PB Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Informationen zum Thema Lebensversicherung
Eine widerrufliche Bezugsberechtigung ist der Normalfall. Für den Erlebensfall behält sich im Allgemeinen der VN das Bezugsrecht vor. Der Begünstigte erwirbt sofort einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung der Lebensversicherung, wobei allerdings die Gestaltungsrechte am Vertrag dem VN vorbehalten bleiben. Der VN kann jedoch ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten das Bezugsrecht selbst nicht mehr verändern. Nur der Begünstigte kann eine andere Person als Bezugsberechtigten einsetzen.
Sie ist vor allem als Ehegatten-Versicherung sowie als Lebensversicherung für Betriebe gebräuchlich und ist stets dann zu empfehlen, wenn zwei Personen wirtschaftlich miteinander verbunden sind und im Ablebensfall oder zum Vertragsablauf Kapital benötigt wird. Diese Versicherung ist auf einen festen Auszahlungszeitpunkt fixiert. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur bei Ablauf ausgezahlt. Die Prämienzahlungsdauer ist vom Leben des Versicherten abhängig, verstirbt der Versicherte vor Vertragsablauf.
Es ist zu unterscheiden zwischen einer Direktversicherung und einer PB Lebensversicherung durch Gehaltsumwandlung (Barlohnumwandlung). Die Gehaltsumwandlungsversicherung legt fest, dass in Abänderung des Anstellungs- und Gehaltsvertrages die Gesamtbezüge des Arbeitnehmers aus dem Direktversicherungsbeitrag und aus den übrigen bar zu zahlenden Bezügen bestehen, und des Weiteren, dass der versicherte Arbeitnehmer ein unwiderrufliches Bezugsrecht erhält und bei vorzeitigem Ausscheiden die Versicherung.
Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit des Versicherten, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Versicherten. mit der Vorlage entsprechender Nachweise wahrgenommen werden. Voraussetzung für die Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist z. B., dass die versicherte Person rechnungsmäßig noch nicht das 45. Lebensjahr vollendet hat,
PB Lebensversicherung
Die PB Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Lebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Lebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die PB spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die PB Lebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Vermögensbildende Lebensversicherung Verträge werden seit 1989 nicht mehr mit Sparzulagen gefördert. Vermögensbildungsversicherungen wurden zumeist als Versicherungen
auf den Todes- und Erlebensfall vereinbart. Sie können auf den Schluss der laufenden Beitragszahlungsdauer gekündigt werden. Der VN erhält dann den
Rückkaufswert, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Auf derselben Grundlage ist auch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme
möglich.
Hinsichtlich des Personenkreises, der Direktversicherungsverträge vereinbaren kann, ergeben sich die einschlägigen Regelungen gem. § 17 Abs. 1 des Gesetzes
zur Verbesserung der PB Lebensversicherung . Danach sind Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsrechtlichen Vorschriften Arbeiter und Angestellte; ein
Berufsausbildungsverhältnis steht einem Arbeitsverhältnis gleich. Damit werden alle in abhängiger Tätigkeit Beschäftigten erfasst, deren Tätigkeit auf einem
Dienst- oder Anstellungsverhältnis beruht.
Für den VN ist Vorsicht geboten. Bei Vereinbarung der Dynamik kann die automatische jährliche Steigerung der versicherten Leistung und damit des Beitrages
u. U. die jährliche Beitragsbelastung zu schnell und zu stark wachsen lassen. Um eine übermäßige Beitragssteigerung zu vermeiden, sollte ein Aussetzen der
Anpassungen vorgenommen werden. Mit zunehmendem rechnungmäßigen Alter verteuert sich der Versicherungsschutz gerade in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit
so sehr, dass sich eine Fortsetzung der Dynamik nicht mehr lohnt.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Die Stundung muss vom Versicherungsnehmer beantragt und vom Versicherer schriftlich genehmigt werden. Der Versicherungsschutz bleibt auch während der
Stundungsdauer unverändert bestehen. Tritt in diesem Zeitraum der Versicherungsfall ein, so vermindern sich die Auszahlungsleistungen um die gestundeten
Beiträge. In der Praxis verzichten viele Versicherer auf die Erhebung von Stundungszinsen. Es empfiehlt sich, vor einer solchen Vereinbarung mit der
Lebensversicherung hierüber zu sprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Die Höhe der Versicherungssumme und der Beitrag ändern sich. Hierbei sind allerdings steuerliche Voraussetzungen zu berücksichtigen. Aus steuerlicher Sicht
unterscheiden die Finanzverwaltungen Zuzahlungen, die von vornherein im Versicherungsvertrag und solche die nach Vertragsabschluss vereinbart wurden. Im
zweiten Falle handelt es sich um eine Novation, sodass kein Sonderausgabenabzug in Frage kommt und auch der Vergleich auf die entfallenden
außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen gegeben ist.
Änderungsvereinbarungen wie Stundung, Teilstundung, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkauf haben Auswirkungen
auf die weitere Beitragsentrichtung. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit kann der Versicherer die Prämienzahlung stunden, wenn aus der Versicherung
bereits ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist, und zwar solange dieser für die Deckung der fälligen Prämien ausreicht. Anderenfalls ist nur eine
Teilstundung möglich.
Lebensversicherung
Die bisherige Unterscheidung nach Gruppen- und Sammelversicherungen wurde aufgegeben, statt dessen wird jetzt der Oberbegriff Kollektivlebensversicherung
verwendet. Dieser unterscheidet aber gleichwohl danach, ob eine objektive Umschreibung von Art und Höhe der versicherten Leistung möglich ist oder nicht.
Ist dies möglich, so entspricht die Kollektiv«lebensversicherung» der früheren Gruppenversicherung, anderenfalls entspricht sie den Merkmalen der
Sammelversicherung.
