BGV Private Rentenversicherung
Für alle Menschen, die ihren aktuellen Lebensstandard auch im Rentenalter weitestgehend erhalten möchten, werden nicht drum herum kommen, eine Private Rentenversicherung abzuschliessen, da die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits heute bei vielen Ruheständlern noch nicht einmal mehr den notwendigsten Lebensunterhalt sichern. Viele Rentner müssen schon heute ihre Rentenbezüge durch staatliche Leistungen aufstocken lassen, um wenigsten die Grundbedürfnisse und monatlichen Kosten decken zu können.
Viele Verbraucherschützer warnen heute schon vor einer Verarmung der breiten Bevölkerungsschicht im Alter. Aber nicht nur pflichtversicherte Arbeitnehmer, sondern vor allem bei Berufsgruppen und Einkommensbeziehern, welche nicht pflichtversichert sind, wie Selbstständige, Freiberufler ect. besteht ein erhöhter Versicherungsbedarf und sollten über die verschiedenen Formen der privaten Altervorsorge Maßnahmen wie beispielsweise eine Private Rentenversicherung abschliessen.
Auch für Menschen, die Aufgrund von Vorerkrankungen keine Lebensversicherung als Altersvorsorge abschliessen können, bietet die Private Rentenversicherung ein ideales Instrument, sich eine zusätzliche Einnahme für das Alter zu sichern, da diese Versicherungsform unabhängig vom Gesundheitszustand des Versicherten ist und somit auf Gesundheitfragen seitens der Versicherer verzichtet wird.
Im Unterschied zu anderen Altersvorsorge Angeboten, wie einer Lebensversicherung, deckt die Private Rentenversicherung nicht das Todesfallrisiko ab, sondern ist auf den Erlebnisfall ausgerichtet, bei der eine vorvertraglich vereinbarte lebenslange Altersrente gezahlt wird.
Allgemeine Informationen zum Thema Private Rentenversicherung
Es ist denkbar, dass bei einer Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung der Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 63 Satz 1 EStG von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der Private Rentenversicherung lediglich pro rata mit 210 EUR monatlich berücksichtigt wird, der Arbeitnehmer tatsächlich aber einen höheren Betrag seines Arbeitsentgelts umwandelt. Scheidet er in diesem Fall im Laufe eines Kalenderjahres unvorhergesehen aus der Beschäftigung.
Hier kommt es primär auf den Anbieter, den Tarif und die Leistungsvoraussetzungen sowie Bedingungen an! Und: Nicht jeder unter Renditegesichtspunkten interessante Anbieter ist auch bei der Private Rentenversicherung optimal. Als Zielgruppen der Förderung sind vom Gesetzgeber insbesondere die Selbstständigen und Freiberufler genannt worden. Aber auch Senioren, Arbeitnehmer wie Arbeiter und Angestellte, Besserverdienende, beherrschende GGF einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG sowie Beamte profitieren.
Beteiligt sich ein nicht beherrschender Gesellschafter Geschäftsführer durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung einer Pensionszusage, ist die Entgeltumwandlung nur bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der BGV Private Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Ein Verzicht, der darüber hinausgeht, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Ab 2009 sollte dies auch für die ersten 4 % der Entgeltumwandlung gelten. Allerdings hat der Gesetzgeber mit Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge.
Die Rentengarantiezeit für die Private Rentenversicherung darf nicht die amtliche Lebenswahrscheinlichkeit, also wie alt jemand nach der amtlichen Sterbetafel werden wird, übersteigen. Dies hätte sonst zur Folge, dass die volle Rente und nicht nur der Ertragsanteil zu versteuern ist. Dies bedeutet, dass bei Männern mit 60 Jahren 17 Jahre MRG maximal möglich sind, bei 65-jährigen Männern 15 Jahre MRG. Bei einer 60-jährigen Frau sind es 20 Jahre, bei der 65-jährigen Frau 17 Jahre. Für die 65-jährige zu versichernde Person, männlich, Einmalbeitrag 51.129 EUR ergeben.
