Abschluss der Abfindungsversicherung ist eine zeitliche Begrenzung nicht vorgegeben; es ist lediglich ein kausaler Zusammenhang erforderlich. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen der Kapitallebensversicherung nicht geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes eines Vierpersonen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen oder im Vergleich zum Nettolohn vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens.
VGH Kapitallebensversicherung
Die VGH Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Kapitallebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Kapitallebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die VGH spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die VGH Kapitallebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der VGH Kapitallebensversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Kapitallebensversicherung
Im Unterschied zum widerruflichen Bezugsrecht kann der unwiderruflich Bezugsberechtigte sein Recht abtreten und verpfänden; es kann aber auch gepfändet
werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Eintritt des Versicherungsfalles, so geht der Anspruch auf seine Erben über, falls keine andere Regelung vorgesehen
wurde. In der Praxis hat es sich als empfehlenswert herausgestellt, den Bezugsberechtigten unter Angabe des Geburtsdatums konkret namentlich zu nennen.
Allgemeine Bezeichnungen wie z. B. Erben sollten vermieden werden.
Als Vertragspartner besitzt der VN alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Eine Einschränkung dieser Rechte kann durch Abtretung, Verpfändung sowie durch
ein unwiderrufliches Bezugsrecht erfolgen. Aus erbschaftsteuerlichen Gründen sollten nach Möglichkeit VP und VN zwei verschiedene Personen sein, typischerweise
Ehemann und Ehefrau, damit die Todesfallleistung aus der Kapitallebensversicherung steuerfrei wird. Der spätere Erblasser sollte versichert, der Erbe VN sein. Der Versicherte ist die Person,
bei deren Tod die Versicherungssumme oder Todesfallleistung ausgezahlt wird.
Einen Anspruch kann derjenige abtreten, dem der Anspruch zusteht, also im Regelfall der VN als Anspruchsinhaber. Aber auch der unwiderruflich Bezugsberechtigte
kann seinen Anspruch aus dem Bezugsrecht abtreten, da er ein sofort wirksames Recht auf die Leistung besitzt. Ein Pfändungsgläubiger ist derjenige, dem der
VN die Ansprüche aus seiner Versicherung verpfändet hat. Die Verpfändung ist wirksam, wenn sie dem Versicherer angezeigt worden ist. Sämtliche Rechte aus
einem Kapitallebensversicherung Vertrag sind pfändbar.
Allgemeines über die Kapitallebensversicherung
Die Teilhaberversicherung der Kapitallebensversicherung ist eine Vertragsform für Unternehmen. Sie wird von einem Unternehmen auf das Leben eines oder mehrerer Gesellschafter abgeschlossen.
Ein Vertragsabschluss ist nur bei Personengesellschaften und Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Ärzten möglich. Voraussetzung ist, dass die
Gesellschafter im steuerlichen Sinne Mitunternehmer sind. VN, Beitragszahler und Begünstigter ist das Unternehmen. Der Versicherte, der selbst keine
Ansprüche aus dem Vertragsabschluss herleiten kann unterziehen.
Auch hier setzt die Beitragsbefreiung ein, wenn der versicherte Versorger vorzeitig verstirbt. Beim Tod des zu versorgenden Kindes werden die gezahlten
Beiträge erstattet. Die Besonderheit dieser Vertragsform liegt darin, dass zwei Personen versichert sind, der Versorger und das zu versorgende Kind. Nach
dieser Vertragsform werden zu fest vorgegebenen und vereinbarten Zeitpunkten (z. B. nach Ablauf von 10, 15, 20 und 25 Versicherungsjahren) Teilauszahlungen
der Erlebensfallsumme aus der VGH Kapitallebensversicherung vorgenommen.
Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, so werden die noch ausstehenden Teilauszahlungen sofort in einer Summe fällig. So kann in einem
Vertrag die gewünschte Hinterbliebenenversorgung während der Versicherungsdauer mit den Teilauszahlungen für geplante Anschaffungen und den Konsum um die
erforderliche Altersversorgung bei entsprechender Laufzeit ergänzt werden. Zielgruppe sind junge Leute. Auch zur Darlehenszwischentilgung ist diese
Versicherung geeignet.
Kapitallebensversicherung
Die Vereinbarung einer Direktversicherung ist insbesondere aus steuerlichen Gesichtspunkten nach wie vor für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant. Die
Abfindungsversicherung ist eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses abschließt.
Der Arbeitgeber hat gem. § 16 Betriebsrentengesetz in einem Turnus von drei Jahren die Anpassung der Kapitallebensversicherung zu prüfen und nach billigem Ermessen
zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers zu berücksichtigen.
Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit des Versicherten, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des
Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Versicherten. mit der Vorlage
entsprechender Nachweise wahrgenommen werden. Voraussetzung für die VGH Kapitallebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist z. B., dass die versicherte Person
rechnungsmäßig noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet hat,
Wird eine Gewinnbeteiligung in Form einer wachsenden Gewinnrente vereinbart, bei der während des Rentenbezugs die jährlichen Gewinnanteile über die
versicherte Rente hinaus zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente sowie zu einer jährlichen Erhöhung der Gesamtrente verwendet werden, so ergeben sich
insofern Bedenken, ob die Anpassungsprüfungspflicht tatsächlich entfallen kann. Die zusätzliche beitragsfreie Kapitallebensversicherung ist nämlich nicht garantiert. Es besteht
zumindest theoretisch die Möglichkeit, diebereits gezahlten Renten herabzusetzen.
Infos zum Thema Kapitallebensversicherung
Wollen Ausländer sich bei einem inländischen Versicherer nach Euro oder einer Fremdwährung versichern, ohne dass sie im Geschäftsgebiet dieses Versicherers
wohnen, so können sie dies nur dann erreichen, wenn sie sich selbst um den Versicherungsschutz bemühen, und zwar im Rahmen einer Korrespondenzversicherung.
Eine Werbung oder eine Ansprache über den Außendienst eines Versicherers ist nicht zulässig. Häufig scheitern Bemühungen um eine derartige Versicherung
schon vorab an staatlichen Auflagen, z. B. in Frankreich.
Eine VGH Kapitallebensversicherung wird sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist damit
die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung zur alleinigen Absicherung der
Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Lebensversicherung besteht darin, dass das
Hypothekendarlehen über die Lebensversicherung getilgt wird.
Vereinsmitglieder dürfen höchstens in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten, gemäß § 159 VVG derzeit 7.500 EUR, versichert werden. Bei entsprechendem
Bedarf bestehen allerdings auch gegen Beträge von derzeit 10.000 EUR keine Bedenken, wie das Verbandsrundschreiben Nr. 50/95 vom 03.11.1995 klarstellt.
Diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Vereinigungen, deren überwiegender Zweck darin besteht, die mit dem Beruf zusammenhängenden Interessen ihrer
Mitglieder zu vertreten, z. B. bei Berufsverbänden.
VGH Kapitallebensversicherung
Die Stundung muss vom Versicherungsnehmer beantragt und vom Versicherer schriftlich genehmigt werden. Der Versicherungsschutz bleibt auch während der
Stundungsdauer unverändert bestehen. Tritt in diesem Zeitraum der Versicherungsfall ein, so vermindern sich die Auszahlungsleistungen um die gestundeten
Beiträge. In der Praxis verzichten viele Versicherer auf die Erhebung von Stundungszinsen. Es empfiehlt sich, vor einer solchen Vereinbarung mit der
Kapitallebensversicherung hierüber zu sprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Eine Beitragsfreistellung ist auch wegen Ablauf der Beitragszahlungsdauer möglich. Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer, z. B. bei Todesfall- oder
Sterbefallversicherungen bedeutet, dass in dieser Zeit durch Sparbeiträge und Rechnungszins ein gezillmertes Deckungskapital angesammelt werden muss, das
am Ende der Beitragszahlungsdauer dem Barwert der vereinbarten Versicherungssumme entspricht. Bei einer Beitragsfreistellung als Todesfallleistung wird
innerhalb von Term-Fix- und Aussteuerversicherungen beim Tod des Versicherten fällig.
Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen besteht die Leistungspflicht in der
Auszahlung des für den Todesfall berechneten Zeitwertes der Versicherung gemäß VVG. Diese Einschränkung der Leistungspflicht besteht nicht, wenn die
versicherte Person während eines beruflich bedingten Aufenthaltes im Ausland stirbt und sie an den kriegerischen Ereignissen nicht aktiv beteiligt war.
Allgemeine Informationen über die Kapitallebensversicherung
Der Beitrag zur Kapitallebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihre eigene Bedeutung haben. Es sind dies der Risikobeitrag, der
Sparbeitrag und die Kostenanteile. Der Risikobeitrag ist die Leistung des Versicherungsnehmers, die er in erster Linie für die Allgemeinheit aufbringt. Zwar
bezieht sich die Höhe dieses Beitrages auf sein eigenes Risiko, doch wird seine Zahlung benötigt, wenn entsprechende Versicherungsfälle innerhalb der
Versichertengemeinschaft eingetreten sind.
Ziel der Dynamik ist es, die Versicherungsleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit wertmäßig zu erhalten. Somit soll Geldentwertung und inflationären
Tendenzen entgegengewirkt werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch die Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung des
individuellen Lebensstandards und der individuellen Bedürfnisse Rechnung getragen werden. Die Dynamik wird bei Vertragsabschluss beantragt, auch nachträglich
kann sie in bereits bestehende Verträge integriert werden.
Unter Verwaltungskosten sind alle Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu verstehen, die nicht dem Abschlussbereich zuzurechnen sind. Sie fallen
während der gesamten Vertragsdauer der Kapitallebensversicherung an und werden auch als laufende Kosten bezeichnet. So zählen hierzu die Jahresabschlussarbeiten, bei denen für jeden
Vertrag eine Vielzahl von Daten festgestellt, errechnet und festgehalten werden muss, sowie die laufenden Betriebs- und Lohnkosten, ferner auch
Ratenzuschläge, die erhoben werden.