Lebensversicherung für Geringverdiener
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Informationen zum Thema Lebensversicherung
Wie die Hypothekenversicherung dient auch die Restschuldversicherung der Lebensversicherung der Absicherung von Krediten. Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung einer Restschuldverpflichtung.
Die Höhe dieser Beitragsermäßigung der Lebensversicherung ist von dem anzuwendenden Gewinnsatz abhängig, der von Jahr zu Jahr neu erklärt wird und zwischen 30 und 60 Prozent betragen kann. Dies zeigt, dass die Höhe des effektiv zu zahlenden Beitrags über die Vertragsdauer nicht konstant sein muss, also mit u. U. höheren Beiträgen gerechnet werden sollte. Dies ist aus Wettbewerbsgründen allerdings relativ unwahrscheinlich, da die in diesem Bereich marktführenden Direktversicherer ein sehr starkes Marketinginteresse haben werden.
Die Ermäßigung darf bei laufender Beitragszahlung bis zu 4 Prozent des Beitrages und, je nach Tarifform, Kostenzuschlagssystem und Bestandszusammensetzung, bei der Lebensversicherung für Geringverdiener gegen Einmalbeitrag bis zu 1 Prozent des Beitrages betragen; vorausgesetzt, das Kostenniveau der in Frage kommenden zur ermäßigten Einzelversicherung entspricht mindestens demjenigen, der vor dem 29.07.1994 genehmigten Tarife. Bei fehlenden objektiven Festlegungen sind bis zu 3 Prozent Beitragsermäßigung möglich.
Achten Sie beim Abschluss einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung auf die entstehenden Gebühren und darauf, wie viel Flexibilität Ihnen eingeräumt wird. Vertrauen Sie nicht exorbitant hohen Prognoserechnungen, sondern betrachten Sie realistisch die Fondsperformance in den einschlägigen Publikationen. Beachten Sie, über welchen Zeitraum und zu welchem Zeitpunkt besonders herausgehobene Topergebnisse erreicht wurden. Die Versicherer bieten als Ergänzung einer Lebensversicherung.
Lebensversicherung für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Lebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Lebensversicherung für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Eine dynamische bedeutet die planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen und Beiträge ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Sie kann für Todes- und
Erlebensfallversicherungen, Risiko- und Rentenversicherungen sowie für die BUZ vereinbart werden. Ein gesonderter Beitrag ist nicht zu entrichten. Die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einer Lebensversicherung vereinbarte Versicherungssumme bleibt - von der Anrechnung einer Überschussbeteiligung einmal
abgesehen - grundsätzlich konstant.
Bei Bestellung eines widerruflichen Bezugsrechts der Lebensversicherung für Geringverdiener steht es dem Arbeitgeber versicherungsrechtlich jederzeit frei, das Bezugsrecht einseitig aufzuheben,
solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers ist arbeitsrechtlich zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit gegeben sind oder nicht. Bei Bestellung eines unwiderruflichen Bezugsrechts kann der Arbeitgeber hingegen das
Bezugsrecht nicht einseitig ändern oder aufheben.
Wird als Gewinnverwendung eine konstante Gewinnrente vereinbart, bei der die jährlichen Gewinnanteile zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente führen, so
entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers nicht. Es gibt nur eine in ihrer Höhe zusätzliche, gleich bleibende Rente, die dem Risiko der
Absenkung bei sinkendem Gewinn unterliegt. Eine solche Rentenerhöhung entspricht nicht dem Sinn und Zweck des § 16 Betriebsrentengesetzes. Diese
Gewinnbeteiligung führt nicht zu einem dynamischen Anstieg der Renten.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Im Unterschied zur sog. Mitversicherung (Konsortialvertrag) erhält der Kunde im Allgemeinen keine Informationen über den Rückversicherer. Die Besonderheit
der Lebensversicherung gegenüber den meisten anderen Versicherungssparten besteht darin, dass hier sehr ausführliche und differenzierte Kalkulationsgrundlagen
existieren. Zudem sind diese eher noch mit Sicherheitszuschlägen abgesichert und werden in der Regel nicht durch Entgegenkommen gegenüber einzelnen Kunden
unterlaufen.
