Württembergische Lebensversicherung
Der Abschluß einer bestimmten Lebensversicherung Form kann je nach dem Beweggrund des Versicherungsnehmer entweder als Hinterbliebenen Absicherung, oder auch als zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen werden. Hierfür wurden durch die Lebensversicherer verschiedene Formen entwickelt, welche sich an die jeweiligen Bedürfnisse orientieren, wobei sich die meisten Produkte an eine bedarfsgerechte Altersvorosrge, sowie die Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit orientieren.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit im Erlebnisfall wird dem Versicherten die Versicherungsleistung, welche sich aus der vor Vertragsabschluß vereinbarten Versicherungssumme, sowie den erwirtschafteten Überschüssen zusammensetzt, entweder als einmalige Kapitalsumme, oder als lebenslange Rente ausgezahlt.
Je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmer stehen ihm fie folgenden, verschiedenen Vertragsformen einer Lebensversicherung zur Verfügung,
Fondsgebundene Lebensversicherung
Britische Lebensversicherung
Kapitalbildende Lebensversicherung
Risikolebensversicherung
Für alle Lebensversicherungsformen wird mit Vertragsbeginn eine bestimmte Versicherungssumme vereinbart. Soll diese, beispielsweise auf Grund einer veränderten Lebenssituation (Geburt eines Kindes, Heirat, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ect.) während der Vertragslaufzeit angepasst werden, so ist hierfür eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Mittlerweile bieten viele Versicherer Tarifoptionen an, welche einen Verzicht der erneuten Gesundheitsprüfung einschliessen.
Nach wie vor zählen Lebensversicherungen in der breiten Bevölkerungsschicht als sicheres Instrument, einer privaten Sparmaßnahme. Im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung wird bei einer Lebensversicherung eine Gesundheitsprüfung seitens der Versicherer verlangt.
Allgemeine Informationen zum Thema Lebensversicherung
Grundsätzlich empfiehlt sich die Einholung mehrerer Vergleichsangebote, wobei identische Vorgaben gemacht werden sollten, damit eine direkte Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Die Höhe der Absicherung sollte sich an den individuellen Erfordernissen für die Lebensversicherung und die Hinterbliebenenabsicherung orientieren. Sofortüberschuss Anteilsverrechnung führt zu einer deutlichen Reduzierung des Zahlbeitrages, wobei allerdings die Höhe des Sofortrabattes ein nicht garantierter Wert ist und schwanken kann.
Durch die Abtretung einer Versicherungsleistung erwirbt der sog. Abtretungsgläubiger alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag einschließlich der Gestaltungsrechte. Abtretungsgläubiger sind sehr oft Banken, die zur Absicherung eines Darlehens eine Lebensversicherung vom VN in Form einer Abtretung erhalten. Das Versicherungsverhältnis selbst wird durch eine Abtretung nicht berührt. Der VN bleibt weiterhin Prämienschuldner gegenüber dem Versicherer, Mahnungen und Kündigung sind dem VN zuzustellen.
Grundsätzlich ist es gleichgültig, welche Vertragsformen gewählt werden. Eine reine Lebensversicherung soll dagegen nicht anerkannt werden, ebenso wenig Aussteuer- bzw. Ausbildungsversicherungen, sog. Befreiungsversicherungen, vermögenswirksame Lebensversicherungen sowie sog. Treueprämien-Versicherungen, es sei denn, ihr Versorgungszweck bleibt erkennbar. Wird bei Abschluss einer Württembergische Lebensversicherung eine Rentenzahlung ausgeschlossen und die Kapitalzahlung vereinbart, so handelt es sich nicht um eine Direktversicherung.
Es folgten einige Versicherer, u. a. sind die Gothaer, Berlinische Leben, CARDIF, Generali Lloyd Versicherung, Allianz, R+V, CIF sowie CIGNA zu nennen, die entsprechende Tarife, entweder als Zusatzversicherung oder als selbstständige Vertragsform, anbieten. Grundsätzlich ist hier nach Absolvieren einer Wartezeit, je nach Lebensversicherung und Tarif ein Zeitraum von 15 Monaten bis 24 Monaten, die Zahlung einer bestimmten Rentenleistung im Falle der Arbeitslosigkeit vorgesehen. Die Höhe der Rentenzahlung ist variabel gestaltbar und frei zu vereinbaren.
Württembergische Lebensversicherung
Die Württembergische Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Lebensversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Lebensversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Württembergische spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Württembergische Lebensversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema Lebensversicherung
Vermögensbildende Lebensversicherung Verträge werden seit 1989 nicht mehr mit Sparzulagen gefördert. Vermögensbildungsversicherungen wurden zumeist als Versicherungen
auf den Todes- und Erlebensfall vereinbart. Sie können auf den Schluss der laufenden Beitragszahlungsdauer gekündigt werden. Der VN erhält dann den
Rückkaufswert, mindestens die Hälfte der eingezahlten Beiträge. Auf derselben Grundlage ist auch die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherungssumme
möglich.
