Continentale Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Informationen zum Thema Lebensversicherung
Eine widerrufliche Bezugsberechtigung ist der Normalfall. Für den Erlebensfall behält sich im Allgemeinen der VN das Bezugsrecht vor. Der Begünstigte erwirbt sofort einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung der Lebensversicherung, wobei allerdings die Gestaltungsrechte am Vertrag dem VN vorbehalten bleiben. Der VN kann jedoch ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten das Bezugsrecht selbst nicht mehr verändern. Nur der Begünstigte kann eine andere Person als Bezugsberechtigten einsetzen.
Der Abzug ist unterschiedlich hoch und wird damit begründet, dass der Restbestand der versicherten Risiken nunmehr in seiner risikomäßigen Zusammensetzung eine Verschlechterung erfährt und bereits Abschluss- und Verwaltungskosten aufgewendet werden mussten. Außerdem erfordert das Rückkaufsrecht die ständige Bereithaltung einer Liquiditätsreserve zur Auszahlung der Rückkaufswerte der Lebensversicherung, sodass die hierfür stets bereitzuhaltenden Mittel einer langfristigen Anlage verloren gehen und somit ein höherer Zinsertrag nicht ermöglicht wird.
In der Praxis tritt des öfteren die Situation auf, dass der VN die zu zahlenden Beiträge für seine Continentale Lebensversicherung nicht mehr in der ursprünglich vereinbarten Höhe aufbringen will oder kann. Dann bieten sich verschiedene Möglichkeiten für eine Reduzierung der Beitragsleistung bis hin zu der zuvor angesprochenen Vertragsbeendigung an. Neben den bereits dargestellten Stundungsmöglichkeiten, der Ruhensvereinbarung, Beitragsfreistellung und dem Rückkauf andere Alternativen möglich.
Diese ist dann zwangsläufig niedriger als der ursprüngliche. Die weitere Prämienzahlung entfällt vollständig. Voraussetzung für die Beitragsfreistellung ist, dass die vorhandenen Rückkaufswerte ausreichen, um nach Verrechnung etwaiger Beitragsrückstände eine beitragsfreie Mindestversicherungssumme zur Lebensversicherung bilden zu können. Der Vorteil der Beitragsfreistellung des Vertrages liegt darin, dass innerhalb von zwei Jahren die Versicherung wieder beitragspflichtig in Kraft gesetzt werden kann.
Continentale Lebensversicherung
Die Continentale Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Lebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Lebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Continentale spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Continentale Lebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Ein besonderer Vorteil der Anpassungsmöglichkeit in der dynamischen Lebensversicherung liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei
verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann. Der VN kann den Anpassungssatz durch eine entsprechende Willenserklärung auch nachträglich
reduzieren, wobei ein bestimmter Prozentsatz (zumeist 4 oder 5 Prozent) nicht unterschritten werden soll. Eine Erhöhung des Anpassungsprozentsatzes ist nur
mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Es ist unerheblich, wie die Gewinne während der Aufschubfrist verwendet werden. Entscheidend ist ausschließlich die Gewinnbeteiligung ab Rentenbeginn. Wird
für die Phase ab Rentenbeginn eine Gewinnbeteiligungsart vereinbart, bei der aus den jährlichen Gewinnanteilen eine zusätzliche Rente, eine sog. Zusatzrente
oder Bonusrente der Continentale Lebensversicherung gebildet wird, die mit der versicherten Rente fällig wird, so entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers vollständig. Dieses
setzt voraus, dass die Gewinnverwendung zu einer Erhöhung der Rente führt.
