Aspekta Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Vor Sommer 2007 ist aber nicht damit zu rechnen, dass Banken und Sparkassen sowie Fondsgesellschaften bereits Angebote offerieren können. Sehr zu begrüßen ist die Ausweitung des Anbieterkreises auf Banken, Sparkassen und Investmentunternehmen. Dadurch werden analog zur Riester Rente weitere Produktalternativen wie eine Private Rentenversicherung, sowie eine Anbietervielfalt erzeugt, die dem Kunden nur recht sein können. Die neue Basis-Rente unterscheidet sich von den bisherigen klassischen Privatrentenprodukten insbesondere bezüglich der verwendeten Rechnungsgrundlagen.
Viele Anbieter bieten die Private Rentenversicherung sehen gar keine Hinterbliebenenvorsorge vor oder bieten sie nur auf Nachfrage an. Oftmals wird der zusätzliche Abschluss einer Risikolebensversicherung empfohlen, bei Bedarf unter Einschluss einer Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung. Wer aber eine Hinterbliebenenabsicherung in den Vertrag integrieren möchte, sollte sich geeignete Anbieter dafür suchen, die entweder eine Hinterbliebenenrenten Zusatzversicherung anbieten.
Der einzuzahlende Basis-Rentenbeitrag muss zunächst noch um die Aspekta Private Rentenversicherung gekürzt werden, den der Arbeitnehmer zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag einzahlt. Es zeigt sich, dass bei einem Rentenversicherung Beitragssatz von 19,9 Prozent beispielsweise und 40.000 EUR Bruttogehalt noch max. 12.040 EUR Basis-Rentenbeitrag eingezahlt werden kann. Die Berechnung dafür: 20.000 EUR minus (40.000 × 0,199 =) 7960 EUR = 12.040 EUR. Auch ältere Arbeitnehmer um die 60 Jahre können sehr stark profitieren.
Der Versicherungsnehmer für die Private Rentenversicherung kann während der Vertragsdauer in der Abruf- und der Verlängerungsphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen. Nach Ablauf von fünf Jahren kann bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die Stundung der Beiträge für maximal ein Jahr beantragt werden.
Aspekta Private Rentenversicherung
Die Aspekta Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die Aspekta spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die Aspekta Private Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der Aspekta Private Rentenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Ein Beispiel soll die Bedeutung der Mindestrentengarantie (MRG) durch eine Private Rentenversicherung verdeutlichen. Wird ein Einmalbeitrag von 51.129 EUR eingezahlt, so ergibt sich für einen
60-Jährigen z. B. folgende garantierte monatliche Rentenleistung (ohne Berücksichtigung der Überschussanteile) in Abhängigkeit von der Rentengarantiezeit, 5
Jahre MRG = 244 EUR, 10 Jahre MRG = 240 EUR, 15 Jahre MRG = 234 EUR, 17 Jahre MRG = 230 EUR. Verstirbt die versicherte Person während der MRG von fünf
Jahren, so wird ein Betrag von insgesamt garantiert 14.633 EUR ausgezahlt.
Einige Versicherer eröffnen die Möglichkeit, einen niedrigeren Garantiezins von z. B. 1,5 Prozent statt 3,25 Prozent zu vereinbaren. Dadurch wird ein größerer
Teil der Überschüsse in Aktienfonds investiert. Wer in Fonds investieren möchte, sollte dies unabhängig von einer Lebens- oder Rentenversicherung tun. Dies
dürfte in der Regel kostengünstiger und effektiver sein. Im Sinne der sicheren Private Rentenversicherung können ungewollte negative Effekte entstehen, wenn sich
die Wertsteigerung der Fondsanlagen nicht gem. Prognoserechnungen entwickelt.
