UKV Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Informationen zum Thema Lebensversicherung
Neue Keyman Produkte der Lebensversicherung beinhalten neben der reinen Todesfallabsicherung auch zusätzlichen Versicherungsschutz bei Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit, bestimmten schwere Erkrankungen (Dread Disease) der betreffenden Führungskraft. Die Vorteile dieser Vorgehensweise liegen u. a. im frei verfügbaren Liquiditätskapital, Ausgleich von Kostensteigerungen ohne teure Kredite, finanziellen Polster für entgangene Umsätze und Gewinne, existenz- und arbeitsplatzsichernden Effekt. Bewährt haben sich Vertragsdauern von 5 bis 15 Jahren.
Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der sog. Abtretungsgläubiger alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag einschließlich der Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind sehr oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens eine Lebensversicherung vom VN in Form einer Abtretung erhalten. Das Versicherungsverhältnis selbst wird durch eine Abtretung nicht berührt. Der VN bleibt weiterhin Prämienschuldner gegenüber dem Versicherer, Mahnungen und Kündigung sind dem VN zuzustellen.
Grundsätzlich ist es gleichgültig, welche Vertragsformen gewählt werden. Eine reine Lebensversicherung soll dagegen nicht anerkannt werden, ebenso wenig Aussteuer- bzw. Ausbildungsversicherungen, sog. Befreiungsversicherungen, vermögenswirksame Lebensversicherungen sowie sog. Treueprämien-Versicherungen, es sei denn, ihr Versorgungszweck bleibt erkennbar. Wird bei Abschluss einer UKV Lebensversicherung eine Rentenzahlung ausgeschlossen und die Kapitalzahlung vereinbart, so handelt es sich nicht um eine Direktversicherung.
Der Versicherungsschutz bleibt bei ausreichendem Deckungskapital zumindest teilweise erhalten. Nachteilig ist, dass die Wiederinkraftsetzung des Vertrages eine erneute Gesundheitsüberprüfung erfordert. Auch Zahlungsverzug und Mahnung mit nachfolgender Kündigung durch den Versicherer können zu einer beitragsfreien Versicherungssumme der Lebensversicherung führen. Der Vertrag wird dann automatisch umgewandelt. Für die Restlaufzeit bis zum Vertragsablauf bleibt die beitragsfreie Versicherungssumme erhalten.
UKV Lebensversicherung
Die UKV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Lebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Lebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die UKV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die UKV Lebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Grundsätzlich ist es gleichgültig, welche Vertragsformen gewählt werden. Eine reine Lebensversicherung soll dagegen nicht anerkannt werden, ebenso wenig
Aussteuer- bzw. Ausbildungsversicherungen, sog. Befreiungsversicherungen, vermögenswirksame Lebensversicherungen sowie sog. Treueprämien-Versicherungen,
es sei denn, ihr Versorgungszweck bleibt erkennbar. Wird bei Abschluss einer Lebensversicherung eine Rentenzahlung ausgeschlossen und die Kapitalzahlung vereinbart,
so handelt es sich nicht um eine Direktversicherung.
