Lebensversicherung für Geringverdiener
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Informationen zum Thema Lebensversicherung
Die versicherte Summe wird beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die Anfangsversicherungssumme wird jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem Annuitätendarlehen angepasst. Verwendet wird die Lebensversicherung insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung.
Die Beitragszahlung einer Lebensversicherung kann statt durch eine laufende durch eine zeitlich abgekürzte Beitragszahlung erfolgen. Je kürzer die Beitragszahlungsdauer, desto höher die jeweiligen Beiträge. Einmalbeiträge sind in diesem Kontext nicht sinnvoll, da hier die Steuervorteile der Lebensversicherung entfallen würden. Als kürzeste steuerunschädliche Beitragszahlungsdauer werden derzeit noch fünf Jahre angesehen. Um dem Versicherungsnehmer trotzdem den Einmalbeitrag zu ermöglichen, besteht die Möglichkeit eines Beitragsdepots.
Die Versicherungsleistung aus der Lebensversicherung für Geringverdiener ist mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung notwendigen Feststellung fällig. Erfordern diese Feststellungen einen längeren Zeitraum und sind sie nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls beendet, so kann eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrages verlangt werden, der nach Sachlage mindestens zu zahlen ist. Um lästige Rückfragen zu vermeiden, sollten die vorzulegenden Unterlagen so umfangreich wie möglich übermittelt werden.
Diese Grenzlinie, Selbstbehalt genannt, wird von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich hoch liegen und einerseits von der Größe des Gesamtbestandes, andererseits von der Durchschnittssumme zur Lebensversicherung dieses Bestandes bestimmt. Insbesondere beispielsweise im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Regel Teilrückdeckungen und nicht Vollrückdeckungen vorgenommen. Im Einzelfall können auch andere geschäftspolitische Überlegungen des Erstversicherers hier eine Rolle spielen.
Lebensversicherung für Geringverdiener
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Geringverdiener sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Lebensversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Lebensversicherung für Geringverdiener mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
Mit unserem unabhängigen Vergleich die beste Lebensversicherung für Geringverdiener zum günstigsten Preis finden.
Neben nützlichen Informationen und Tipps rund um das Themengebiet Lebensversicherung erhalten Sie mit unserem unabhängigen und kostenlosen Versicherungsvergleich eine umfangreiche Auswahl an sehr guten Tarifen zu günstigen Preisen.
Schon ab
9,25 €
monatl.
Hier können Sie kostenlos die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung online berechnen.
Schon ab
98,44 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnen.
Schon ab
3,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Gebäudeversicherung online berechnen.
Schon ab
2,49 €
monatl.
Hier können Sie Beiträge für die Hausratversicherung online berechnen.
Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Die Vereinbarung einer Direktversicherung ist insbesondere aus steuerlichen Gesichtspunkten nach wie vor für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant. Die
Abfindungsversicherung ist eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses abschließt.
Der Arbeitgeber hat gem. § 16 Betriebsrentengesetz in einem Turnus von drei Jahren die Anpassung der Lebensversicherung zu prüfen und nach billigem Ermessen
zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers zu berücksichtigen.
Steht der Zeitpunkt der Auflösung des Dienstverhältnisses fest, so ist die Vervielfältigungsregelung höchstens drei Monate vor diesem Zeitpunkt anwendbar.
Die Anwendung der Vervielfältigungsregelung ist auch im Fall der Umwandlung von Arbeitslohn zulässig. In diesem Fall liegt eine Zuwendung aus Anlass der
Beendigung der Lebensversicherung für Geringverdiener auch dann vor, wenn nach Ausscheiden des Arbeitnehmers zu zahlende Bezüge umgewandelt werden und die Umwandlung schon im
Zeitpunkt des Ausscheidens vereinbart worden ist.