Eine aktienorientierte Private Rentenversicherung nutzen ähnlich den fondsorientierten die Möglichkeit, Überschüsse chancenorientiert anzulegen. Bei der Bonusrente
wird der Jahr für Jahr entstehende Überschuss in eine aufgeschobene Private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert. Dadurch erhöht sich die
Todesfallleistung, wenn die versicherte Person schon vor Rentenbeginn verstirbt. Diese Überschussart ruft eine höhere Todesfallleistung hervor, einen
eigentlich für die Private Rentenversicherung unerwünschten Nebeneffekt.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Durch die Rentenaufschuboption kann der Rentenbeginn bis zu fünf Jahre hinausgezögert werden; die Rente erhöht sich dadurch. Vor allem für Selbstständige
und junge VN empfiehlt sich die Integration dieser Optionen, um damit für die Zukunft eine bessere Abstimmung auf den tatsächlichen Beginn des Rentnerdaseins
zu ermöglichen. Sind versicherte Person und Versicherungsnehmer identisch, so kann ohne ein besonderes Ereignis alle fünf Jahre ein zusätzlicher
Todesfallschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert werden.
Bei der Variante Aspekta Private Rentenversicherung wird teilweise neben den eingezahlten Beiträgen auch das restliche Fondsguthaben als Rente ausgezahlt. Wird eine
Police ohne Rückerstattung der Beiträge bei Tod während der Aufschubzeit abgeschlossen, bieten einige Versicherer an, den Todesfallschutz nachträglich
einzuschließen. Während der Aufschubzeit angesammelte Überschussanteile werden ebenso wie die während der Rentenzahlung entstehenden zur Erhöhung der
versicherten Rente verwendet.
Üblich ist ein Rentenbeginnalter, das in etwa mit dem Beginn des Ruhestandes übereinstimmen, also zum Alter 60, 63 oder 65. Bei der Versorgung von
Selbstständigen ist auch ein späteres Rentenbeginnalter denkbar. Beginnt die Rentenleistung zu einem früheren Zeitpunkt, so ist die Rentenhöhe geringer.
Monatsrente bei 51.129 EUR Einmalbetrag für Frauen und Männer bei Rentenbeginn mit einer Mindestrentengarantiedauer (MRG) von zehn Jahren:
Private Rentenversicherung
Anders als bei Riester-Verträgen gibt es für die Private Rentenversicherung keine Zertifizierungsstelle, die die Einhaltung der steuerlichen Voraussetzungen prüft. Diese Aufgabe fällt der
Finanzverwaltung zu. Diese prüft, ob der steuerliche Abzug der Beiträge gerechtfertigt ist. Sie verlangt vom Steuerpflichtigen entsprechende Versicherungs-
oder Vertragsunterlagen. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt hat in einer Checkliste die zwingenden Voraussetzungen und die zusätzlichen Voraussetzungen bei
Einschluss einer ergänzenden Absicherung des Todes aufgelistet.
Die normale Private Rentenversicherung der Lebensversicherer konnte sich in der Vergangenheit nicht gegenüber den Versicherungsangeboten der Krankenversicherer
Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung - behaupten. Offenbar ist die gedankliche und emotionale Nähe des Pflegefalls eher beim Krankheitsbegriff zu
finden, als bei der Altersvorsorge über Aspekta Private Rentenversicherung . Deshalb haben eine Reihe der wenigen Anbieter ihre Produkte vom Markt genommen. Neu ist der
Ansatz, eine fondsgebundene Pflege«rentenversicherung» anzubieten.
Somit muß sich die Private Rentenversicherung nicht den strengen deutschen Anlagevorschriften unterwerfen, sondern können bis zu 70 Prozent der Anlage in Aktien
vornehmen. Daraus kann eine bessere Wertentwicklung resultieren, vergleicht man diese mit der eines deutschen Deckungsstocks. Diese bislang selten angebotene
Tarifformkombination bietet die Möglichkeit, über den Zeitraum von zwölf Jahren die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers in Höhe von 40 EUR in
eine Private Rentenversicherung zu investieren.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Bei relativ hohen Beiträgen kann sich dies aber verändern, weil bei Überschreiten bestimmter Grenzwerte dieses Verpuffungsproblem für den übersteigenden Teil
nicht eintritt. Je höher der übersteigende Beitrag wird, desto mehr wird der geschilderte Nachteil abgemildert. Bestenfalls wird der Maximalbeitrag von
20.000 EUR p. a. eingezahlt. Zwar verringert sich das Problem im Zeitablauf und verschwindet ab 2019 ganz, seine Wirkung auf die Vorteilhaftigkeit der
Private Rentenversicherung.
