Versicherungsvergleich Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Informationen zum Thema Lebensversicherung
Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten kann auch die Änderung der Zahlungsweise kurzfristig weiterhelfen, indem z. B. auf monatliche Zahlungsweise umgestellt wird. Um das Beitrags Leistungsverhältnis einer Lebensversicherung zu optimieren, empfiehlt sich die jährliche Zahlungsweise. Damit können Ratenzahlungszuschläge, die in der Regel von den Versicherern erhoben werden, vermieden werden. Als Resultat ergeben sich höhere Versicherungssummen und ein niedrigerer Gesamtbeitragsaufwand über die gesamte Vertragsdauer.
Verstirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so ist dies dem Versicherer der Lebensversicherung möglichst innerhalb von 48 Stunden telegrafisch anzuzeigen. Eine rechtzeitige Anzeige wird vom Versicherer verlangt, damit erforderlichenfalls eine Obduktion veranlasst werden kann. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch bei Tod durch Unfall sind die Unterlagen sowie ein Unfallbericht beizubringen.
Der Beitrag zur Versicherungsvergleich Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihre eigene Bedeutung haben. Es sind dies der Risikobeitrag, der Sparbeitrag und die Kostenanteile. Der Risikobeitrag ist die Leistung des Versicherungsnehmers, die er in erster Linie für die Allgemeinheit aufbringt. Zwar bezieht sich die Höhe dieses Beitrages auf sein eigenes Risiko, doch wird seine Zahlung benötigt, wenn entsprechende Versicherungsfälle innerhalb der Versichertengemeinschaft eingetreten sind.
Der Versicherer verlangt dann, je nach Alter des Versicherten und Dauer der Versicherung, zwischen 20 und 50 Prozent der Normalprämie. Eine Ruhensvereinbarung kann ebenfalls kurzfristig weiterhelfen. Der Vertrag besteht weiter fort, jedoch während des Zeitraums, in dem er ruht, besteht keine Leistungspflicht des Versicherers für evtl. eintretende Schadenfälle. Die Ruhensvereinbarung der Lebensversicherung wird zumeist nur dann vereinbart, wenn für mindestens ein bis zwei Jahre Beiträge entrichtet worden sind. Dann ist es möglich, z. B. eine Ruhensvereinbarung für ein Jahr zu treffen.
Versicherungsvergleich Lebensversicherung
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Vermögensbildende Lebensversicherung Verträge werden seit 1989 nicht mehr mit Sparzulagen gefördert. Vermögensbildungsversicherungen wurden zumeist als Versicherungen
auf den Todes- und Erlebensfall vereinbart. Sie können auf den Schluss der laufenden Beitragszahlungsdauer gekündigt werden. Der VN erhält dann den
Rückkaufswert, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Auf derselben Grundlage ist auch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme
möglich.
In diesem Fall sind außerdem die rechnungsmäßigen und außerrechnungsmäßigen Zinsen aus den Sparanteilen der Beiträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu
versteuern. Der Abschluss einer Versicherungsvergleich Lebensversicherung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer zumindest in diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine
vermögenswirksame Leistung, z. B. aufgrund tarifvertraglicher Regelung, gegenüber seinem Arbeitgeber besitzt und dass dieser den Beitrag an den Versicherer
überweist.
Wird als Gewinnverwendung eine konstante Gewinnrente vereinbart, bei der die jährlichen Gewinnanteile zu einer zusätzlichen beitragsfreien Rente führen, so
entfällt die Anpassungsprüfungspflicht des Arbeitgebers nicht. Es gibt nur eine in ihrer Höhe zusätzliche, gleich bleibende Rente, die dem Risiko der
Absenkung bei sinkendem Gewinn unterliegt. Eine solche Rentenerhöhung entspricht nicht dem Sinn und Zweck des § 16 Betriebsrentengesetzes. Diese
Gewinnbeteiligung führt nicht zu einem dynamischen Anstieg der Renten.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Um die Steuervorteile der Lebensversicherung vollständig zu erhalten, sollte die freiwillige Zuzahlungsmöglichkeit von Anfang an mitvereinbart werden.
