Private Rentenversicherung für Ärzte
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Der Mann verstirbt gleichfalls drei Jahre nach dem vereinbarten Rentenbeginn, die Frau allerdings bereits schon zwei Jahre später. Von der garantierten Mindestlaufzeit von zehn Jahren sind somit erst fünf Jahre abgelaufen. In den darauf folgenden fünf Jahren bis zum Ablauf der garantierten Mindestlaufzeit wird die vereinbarte Rente an die Erben, in der Regel werden die Kinder eingesetzt, weitergezahlt. Anstelle der Rente durch die Private Rentenversicherung können die Erben auch eine sofort fällige einmalige Kapitalabfindung statt der dann monatlichen Rentenzahlungen verlangen.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Private Rentenversicherung mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200 EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der Private Rentenversicherung erreicht werden kann. Aus Effizienzgründen wäre dies zu begrüßen.
Der ledige Rentner E aus Regensburg zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) sowie in die private Haftpflicht- und Unfallversicherung ein. Im Jahr 2007 beläuft sich die Jahresprämie auf 5.736 EUR. Als Vorsorgeaufwendungen sind 2007 abzugsfähig. Im Rahmen der Günstigerprüfung (§ 10 Abs. 4a EStG) wird nun vom Finanzamt geprüft, wie hoch der abzugsfähige Betrag nach der Rechtslage vor 2005 bei der Private Rentenversicherung für Ärzte gewesen wäre.
Üblich ist ein Rentenbeginnalter, das in etwa mit dem Beginn des Ruhestandes übereinstimmen, also zum Alter 60, 63 oder 65. Bei der Versorgung von Selbstständigen ist auch ein späteres Rentenbeginnalter denkbar. Beginnt die Rentenleistung zu einem früheren Zeitpunkt, so ist die Rentenhöhe geringer. Monatsrente bei 51.129 EUR Einmalbetrag für Frauen und Männer bei Rentenbeginn der Private Rentenversicherung mit einer Mindestrentengarantiedauer (MRG) von zehn Jahren:
Private Rentenversicherung für Ärzte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Ärzte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Rentenversicherung für Ärzte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Ein Beispiel soll die Bedeutung der Mindestrentengarantie (MRG) durch eine Private Rentenversicherung verdeutlichen. Wird ein Einmalbeitrag von 51.129 EUR eingezahlt, so ergibt sich für einen
60-Jährigen z. B. folgende garantierte monatliche Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Überschussanteile) in Abhängigkeit von der Rentengarantiezeit, 5
Jahre MRG = 244 EUR, 10 Jahre MRG = 240 EUR, 15 Jahre MRG = 234 EUR, 17 Jahre MRG = 230 EUR. Verstirbt die versicherte Person während der MRG von fünf
Jahren, so wird ein Betrag von insgesamt garantiert 14.633 EUR ausgezahlt.
Verstirbt sie während der 15-jährigen MRG, so kommen 42.059 EUR zur Auszahlung. Bei der 15-jährigen MRG reduziert sich die Rente um mehr als 4 Prozent. Die
Private Rentenversicherung müsste bis zum angenommenen Tod des Versicherten im 80. Lebensjahr bei vereinbarter fünfjähriger MRG 58.533 EUR, bei zehnjähriger MRG 57.674 EUR,
bei 15-jähriger MRG 56.078 EUR, bei 17-jähriger MRG 55.220 EUR leisten. Wird der Versicherte 90 Jahre alt, so sind Gesamtrentenleistungen von rund 87.799 EUR
bei vereinbarter fünf jähriger MRG zu erbringen.
Hinzu kommt, dass die Prognoseberechnungen über die zu erwartenden Renditen in vielen Fällen keine Marktergebnisse darstellen, sondern auch gezielte
Subventionen sein können. Die Beispielrechnungen stehen zum Teil auf unsolidem Fundament, sodass nicht zu viel Gewicht auf diese Prognosedarstellung gelegt
werden sollte. Man muss sich vor Augen halten, dass bei der Kapitalabfindung weniger Geld als prognostiziert ausgezahlt werden kann oder, dass bei der
Verrentung die Höhe der Bezüge in naher Zukunft gekürzt werden könnten.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Je länger die Mindestlaufzeit, desto geringer die Rente aber umso höher die Sicherheit für die möglichen Erben. Ist die Hinterbliebenenversorgung sekundär
und ist das primäre Ziel die Optimierung der Monatsrentenhöhe, so empfiehlt sich die Vereinbarung der fünfjährigen MRG oder der vollständige Verzicht
hierauf. Bei Risikoaversion sollte eine längere MRG vereinbart werden. Allerdings muss dann die unter Umständen geringere Monatsrente in Kauf genommen werden.
