Konzept Marketing PKV
Die PKV bietet Versicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich 62.550 Euro) liegen. Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der PKV vollversichern. Desweiteren sind die Ehepartner mitversicherbar, insofern einer der beiden Partner bereits privat versichert ist.
Für die in medizinischen Berufen tätigen Versicherungsnehmern, wie Ärzte, Zahnärzte, sowie teilweise auch Tierärzte, Assistenzärzte, Apotheker und anderen in Heilberufen arbeitende Mediziner, werden spezielle Tarife durch die jeweiligen PKV Unternehmen angeboten, welche die Selbstmedikation dieser Berufsgruppen berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können.
Der Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber den Privaten Unternehmen besteht darin, dass durch die relativ freie Tarifgestaltung lassen sich jeweils an die persönlichen Berdürfnisse bedarfsgerechte Versicherungsleistungen durch die PKV zusammenstellen. Hierdurch lassen sich vor allem in jungen Jahren erhebliche Beitragseinsparungen treffen, was jedoch nicht im Vordergrund stehen sollte, sondern ein optimaler Schutz der eigenen Gesundheit.
Allgemeine Informationen zum Thema PKV
Bei Arbeitsunfähigkeit wird teilweise Tagegeld während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während der Rehabilitationsmaßnahmen gewährt; daran sind unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Versicherungsschutz durch die PKV besteht normalerweise bei Aufenthalten im europäischen Ausland nur insofern, als Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt wird. Besondere Vereinbarungen sind darüber hinaus bei Aufenthalten im europäischen Ausland möglich.
Dann kann er das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Aus den Tarifbedingungen ist ersichtlich, ob der Versicherer das Recht der ordentlichen Kündigung auf die PKV beschränkt. In der Krankentagegeldversicherung verzichten viele Versicherer auch auf das ordentliche Kündigungsrecht für die ersten drei Versicherungsjahre.
Die Konzept Marketing PKV bietet außerhalb der Mutterschutzfristen eine Krankentagegeldleistung an. Normalerweise erhalten werdende Mütter während der Mutterschutzfrist Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, so dass außerhalb dieser Fristen kein Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht, sofern sie ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung zurückzuführen ist. Unterschiede ergeben sich bei der Leistungsbereitschaft während der Mutterschutzfristen.
Als besondere Bedingungen können Klauseln in den Versicherungsschein aufgenommen werden, wenn die Regelung eines konkreten einzelnen Risikos (z. B. Leistungsausschluss für eine bestimmte gesundheitliche Vorschädigung) erforderlich ist. Als Schlichtungsstelle ausschließlich für Beschwerden und Eingaben im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherung Verträgen und dem Leistungsverhalten der Krankenversicherer wurde der PKV Ombudsmann vom PKV Verband im Oktober 2001 installiert.
Konzept Marketing PKV
Die Konzept Marketing Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt PKV. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die PKV erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Konzept Marketing spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Konzept Marketing PKV auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema PKV
Unter dem Gesichtspunkt der Leistungserbringung ergeben sich Unterschiede zur GKV. Die PKV führt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip
durch. In der PKV bezahlt der Versicherte die Liquidationen des Arztes direkt beim Leistungserbringer und reicht diese dann zumeist halbjährlich oder
jährlich bei seinem Versicherer zur Kostenerstattung ein. Bei Krankenhausaufenthalten stellen die PKV-Unternehmen so genannte Kostenübernahmeerklärungen aus,
aufgrund derer das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen kann.
Während die gesetzliche Krankenversicherung jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die PKV schon immer auf dem Individualversicherungs- oder
auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die GKV ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein. In der PKV haben sich Veränderungen durch die Einführung des
Standardtarifes, die Einführung weiterer Umlageelemente wie Pflegepflichtversicherung und Umverteilung der Direktgutschrift ebenso ergeben wie durch den
Anspruch auf Tarifwechselmöglichkeiten oder Einführung von Hausarzttarifen.
Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen
Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Die Reform des VVG, geplant für 2006, sieht u. a. wahrscheinlich in den
§§ 186 bis 197 weitere Regelungen für die PKV vor. Vorgesehen sind Regelungen zu Managed Care, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Tarifwechsel,
Bestandsübertragung etc.
Allgemeines über die PKV
Arztrechnungen müssen für die PKV bestimmte Spezifizierungen beinhalten, damit eine möglichst reibungslose Kostenabrechnung erfolgen kann. Name und Anschrift des
behandelnden Arztes, Aufzählung der behandelten Erkrankungen und Beschwerden, Angabe der angewandten Gebührenordnung, Angabe der jeweiligen Gebührenordnungssätze
und Steigerungssätze, Termin der Behandlung und Leistungserbringung. Die Heilbehandler rechnen ihr Honorar auf der Basis von drei Gebührenordnungen auf dem
Stand 1996 ab, GebüH, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Leistungsfreiheit der Konzept Marketing PKV setzt voraus, dass die Obliegenheitsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorsätzliche
Obliegenheitsverletzung führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Jedoch besteht der Grundsatz, dass bei folgenloser Obliegenheitsverletzung
die Berufung auf Leistungsfreiheit nur zulässig ist, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den
VN der Vorwurf eines groben Verschuldens trifft.
Der BGH kam zu der Auffassung, dass die Klausel wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers so sehr einschränkt, dass sie den Vertragszweck gefährdet und
deshalb gegen § 9 AGBG verstößt. Als Konsequenz daraus hat der PKV-Verband beim Bundesaufsichtsamt eine neue Klausel genehmigen lassen.
Lehnt ein Krankenversicherer die Erstattung von Behandlungskosten ab und wird dies mit einem Gutachten begründet, so ist dieses dem Patienten gegenüber offen
zu legen. Dazu zählt auch der Name des Gutachters.
PKV
Grundsätzlich dürfte jedoch ein Risikozuschlag einem Leistungsausschluss vorzuziehen sein. Bei besonders erschwertem Risiko kann es auch dazu kommen, dass
der Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung ganz den angestrebten Versicherungsschutz verweigert. In der Praxis ist es sinnvoll, bei mehreren Versicherern
so genannte (unverbindliche) Probeanträge zu stellen. Risikozuschläge sind verhandelbar oftmals abgeschwächt werden. Auch sind sie im Zeitablauf revidierbar,
wenn sich die gesundheitliche Einschränkung beseitigen lässt.
Das normale und durchschnittliche Risiko wird in der Konzept Marketing PKV zum normalen Tarifbeitrag versichert. Allerdings kann die
Risikoprüfung anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen, eventueller Vorerkrankungen oder ärztlicher Auskünfte ein erhöhtes Risiko ergeben. Dieses wird
wenn möglich gegen einen entsprechenden Risikozuschlag und besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ist aufgrund eines erschwerten
Risikos eine Versicherung gegen Risikozuschlag nicht möglich.
Die in jungen Jahren noch nicht benötigten Beitragsteile werden in der Alterungsrückstellung angesammelt und dann im Alter entnommen. Für den
Versicherungsnehmer hat dieses Verfahren den Vorteil, dass der Beitrag von der mit dem Alter zunehmenden Krankheitsanfälligkeit unabhängig und somit
gleichbleibend ist. Jedoch sind dadurch Beitragserhöhungen, die sich aufgrund eines verbesserten Leistungsniveaus oder aus den gestiegenen Kosten im
Gesundheitswesen allgemein ergeben, nicht ausgeschlossen.
Infos zum Thema PKV
Ruhensvereinbarungen werden vielfach auch individuell bei Zahlungsverzug vereinbart. Sie können bestimmte Stundungsvereinbarungen ebenso enthalten wie
detaillierte Absprachen über Beginn und Ende der Leistungspflicht bei laufenden Versicherungsfällen. Bislang wurde das Geburtskostenrisiko in der Praxis der
Tarifierung von Frauenprämien ausschließlich den Frauen zugeordnet. Hiervon sind wegen der in den letzten Jahrzehnten stark veränderten gesellschaftlichen
Verhältnisse immer häufiger Frauen betroffen.