Zuzahlungen zur Laufzeitverkürzung sind pro Jahr in Höhe von 10 Prozent der Versicherungssumme möglich und dürfen nicht mehr als 20 Prozent der
Versicherungssumme betragen. Durch die sog. Beitragsanpassungsklausel können Risiko- und Kostenänderungen während der Vertragslaufzeit ausgeglichen werden.
Eine Beitragserhöhung ist möglich, wenn eine verlustbringende Häufung von Versicherungsfällen eingetreten ist.
Die Tilgung des Schuldbetrages durch andere Veränderungen, wie beispielsweise Dauerverlängerung mit erneuter Gesundheitsprüfung, Verrechnung mit den
angesammelten Überschussguthaben, Aufnahme eines Policendarlehens oder Verrechnung mit der späteren Ablaufleistung des Vertrages, sollten möglichst
vermieden werden. Ist der Versicherungsnehmer zur vollständigen Zahlung der Folgeprämien zeitweise nicht in der Lage, so kann ihm unter Aufrechterhaltung
des Versicherungsschutzes auch ein Vergleich für die sog. Risiko-Zwischen Versicherung (Teilstundung) eingeräumt werden.
Der Versicherungsschutz bleibt bei ausreichendem Deckungskapital zumindest teilweise erhalten. Nachteilig ist, dass die Wiederinkraftsetzung des Vertrages
eine erneute Gesundheitsüberprüfung erfordert. Auch Zahlungsverzug und Mahnung mit nachfolgender Kündigung durch den Versicherer können zu einer
beitragsfreien Versicherungssumme führen. Der Vertrag wird dann automatisch umgewandelt. Für die Restlaufzeit bis zum Vertragsablauf bleibt die
beitragsfreie Versicherungssumme erhalten.
Lebensversicherung
Versichert mit der Kreditlebensversicherung ist eine Versicherungssumme, die beim Tod des Versicherten innerhalb der Versicherungsdauer zur Restkredittilgung
fällig wird. Zu Beginn entspricht die Leistung der Anfangsversicherungssumme. Der weitere Verlauf des Vertrages richtet sich nach dem gewählten Tarif mit
monatlich gleichmäßig fallender oder gleich bleibender Versicherungssumme. Ein spezieller Versicherungsschutz wird für Ratenkredite mit Zuschlagskalkulation,
für Kredite mit Annuitätentilgung und für Dispositionskredite geboten.
Im Rundschreiben R3/94 vom 10.11.1994 des BAV ist festgelegt, dass sich die im Rahmen einer Kollektivversicherung eingeräumten besonderen Konditionen aus
dem Kollektiv heraus selbst tragen müssen und keine Subventionierung zu Lasten der übrigen Versichertengemeinschaft des jeweiligen Versicherungsunternehmens
herbeiführen dürfen. Zugeständnisse durch eine Versicherungsvergleich Lebensversicherung dürfen daher nur in dem Maße gemacht werden, wie sie auch vom Kollektiv tatsächlich ermöglicht werden, z. B. in Form von
Kostenersparnissen.
Mindestens 50 Prozent einer nach objektiven Merkmalen festumschriebenen Personengruppe sind vorgeschrieben, um einen Rabatt gewähren zu können, und
mindestens 90 Prozent, um ggf. einen verbilligten Sondertarif wählen und u. U. auch auf eine Risikoprüfung verzichten zu können. Dies hat also für das
Neugeschäft keine Bedeutung mehr. Vergünstigungen sind also nicht mehr an die Beteiligungsquote gekoppelt. Auf eine Risikoprüfung kann nur dann teilweise
oder ganz verzichtet werden.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Mit dem Bezugsrecht bestimmt der VN, dass ein Dritter oder mehrere Dritte die Versicherungssumme im Versicherungsfall erhalten. Dies gilt insbesondere für
den Todesfall. Als Konsequenz aus der Bezugsberechtigung fällt die Versicherungsleistung nicht in die Erbmasse. Der Begünstigte erhält dann die Leistung
neben seinem Erbteil, ohne dass hierdurch die Regelung der Erbschaft verändert wird. Dabei ist es durchaus möglich, für den Todesfall und den Erlebensfall
verschiedene Personen als Bezugsberechtigte zu vereinbaren.
Verstirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, so ist dies dem Versicherer der Lebensversicherung möglichst innerhalb von 48 Stunden telegrafisch anzuzeigen. Eine
rechtzeitige Anzeige wird vom Versicherer verlangt, damit erforderlichenfalls eine Obduktion veranlasst werden kann. Ein Unfall liegt vor, wenn der
Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Auch bei Tod durch Unfall sind
die Unterlagen sowie ein Unfallbericht beizubringen.
Eine widerrufliche Bezugsberechtigung ist der Normalfall. Für den Erlebensfall behält sich im Allgemeinen der VN das Bezugsrecht vor. Der Begünstigte erwirbt
sofort einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistung, wobei allerdings die Gestaltungsrechte am Vertrag dem VN vorbehalten bleiben. Der
VN kann jedoch ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten das Bezugsrecht selbst nicht mehr verändern. Nur der Begünstigte kann eine andere Person als
Bezugsberechtigten einsetzen.
Versicherungsvergleich Lebensversicherung
Der Beitrag zur Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihre eigene Bedeutung haben. Es sind dies der Risikobeitrag, der
Sparbeitrag und die Kostenanteile. Der Risikobeitrag ist die Leistung des Versicherungsnehmers, die er in erster Linie für die Allgemeinheit aufbringt. Zwar
bezieht sich die Höhe dieses Beitrages auf sein eigenes Risiko, doch wird seine Zahlung benötigt, wenn entsprechende Versicherungsfälle innerhalb der
Versichertengemeinschaft eingetreten sind.
Der Abzug ist unterschiedlich hoch und wird damit begründet, dass der Restbestand der versicherten Risiken nunmehr in seiner risikomäßigen Zusammensetzung
eine Verschlechterung erfährt und bereits Abschluss- und Verwaltungskosten aufgewendet werden mussten. Außerdem erfordert das Rückkaufsrecht die ständige
Bereithaltung einer Liquiditätsreserve zur Auszahlung der Rückkaufswerte, sodass die hierfür stets bereitzuhaltenden Mittel einer langfristigen Anlage
verloren gehen und somit ein höherer Zinsertrag nicht ermöglicht wird.
Ein besonderer Vorteil der Lebensversicherung zum Vertragsbeginn vereinbarten Anpassungsmöglichkeit liegt darin, dass eine Erhöhung des Versicherungsschutzes auch bei
verschlechtertem Gesundheitszustand vorgenommen werden kann, da auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Als Anpassungsmöglichkeiten werden angeboten,
Erhöhung des Beitrags oder der Summe Rente um einen absoluten Betrag oder einen Prozentsatz.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Für den Abschluss einer konkreten Vertragsform im Rahmen der Lebensversicherung ist die individuelle Bedarfssituation ausschlaggebend. Im
Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung stehen; dabei sollten die individuellen Präferenzen der zu versichernden Personen unter
Berücksichtigung von alternativen Kapitalanlageformen Vorrang haben. Dies gilt sowohl für Absicherungsmaßnahmen im Bereich der Altersversorgung als auch für
den Todesfallschutz sowie für die Deckung des Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrisikos.
Sie ist vor allem als Ehegatten-Versicherung sowie als Versicherungsvergleich Lebensversicherung für Betriebe gebräuchlich und ist stets dann zu empfehlen, wenn zwei Personen
wirtschaftlich miteinander verbunden sind und im Ablebensfall oder zum Vertragsablauf Kapital benötigt wird. Diese Versicherung ist auf einen festen
Auszahlungszeitpunkt fixiert. Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur bei Ablauf ausgezahlt. Die Prämienzahlungsdauer ist vom Leben des Versicherten
abhängig, verstirbt der Versicherte vor Vertragsablauf.
Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für die Lebensversicherung
liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR. Diese Versicherung ist
für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt
für die Kinder gewährleistet sein soll.