Vorsicht bei Dynamisierung ab dem 50. Lebensjahr.
Die Private Rentenversicherung für Ärzte eignet sich insbesondere zum gezielten Aufbau einer Rente für alle die Personen, die nicht als Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes
anerkannt werden und eine Rentenversorgung sicherstellen wollen. Eine völlig neue Vertragsform ist die eXtra-Rente eines Lebensversicherers, der höhere Renten
leistet, wenn bei Antragstellung Besonderheiten des Kunden festgestellt werden, die unter Hinzuziehung der Statistik die Lebenserwartung verringern können.
Damit wird die lebenslange Zahlung einer garantierten Grundrente differenziert.
Bei der Besteuerung von Private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bzw. Verträgen, bei denen das Kapitalwahlrecht nicht ausgeübt wurde, ist zu unterscheiden zwischen den
Zinserträgen, die vor Beginn der Rentenzahlung in der sog. Anwartschaftsphase erwirtschaftet wurden, und denen, die nach Beginn der Zahlungen aufgrund der
Verzinsung des vorhandenen Deckungskapitals entstanden sind. Zinserträge aus der Anwartschaftszeit sind steuerfrei. Die in den laufenden Rentenzahlungen
enthaltenen Zinserträge, die nach Leistungsbeginn erzielt wurden, sind steuerpflichtig.
Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung kann dabei in Höhe von bis zu 50 Prozent der garantierten Altersrente gewählt werden, wobei sich dadurch die Altersrente
verringert. Alternativ kann vereinbart werden, dass bei Beginn der Altersrente das Recht auf Abschluss einer zusätzlichen Private Rentenversicherung ohne
Gesundheitsprüfung besteht. Die Pflegeversicherung enthält drei Leistungsarten die Pflegerente, die Todesfallleistung, je nach Tarif in
unterschiedlicher Höhe ;
Es gibt weitere Voraussetzungen, die bei einem Einschluss von Zusatzversicherungen für den Todesfall, Invalidität oder Berufsunfähigkeit relevant sind. Der
Beitragsanteil für die ergänzende Absicherung beträgt insgesamt weniger als 50 Prozent des Gesamtbeitrags. Die Leistungen erfolgen in monatlichen Leibrenten
(keine Einmalzahlung). Leistungen durch die Private Rentenversicherung für Ärzte an Hinterbliebene sind nur an den Ehegatten (nicht Lebenspartner) oder die Kinder zulässig, solange ein Anspruch auf
Kindergeld oder einen Freibetrag besteht.
Kleinstbetragsrenten durch die Private Rentenversicherung von monatlich weniger als 24,15 EUR dürfen jetzt doch abgefunden werden (identisch mit Riester-Rente). Schwankungen der Überschussrenten
stören nicht, sinkende Überschuss-Leibrenten sind hingegen schädlich. Die Vereinbarung von Garantiezeitrenten ist unschädlich. Ein Sterbegeld darf nicht
vereinbart werden. Waisenrenten können auch dann gezahlt werden, wenn zwar die zeitlichen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllt sind, dieser
aber wegen eigener Einkünfte des Kindes von über 7.680 EUR entfallen würden.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Steuerlich können folgende Beiträge gem. Schreiben des BMF vom 24.2.2005 geltend gemacht werden, Beiträge zur Private Rentenversicherung, und zwar
die Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger, freiwillige Beiträge, Nachzahlung freiwilliger Beiträge, freiwillige Zahlungen zum Ausgleich
der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rentenleistung, freiwillige Zahlungen bei Versorgungsausgleich, Einzahlungen zur Abfindung von
Anwartschaften auf Private Rentenversicherung.
Hier kommt es primär auf den Anbieter, den Tarif und die Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen an! Und: Nicht jeder unter Renditegesichtspunkten
interessante Anbieter ist auch bei der Private Rentenversicherung für Ärzte optimal. Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die
Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer
GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte profitieren.