Zur Angebotserstellung wird eine Kopie der Police ebenso benötigt wie eine Bevollmächtigung, um nähere Informationen direkt vom Versicherer einholen und als
Bevollmächtigter auftreten zu können. Ein aus dem Internet downloadfähiger Fragebogen ist vom Versicherer auszufüllen. Wird das Kaufangebot vom Verkäufer
akzeptiert, so wird bei der Versicherung ein Versicherungsnehmerwechsel bzw. ein Vergleich beantragt. Gegen eine Gebühr kann die Zahlungsabwicklung
auch auf dem Treuhandweg durchgeführt werden.
Risikozuschläge können zu einer wesentlich erhöhten Beitragsbelastung führen. Nachlässe auf die Tarifprämie werden im Rahmen von Gruppen- und
Kollektivversicherungsverträgen eingeräumt. Auch die Mitgliedschaft in sog. Rabattierungsvereinen hilft, Beiträge zu sparen. Erkundigen Sie sich vor
Vertragsabschluss nach zusätzlichen Rabattierungsmöglichkeiten durch Gruppen- oder Kollektivversicherungsverträge bzw. Rabattierungsvereine. Die Auflösungsvereinbarung
beinhaltet einen vorzeitigen Ablauf.
Lebensversicherung
Zu den Voraussetzungen zählen hierbei ein Personenkreis von mindestens 100 Personen sowie die konkrete Festlegungsmöglichkeit und Abgrenzung des Personenkreises
nach objektiven Merkmalen. Bei Vereins Kollektiv lebensversicherung sollte gemäß dem Rundschreiben 3/94 des BAV auf eine Mindestbeteiligungsquote von z. B.
50 Prozent eines nach objektiven Merkmalen fest umschriebenen Personenkreises geachtet werden, um eine Gegenauslese zu vermeiden. Bei Vereinskollektiv
Lebensversicherung werden in der Regel Vereinsmitglieder.
Bei rabattierten Einzeltarifen von 50 Prozent des versicherbaren Personenkreises entfällt, wenn die Risikoprüfung wie bei Einzelversicherungen durchgeführt
wird. Die Prämienreduktion muss sich wirtschaftlich im Kollektivvertrag selbst tragen. Zur Erfüllung der Mindestzahl von zehn Personen zählen nicht nur wie
bisher die Arbeitnehmer, sondern inzwischen auch deren Ehegatten und Kinder, und auch der Arbeitgeber und dessen Angehörige können in den
Kollektiv Lebensversicherung für Geringverdiener Vertrag einbezogen werden.
In der Zeit vom 01.01.1939 bis zum 31.12.1961 bestand für selbstständige Handwerkmeister die Möglichkeit des Abschlusses einer Befreiungsversicherung. Die
volle Ausnutzung der hälftigen Beteiligung des Arbeitgebers konnte bei den Befreiungsversicherungen dadurch erreicht werden, dass die Beiträge hierzu
entsprechend der Steigerung in der gesetzlichen Rentenversicherung laufend erhöht wurden. Durch Nachversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung wurde
diese Anpassung üblicherweise erreicht.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Als Folge einer Anzeigepflichtverletzung steht Rücktritt des Versicherers vom Vertrag innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre - abweichend hiervon in
der Pflege-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre, mit entsprechenden Abweichungen verschiedener
Versicherer - im Raume. Bei Eintritt des Versicherungsfalls während der ersten drei Jahre der Vertragsdauer kann der Rücktritt auch nach Ablauf der Frist
ausgesprochen werden.
Grundsätzlich kommt der Lebensversicherung Vertrag durch Stellung eines Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Der schriftlich zu stellende
Antrag kann vom Versicherer angenommen werden, er kann allerdings auch abgelehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Änderungen
angenommen werden. Der Antragsannahme und der Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde des Versicherungsvertrages geht die Antrags- und Risikoprüfung
voraus.
Eine widerrufliche Bezugsberechtigung ist der Normalfall. Für den Erlebensfall behält sich im Allgemeinen der VN das Bezugsrecht vor. Der Begünstigte erwirbt
sofort einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung, wobei allerdings die Gestaltungsrechte am Vertrag dem VN vorbehalten bleiben. Der
VN kann jedoch ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten das Bezugsrecht selbst nicht mehr verändern. Nur der Begünstigte kann eine andere Person als
Bezugsberechtigten einsetzen.
Lebensversicherung für Geringverdiener
Die Anpassung der Lebensversicherung um einen bestimmten Prozentsatz hat sich am Markt durchgesetzt, wobei als Bezugsgröße im Allgemeinen der zuletzt maßgebende Beitrag zugrunde
gelegt wird. Dadurch entsteht eine Art Zinseszinseffekt, da die absolute Beitragssteigerung von Jahr zu Jahr größer wird. Generell gängig ist die
Anpassungsform, die sich an der Entwicklung des Höchstbeitrages in der Angestelltenversicherung orientiert. Dieser Anpassungsprozentsatz schwankt und ist
nicht von vornherein zu prognostizieren.
Jede Nachversicherung ergibt eine rechtlich selbstständige Neuversicherung mit eigenen Versicherungsbedingungen und Bezugsrechten, aber ohne eigenes Recht
auf Nachversicherung. Bei der Vereinbarung der Dynamik kann die automatische jährliche Steigerung der versicherten Leistung und damit des Beitrages u. U.
die jährliche Beitragsbelastung zu schnell und zu stark wachsen lassen. Um eine übermäßige Beitragssteigerung zu vermeiden, sollte ein Aussetzen der
Anpassungen vorgenommen werden.
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann auch die Änderung der Zahlungsweise kurzfristig weiterhelfen, indem z. B. auf monatliche Zahlungsweise
umgestellt wird. Um das Beitrags Leistungsverhältnis einer Lebensversicherung zu optimieren, empfiehlt sich die jährliche Zahlungsweise. Damit
können Ratenzahlungszuschläge, die in der Regel von den Versicherern erhoben werden, vermieden werden. Als Resultat ergeben sich höhere Versicherungssummen
und ein niedrigerer Gesamtbeitragsaufwand über die gesamte Vertragsdauer.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Lebensversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im
Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter
Berücksichtigung von alternativen Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für
den Todesfallschutz sowie für die Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos.
Die Beitragszahlung einer Lebensversicherung für Geringverdiener kann statt durch eine laufende durch eine zeitlich abgekürzte Beitragszahlung erfolgen. Je kürzer die
Beitragszahlungsdauer, desto höher die jeweiligen Beiträge. Einmalbeiträge sind in diesem Kontext nicht sinnvoll, da hier die Steuervorteile der
Lebensversicherung entfallen würden. Als kürzeste steuerunschädliche Beitragszahlungsdauer werden derzeit noch fünf Jahre angesehen. Um dem Versicherungsnehmer
trotzdem den Einmalbeitrag zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit eines Beitragsdepots.
Um konkret feststellen zu können, ob und in welcher Höhe die Lebensversicherung mit reduzierter Todesfallsumme Vorteile bietet, sollten Sie die
Ablaufleistung mit derjenigen einer Versicherung mit normaler Todesfallleistung vergleichen. Steuerliche Anforderungen sind dabei zu berücksichtigen. Der
Todesfallschutz einer Kapitalversicherung gegen laufenden Beitrag mit Sparanteil ist ausreichend, wenn die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall
mindestens der im Erlebensfall entspricht.