BGV Private Rentenversicherung
Die BGV Versicherungsgesellschaft gehört mit zu den besten und günstigsten Anbietern für das Versicherungsprodukt Private Rentenversicherung. Durch die umfangreichen Tarifangebote werden Ihnen vielfältige Möglichkeiten geboten, Ihren individuellen Versicherungsschutz zusammen zu stellen, sodaß für jeden Anspruch ein auf das jeweilig persönliche Bedürfnis abgestimmter Tarif für die Private Rentenversicherung erreicht wird. Ein weiterer Vorteil der für die BGV spricht, sind die fairen Preise, sowie der sehr gute Kundenservice, was sich auch in zahlreichen guten Bewertungen durch unabhängige Rating Agenturen und Bestandskunden wiederspiegelt. In Kürze werden wir Ihnen weitere Tarifeinzelheiten, sowie die Testergebnisse der Stiftung Warentest und Finanztest für die BGV Private Rentenversicherung auf dieser Seite einarbeiten, um Ihnen weitere Informationen bereit zu stellen.
Mit der BGV Private Rentenversicherung sind Sie zu günstigen Preisen bestens abgesichert.
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Nützliche Tipps zum Thema Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung ist vor allem für Spitzenverdiener interessant sein, die bei Berufsunfähigkeit sich selbst und im Todesfall ihre Familien
ausreichend abgesichert haben. Wenn diese Kunden ihre Altersvorsorge weder auf Aktien noch auf Immobilien aufbauen möchten, werden sie an der Private Rentenversicherung
in der Zukunft nicht mehr vorbeikommen. Dabei sollten zumindest fünf Kriterien ins Bewusstsein gerückt werden. Die in Aussicht gestellten
Renditen sollten hinterfragt werden.
Wenn die Garantierente die durchschnittliche Lebenserwartung der versicherten durch die Private Rentenversicherung Person übersteigt, entfällt die vorteilhafte Besteuerung des Ertragsanteils
der Rente. Geeigneter ist dann bei derartigem Bedarf eine Hinterbliebenenrente. Soll eine Mindestrentengarantie in den Vertrag integriert werden, so sollte
man sich neben den üblichen Garantiedauern von fünf oder zehn Jahren auch die steuerlich optimierte Rentengarantiedauer berechnen und anbieten lassen. Dann
kann eine sinnvolle Entscheidung zwischen Rentenhöhe und Garantiedauer getroffen werden.
Sowohl bei hohen Einzahlungen als auch bei hohen Sparraten sollte das Risiko auf mehrere Versicherer verteilt werden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen und
insbesondere die Voraussetzungen für steuerliche Förderungen müssen unbedingt beachtet und eingehalten werden. Die Private Rentenversicherung wird durch
lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht
die Gefahr besteht, dass das Kapital vorzeitig aufgezehrt wird.
Allgemeines über die Private Rentenversicherung
Die Höhe dieser Zinserträge wird pauschal über den sog. Ertragsanteil ermittelt (§ 22 EStG). Je höher das Lebensalter zu Beginn der Rente, desto niedriger
ist der zugrunde zu legende Ertragsanteil. Er bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer hinweg konstant. Die Ertragsanteilsbesteuerung auf Leibrenten findet
auch auf die der Leibrente üblicherweise vorgeschaltete Rentengarantie Anwendung. Geht die Rentengarantiezeit jedoch über die mittlere Lebenserwartung
hinaus, so wird die Rente in voller Höhe als Zeitrente angesehen.
Die BGV Private Rentenversicherung eignet sich insbesondere zum gezielten Aufbau einer Rente für alle die Personen, die nicht als Hinterbliebene im Sinne des Gesetzes
anerkannt werden und eine Rentenversorgung sicherstellen wollen. Eine völlig neue Vertragsform ist die eXtra-Rente eines Lebensversicherers, der höhere Renten
leistet, wenn bei Antragstellung Besonderheiten des Kunden festgestellt werden, die unter Hinzuziehung der Statistik die Lebenserwartung verringern können.