Jedoch ist ganz erheblich und führt dazu, dass diese Vorsorgeform für den Kreis der Selbstständigen gerade im Falle eines niedrigen Beitrags von unter 4.448
EUR p. a. in der Regel steuerlich ungünstiger ist als die Aspekta Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und Ertragsanteilsbesteuerung. Der oben
geschilderte Konstruktionsfehler des Gesetzes (Verpuffungseffekt) führte dann zu einer rückwirkend ab 1.1.2006 geltenden Ausweitung des Steuervorteils
insbesondere für Selbstständige.
Eine Verstärkung der Nachfrage nach Basis-Renten wird aufgrund dessen erwartet. Die Beiträge für Basis-Renten werden jetzt zusätzlich zu den abzugsfähigen
Vorsorgeaufwendungen in Höhe des Freibetrags von 5.069 EUR steuerlich absetzbar gestaltet. Damit ist für diesen Personenkreis jetzt eine zusätzliche
Steuerersparnis von bis zu 7.000 EUR p. a. möglich. Für Selbstständige gelten die Höchstbeträge nur, wenn sie 19,9 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die
Private Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen.
Aspekta Private Rentenversicherung
Man unterscheidet prinzipiell folgende Angebotsformen bei der Basis-Rente. Die klassische, lebenslange Private Rentenversicherung für Risikobewusste mit
Hinterbliebenenschutz und üblicherweise zehn Jahren Rentengarantie oder Hinterbliebenen-Zusatzversicherung, die klassische, lebenslange Leib rentenversicherung
ohne Zusatzabsicherung, die Private Rentenversicherung für Risikobereite, die das Anlagerisiko voll tragen wollen, die Private Rentenversicherung mit Kapitalerhalt
und unterschiedlichen Garantievarianten,
Auf Grund der Günstigerprüfung sind vom Krankenversicherungsbeitrag und den Prämien der Haftpflichtversicherung (5.736 EUR p. a.) 5.069 EUR als
Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2007 abzugsfähig, obwohl lediglich 1.500 EUR steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Max Kunz,
ledig, 65 Jahre, ist seit zwei Jahren im Ruhestand. Auf Grund von Leistungen aus der gesetzlichen Rente, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und einer
Private Rentenversicherung hat er einen Steuersatz von 30 Prozent.
Zwei Hauptgründe sind hierfür zu nennen. Zum einen wird Deutschland zunehmend älter. Die demografische Entwicklung in unserem Land bedingt eine drastische
Zunahme des Durchschnittsalters der Bundesbürger. Bereits heute liegt der Anteil der über 60-Jährigen bei über 20 Prozent. In 45 Jahren werden mehr als ein
Drittel der Bevölkerung älter als 60 Jahre sein. Zum anderen ist die Finanzkraft dieser Zielgruppe sowohl durch eigenen Vermögensaufbau als auch zunehmend
durch Erbschaften stark ausgeprägt.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter
Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte
Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist
dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Diese Versorgungslücken sind u. a. durch Maßnahmen in den Rentenreformplänen sowie jüngsten Regelungen zur Sicherung der Liquidität der Private Rentenversicherung
mit den Eingriffen in das Leistungsniveau weiter gestiegen. Die durchschnittliche monatliche Betriebsrente liegt derzeit bei ca. 200
EUR. Es kann nur gehofft werden, dass durch die Novellierungen des BetrAVG eine verstärkte Verbreitung der Private Rentenversicherung erreicht werden kann. Aus Effizienzgründen
wäre dies zu begrüßen.
Das heißt, der Beitrag zur Private Rentenversicherung in Höhe von 4.170 EUR ist steuerlich genau mit 64 Prozent wirksam geworden (64 Prozent von 4.170
EUR = 2.669 EUR). Somit ist der Verpuffungseffekt nicht mehr vorhanden - er ist also durch die neue Günstigerprüfung eliminiert worden. Bei einem Steuersatz
von z. B. 40 Prozent hätte man also eine Steuerersparnis von 40 Prozent × 2.669 EUR = 1.068 EUR, d. h. der Selbstständige hätte einen Nettobeitrag von 4.305
EUR - 1.068 EUR = 3.238 EUR zu leisten.