LKH Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Informationen zum Thema Lebensversicherung
Seltener werden die Überschussanteile bei einer Lebensversicherung angesammelt und zum Vertragsende ausgezahlt. Eine solche Regelung ist insofern ungünstiger, als sie nicht wie die Beitragsreduzierung durch die Sofortgewinnbeteiligung zu niedrigeren Beiträgen führt. Bei der Lebensversicherung besteht ein Umtauschrecht. Der VN kann eine andere Form der Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit gleich hoher oder niedrigerer Versicherungssumme vereinbaren.
Dabei muss durch eine entsprechende Vertragsgestaltung sichergestellt sein, dass die ermäßigten Kostensätze immer noch kostendeckend sind. Bei Kollektivrahmenverträgen mit einem Gesamtjahresbeitrag von mindestens 7.500 EUR oder einer Gesamtversicherungssumme von mindestens 2,5 Mio. EUR genügt es darüber hinaus, den Ratenzuschlag für unterjährige Zahlungsweise nur in Höhe des sich aus der Ratenzahlung ergebenden Zinsverlustes anzusetzen. Für die Altbestände gelten weiterhin die Sonderbestimmungen der Lebensversicherung für die Mindestbeteiligung.
Die bisherige Unterscheidung nach Gruppen- und Sammelversicherungen wurde aufgegeben, statt dessen wird jetzt der Oberbegriff Kollektivlebensversicherung verwendet. Dieser unterscheidet aber gleichwohl danach, ob eine objektive Umschreibung von Art und Höhe der versicherten Leistung möglich ist oder nicht. Ist dies möglich, so entspricht die LKH Lebensversicherung der früheren Gruppenversicherung, anderenfalls entspricht sie den Merkmalen der Sammelversicherung.
Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit des Versicherten, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Versicherten. mit der Vorlage entsprechender Nachweise wahrgenommen werden. Voraussetzung für die Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist z. B., dass die versicherte Person rechnungsmäßig noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet hat,
LKH Lebensversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Die Vereinbarung einer Direktversicherung ist insbesondere aus steuerlichen Gesichtspunkten nach wie vor für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant. Die
Abfindungsversicherung ist eine Direktversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses abschließt.
Der Arbeitgeber hat gem. § 16 Betriebsrentengesetz in einem Turnus von drei Jahren die Anpassung der Lebensversicherung zu prüfen und nach billigem Ermessen
zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Personenkreises, der Direktversicherungsverträge vereinbaren kann, ergeben sich die einschlägigen Regelungen gem. § 17 Abs. 1 des Gesetzes
zur Verbesserung der LKH Lebensversicherung . Danach sind Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften Arbeiter und Angestellte; ein
Berufsausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Damit werden alle in abhängiger Tätigkeit Beschäftigten erfasst, deren Tätigkeit auf einem
Dienst- oder Anstellungsverhältnis beruht.
Zwischen der Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Abschluss der Abfindungsversicherung ist eine zeitliche Begrenzung nicht vorgegeben; es ist lediglich
ein kausaler Zusammenhang erforderlich. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen der Lebensversicherung nicht geringer sind als der Anstieg
des Lebenshaltungskostenindexes eines Vierpersonen-Arbeitnehmerhaushalts mit mittlerem Einkommen oder im Vergleich zum Nettolohn vergleichbarer
Arbeitnehmergruppen des Unternehmens.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Die Wiederinkraftsetzung nach Jahresfrist macht eine rechtzeitige Beginnverlegung erforderlich, die zu einem höheren Eintrittsalter und damit höheren
Beiträgen für die Restlaufzeit führt. Alternativ kann auch eine Verlängerung der Vertragsdauer bei gleich hohen Beiträgen vorgesehen werden. Entscheidet sich
der Versicherungsnehmer dafür, keine weiteren Beiträge mehr zu entrichten, so steht die Umwandlung des Vertrages in eine beitragsfreie Lebensversicherung zur Wahl.
Dabei wird aus den bisher eingezahlten Versicherungsprämien eine Versicherungssumme gebildet.
Eine Beitragsfreistellung ist auch wegen Ablauf der Beitragszahlungsdauer mit einem Vergleich möglich. Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer, z. B. bei Todesfall- oder
Sterbefallversicherungen bedeutet, dass in dieser Zeit durch Sparbeiträge und Rechnungszins ein gezillmertes Deckungskapital angesammelt werden muss, das
am Ende der Beitragszahlungsdauer dem Barwert der vereinbarten Versicherungssumme entspricht. Bei einer Beitragsfreistellung als Todesfallleistung wird
innerhalb von Term-Fix- und Aussteuerversicherungen beim Tod des Versicherten fällig.
Änderungsvereinbarungen wie Stundung, Teilstundung, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkauf haben Auswirkungen
auf die weitere Beitragsentrichtung. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit kann der Versicherer die Prämienzahlung stunden, wenn aus der Versicherung
bereits ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist, und zwar solange dieser für die Deckung der fälligen Prämien ausreicht. Anderenfalls ist nur eine
Teilstundung möglich.
Lebensversicherung
Eine eigene Abrechnung ist bei Kollektivrahmenverträgen mit besonders großem Ausmaß, z. B. Gesamtbeitrag mindestens 500.000 EUR oder Gesamtversicherungssumme
mindestens 15 Mio. EUR, möglich, wenn eine eigene erfolgsabhängige Überschussbeteiligung nach den Grundsätzen der mathematischen Risikotheorie vorgenommen
werden kann. Es darf allerdings auf keinen Fall zu einer Subventionierung auf Kosten der übrigen Versichertengemeinschaft kommen. Die bisher bei Sondertarifen
geforderte Mindestbeteiligungsquote von 90 Prozent.