Für den VN ist Vorsicht geboten. Bei Vereinbarung der Dynamik kann die automatische jährliche Steigerung der versicherten Leistung und damit des Beitrages
u. U. die jährliche Beitragsbelastung zu schnell und zu stark wachsen lassen. Um eine übermäßige Beitragssteigerung zu vermeiden, sollte ein Aussetzen der
Anpassungen vorgenommen werden. Mit zunehmendem rechnungmäßigen Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit
so sehr, dass sich eine Fortsetzung der Dynamik nicht mehr lohnt.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Die Stundung muss vom Versicherungsnehmer beantragt und vom Versicherer schriftlich genehmigt werden. Der Versicherungsschutz bleibt auch während der
Stundungsdauer unverändert bestehen. Tritt in diesem Zeitraum der Versicherungsfall ein, so vermindern sich die Auszahlungsleistungen um die gestundeten
Beiträge. In der Praxis verzichten viele Versicherer auf die Erhebung von Stundungszinsen. Es empfiehlt sich, vor einer solchen Vereinbarung mit der
Lebensversicherung hierüber zu sprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Grundsätzlich besteht die Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Insbesondere besteht Versicherungsschutz,
wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. Während die Leistungspflicht des
Versicherers bei Tod im Vergleich mit inneren Unruhen nicht eingeschränkt wird, kann es beim Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
kriegerischen Ereignissen zu Leistungseinschränkungen berechnete Deckungskapital kommen.
Risikozuschläge können zu einer wesentlich erhöhten Beitragsbelastung führen. Nachlässe auf die Tarifprämie werden im Rahmen von Gruppen- und
Kollektivversicherungsverträgen eingeräumt. Auch die Mitgliedschaft in sog. Rabattierungsvereinen hilft, Beiträge zu sparen. Erkundigen Sie sich vor
Vertragsabschluss nach zusätzlichen Rabattierungsmöglichkeiten durch Gruppen- oder Kollektivversicherungsverträge bzw. Rabattierungsvereine. Die Auflösungsvereinbarung
beinhaltet einen vorzeitigen Ablauf.
Lebensversicherung
Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, der mit demselben oder einem anderen Versicherer einen Kollektivrahmenvertrag abgeschlossen hat, kann die
Versicherung innerhalb von zwölf Monaten in dessen Kollektivrahmenvertrag überführt und dort fortgesetzt werden. Allerdings haben sich bei unterschiedlichen
Versicherern diese wegen der Höhe der zu übertragenden Beiträge und der sich daraus ergebenden Leistungen miteinander abzustimmen, was im Einzelfall immer
wieder zu erheblichen Schwierigkeiten führt.
Die Vereinbarung einer Firmen Kollektivrahmenversicherung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, bei einer Continentale Lebensversicherung müssen
mindestens zehn Personen versichert sein, der Personenkreis muss nach objektiven Merkmalen, wie z. B. alle Arbeitnehmer eines Unternehmens oder eine bestimmte
Berufsgruppe oder eine bestimmte Altersgruppe, eine Dienstaltersgruppe oder Gruppen mit Abstufung nach dem Gehalt oder der Art der Tätigkeit umschrieben
sein.
Dadurch wird nach Ablauf des zweiten Monats nach Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit eine monatliche AU-Rente in Höhe des Beitrages gezahlt, um den die
Anfangsversicherungssumme monatlich fällt. Die Rente endet bei Fortfall der Arbeitsunfähigkeit oder durch den Tod des Versicherten, spätestens bei Ablauf
der Versicherungsdauer. Auch Krankentagegeldversicherungen werden ergänzend zur Kredit«lebensversicherung» angeboten, aus denen dann bei vorübergehender
Arbeitsunfähigkeit die fälligen Zins- und Tilgungsraten weiter gezahlt werden.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Eine vorläufige Deckungszusage ist immer dann wichtig, wenn der Antragsteller aus persönlichen Gründen den Abschluss des Vertrages nicht abwarten kann, so
z. B. wegen eines unmittelbar bevorstehenden Auslandsaufenthaltes oder aus sonstigen terminlichen Gründen. Die Deckungszusage kann notfalls auch formlos
mündlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen. Der zustande gekommene Versicherungsvertrag wird mit dem vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsschein
(Police) beurkundet.