Wird als Gewinnverwendung eine konstante Gewinnrente vereinbart, bei der die jährlichen Gewinnanteile zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente führen, so
entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers nicht. Es gibt nur eine in ihrer Höhe zusätzliche, gleich bleibende Rente, die dem Risiko der
Absenkung bei sinkendem Gewinn unterliegt. Eine solche Rentenerhöhung entspricht nicht dem Sinn und Zweck des § 16 Betriebsrentengesetzes. Diese
Gewinnbeteiligung führt nicht zu einem dynamischen Anstieg der Renten.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Um die Steuervorteile der Lebensversicherung vollständig zu erhalten, sollte die freiwillige Zuzahlungsmöglichkeit von Anfang an mitvereinbart werden.
Zuzahlungen zur Laufzeitverkürzung sind pro Jahr in Höhe von 10 Prozent der Versicherungssumme möglich und dürfen nicht mehr als 20 Prozent der
Versicherungssumme betragen. Durch die sog. Beitragsanpassungsklausel können Risiko- und Kostenänderungen während der Vertragslaufzeit ausgeglichen werden.
Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist.
Eine Beitragsfreistellung ist auch wegen Ablauf der Beitragszahlungsdauer mit einem Vergleich möglich. Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer, z. B. bei Todesfall- oder
Sterbefallversicherungen bedeutet, dass in dieser Zeit durch Sparbeiträge und Rechnungszins ein gezillmertes Deckungskapital angesammelt werden muss, das
am Ende der Beitragszahlungsdauer dem Barwert der vereinbarten Versicherungssumme entspricht. Bei einer Beitragsfreistellung als Todesfallleistung wird
innerhalb von Term-Fix- und Aussteuerversicherungen beim Tod des Versicherten fällig.
Im ersten Fall gelten die steuerlichen Vorteile, wenn die Zuzahlung frühestens zu Beginn des sechsten Versicherungsjahres erfolgt, die Restlaufzeit des
Vertrages nach der letzten Zuzahlung mindestens fünf Jahre beträgt, die Zuzahlungen im Kalenderjahr nicht mehr als 10 Prozent und während der vereinbarten
Vertragslaufzeit insgesamt nicht mehr als 20 Prozent der Versicherungssumme betragen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Mindestvertragsdauer
eingehalten wird.
Lebensversicherung
Versichert mit der Kreditlebensversicherung ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer zur Restkredittilgung
fällig wird. Zu Beginn entspricht die Leistung der Anfangsversicherungssumme. Der weitere Verlauf des Vertrages richtet sich nach dem gewählten Tarif mit
monatlich gleichmäßig fallender oder gleich bleibender Versicherungssumme. Ein spezieller Versicherungsschutz wird für Ratenkredite mit Zuschlagskalkulation,
für Kredite mit Annuitätentilgung und für Dispositionskredite geboten.
Bei rabattierten Einzeltarifen von 50 Prozent des versicherbaren Personenkreises entfällt, wenn die Risikoprüfung wie bei Einzelversicherungen durchgeführt
wird. Die Prämienreduktion muss sich wirtschaftlich im Kollektivvertrag selbst tragen. Zur Erfüllung der Mindestzahl von zehn Personen zählen nicht nur wie
bisher die Arbeitnehmer, sondern inzwischen auch deren Ehegatten und Kinder, und auch der Arbeitgeber und dessen Angehörige können in den
Kollektiv Lebensversicherung für Geringverdiener Vertrag einbezogen werden.
Unter einer Fremdwährungsversicherung versteht man im Allgemeinen eine Lebensversicherung, bei der Beitrag und Versicherungsleistung nicht in Euro
vereinbart werden. Es ist dann erforderlich, die entsprechenden Deckungsmittel ebenfalls in der Fremdwährung anzusammeln. Derartige Versicherungen können
von Ausländern nur dann abgeschlossen werden, wenn deren Wohnsitzland zum Geschäftsgebiet des Versicherers gehört. Überlegungen, noch vor Einführung des
Euro auf eine starke Währung zu setzen.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Im Unterschied zum widerruflichen Bezugsrecht kann der unwiderruflich Bezugsberechtigte sein Recht abtreten und verpfänden; es kann aber auch gepfändet
werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Eintritt des Versicherungsfalles, so geht der Anspruch auf seine Erben über, falls keine andere Regelung vorgesehen
wurde. In der Praxis hat es sich als empfehlenswert herausgestellt, den Bezugsberechtigten unter Angabe des Geburtsdatums konkret namentlich zu nennen.
