Lebensversicherung für Angestellte
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Informationen zum Thema Lebensversicherung
In der Zeit vom 01.01.1939 bis zum 31.12.1961 bestand für selbstständige Handwerkmeister die Möglichkeit des Abschlusses einer Befreiungsversicherung. Die volle Ausnutzung der hälftigen Beteiligung des Arbeitgebers konnte bei den Befreiungsversicherungen dadurch erreicht werden, dass die Beiträge der Lebensversicherung hierzu entsprechend der Steigerung in der gesetzlichen Rentenversicherung laufend erhöht wurden. Durch Nachversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung wurde diese Anpassung üblicherweise erreicht.
Bei rabattierten Einzeltarifen von 50 Prozent des versicherbaren Personenkreises entfällt, wenn die Risikoprüfung wie bei Einzelversicherungen durchgeführt wird. Die Prämienreduktion muss sich wirtschaftlich im Kollektivvertrag selbst tragen. Zur Erfüllung der Mindestzahl von zehn Personen zählen nicht nur wie bisher die Arbeitnehmer, sondern inzwischen auch deren Ehegatten und Kinder, und auch der Arbeitgeber und dessen Angehörige können in den Kollektiv Lebensversicherung Vertrag einbezogen werden.
Im Unterschied zum widerruflichen Bezugsrecht kann der unwiderruflich Bezugsberechtigte sein Recht abtreten und verpfänden; es kann aber auch gepfändet werden. Verstirbt der in die Lebensversicherung für Angestellte versicherte Begünstigte vor dem Eintritt des Versicherungsfalles, so geht der Anspruch auf seine Erben über, falls keine andere Regelung vorgesehen wurde. In der Praxis hat es sich als empfehlenswert herausgestellt, den Bezugsberechtigten unter Angabe des Geburtsdatums konkret namentlich zu nennen. Allgemeine Bezeichnungen wie z. B. Erben sollten vermieden werden.
Liegt keine Festlegung nach objektiven Merkmalen vor, werden aber wenigstens die zahlenmäßigen Anforderungen beachtet, so sind noch folgende Kriterien zu erfüllen, der Gesamtjahresbeitrag muss mindestens 5.000 EUR bei angemessener Mindestgröße der jeweils versicherten Leistung der Lebensversicherung oder die Gesamtversicherungssumme muss mindestens 500.000 EUR betragen. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, so werden ohne Nachweis günstigere Verwaltungskostensätze anerkannt.
Lebensversicherung für Angestellte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Angestellte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Lebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Lebensversicherung für Angestellte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Die Direktversicherung dient der Lebensversicherung, d. h., sie muss als Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Verbindung mit
einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie ist nach dem Betriebsrentengesetz eine Lebensversicherung auf das Leben eines Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber
abgeschlossen wird und bei der der Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt
sind.
Bei Bestellung eines widerruflichen Bezugsrechts der Lebensversicherung für Angestellte steht es dem Arbeitgeber versicherungsrechtlich jederzeit frei, das Bezugsrecht einseitig aufzuheben,
solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers ist arbeitsrechtlich zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit gegeben sind oder nicht. Bei Bestellung eines unwiderruflichen Bezugsrechts kann der Arbeitgeber hingegen das
Bezugsrecht nicht einseitig ändern oder aufheben.
Für den VN ist Vorsicht geboten. Bei Vereinbarung der Dynamik kann die automatische jährliche Steigerung der versicherten Leistung und damit des Beitrages
u. U. die jährliche Beitragsbelastung zu schnell und zu stark wachsen lassen. Um eine übermäßige Beitragssteigerung zu vermeiden, sollte ein Aussetzen der
Anpassungen vorgenommen werden. Mit zunehmendem rechnungmäßigen Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit
so sehr, dass sich eine Fortsetzung der Dynamik nicht mehr lohnt.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Im Unterschied zur sog. Mitversicherung (Konsortialvertrag) erhält der Kunde im Allgemeinen keine Informationen über den Rückversicherer. Die Besonderheit
der Lebensversicherung gegenüber den meisten anderen Versicherungssparten besteht darin, dass hier sehr ausführliche und differenzierte Kalkulationsgrundlagen
existieren. Zudem sind diese eher noch mit Sicherheitszuschlägen abgesichert und werden in der Regel nicht durch Entgegenkommen gegenüber einzelnen Kunden
unterlaufen.
Üblich ist die Zahlung und der Vergleich laufender Beiträge bis zum Ende der Versicherungsdauer, längstens bis zum Ableben der versicherten Person. Teilweise werden
auch Einmalbeitragszahlungen vorgesehen, wobei diese in voller Höhe bei Vertragsabschluss zu leisten sind. Hierbei sind steuerliche Probleme zu berücksichtigen.
Lebensversicherungen mit Beitragsvorauszahlungen also sog. Depotbeitragsversicherungen haben zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Änderungsvereinbarungen wie Stundung, Teilstundung, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkauf haben Auswirkungen
auf die weitere Beitragsentrichtung. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit kann der Versicherer die Prämienzahlung stunden, wenn aus der Versicherung
bereits ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist, und zwar solange dieser für die Deckung der fälligen Prämien ausreicht. Anderenfalls ist nur eine
Teilstundung möglich.
Lebensversicherung
Eine eigene Abrechnung ist bei Kollektivrahmenverträgen mit besonders großem Ausmaß, z. B. Gesamtbeitrag mindestens 500.000 EUR oder Gesamtversicherungssumme
mindestens 15 Mio. EUR, möglich, wenn eine eigene erfolgsabhängige Überschussbeteiligung nach den Grundsätzen der mathematischen Risikotheorie vorgenommen
werden kann. Es darf allerdings auf keinen Fall zu einer Subventionierung auf Kosten der übrigen Versichertengemeinschaft kommen. Die bisher bei Sondertarifen
geforderte Mindestbeteiligungsquote von 90 Prozent.