Durch das widerrufliche Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte das Recht auf die Versicherungsleistung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Bis zu
diesem Zeitpunkt besteht lediglich eine Anwartschaft auf die Leistung. Das widerrufliche Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit durch eine
schriftliche Anzeige gegenüber dem Versicherer geändert werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Versicherungsfall, so entfällt das widerrufliche
Bezugsrecht. Die Anwartschaft geht aber nicht auf die Erben des Bezugsberechtigten der Lebensversicherung über.
Mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer kommt der Versicherungsvertrag zustande. Sie erfolgt schriftlich in Form einer sog. Annahmeerklärung oder
durch Übersendung des Versicherungsscheins an den Antragsteller. Inhaltliche Abweichungen vom Antrag können aufgrund der Risikoprüfung erforderlich sein,
wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, dass der Versicherungsschutz nur mit Risikobeitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen vereinbart werden kann.
Continentale Lebensversicherung
Die Anpassung der Lebensversicherung um einen bestimmten Prozentsatz hat sich am Markt durchgesetzt, wobei als Bezugsgröße im Allgemeinen der zuletzt maßgebende Beitrag zugrunde
gelegt wird. Dadurch entsteht eine Art Zinseszinseffekt, da die absolute Beitragssteigerung von Jahr zu Jahr größer wird. Generell gängig ist die
Anpassungsform, die sich an der Entwicklung des Höchstbeitrages in der Angestelltenversicherung orientiert. Dieser Anpassungsprozentsatz schwankt und ist
nicht von vornherein zu prognostizieren.
Ist beispielsweise eine BUZ eingeschlossen, so erfolgt keine dynamische Anpassung, solange wegen Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung ganz oder teilweise
ruht. Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn der VN ihr bis zum Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widerspricht oder wenn der erste erhöhte
Beitrag nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin gezahlt worden ist. Unterbliebene Erhöhungen können mit Zustimmung des Versicherers
nachgeholt werden.
Diese Leistung wird durch die verzinsliche Ansammlung der Sparbeiträge angespart, wobei für die Verzinsung der jeweilige Rechnungszins maßgebend ist, also
nicht der tatsächlich erzielte Kapitalertrag. Ist dieser allerdings höher, so wird der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der
Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Das aus den verzinsten Sparbeiträgen gebildete Guthaben wird als Deckungskapital bezeichnet, während die Summe der
Deckungskapitalien der Lebensversicherung als Deckungsrückstellung bezeichnet wird.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Bei dieser Form der Lebensversicherung bleibt der Todesfallversicherungsschutz in Höhe der Versicherungssumme über die gesamte Vertragslaufzeit von
z. B. 10, 15 oder 20 Jahren bestehen. Daraus ergibt sich eine in Bezug auf die stets gleich hohe Versicherungssumme konstante Beitragsbelastung auf niedrigem
Niveau über die gesamte Vertragslaufzeit. Lediglich bei Sofortüberschussanteilsverrechnung ist eine mögliche Beitragsschwankung des Zahlbeitrages zu
berücksichtigen.
Stirbt die versicherte Person in den ersten Jahren der Depotbeitragseinzahlung, so wird die Versicherungssumme zzgl. vorhandener Gewinnanteile und der nicht
verbrauchte Teil des Depots ausgezahlt. Verstirbt die versicherte Person danach, so wird die vereinbarte Versicherungssumme mit Gewinnanteilen fällig. Die
Continentale Lebensversicherung ist eine abgekürzte Todesfallkapitalversicherung. Die Versicherungssumme wird nur fällig, wenn der Versicherte während der
Vertragsdauer stirbt.
Stirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, so werden die noch ausstehenden Teilauszahlungen sofort in einer Summe fällig. So kann in einem
Vertrag die gewünschte Hinterbliebenenversorgung während der Versicherungsdauer mit den Teilauszahlungen für geplante Anschaffungen und den Konsum um die
erforderliche Altersversorgung bei entsprechender Laufzeit ergänzt werden. Zielgruppe sind junge Leute. Auch zur Darlehenszwischentilgung ist diese
Versicherung geeignet.