Im Rundschreiben R3/94 vom 10.11.1994 des BAV ist festgelegt, dass sich die im Rahmen einer Kollektivversicherung eingeräumten besonderen Konditionen aus
dem Kollektiv heraus selbst tragen müssen und keine Subventionierung zu Lasten der übrigen Versichertengemeinschaft des jeweiligen Versicherungsunternehmens
herbeiführen dürfen. Zugeständnisse durch eine PB Lebensversicherung dürfen daher nur in dem Maße gemacht werden, wie sie auch vom Kollektiv tatsächlich ermöglicht werden, z. B. in Form von
Kostenersparnissen.
Wie die Hypothekenversicherung dient auch die Restschuldversicherung der Absicherung von Krediten. Im Unterschied zu dieser ist mit ihr aber nicht zugleich
auch die Tilgung des Kredites verbunden. Vielmehr soll sie die planmäßige Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen eines Versicherten für den Fall des Todes
und bei Einschluss der Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung (AUZ) auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit sicherstellen. Sie bewirkt somit die Absicherung
einer Restschuldverpflichtung.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für
den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung
neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall
verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Als Vertragspartner besitzt der VN alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Eine Einschränkung dieser Rechte kann durch Abtretung, Verpfändung sowie durch
ein unwiderrufliches Bezugsrecht erfolgen. Aus erbschaftsteuerlichen Gründen sollten nach Möglichkeit VP und VN zwei verschiedene Personen sein, typischerweise
Ehemann und Ehefrau, damit die Todesfallleistung aus der Lebensversicherung steuerfrei wird. Der spätere Erblasser sollte versichert, der Erbe VN sein. Der Versicherte ist die Person,
bei deren Tod die Versicherungssumme oder Todesfallleistung ausgezahlt wird.
Sofern ein konkreter Risikoversicherungsschutz nicht erforderlich ist, sind Beitragseinsparungen durch die Lebensversicherung einer jüngeren Person möglich.
Empfehlenswert ist dann u. U. auch die Alternative eines aufgeschobenen Rententarifs. Das Bezugsrecht muss vertraglich geregelt sein. Dazu sind Vor- und
Zunamen sowie das Geburtsdatum im Antrag anzugeben. Die Bezugsberechtigung ist für den Todes- und Erlebensfall anzusprechen. Zu unterscheiden sind das
widerrufliche und das unwiderrufliche Bezugsrecht.
PB Lebensversicherung
Für die Beitragsermittlung in der Lebensversicherung sind mehrere Einflussfaktoren relevant. Geschlecht, Eintrittsalter, Versicherungsdauer,
Leistungsdauer, individueller Gesundheitszustand, individuelle berufliche Risiken, sonstige Zusatzrisiken, Höhe der Versicherungssumme bzw. der versicherten
Rente, Höhe der Todesfallabsicherung, Einschluss von Zusatzversicherungen wie BUZ oder UZV, Rabattierung und Kollektivnachlässe, Art und Form der
Lebensversicherung sowie Zahlungsweise.
Dies können Sterbefall, Heirat, Unfall oder Berufsunfähigkeitsrisiko sein. Erweist es sich, dass die Kalkulation des Risikobeitrags zu vorsichtig war, d. h.
die Gesamtleistung des Versicherers für derartige Versicherungsfälle niedriger als angesetzt, dann ergibt sich ein Überschuss, der dem Versicherungsnehmer
im Rahmen der Überschussbeteiligung gutzubringen ist. Sparbeiträge sind dann zu zahlen, wenn eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung
abgeschlossen wurde.
Unter Verwaltungskosten sind alle Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb zu verstehen, die nicht dem Abschlussbereich zuzurechnen sind. Sie fallen
während der gesamten Vertragsdauer der Lebensversicherung an und werden auch als laufende Kosten bezeichnet. So zählen hierzu die Jahresabschlussarbeiten, bei denen für jeden
Vertrag eine Vielzahl von Daten festgestellt, errechnet und festgehalten werden muss, sowie die laufenden Betriebs- und Lohnkosten, ferner auch
Ratenzuschläge, die erhoben werden.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Während der gesamten Vertragsdauer bleibt der Versicherungsnehmer in seinen Dispositionen flexibel. Bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung erhält
er den nicht verbrauchten Teil des Depots, den garantierten Rückkaufswert plus der bis dahin erwirtschafteten Gewinnguthaben zurückgezahlt. Nur bei
Vertragsauflösung während der ersten zwölf Jahre sind die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen kapitalertragsteuerpflichtig. Darüber hinaus
wird voller Versicherungsschutz ab dem ersten Tag gewährt.
Auch hier setzt die Beitragsbefreiung ein, wenn der versicherte Versorger vorzeitig verstirbt. Beim Tod des zu versorgenden Kindes werden die gezahlten
Beiträge erstattet. Die Besonderheit dieser Vertragsform liegt darin, dass zwei Personen versichert sind, der Versorger und das zu versorgende Kind. Nach
dieser Vertragsform werden zu fest vorgegebenen und vereinbarten Zeitpunkten (z. B. nach Ablauf von 10, 15, 20 und 25 Versicherungsjahren) Teilauszahlungen
der Erlebensfallsumme aus der PB Lebensversicherung vorgenommen.
Die versicherte Summe wird beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer entsprechend dem sinkenden Deckungsbedarf zur Auszahlung kommen. Die
Anfangsversicherungssumme wird jährlich um einen gleich bleibenden Betrag reduziert und so dem notwendigen Deckungsbedarf, z. B. im Zusammenhang mit einem
Annuitätendarlehen angepasst. Verwendet wird die Lebensversicherung insbesondere zur Darlehensabsicherung und damit verbundener gleichzeitiger Hinterbliebenenversorgung.