Bei rabattierten Einzeltarifen von 50 Prozent des versicherbaren Personenkreises entfällt, wenn die Risikoprüfung wie bei Einzelversicherungen durchgeführt
wird. Die Prämienreduktion muss sich wirtschaftlich im Kollektivvertrag selbst tragen. Zur Erfüllung der Mindestzahl von zehn Personen zählen nicht nur wie
bisher die Arbeitnehmer, sondern inzwischen auch deren Ehegatten und Kinder, und auch der Arbeitgeber und dessen Angehörige können in den
Kollektiv LKH Lebensversicherung Vertrag einbezogen werden.
Mindestens 50 Prozent einer nach objektiven Merkmalen festumschriebenen Personengruppe sind vorgeschrieben, um einen Rabatt gewähren zu können, und
mindestens 90 Prozent, um ggf. einen verbilligten Sondertarif wählen und u. U. auch auf eine Risikoprüfung verzichten zu können. Dies hat also für das
Neugeschäft keine Bedeutung mehr. Vergünstigungen sind also nicht mehr an die Beteiligungsquote gekoppelt. Auf eine Risikoprüfung kann nur dann teilweise
oder ganz verzichtet werden.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Im Unterschied zum widerruflichen Bezugsrecht kann der unwiderruflich Bezugsberechtigte sein Recht abtreten und verpfänden; es kann aber auch gepfändet
werden. Verstirbt der Begünstigte vor dem Eintritt des Versicherungsfalles, so geht der Anspruch auf seine Erben über, falls keine andere Regelung vorgesehen
wurde. In der Praxis hat es sich als empfehlenswert herausgestellt, den Bezugsberechtigten unter Angabe des Geburtsdatums konkret namentlich zu nennen.
Allgemeine Bezeichnungen wie z. B. Erben sollten vermieden werden.
Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der sog. Abtretungsgläubiger alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag einschließlich der
Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind sehr oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens eine Lebensversicherung vom VN in Form einer
Abtretung erhalten. Das Versicherungsverhältnis selbst wird durch eine Abtretung nicht berührt. Der VN bleibt weiterhin Prämienschuldner gegenüber dem
Versicherer, Mahnungen und Kündigung sind dem VN zuzustellen.
Eine widerrufliche Bezugsberechtigung ist der Normalfall. Für den Erlebensfall behält sich im Allgemeinen der VN das Bezugsrecht vor. Der Begünstigte erwirbt
sofort einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung, wobei allerdings die Gestaltungsrechte am Vertrag dem VN vorbehalten bleiben. Der
VN kann jedoch ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten das Bezugsrecht selbst nicht mehr verändern. Nur der Begünstigte kann eine andere Person als
Bezugsberechtigten einsetzen.
LKH Lebensversicherung
Der Beitrag zur Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihre eigene Bedeutung haben. Es sind dies der Risikobeitrag, der
Sparbeitrag und die Kostenanteile. Der Risikobeitrag ist die Leistung des Versicherungsnehmers, die er in erster Linie für die Allgemeinheit aufbringt. Zwar
bezieht sich die Höhe dieses Beitrages auf sein eigenes Risiko, doch wird seine Zahlung benötigt, wenn entsprechende Versicherungsfälle innerhalb der
Versichertengemeinschaft eingetreten sind.
Bei der Lebensversicherung gilt gemäß eines Beschlusses des BFM vom 8. 3. 1999, dass bei nachträglichen Vertragsänderungen (wie beispielsweise eine Erhöhung
des Beitrages oder der Versicherungssumme, einer Laufzeitveränderung und eine Veränderung der Dauer der Prämienzahlung) steuerrechtlich grundsätzlich vom
Fortbestand des ursprünglichen Vertrages und nur hinsichtlich der vorgenommenen Änderung von einem neuen Vertrag auszugehen ist. Dieser neue Vertrag ist
steuerlich begünstigt, wenn er seinerseits alle entsprechenden Kriterien erfüllt.
Unter Verwaltungskosten sind alle Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu verstehen, die nicht dem Abschlussbereich zuzurechnen sind. Sie fallen
während der gesamten Vertragsdauer der Lebensversicherung an und werden auch als laufende Kosten bezeichnet. So zählen hierzu die Jahresabschlussarbeiten, bei denen für jeden
Vertrag eine Vielzahl von Daten festgestellt, errechnet und festgehalten werden muss, sowie die laufenden Betriebs- und Lohnkosten, ferner auch
Ratenzuschläge, die erhoben werden.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Die Versicherung auf zwei verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung von zwei Ehegatten oder Geschäftspartnern sowie der Hinterbliebenenabsicherung.
Die Todesfallsumme wird jedoch nur einmal im Todesfall des Erstversterbenden gezahlt. Dadurch kann diese Vertragsform beitragsgünstiger als zwei getrennte
Versicherungen angeboten werden. Bei Nichtraucherpolice werden Nichtrauchern erheblich günstigere Konditionen im Vergleich zum bisherigen Mischbeitrag
eingeräumt, während Raucher mehr Beitrag zahlen müssen.
Sie ist vor allem als Ehegatten-Versicherung sowie als LKH Lebensversicherung für Betriebe gebräuchlich und ist stets dann zu empfehlen, wenn zwei Personen
wirtschaftlich miteinander verbunden sind und im Ablebensfall oder zum Vertragsablauf Kapital benötigt wird. Diese Versicherung ist auf einen festen
Auszahlungszeitpunkt fixiert. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur bei Ablauf ausgezahlt. Die Prämienzahlungsdauer ist vom Leben des Versicherten
abhängig, verstirbt der Versicherte vor Vertragsablauf.
Die versicherte Summe wird beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die
Anfangsversicherungssumme wird jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem
Annuitätendarlehen angepasst. Verwendet wird die Lebensversicherung insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung.