Universa PKV
Die PKV bietet Versicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze (jährlich 62.550 Euro) liegen. Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der PKV vollversichern. Desweiteren sind die Ehepartner mitversicherbar, insofern einer der beiden Partner bereits privat versichert ist.
Für die in medizinischen Berufen tätigen Versicherungsnehmern, wie Ärzte, Zahnärzte, sowie teilweise auch Tierärzte, Assistenzärzte, Apotheker und anderen in Heilberufen arbeitende Mediziner, werden spezielle Tarife durch die jeweiligen PKV Unternehmen angeboten, welche die Selbstmedikation dieser Berufsgruppen berücksichtigen und in denen zur Beitragsersparnis einige Leistungen ausgenommen sind, die als Eigenleistungen erbracht werden können.
Der Vorteil gegenüber der gesetzlichen Krankenkassen gegenüber den Privaten Unternehmen besteht darin, dass durch die relativ freie Tarifgestaltung lassen sich jeweils an die persönlichen Berdürfnisse bedarfsgerechte Versicherungsleistungen durch die PKV zusammenstellen. Hierdurch lassen sich vor allem in jungen Jahren erhebliche Beitragseinsparungen treffen, was jedoch nicht im Vordergrund stehen sollte, sondern ein optimaler Schutz der eigenen Gesundheit.
Allgemeine Informationen zum Thema PKV
Die in jungen Jahren noch nicht benötigten Beitragsteile werden in der Alterungsrückstellung angesammelt und dann im Alter entnommen. Für den Versicherungsnehmer hat dieses Verfahren den Vorteil, dass der Beitrag von der mit dem Alter zunehmenden Krankheitsanfälligkeit unabhängig und somit gleichbleibend ist. Jedoch sind dadurch PKV Beitragserhöhungen, die sich aufgrund eines verbesserten Leistungsniveaus oder aus den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen allgemein ergeben, nicht ausgeschlossen.
Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt. Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Nach § 178f VVG kann jeder VN verlangen, dass der Versicherer den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers und mit gleichartigem Versicherungsschutz ermöglicht. Lediglich bei einem Wechsel in einen höheren Versicherungsschutz darf die PKV für die Mehrleistung einen Risikozuschlag verlangen.
Beitragsentlastungstarife - Garantierter Beitragsnachlass ab dem 65. Lebensjahr. Der Alterungsrückstellung eines jeden Versicherten wird jährlich mindestens ein Prozent zusätzlich zugeführt, und zwar aus dem Ertrag aus Kapitalanlagen, also vor der Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung der Universa PKV. Diese zusätzliche Alterungsrückstellung wird den Einzelverträgen zugeordnet und beitragsmindernd ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt. Dadurch soll ein Beitragsnachlass garantiert werden können.
Anderseits bietet die PKV Vollversicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV waren, in der PKV vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Ärzten, Zahnärzten sowie teilweise auch Tierärzten, Assistenzärzten, Apothekern und anderen in Heilberufen Tätigen werden spezielle Tarife angeboten.
Universa PKV
Die Universa Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt PKV. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die PKV erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Universa spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Universa PKV auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
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Nützliche Tipps zum Thema PKV
Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) und die PKV sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland. Die PKV tritt
einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die
die GKV nicht übernehmen kann oder darf.
Während die gesetzliche Krankenversicherung jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die PKV schon immer auf dem Individualversicherungs- oder
auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die GKV ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein. In der PKV haben sich Veränderungen durch die Einführung des
Standardtarifes, die Einführung weiterer Umlageelemente wie Pflegepflichtversicherung und Umverteilung der Direktgutschrift ebenso ergeben wie durch den
Anspruch auf Tarifwechselmöglichkeiten oder Einführung von Hausarzttarifen.
Für diese Vertragsform wurde für Deutschland festgelegt, dass sie nach Art der Lebensversicherung betrieben werden muss. Außerdem wurde vorgeschrieben, dass
die Verträge den spezifischen Rechtsvorschriften zum Schutz des Allgemeininteresses im Rahmen der §§ 178a bis o VVG entsprechen müssen. Bei grenzüberschreitenden
Verträgen gilt der Grundsatz, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem das Risiko gelegen ist. Für den deutschen Versicherungskunden bedeutet dies
in den meisten Fällen, dass deutsches Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist.
Allgemeines über die PKV
Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplänen gearbeitet wird und die überwiegende
Zahl der PKV eine Versicherungsleistung davon abhängig macht, dass vor Behandlungsbeginn ein Kostenplan eingereicht und akzeptiert worden ist. Die
Leistungsdauer ist zeitlich normalerweise unbegrenzt, d. h. eine Aussteuerung als Leistungsausschluss für eine Restvertragslaufzeit ist in der PKV nicht
vorgesehen.
Leistungsfreiheit der Universa PKV setzt voraus, dass die Obliegenheitsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorsätzliche
Obliegenheitsverletzung führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Jedoch besteht der Grundsatz, dass bei folgenloser Obliegenheitsverletzung
die Berufung auf Leistungsfreiheit nur zulässig ist, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den
VN der Vorwurf eines groben Verschuldens trifft.
Vorsicht ist angebracht, wenn der behandelnde Arzt die Einweisung in eine sog. gemischte Krankenanstalt vornimmt, die neben der regulären Krankenhausbehandlung
auch Kur- und Sanatoriumsleistungen vorsieht. In einem solchen Fall ist unbedingt vor Antritt der stationären Behandlung von dem Versicherer eine
Kostenübernahmeerklärung notwendig. Apothekenrechnungen müssen zuerst vom Versicherten bezahlt werden und werden dann nachträglich zur Übernahme und
Erstattung an den Versicherer weitergereicht.
PKV
Auch die Alterungsrückstellung muss an die Kostenentwicklung angepasst werden. Dafür sind zwei Verfahren üblich. Das bisherige Eintrittsalter wird beibehalten,
die Differenz zwischen vorhandener und notwendiger Alterungsrückstellung müsste dann vom Versicherten eigentlich in einer Summe aufgebracht werden. Da dies
unzumutbar ist, wird der Fehlbetrag auf die noch durchschnittlich verbleibende Versicherungsdauer umgerechnet und somit in Form eines monatlichen
Beitragszuschlages erhoben.
Im Übrigen bedürfen jede Beitragserhöhung und das dabei vorgesehene Verfahren der Genehmigung durch einen unabhängigen Treuhänder. Insofern ist der
Versicherungsnehmer vor willkürlichen Erhöhungen geschützt. Derzeit liegt den aktuellen Tarifen die PKV-Sterbetafel 2004 zugrunde. Anpassungen der Sterbetafel
sind in der Universa PKV vorprogrammiert, da sie nicht die in der privaten Rentenversicherung üblichen Generationentafeln verwendet, sondern jeweils nur für einige
Kalenderjahre gültige Periodentafeln.
In der PKV werden Beiträge und Alterungsrückstellungen mit einer Sterblichkeit berechnet, die nur in den nächsten Jahren für den zurzeit 70-Jährigen zu
erwarten ist. Wie in der GKV stellt in die PKV die Beitragsentwicklung das Hauptproblem dar. Schon seit Jahren wird versucht, mit verschiedenen Problemlösungsansätzen
eine grundlegende Verbesserung der Situation der älteren Versicherten zu erzielen. Folgende Maßnahmen sollen zu einer Beitragsentlastung für ältere
Versicherte führen.
Infos zum Thema PKV
Einige Versicherungsunternehmen legen in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung eine unterschiedlich lange Vertragsdauer längstens bis zu
drei Jahren ab Vertragsbeginn zugrunde, so dass frühestens zum Ablauf dieser festen Vertragsdauer die Kündigung ausgesprochen werden kann. Diese Vereinbarung
ergibt sich aus den Tarifbedingungen zu. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate
vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.
Der Selbstbehalt gilt i. d. R. pro versicherte Person und für ein Kalenderjahr, wobei die Universa PKV mehrere Formen anbieten. Kleinschadentarife mit 0
EUR, 150 EUR, 300 EUR, 600 EUR SB, Groß-Schadentarife mit 1.000 EUR, 2.000 EUR, 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR SB. Dabei beschränkt sich die SB ausschließlich
auf den ambulanten Bereich. Prozentualer SB z. B. 20 Prozent, oftmals maximiert auf 1.000 EUR, SB über alle Tarife im ambulanten, stationären und Zahnbereich,
so genannte Kompakttarife.
Eine Ruhensvereinbarung konnte bisher für bis zu zwei Jahre vereinbart werden, wenn die versicherte Person arbeitslos ist. Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen
Erklärung kann ein Versicherer dem Versicherungsnehmer auf Antrag ermöglichen, eine Ruhensvereinbarung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren zu vereinbaren.
Der Versicherungsvertrag bleibt dann bestehen, die Pflichten der Vertragspartner sind jedoch eingeschränkt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf
Versicherungsleistungen.
Universa PKV
Nachteile durch die PKV, Jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Monatsbeitrag, Beitragszahlungspflicht auch bei längerer Krankheit über sechs Wochen bleibt
bestehen, Wechsel der PKV nur eingeschränkt möglich, z. B. aufgrund von Vorerkrankungen oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Derzeit noch keine
Mitgabe der Alterungsrückstellungen möglich, was den Versichererwechsel erschwert, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind bei Vorerkrankungen nach
Risikoprüfung möglich.
Neben dem Unterkunftszuschlag werden tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder
Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche und belegärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren der Höchstsätze der amtlichen
deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung
liegende Aufwendungen der Gebührenordnung angemessen sind.
Nachteile der PKV, Rechtsstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor einem Zivilgericht durchgeführt, Vorherige Zustimmung bei stationärem Aufenthalt in einer
gemischten Anstalt unbedingt erforderlich, Restriktives Leistungsverhalten bei bestimmten Berufen und bezogen auf die medizinische Notwendigkeit,
Beitragsanpassungsproblematik im Alter nicht abschließend gelöst, Gefahr der Vergreisung von Tarifen aufgrund der Tarifvielfalt bei einigen Gesellschaften
gegeben.
Allgemeine Informationen über die PKV
Materialien und zahntechnische Laborleistungen sind als Aufwendungen erstattungsfähig, soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet
wurden. Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss
eine entsprechende schriftliche Zusage erteilt wurde. Einige Krankenversicherer lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf
den Beitrag bezahlen.
Die Mehrzahl der PKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung
übergetreten ist oder aber eine «private» Krankheitskostenvollversicherung vereinbart hat. Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit
(Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der
Arbeitsunfähigkeit auf die tarifliche Karenzzeit angerechnet werden.
Bei gezielten Behandlungen im Ausland werden die Kosten nur nach vorheriger Genehmigung übernommen, und zwar innerhalb von Europa teils in unbegrenzter Höhe,
teils bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen oder nur für einen befristeten Zeitraum. Es geht dabei um Behandlungen und Operationen bei Krankheiten
und Gebrechen, die in der Bundesrepublik Deutschland mit neuartigen Behandlungsmethoden oder wegen fehlender Erfahrung noch nicht ausgeführt werden können.
Eine vorherige Absprache mit dem Versicherer ist erforderlich.