Bei Bestellung eines widerruflichen Bezugsrechts der Württembergische Lebensversicherung steht es dem Arbeitgeber versicherungsrechtlich jederzeit frei, das Bezugsrecht einseitig aufzuheben,
solange der Versicherungsfall noch nicht eingetreten ist. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers ist arbeitsrechtlich zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit gegeben sind oder nicht. Bei Bestellung eines unwiderruflichen Bezugsrechts kann der Arbeitgeber hingegen das
Bezugsrecht nicht einseitig ändern oder aufheben.
Wird aus einem Vertrag während der ersten zwölf Jahre, der sog. Sperrfrist, der Rückkaufswert in Anspruch genommen, so müssen hiervon die bereits erhaltenen
Arbeitnehmer-Sparzulagen abgezogen und von dem Versicherer an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Im weiteren Vertragsverlauf ist es zulässig, den Vertrag mit sog. Eigenleistungen zu bedienen. Dies führte früher häufig zu einer Umstellung der Versicherung
auf einen entsprechenden, aber teureren Normaltarif oder zu einer Verringerung der Überschussbeteiligung. Seit 1987 gilt für die Lebensversicherung und die Normaltarife die
gleiche Beitragskalkulation.
Allgemeines über die Lebensversicherung
Im Unterschied zur sog. Mitversicherung (Konsortialvertrag) erhält der Kunde im Allgemeinen keine Informationen über den Rückversicherer. Die Besonderheit
der Lebensversicherung gegenüber den meisten anderen Versicherungssparten besteht darin, dass hier sehr ausführliche und differenzierte Kalkulationsgrundlagen
existieren. Zudem sind diese eher noch mit Sicherheitszuschlägen abgesichert und werden in der Regel nicht durch Entgegenkommen gegenüber einzelnen Kunden
unterlaufen.
Die Höhe der Versicherungssumme und der Beitrag ändern sich. Hierbei sind allerdings steuerliche Voraussetzungen zu berücksichtigen. Aus steuerlicher Sicht
unterscheiden die Finanzverwaltungen Zuzahlungen, die von vornherein im Versicherungsvertrag und solche die nach Vertragsabschluss vereinbart wurden. Im
zweiten Falle handelt es sich um eine Novation, sodass kein Sonderausgabenabzug in Frage kommt und auch der Vergleich auf die entfallenden
außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen gegeben ist.
Risikozuschläge können zu einer wesentlich erhöhten Beitragsbelastung führen. Nachlässe auf die Tarifprämie werden im Rahmen von Gruppen- und
Kollektivversicherungsverträgen eingeräumt. Auch die Mitgliedschaft in sog. Rabattierungsvereinen hilft, Beiträge zu sparen. Erkundigen Sie sich vor
Vertragsabschluss nach zusätzlichen Rabattierungsmöglichkeiten durch Gruppen- oder Kollektivversicherungsverträge bzw. Rabattierungsvereine. Die Auflösungsvereinbarung
beinhaltet einen vorzeitigen Ablauf.
Lebensversicherung
Die bisherige Unterscheidung nach Gruppen- und Sammelversicherungen wurde aufgegeben, statt dessen wird jetzt der Oberbegriff Kollektivlebensversicherung
verwendet. Dieser unterscheidet aber gleichwohl danach, ob eine objektive Umschreibung von Art und Höhe der versicherten Leistung möglich ist oder nicht.
Ist dies möglich, so entspricht die Kollektiv«lebensversicherung» der früheren Gruppenversicherung, anderenfalls entspricht sie den Merkmalen der
Sammelversicherung.
Es folgten einige Versicherer, u. a. sind die Gothaer, Berlinische Leben, CARDIF, Generali Lloyd Versicherung, Allianz, R+V, CIF sowie CIGNA zu nennen, die
entsprechende Tarife, entweder als Zusatzversicherung oder als selbstständige Vertragsform, anbieten. Grundsätzlich ist hier nach Absolvieren einer Wartezeit,
je nach Württembergische Lebensversicherung und Tarif ein Zeitraum von 15 Monaten bis 24 Monaten, die Zahlung einer bestimmten Rentenleistung im Falle der Arbeitslosigkeit
vorgesehen. Die Höhe der Rentenzahlung ist variabel gestaltbar und frei zu vereinbaren.
Liegt keine Festlegung nach objektiven Merkmalen vor, werden aber wenigstens die zahlenmäßigen Anforderungen beachtet, so sind noch folgende Kriterien zu
erfüllen, der Gesamtjahresbeitrag muss mindestens 5.000 EUR bei angemessener Mindestgröße der jeweils versicherten Leistung oder die Gesamtversicherungssumme
muss mindestens 500.000 EUR betragen. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, so werden ohne Nachweis günstigere Verwaltungskostensätze anerkannt.