Allgemeine Bezeichnungen wie z. B. Erben sollten vermieden werden.
Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der sog. Abtretungsgläubiger alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag einschließlich der
Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind sehr oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens eine Lebensversicherung vom VN in Form einer
Abtretung erhalten. Das Versicherungsverhältnis selbst wird durch eine Abtretung nicht berührt. Der VN bleibt weiterhin Prämienschuldner gegenüber dem
Versicherer, Mahnungen und Kündigung sind dem VN zuzustellen.
Eine widerrufliche Bezugsberechtigung ist der Normalfall. Für den Erlebensfall behält sich im Allgemeinen der VN das Bezugsrecht vor. Der Begünstigte erwirbt
sofort einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung, wobei allerdings die Gestaltungsrechte am Vertrag dem VN vorbehalten bleiben. Der
VN kann jedoch ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten das Bezugsrecht selbst nicht mehr verändern. Nur der Begünstigte kann eine andere Person als
Bezugsberechtigten einsetzen.
Lebensversicherung für Geringverdiener
Für die Beitragsermittlung in der Lebensversicherung sind mehrere Einflussfaktoren relevant. Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer,
Leistungsdauer, individueller Gesundheitszustand, individuelle berufliche Risiken, sonstige Zusatzrisiken, Höhe der Versicherungssumme bzw. der versicherten
Rente, Höhe der Todesfallabsicherung, Einschluss von Zusatzversicherungen wie BUZ oder UZV, Rabattierung und Kollektivnachlässe, Art und Form der
Lebensversicherung sowie Zahlungsweise.
Ziel der Dynamik ist es, die Versicherungsleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit wertmäßig zu erhalten. Somit soll Geldentwertung und inflationären
Tendenzen entgegengewirkt werden. Gleichzeitig kann bei steigender Einkommensentwicklung durch die Anpassung der Versicherungsleistungen die Sicherung des
individuellen Lebensstandards und der individuellen Bedürfnisse Rechnung getragen werden. Die Dynamik wird bei Vertragsabschluss beantragt, auch nachträglich
kann sie in bereits bestehende Verträge integriert werden.
Die Zinsberechnungen basieren dabei auf dem jeweils maßgebenden Rechnungszins. Weiterhin können Selektionssterbetafeln und Generationssterbetafeln noch
unterschieden werden. Mit dem Rechnungszins werden die in der Lebensversicherung maßgebenden Zahlungsströme der Einzahlungen und Versicherungsleistungen
auf einen einheitlichen Zeitpunkt abgezinst, d. h. diskontiert, sodass Barwerte entstehen, die bei Beginn einer Versicherung gleich hoch sind, abgesehen von
den Kostenzuschlägen.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Während der gesamten Vertragsdauer bleibt der Versicherungsnehmer in seinen Dispositionen flexibel. Bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung erhält
er den nicht verbrauchten Teil des Depots, den garantierten Rückkaufswert plus der bis dahin erwirtschafteten Gewinnguthaben zurückgezahlt. Nur bei
Vertragsauflösung während der ersten zwölf Jahre sind die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen kapitalertragsteuerpflichtig. Darüber hinaus
wird voller Versicherungsschutz ab dem ersten Tag gewährt.
Für die Absicherung solcher Risiken stehen unterschiedliche Tarifformen zur Verfügung, die im Folgenden näher beleuchtet werden. In der Todes- und
Erlebensfallversicherung wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert. Diese jahrzehntelang
dominierende Vertragsform erfährt zunehmend Konkurrenz durch aufgeschobene und sofort beginnende Lebensversicherung sowie durch die
Lebensversicherung für Geringverdiener.
Seltener werden die Überschussanteile bei einer Lebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt. Eine solche Regelung ist insofern
ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt. Bei der Lebensversicherung
besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich hoher oder niedrigerer
Versicherungssumme vereinbaren.