Eine Verstärkung der Nachfrage nach Basis-Renten wird aufgrund dessen erwartet. Die Beiträge für Basis-Renten werden jetzt zusätzlich zu den abzugsfähigen
Vorsorgeaufwendungen in Höhe des Freibetrags von 5.069 EUR steuerlich absetzbar gestaltet. Damit ist für diesen Personenkreis jetzt eine zusätzliche
Steuerersparnis von bis zu 7.000 EUR p. a. möglich. Für Selbstständige gelten die Höchstbeträge nur, wenn sie 19,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die
Private Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.
Private Rentenversicherung für Ärzte
Die Regelungen für Zuzahlungen und Zuzahlungshöhen sind sehr uneinheitlich. So bieten manche Anbieter bereits freiwillige Zuzahlungsmöglichkeiten ab
mindestens 500 EUR an, andere wollen mindestens 1.500 EUR oder 2.500 EUR als einmaligen Zuzahlungsbeitrag erhalten. Für den Kunden sind Zuzahlungsmöglichkeiten
immer dann interessant, wenn über den normalen Jahresbeitrag hinaus durch zusätzliche Einkünfte steuerlich geförderte Aufstockungen der Basis-Rentenansprüche
gewünscht werden.
Bei den Basis-Renten ist der Marktanteil der fondsgebundenen Produkte erheblich gestiegen. Es existieren erhebliche Leistungsunterschiede von über 70 Prozent
im Einzelvergleichsfall. Bei einem Angebotsvergleich müssen unbedingt identische Leistungsinhalte zugrunde gelegt werden, damit auch eine direkte
Vergleichbarkeit gewährleistet werden kann. Von Angeboten ohne und mit Hinterbliebenenschutz, ohne oder mit Berufsunfähigkeitsrente,
mit hohen oder geringen Garantierentenhöhen, differenziert vorzunehmen.
Interessierte sollten auf die Qualität der Private Rentenversicherung achten. Aufschluss darüber liefern Ratings und Produktvergleiche, Überschussanteilssätze und
Unternehmenskennziffern. Auch die Überschussanteilssätze des Jahres 2007 und der letzten Jahre sollten mit in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
Die Angaben hierzu erfolgen auf der Basis eigener Ermittlungen ohne Gewähr. Andere interessante Ratings werden mehr oder weniger regelmäßig von Franke &
Bornberg, Morgen & Morgen und anderen Veröffentlichungen publiziert.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Bei einem Steuersatz von z. B. 40 Prozent würde für Hugo Balger also eine Steuerersparnis aus der Private Rentenversicherung in Höhe von 40 Prozent × 12.800
EUR = 5.120 EUR resultieren, d. h. er hätte einen Nettobeitrag von 20.000 - 5.120 EUR = 14.880 EUR zu leisten. Durch das Jahressteuergesetz 2007 wurde noch
eine Sonderregel in den § 10 Abs. 4a eingeführt. Die führt dazu, dass die Beiträge zur Private Rentenversicherung ebenfalls ab dem ersten Euro steuerlich
wirksam sind, auch wenn die sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Die Vorsorgeaufwendungen nach der Gesetzeslage vor 2005 betrugen 5.069 EUR (siehe Tabelle 2). Um nun die gesamten Vorsorgeaufwendungen für das Jahr 2007
nach den neuen Regelungen des Jahressteuergesetzes 2007 zu berechnen, werden die Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht (vor 2005) in Höhe von 5.069 EUR und
die abzugsfähigen Private Rentenversicherung addiert. Somit sind also die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 7.738 EUR aus Tabelle 5 genau um
2.669 EUR höher als die Vorsorgeaufwendungen.
Der Schreck bei Prof. Dr. Bert Rürup und seinen Kommissionskollegen/kolleginnen war groß, als man nach Einführung der Basis«rentenversicherung» im Jahr
2005 bemerkte, dass ausgerechnet bei der wichtigsten Zielgruppe - nämlich den Selbstständigen - die Basis«rentenversicherung» gänzlich unattraktiv ist. Der
Grund hierfür war einfach: Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der Basis«rentenversicherung» handwerkliche Fehler gemacht, die dazu führten, dass gerade
die Selbstständigen bei der Private Rentenversicherung keine steuerlichen Vorteile hatten.