Das Versicherungsverhältnis für die Konzept Marketing PKV beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsschutz besteht von dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt an,
jedoch nicht vor Vertragsabschluss und Ablauf der Wartezeiten. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis kündigen, und zwar mit einer Frist
von drei Monaten nur zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Vertragsverhältnis für eine
Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen wurde.
Die Berücksichtigung der Geburtskosten ausschließlich bei den Frauenprämien wird in der Öffentlichkeit als eine nicht mehr ausgewogene Verteilung des Risikos
angesehen und stößt zunehmend auf Kritik. Im Hinblick auf die Besonderheit des Geburtskostenrisikos können neue Tarife kalkuliert werden, bei denen die
Geburtskosten bei der Berechnung der Prämien auch bei beiden Geschlechtern berücksichtigt werden. So genannte Unisex-Tarife werden sich in den nächsten
Jahren nach am Markt durchsetzen.
Konzept Marketing PKV
Hinsichtlich der psychotherapeutischen Behandlung ergibt sich bei den meisten Versicherern eine Einschränkung des Leistungsumfangs auf 20 Sitzungen im
Versicherungsjahr. Nach vorheriger Absprache mit der PKV können teilweise darüber hinausgehende Leistungen erbracht werden. Einige Versicherer sehen
auch eine Staffelung der Kostenübernahme vor, z.B. bei bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent, von der 31. Sitzung an zu 80 Prozent, von der 61. Sitzung an zu
70 Prozent, soweit die Gebühren der Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Unangemessene Honorarforderungen zur Norm hat der Patient nicht zu begleichen und somit sein Krankenversicherer auch nicht zu erstatten. Die Rückführung aus dem
Ausland beinhaltet die Mehrkostenübernahme des medizinisch notwendigen Rücktransports wegen Krankheit oder Unfallfolgen an den Heimatwohnsitz oder in das
von dort aus nächste erreichbare und geeignete Krankenhaus. Bei einem Todesfall im Ausland werden sowohl Beisetzung im Ausland als auch Überführung an den
Heimatwohnsitz aus dem Ausland übernommen.
Managed Care bedeutet Gesundheitsmanagement beim PKV Unternehmen in Form von Expertentelefonauskunft, Gesundheitstelefon, Hilfestellung bei der Arztsuche,
Benennen von Adressen und Telefonnummern von Behandlern und Kliniken, Zusendung von Behandlungsleitlinien und Informationsmaterial für bestimmte Erkrankungen.
Außerdem werden Terminvereinbarungen mit Behandlern, Vermittlung von OP-Plätzen und Terminen, Patientenbegleitung über Ärztenetzwerke, die Einholung von
Zweitmeinungen angeboten.
Allgemeine Informationen über die PKV
Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und
Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei
Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von
100 Prozent an.
Der Versicherte einer PKV genießt Versicherungsschutz für Behandlungen in ganz Europa und für eine bestimmte Zeit auch im
außereuropäischen Ausland. Die medizinisch notwendigen Rücktransportkosten im Rettungsflugzeug sind nicht immer im Vollversicherungsschutz enthalten. Auch
aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreise Krankenversicherung. Ein weiterer Grund liegt darin, dass eine mögliche
Beitragsrückerstattung in der Vollversicherung gefährdet wird.
Es können Summenbegrenzungen für die ersten Versicherungsjahre, für die gesamte Vertragslaufzeit ohne zeitliche Begrenzung, Höchstbetragsregelungen mit und
ohne zeitliche Begrenzung, vorgesehen werden. Auf Grund der Leistungsvielfalt der angebotenen Tarife sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss eine gezielte
Auswahl treffen, die Ihrer Vorstellung entspricht! Zur Zahn- und Kieferregulierung gehören kieferorthopädische Maßnahmen, funktionsanalytische und
funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen.