Private Rentenversicherung für Beamte
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Fiktiv gekürzt wird bei beherrschenden GGF einer GmbH oder Vorstandsmitgliedern einer AG mit betrieblichen Pensionsansprüchen sowie Beamten, Richtern, Berufssoldaten und Abgeordneten. Bei diesen Personengruppen wird der Höchstbetrag von 20.000 EUR um einen fiktiven Arbeitgeber- oder Arbeitnehmeranteil zur Private Rentenversicherung gekürzt. Dieser errechnet sich aus dem Bruttolohn und dem für das Jahr gültigen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Rentengarantiedauer fünf Jahre. Wird auf die Garantiezeit verzichtet, so steigt die Rente von 315 EUR auf 630 EUR. Bei dem gleich alten Mann, jetzt beispielsweise an Multipler Sklerose erkrankt, beträgt die garantierte Rente 339 EUR, die Gesamtrente 437 EUR. Bei attestierter Diabetes (Altersdiabetes) liegt die garantierte Private Rentenversicherung bei 318 EUR, die Gesamtrente bei 437 EUR. Eine Person mit einem Herzinfarkt (Raucher), einer Bypass-Operation und anschließendem zweiten Herzinfarkt erhält eine garantierte Rente über 642 EUR.
Die meisten Private Rentenversicherung für Beamte Anbieter sehen sog. gezillmerte Tarife vor, bei denen die Beiträge zunächst mit den Abschlussprovisionen des Vermittlers verrechnet werden. Es handelt sich dabei um das gezillmerte Nettobeitrags Verfahren, eine Deckungskapital Berechnungsformel der Versicherungsmathematik. Dabei wird unterstellt, dass die bei Vertragsabschluss entstandenen Abschlusskosten durch einen Teil der ersten Beitragszahlungen getilgt werden. Es werden vollständig gezillmerte Tarife (mit vier Prozent Zillmerquote).
Eine Gestaltungsform ist die MRG (vgl. Ziffer 1.6) neben der Erstattungsmöglichkeit der getätigten Einzahlung abzüglich der bereits gezahlten Renten. Auch die Vereinbarung einer Witwer- oder Witwenrente wird angeboten. Ihre Höhe wird in einem Prozentsatz der Hauptrente, typischerweise in Anlehnung an die Private Rentenversicherung mit 60 Prozent, aber auch 50 Prozent oder bis zu 100 Prozent, fixiert. Die Wahl der Risikorente (ohne MRG) führt zu deutlich höheren Rentenleistungen des Versicherers, da die Restleistung an ihn fällt.
Private Rentenversicherung für Beamte
Wie in jeder Branche und Berufsgruppe, so gilt auch für Beamte sich rechtzeitig gegen alltägliche Gefahren und Risiken rechtzeitig durch eine Private Rentenversicherung abzusichern. Auch wenn die zu zahlenden Beiträge bei vielen Verbrauchern eine immer wichtigere Rolle spielen, so sollte stets ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz im Vordergrund stehen, um im Bedarfsfall nicht auf die benötigten finanziellen Leistungen verzichten zu müssen. Viele Anbieter haben daher spezielle Deckungskonzepte und Tarife entwickelt, welche einen bestmöglichen Versicherungsschutz durch die Private Rentenversicherung für Beamte mit einem guten Preis- Leistungsangebot bietet. Wie Stiftung Warentest in seinem durchgeführten Test feststellte, gibt es bei gleichbleibender Leistungsqualität erhebliche Preisunterschiede zwischen den jeweiligen Versicherern, die teilweise bis zu 70% betragen können. Daher lohnt es sich immer, einen Vergleich durchzuführen, bevor man sich letzten Endes für einen bestimmten Anbieter entscheidet.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Eine gleich bleibende konstante Rente kann zu Einkommensverlusten führen, wenn die Kaufkraft durch inflationäre Tendenzen gemindert wird. Einige Anbieter
für die Private Rentenversicherung bieten anstelle der dynamischen Gewinnrente eine sog. teildynamische Rente an. Vorteil dieser Variante ist die zunächst bei Rentenbeginn höhere monatliche
Leistung. Diese wird aber nur vermindert dynamisiert, d. h. die Steigerung fällt geringer aus als bei der volldynamischen Variante und reicht daher
allenfalls für den Ausgleich der Inflationsrate.
Bei der fallenden Zusatzrente ist die Rentenhöhe im zweiten Jahr des Rentenbezuges am höchsten. Danach sinkt sie von Jahr zu Jahr weiter ab. Diese Variante
wird kaum angeboten. Sie kann bei nur kurzem Rentenbezug allerdings vorteilhaft sein. Wer auf eine inflationsbereinigte Private Rentenversicherung Wert legt, sollt
die dynamische oder steigende Gewinnrente wählen. Welche Überschussverteilungsart im Einzelfall die vorteilhafteste ist, hängt nicht zuletzt von dem
tatsächlich realisierten Lebensalter bis zum Eintritt des Todes ab.