Eine Lebensversicherung für Angestellte wird sehr oft als Finanzierungsinstrument genutzt, indem über sie Hypotheken abgesichert und getilgt werden. Gleichzeitig ist damit
die Absicherung des Todesfallrisikos für die Hinterbliebenen verbunden. Es kann auch eine Risikolebensversicherung zur alleinigen Absicherung der
Hinterbliebenenversorgung vereinbart werden. Die Besonderheit eines Darlehens in Verbindung mit einer Lebensversicherung besteht darin, dass das
Hypothekendarlehen über die Lebensversicherung getilgt wird.
Mindestens 50 Prozent einer nach objektiven Merkmalen festumschriebenen Personengruppe sind vorgeschrieben, um einen Rabatt gewähren zu können, und
mindestens 90 Prozent, um ggf. einen verbilligten Sondertarif wählen und u. U. auch auf eine Risikoprüfung verzichten zu können. Dies hat also für das
Neugeschäft keine Bedeutung mehr. Vergünstigungen sind also nicht mehr an die Beteiligungsquote gekoppelt. Auf eine Risikoprüfung kann nur dann teilweise
oder ganz verzichtet werden.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für
den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung
neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall
verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Grundsätzlich kommt der Lebensversicherung Vertrag durch Stellung eines Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Der schriftlich zu stellende
Antrag kann vom Versicherer angenommen werden, er kann allerdings auch abgelehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Änderungen
angenommen werden. Der Antragsannahme und der Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde des Versicherungsvertrages geht die Antrags- und Risikoprüfung
voraus.
Ein verantwortlicher Aktuar überwacht die Einhaltung der in der Lebensversicherungsrichtlinie enthaltenen Kalkulationsgrundsätze. Zu diesen Grundsätzen
gehört insbesondere die Vorschrift, dass die Herkunftslandbehörde einen Höchstrechnungszinsfuß festlegen kann, der 60 Prozent des Zinssatzes der
Staatsanleihen in der Währung, in der die Lebensversicherung abgeschlossen ist, nicht überschreiten darf. Da die Kalkulationsgrundsätze der Finanzaufsicht
des Herkunftslandes unterliegen, ist eine völlige Harmonisierung nicht gegeben.
Lebensversicherung für Angestellte
Die Anpassung der Lebensversicherung um einen bestimmten Prozentsatz hat sich am Markt durchgesetzt, wobei als Bezugsgröße im Allgemeinen der zuletzt maßgebende Beitrag zugrunde
gelegt wird. Dadurch entsteht eine Art Zinseszinseffekt, da die absolute Beitragssteigerung von Jahr zu Jahr größer wird. Generell gängig ist die
Anpassungsform, die sich an der Entwicklung des Höchstbeitrages in der Angestelltenversicherung orientiert. Dieser Anpassungsprozentsatz schwankt und ist
nicht von vornherein zu prognostizieren.
Oftmals sind in den Bedingungen Anpassungsbestimmungen mit einem Mindestprozentsatz, z. B. 4 Prozent oder 5 Prozent, enthalten. Alternativen bestehen in
einem festen Prozentsatz. Dabei wird oftmals 5 Prozent als niedrigster Satz und 10 Prozent als Obergrenze angesehen. Auch ein Wechsel während der
Vertragsdauer ist durchaus möglich. So ist eine Minderung auf 5 Prozent oder 4 Prozent , also dem Mindestprozentsatz ebenso möglich wie eine Erhöhung auf
bis zu 10 Prozent, dies allerdings nur nach erneuter Gesundheitserklärung.
Unter Verwaltungskosten sind alle Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu verstehen, die nicht dem Abschlussbereich zuzurechnen sind. Sie fallen
während der gesamten Vertragsdauer der Lebensversicherung an und werden auch als laufende Kosten bezeichnet. So zählen hierzu die Jahresabschlussarbeiten, bei denen für jeden
Vertrag eine Vielzahl von Daten festgestellt, errechnet und festgehalten werden muss, sowie die laufenden Betriebs- und Lohnkosten, ferner auch
Ratenzuschläge, die erhoben werden.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung wird der Versicherungsschutz für zwei versicherte Personen vereinbart, wobei die Versicherungssumme beim Tod des zuerst versterbenden Versicherten,
spätestens aber zum Ablauf des Vertrages, zur Auszahlung kommt. Im Todesfall erlischt der Vertrag und für die überlebende Person endet der Versicherungsschutz.
Im gleichzeitigen Todesfall wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt. Die Beiträge sind etwas höher als die der gemischten Form. Auch zur
Darlehenstilgung kann sie verwendet werden.
Für die Absicherung solcher Risiken stehen unterschiedliche Tarifformen zur Verfügung, die im Folgenden näher beleuchtet werden. In der Todes- und
Erlebensfallversicherung wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert. Diese jahrzehntelang
dominierende Vertragsform erfährt zunehmend Konkurrenz durch aufgeschobene und sofort beginnende Lebensversicherung sowie durch die
Lebensversicherung für Angestellte.
Die Lebensversicherung wird auch als Studiengeldversicherung, Patenschaftsversicherung, Heirats- oder Aussteuerversicherung angeboten. Das kleinere Risiko für den
Versicherer führt zu einer höheren Rendite für den VN. Diese Tarifform eignet sich für den konservativen VN, der keine Hinterbliebenenversorgung benötigt.
Sie ist damit eine Alternative zur aufgeschobenen Rentenversicherung. Die Vorteile liegen in der hinterbliebenenfreundlichen Todesfallregelung und den meist
günstigeren Rückkaufsregelungen bei vorzeitiger Kündigung.