Infos zum Thema Lebensversicherung
Die Lebensversicherung als private Vorsorgemaßnahme befindet sich in einem Umwandlungsprozess aufgrund staatlicher Eingriffe, sodass sich derzeit nur
unsichere Aussagen über die zukünftige Entwicklung dieser Versicherungssparte treffen lassen. Bislang jedenfalls war die Lebensversicherung im Zusammenhang
mit dem sogenannten Drei-Säulen-Konzept. Im Vordergrund sollte stets die bedarfsgerechte Gestaltung der Altersversorgung, der Hinterbliebenenabsicherung
sowie flankierend der Berufsunfähigkeitsabsicherung stehen.
Grundsätzlich kommt der Lebensversicherung Vertrag durch Stellung eines Antrages und dessen Annahme durch den Versicherer zustande. Der schriftlich zu stellende
Antrag kann vom Versicherer angenommen werden, er kann allerdings auch abgelehnt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen mit entsprechenden Änderungen
angenommen werden. Der Antragsannahme und der Ausstellung des Versicherungsscheins als Urkunde des Versicherungsvertrages geht die Antrags- und Risikoprüfung
voraus.
Mit der Annahme des Antrags durch den Versicherer kommt der Versicherungsvertrag zustande. Sie erfolgt schriftlich in Form einer sog. Annahmeerklärung oder
durch Übersendung des Versicherungsscheins an den Antragsteller. Inhaltliche Abweichungen vom Antrag können aufgrund der Risikoprüfung erforderlich sein,
wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, dass der Versicherungsschutz nur mit Risikobeitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen vereinbart werden kann.
Württembergische Lebensversicherung
Der Beitrag zur Lebensversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die jeweils ihre eigene Bedeutung haben. Es sind dies der Risikobeitrag, der
Sparbeitrag und die Kostenanteile. Der Risikobeitrag ist die Leistung des Versicherungsnehmers, die er in erster Linie für die Allgemeinheit aufbringt. Zwar
bezieht sich die Höhe dieses Beitrages auf sein eigenes Risiko, doch wird seine Zahlung benötigt, wenn entsprechende Versicherungsfälle innerhalb der
Versichertengemeinschaft eingetreten sind.
Der Abzug ist unterschiedlich hoch und wird damit begründet, dass der Restbestand der versicherten Risiken nunmehr in seiner risikomäßigen Zusammensetzung
eine Verschlechterung erfährt und bereits Abschluss- und Verwaltungskosten aufgewendet werden mussten. Außerdem erfordert das Rückkaufsrecht die ständige
Bereithaltung einer Liquiditätsreserve zur Auszahlung der Rückkaufswerte, sodass die hierfür stets bereitzuhaltenden Mittel einer langfristigen Anlage
verloren gehen und somit ein höherer Zinsertrag nicht ermöglicht wird.
Diese Leistung wird durch die verzinsliche Ansammlung der Sparbeiträge angespart, wobei für die Verzinsung der jeweilige Rechnungszins maßgebend ist, also
nicht der tatsächlich erzielte Kapitalertrag. Ist dieser allerdings höher, so wird der entstehende Überschuss dem Versicherungsnehmer im Rahmen der
Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Das aus den verzinsten Sparbeiträgen gebildete Guthaben wird als Deckungskapital bezeichnet, während die Summe der
Deckungskapitalien der Lebensversicherung als Deckungsrückstellung bezeichnet wird.
Allgemeine Informationen über die Lebensversicherung
Bei einer Lebensversicherung wird der Versicherungsschutz für zwei versicherte Personen vereinbart, wobei die Versicherungssumme beim Tod des zuerst versterbenden Versicherten,
spätestens aber zum Ablauf des Vertrages, zur Auszahlung kommt. Im Todesfall erlischt der Vertrag und für die überlebende Person endet der Versicherungsschutz.
Im gleichzeitigen Todesfall wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt. Die Beiträge sind etwas höher als die der gemischten Form. Auch zur
Darlehenstilgung kann sie verwendet werden.
Die Höhe des Depotzinssatzes ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Der Depotzins kann variabel oder festgeschrieben für die gesamte Laufzeit,
also für fünf Jahren, vorgesehen werden. Für die Höhe der Rendite aus Württembergische Lebensversicherung ist es wenig erheblich, ob die versicherte Person alt oder jung, männlich oder weiblich
ist. Die garantierte und prognostizierte Kapitalabfindung unterscheiden sich jeweils kaum nach Alter und Geschlecht, nur wenn statt der Rückzahlung in einer
Summe die lebenslange Rente gewählt wird.
Erlebt er das Ende der Vertragsdauer, ist eine Leistung des Versicherers nicht zu erbringen. Die Höchstversicherungsdauer für die Lebensversicherung
liegt bei 25 bis 35 Jahren. Die Mindestdauer beträgt zumeist drei bzw. fünf Jahre, die Mindestversicherungssumme 2.500 oder 5.000 EUR. Diese Versicherung ist
für junge Familien wichtig, wenn die Ansprüche auf Witwen- oder Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung noch sehr gering sind und der Unterhalt
für die Kinder gewährleistet sein soll.