Die Form der Überschussbeteiligung durch die Private Rentenversicherung führt zu einer jährlich steigenden Rente, die für die lebenslängliche Rentenzahlungsdauer garantiert ist, während der
Rentensteigerungssatz selbst von Jahr zu Jahr neu festgesetzt wird. Bei der gleich bleibenden Zusatzrente wird ab Rentenbeginn in den ersten Jahren des
Rentenbezuges eine deutlich höhere Gesamtrente im Vergleich zur dynamischen Zusatzrente gezahlt. Die erreichte Rente wird jedoch nicht der Höhe nach
lebenslänglich garantiert.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Solange noch keine steuerlichen Auflagen die Vereinbarung des Kapitalwahlrechts ausdrücklich obsolet erscheinen lassen, sollte man sich die Option auf eine
Kapitalleistung offen halten. Es ist nicht vorherzusehen, ob man in 20 oder 30 Jahren zum Ablauftermin gerade besser eine Kapitalleistung oder eine laufende
Rentenleistung benötigt. Sofern Sie sich für die Private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht entscheiden und planen, das Kapitalwahlrecht auszuüben, sollten
Sie jährliche Rentenzahlung und lange Garantiezeiten vereinbaren.
Der Versicherungsnehmer für die Private Rentenversicherung für Beamte kann während der Vertragsdauer in der Abruf- und der
Verlängerungsphase auch Teilrenten beantragen. Für die Teilrenten muss eine vom Versicherer vorgegebene Mindestrentenhöhe erreicht werden. Außerdem muss der
verbleibende Vertragsteil den tariflichen Mindestbedingungen genügen. Nach Ablauf von fünf Jahren kann bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers die
Stundung der Beiträge für maximal ein Jahr beantragt werden.
Es kann vereinbart werden, dass die regelmäßige Private Rentenversicherung Beitragszahlung bei Vollendung des 55. Lebensjahres endet, unabhängig davon, ob die «private» Rente abgerufen
wird oder nicht. Für einige Personengruppen, insbesondere Frauen, die z. B. in die Halbtagsbeschäftigung wechseln, kann damit eine Vorverlagerung der
Beitragsbelastung erreicht werden. Stirbt der Versicherte noch während der Aufschubzeit, so sind die Einzahlungen verfallen. In dieser reinen Form fällt im
Todesfall der versicherten Person das Deckungskapital dem Versicherer zu.
Private Rentenversicherung
Aktienindexgebundene Private Rentenversicherung zeichnen sich durch ihre direkte Wertabhängigkeit von Indices aus, beispielsweise vom DAX, STOXX, SMI, EBI usw. Als
Rentenversicherung angeboten, erfolgt eine indexierte Kapitalanlage, die Teilnahme an Kursverlusten ausschließt und eine Gewinnbeteiligung in Höhe des
Beteiligungssatzes vorsieht, der wiederum von der Produktgestaltung und dem Verkaufszeitraum abhängt. Private Rentenversicherung mit hohem Aktienanteil im
Deckungsstock (britisches Prinzip).
Die Regelungen zum Mindesttodesfallschutz gelten für Private Rentenversicherung für Beamte grundsätzlich nicht. Das gilt auch dann, wenn im Todesfall die eingezahlten
Beiträge inkl. Gewinnanteile zurückerstattet werden oder eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Wird allerdings ein zusätzlicher Todesfallschutz vereinbart,
so sind die Vorschriften für den Mindesttodesfallschutz zu beachten. Seit 01.01.1999 gilt die Anpassungsverpflichtung als erfüllt, wenn Anpassungen nicht
geringer sind als der Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes.
Das Jahressteuergesetz 2007 brachte mit rückwirkender Wirkung zum 1.1.2006 folgende Veränderungen mit sich, Neue Anbieter wie Banken, Sparkassen,
Investmentfondsgesellschaften, Verbesserte Steuerförderung ab dem ersten Euro für Selbstständige und Freiberufler. Unter diesen Voraussetzungen wird der
Vertragsabschluss für eine Private Rentenversicherung durch den VN vorgenommen, der gleichzeitig versicherte Person und Beitragszahler ist, also in Personalunion handelt. Sieht der Basis
Rentenvertrag vor, dass der Steuerpflichtige eine Altersrente erhält.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Der einzuzahlende Basis-Rentenbeitrag muss zunächst noch um die Private Rentenversicherung gekürzt werden, den der Arbeitnehmer zusammen mit
dem Arbeitgeberbeitrag einzahlt. Es zeigt sich, dass bei einem Rentenversicherung Beitragssatz von 19,9 Prozent beispielsweise und 40.000 EUR Bruttogehalt
noch max. 12.040 EUR Basis-Rentenbeitrag eingezahlt werden kann. Die Berechnung dafür: 20.000 EUR minus (40.000 × 0,199 =) 7960 EUR = 12.040 EUR.