Damit wird die lebenslange Zahlung einer garantierten Grundrente differenziert.
Der Mann verstirbt gleichfalls drei Jahre nach dem vereinbarten Rentenbeginn, die Frau allerdings bereits schon zwei Jahre später. Von der garantierten
Mindestlaufzeit von zehn Jahren sind somit erst fünf Jahre abgelaufen. In den darauf folgenden fünf Jahren bis zum Ablauf der garantierten Mindestlaufzeit
wird die vereinbarte Rente an die Erben, in der Regel werden die Kinder eingesetzt, weitergezahlt. Anstelle der Rente können die Erben auch eine sofort
fällige einmalige Kapitalabfindung statt der dann monatlichen Rentenzahlungen verlangen.
Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung sichert die Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser ihm unmittelbare Versorgungszusagen
gegeben hat, aus denen sich die Ansprüche ausschließlich gegen den Arbeitgeber richten. Solche betriebsfremden Versorgungsrisiken werden über eine
Rückdeckungsversicherung auf einen externen Versicherer abgewälzt und vorfinanziert. Bei der vollständigen oder kongruenten Rückdeckung entsprechen die
Versicherungsleistungen genau den zugesagten Versorgungsleistungen.
Diese Vertragsform kombiniert eine BGV Private Rentenversicherung mit einer Absicherung der Hinterbliebenen auf der Basis einer einmaligen Kapitalzahlung im vorzeitigen
Todesfall. Dem Versicherten wird eine Altersrente auf Lebenszeit garantiert. Im Todesfall vor Rentenbeginn sind die Hinterbliebenen durch das garantierte
Todesfallkapital abgesichert. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die individuellen Lebensbedürfnisse zuschneiden, sodass eine höhere Altersrente oder
ein höherer Todesfallschutz bis hin zum Kapitalbedarf.
Mindestens 15.000 EUR müssen dabei als Einmalbeitrag investiert werden. Ab dem 85. Lebensjahr wird - ob Pflegefall oder nicht - eine zusätzliche Altersrente
gezahlt. Der Zugriff auf das Fondsvermögen ist zulässig, schmälert allerdings die Versicherungsleistung. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen den vollen
Einmalbeitrag zurück. Im Todesfall vor dem 85. Lebensjahr wird zusätzlich der Fondszuwachs ausgezahlt. Die sog. Pflegerentenoption (Nachkaufgarantie) bietet
die Möglichkeit, eine Private Rentenversicherung vereinbaren zu können.
Infos zum Thema Private Rentenversicherung
Wer beispielsweise 8.400 EUR in ein Versorgungswerk einzahlt, kann dann noch maximal 11.600 EUR in einen Basis-Rentenvertrag einzahlen und damit einen
Sonderausgabenabzug in Höhe von 7.424 EUR erzeugen (20.000 EUR minus 8.400 EUR = 11.600 EUR × 0,64 = 7.424 EUR). Ansonsten muss wie folgt gerechnet werden.
Werden keine Beiträge in Private Rentenversicherung oder Versorgungswerk gezahlt, so können 2007 von den eingezahlten maximal 20.000 EUR bis zu 64
Prozent, also maximal 12.800 EUR, als Sonderausgaben geltend gemacht.
Ehepartner können sich an den Höchstbeträgen in dieser Tabelle orientieren, wenn kein Ehepartner mehr als 63.000 EUR bzw. 54.000 EUR in den alten oder neuen
Bundesländern an Einkommen erzielt. Dabei ist es unerheblich, ob ein Ehepartner oder beide zusammen den Höchstbetrag ausschöpfen. Die Verträge sind außerdem
Hartz IV-sicher (beim Arbeitslosengeld II Schonvermögen) und bei Bedürftigkeit sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes. Attraktiv ist die BGV Private Rentenversicherung vor
allem für Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Einkommen.