Der VN braucht die einzelnen jährlichen Erhöhungen des Beitrages und der Leistungen nicht zu akzeptieren. Lässt er jedoch hintereinander mehr als zwei
Erhöhungen ungenutzt, so erlischt das Recht auf künftige Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Er kann dieses Recht wieder erlangen, wenn er sich einer
erneuten Gesundheitsprüfung unterzieht. Angeboten werden unterschiedliche Varianten der Erhöhung von UKV Lebensversicherung und Versicherungsschutz, die Versicherungssumme
erhöht sich jährlich um 20 Prozent,
Wird aus einem Vertrag während der ersten zwölf Jahre, der sog. Sperrfrist, der Rückkaufswert in Anspruch genommen, so müssen hiervon die bereits erhaltenen
Arbeitnehmer-Sparzulagen abgezogen und von dem Versicherer an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Im weiteren Vertragsverlauf ist es zulässig, den Vertrag mit sog. Eigenleistungen zu bedienen. Dies führte früher häufig zu einer Umstellung der Versicherung
auf einen entsprechenden, aber teureren Normaltarif oder zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung. Seit 1987 gilt für die Lebensversicherung und die Normaltarife die
gleiche Beitragskalkulation.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Die Stundung muss vom Versicherungsnehmer beantragt und vom Versicherer schriftlich genehmigt werden. Der Versicherungsschutz bleibt auch während der
Stundungsdauer unverändert bestehen. Tritt in diesem Zeitraum der Versicherungsfall ein, so vermindern sich die Auszahlungsleistungen um die gestundeten
Beiträge. In der Praxis verzichten viele Versicherer auf die Erhebung von Stundungszinsen. Es empfiehlt sich, vor einer solchen Vereinbarung mit der
Lebensversicherung hierüber zu sprechen und eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.
Diese Häufung muss aber die Folge einer Änderung der Verhältnisse seit Abschluss der Versicherung und die Beitragserhöhung zur Sicherung der dauernden
Erfüllbarkeit der Verträge erforderlich sein. Eine solche Beitragsanpassungsklausel findet sich in den Bedingungen der selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung,
in der Pflegerentenversicherung und der Pflegerenten-Zusatzversicherung, der Dread-Disease-Versicherung. Der unabhängige Vergleich ist für die Genehmigung
der Beitragsanpassung zuständig.
Änderungsvereinbarungen wie Stundung, Teilstundung, Ruhen des Vertrages, Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme und Rückkauf haben Auswirkungen
auf die weitere Beitragsentrichtung. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit kann der Versicherer die Prämienzahlung stunden, wenn aus der Versicherung
bereits ein entsprechender Rückkaufswert vorhanden ist, und zwar solange dieser für die Deckung der fälligen Prämien ausreicht. Anderenfalls ist nur eine
Teilstundung möglich.
Lebensversicherung
Die bisherige Unterscheidung nach Gruppen- und Sammelversicherungen wurde aufgegeben, statt dessen wird jetzt der Oberbegriff Kollektivlebensversicherung
verwendet. Dieser unterscheidet aber gleichwohl danach, ob eine objektive Umschreibung von Art und Höhe der versicherten Leistung möglich ist oder nicht.
Ist dies möglich, so entspricht die Kollektiv«lebensversicherung» der früheren Gruppenversicherung, anderenfalls entspricht sie den Merkmalen der
Sammelversicherung.
Eine Befreiungsmöglichkeit besteht nach wie vor für die Versorgungswerke der Rechtsanwälte. In der gesetzlichen Rentenversicherung konnten Angestellte, die
vor dem 01.01.1968 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht versicherungspflichtig waren, auf Antrag von der zum 01.01.1968 eintretenden
Versicherungspflicht befreit werden. Von 1983 bis 1987 wurde aufgrund des Künstler Sozialversicherungsgesetzes auch den selbstständigen Publizisten und
Künstlern eine Versicherungsmöglichkeit in Form der UKV Lebensversicherung eingeräumt.
In der Zeit vom 01.01.1939 bis zum 31.12.1961 bestand für selbstständige Handwerkmeister die Möglichkeit des Abschlusses einer Befreiungsversicherung. Die
volle Ausnutzung der hälftigen Beteiligung des Arbeitgebers konnte bei den Befreiungsversicherungen dadurch erreicht werden, dass die Beiträge hierzu
entsprechend der Steigerung in der gesetzlichen Rentenversicherung laufend erhöht wurden. Durch Nachversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung wurde
diese Anpassung üblicherweise erreicht.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Die Versicherungsleistung ist mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung notwendigen Feststellung fällig.
Erfordern diese Feststellungen einen längeren Zeitraum und sind sie nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls beendet, so
kann eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrages verlangt werden, der nach Sachlage mindestens zu zahlen ist. Um lästige Rückfragen zu vermeiden, sollten die
vorzulegenden Unterlagen so umfangreich wie möglich übermittelt werden.
Verstirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so ist dies dem Versicherer der Lebensversicherung möglichst innerhalb von 48 Stunden telegrafisch anzuzeigen. Eine
rechtzeitige Anzeige wird vom Versicherer verlangt, damit erforderlichenfalls eine Obduktion veranlasst werden kann. Ein Unfall liegt vor, wenn der
Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch bei Tod durch Unfall sind
die Unterlagen sowie ein Unfallbericht beizubringen.
Eine widerrufliche Bezugsberechtigung ist der Normalfall. Für den Erlebensfall behält sich im Allgemeinen der VN das Bezugsrecht vor. Der Begünstigte erwirbt
sofort einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung, wobei allerdings die Gestaltungsrechte am Vertrag dem VN vorbehalten bleiben. Der
VN kann jedoch ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten das Bezugsrecht selbst nicht mehr verändern. Nur der Begünstigte kann eine andere Person als
Bezugsberechtigten einsetzen.
UKV Lebensversicherung
Dynamik bedeutet planmäßige Erhöhung der Versicherungsleistungen und Beiträge ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die sog. dynamische Lebensversicherung wird
zum Teil auch Aufbauversicherung, Anpassungsversicherung, Wachstums- oder Zuwachsversicherung genannt - wie auch immer, die Anpassung kann für den Todes-
und Erlebensfall, für Risiko- und Rentenversicherungen sowie für die Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden, wobei ein gesonderter Beitrag nicht
zu entrichten ist.
Bei der Lebensversicherung gilt gemäß eines Beschlusses des BFM vom 8. 3. 1999, dass bei nachträglichen Vertragsänderungen (wie beispielsweise eine Erhöhung
des Beitrages oder der Versicherungssumme, einer Laufzeitveränderung und eine Veränderung der Dauer der Prämienzahlung) steuerrechtlich grundsätzlich vom
Fortbestand des ursprünglichen Vertrages und nur hinsichtlich der vorgenommenen Änderung von einem neuen Vertrag auszugehen ist. Dieser neue Vertrag ist
steuerlich begünstigt, wenn er seinerseits alle entsprechenden Kriterien erfüllt.
Die Nachversicherungsgarantie regelt das Recht des VN der Lebensversicherung, den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgrund bestimmter Anlässe sowie alle fünf
Jahre nach Versicherungsbeginn regelmäßig zu erhöhen. Das Recht kann innerhalb von drei Monaten z. B. nach Erreichen der Volljährigkeit der versicherten
Person, Heirat des Versicherten, Geburt eines Kindes des Versicherten, Adoption eines Kindes durch den Versicherten, Aufnahme einer freiberuflichen oder
selbstständigen Tätigkeit.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung wird der Versicherungsschutz für zwei versicherte Personen vereinbart, wobei die Versicherungssumme beim Tod des zuerst versterbenden Versicherten,
spätestens aber zum Ablauf des Vertrages, zur Auszahlung kommt. Im Todesfall erlischt der Vertrag und für die überlebende Person endet der Versicherungsschutz.
Im gleichzeitigen Todesfall wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt. Die Beiträge sind etwas höher als die der gemischten Form. Auch zur
Darlehenstilgung kann sie verwendet werden.
Für die Absicherung solcher Risiken stehen unterschiedliche Tarifformen zur Verfügung, die im Folgenden näher beleuchtet werden. In der Todes- und
Erlebensfallversicherung wird der Versicherungsschutz für den Todesfall mit der Kapitalbildung für den Erlebensfall kombiniert. Diese jahrzehntelang
dominierende Vertragsform erfährt zunehmend Konkurrenz durch aufgeschobene und sofort beginnende Lebensversicherung sowie durch die
UKV Lebensversicherung .
Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für die Lebensversicherung
liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR. Diese Versicherung ist
für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt
für die Kinder gewährleistet sein soll.