Auch ältere Arbeitnehmer um die 60 Jahre können sehr stark profitieren.
GKV-Versicherte werden primär auf die Riester-Versorgung und die Private Rentenversicherung für Beamte abzielen, während die bAV durch die Verbeitragung, also die
Abführung von Krankenversicherungsbeiträgen bei Betriebsrentenbezug und bei Kapitalleistung, sowie durch die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen ab
2009 im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 Prozent der BBMG, deutlich benachteiligt wird. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Höhe des Steuersatzes im
Alter im Vergleich zur aktiven Phase, also zur Beitragsphase.
Vor allem Selbstständige sollten nach Möglichkeit zweigleisig fahren und die Hälfte des Sparvolumens in einen Basis-Rentenvertrag und die andere Hälfte in
eine Private Rentenversicherung einzahlen. Für Senioren ergibt sich bei einem Einmalbeitrag in Höhe von 20.000 EUR p. a. ein beachtlicher Steuervorteil.
Ein Rentner, der in 2007 64 Prozent, d. h. 12.800 EUR, steuerlich geltend machen kann, hat 20.000 EUR Einmalbeitrag investiert. Es wird eine sofort
beginnende Basis Private Rentenversicherung vereinbart.
Private Rentenversicherung für Beamte
Mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung eingeleitet. Dies
bedeutet, dass die Beiträge zur Private Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden können - dafür aber in der Leistungsphase der Besteuerung unterliegen. Um keine
ungerechte Verteilung entstehen zu lassen, wurde zudem eine Übergangsregelung eingeführt, die einen fließenden Übergang in die vollständig nachgelagerte
Besteuerung gewährleistet.
Genau dieser fließende Übergang kann nun von den Senioren durch die im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes neu eingeführte Basis«rentenversicherung» als
außerordentlicher Steuervorteil genutzt werden. Im Jahr 2007 ist es z. B. so, dass 64 Prozent von den Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden
können, aber nur 54 Prozent der Leistungen versteuert werden müssen. Im Jahr 2008 sind 66 Prozent absetzbar und 56 Prozent der Leistungen steuerpflichtig
usw. Die Differenz von mindestens 10 Prozentpunkten bleibt bis 2030 erhalten.
Ein Problem stellt derzeit noch der Anbieterwechsel während der Vertragslaufzeit dar, denn bislang lassen nur wenige Anbieter bei ihren Tarifen eine solche
Möglichkeit grundsätzlich zu. Außerdem sind zusätzliche Kosten und Gebühren zu berücksichtigen, die die Rendite schmälern. Eine Alternative zum Anbieterwechsel
ist die sog. Beitragsfreistellung. Wenn ein Ausstieg aus der Basis-Rente beabsichtigt wird und keine Beiträge mehr gezahlt werden sollen, dann bleibt das
bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben kann nicht vorzeitig ausbezahlt werden.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung ist - neben der Riester-Versorgung und der betrieblichen Altersversorgung - die dritte Möglichkeit staatlich geförderter
Vorsorge. Anders als ihre beiden Konkurrenz-Anlagen steht sie jedem offen. Also auch Selbstständigen und Senioren, für die eine staatlich geförderte
Altersversorgung bisher nicht existierte. Für diesen Personenkreis dürfte die Basis«rentenversicherung» daher besonders interessant sein. Grundsätzlich ist
dem Gesetzgeber mit der Einführung ein weiterer Schritt gelungen.
Die bisherigen Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit wurden durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt, die grundsätzlich nur befristet
gewährt wird. Dies führt in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Versorgung aus der Private Rentenversicherung. Im Unterschied zum alten Recht
wird im neuen Recht für die Bewilligung einer Rente allein ausschlaggebend sein, in welchem Umfang der Versicherte in einem beliebigen Beruf erwerbstätig
sein kann.
Auch sie leben länger als jede Generation zuvor, was für die Jüngeren schon heute zu zusätzlichen Kosten führt. Deshalb wird auch die Inanspruchnahme der
Regelaltersrente durch Hinausschieben auf das 67. Lebensjahr und erhebliche Abschläge bei Inanspruchnahme vor diesem Termin beabsichtigt. Die Versorgungslücke,
also die Differenz zwischen Nettoverdienst und gesetzlicher Nettorente beträgt derzeit mehr als 35 Prozent. Bis 2020 wird sich diese durchschnittliche
Versorgungslücke auf mindestens ca. 43 Prozent vergrößern.