Je länger die Ansparphase und je höher der Steuersatz im Alter ist, desto größer ist der Vorteil für die Private Rentenversicherung. Je kürzer die
Ansparphase und je deutlicher der Steuersatz im Alter unter dem der Beitragsphase liegt, desto eher wird man sich für eine Private Rentenversicherung
entscheiden können. Arbeitnehmer können nicht die vollen 20.000 oder 40.000 EUR (Alleinstehende oder Ehepartner) für die Basis-Rente nutzen.
BGV Private Rentenversicherung
Die Rendite durch die Private Rentenversicherung kann bei einer solchen optimierten Konstellation durchaus vier Prozent bei 30 Prozent Steuersatz im Ruhestand und einer unterstellten
Lebenserwartung von 80 Jahren erreichen. Bei höheren Beitragszahlungen von mehr als 20.000 EUR pro Jahr können Renditen von bis zu 4,7 Prozent nach Steuern
erzielt werden. Frauen werden im Durchschnitt deutlich älter als Männer und müssen deshalb einen höheren Beitrag für die gleiche Garantierente zahlen.
Unisex-Tarife sind derzeit noch nicht vorgesehen.
Auf Grund der Günstigerprüfung sind vom Krankenversicherungsbeitrag und den Prämien der Haftpflichtversicherung (5.736 EUR p. a.) 5.069 EUR als
Vorsorgeaufwendungen im Jahr 2007 abzugsfähig, obwohl lediglich 1.500 EUR steuermindernd geltend gemacht werden könnten. Max Kunz,
ledig, 65 Jahre, ist seit zwei Jahren im Ruhestand. Auf Grund von Leistungen aus der gesetzlichen Rente, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und einer
Private Rentenversicherung hat er einen Steuersatz von 30 Prozent.
Er zahlt Beiträge in die (freiwillige) gesetzliche Krankenversicherung (oder alternativ in die private Krankenversicherung) und in private Haftpflicht- und
Unfallversicherungen in Höhe von 6.114 EUR p. a. Im Jahr 2007 investiert er 20.000 EUR Einmalbetrag in eine sofort beginnende Private Rentenversicherung.
Durch die neue Günstigerprüfung gemäß Jahressteuergesetz 2007 werden sich Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 17.869 EUR ergeben, wie die nachfolgende
Berechnung zeigt.
Allgemeine Informationen über die Private Rentenversicherung
Die Private Rentenversicherung ist für Selbstständige ein Muss. Seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2007 gibt es keinen Verpuffungseffekt mehr. Die
abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen kommen voll zum Tragen. So wird die Basisrente für Selbstständige zu einem wichtigen Baustein in der Altersvorsorge.
Ein konservatives Produkt, das die Langlebigkeit absichert und dabei eine gute Nachsteuer-Rendite liefert. Für Selbstständige ist die neue steuerliche
Förderung ein Meilenstein.
Entsprechendes gilt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 115 SGB VI für Entgeltanteile, die durch Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Direktzusage und
Unterstützungskasse verwendet werden. Der Private Rentenversicherung Freibetrag kann dabei monatlich anteilig (pro rata) oder im Kalenderjahr einmalig (en bloc) berücksichtigt werden.
Ein Arbeitnehmer erzielt in den alten Bundesländern im Jahr 2007 ein monatliches Bruttoarbeitsentgelt von mindestens 5.460 EUR. Die Beitragsbemessungsgrundlage
für die Private Rentenversicherung beträgt 5.250 EUR monatlich.
Wenn die verbliebene Erwerbsfähigkeit auf einen Wert zwischen drei und sechs Stunden pro Tag herabgesunken ist, so besteht ein Anspruch auf eine halbe
Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente kann erst beansprucht werden, wenn das Restleistungsvermögen unter drei Stunden gesunken ist. Die
volle Erwerbsminderungsrente kann auch beansprucht werden, wenn der Versicherte wegen der konkreten Arbeitsmarktsituation arbeitslos ist, auch wenn das
Restleistungsvermögen noch eine Arbeitsfähigkeit zwischen drei und sechs Stunden aufweist.